MDR - Bericht zur Sitzung des UN-Sicherheitsrates zum Giftgasanschlag in Khan Scheichun

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Maren
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MDR - Bericht zur Sitzung des UN-Sicherheitsrates zum Giftgasanschlag in Khan Scheichun

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Programmbeschwerde
MDR Radio Aktuell, Radio-Bericht am 18.11.2017 zur Sitzung des UN-Sicherheitsrates bezüglich des Giftgasanschlags in Khan Scheichun


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.11.2017 gegen 9:40 Uhr berichteten Sie über die Sitzung des UN-Sicherheitsrates bezüglich des Giftgasangriffs im syrischen Khan Scheichun.

Georg Schwarte aus New York gab seine Sicht zum Ablauf der Sitzung des UN-Sicherheitsrates wieder. Neben der Wiedergabe von vielen übermäßig emotionalen Statements der Vertreter der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft wurde mitgeteilt, der russische UN-Botschafter Waleri Nebensia hätte die von den westlichen Staaten eingebrachte Resolution zur Verurteilung des Giftgasangriffs und zur Verlängerung der Arbeit des Joint Investigative Mechanism (JIM) mit einem Veto verhindert.

Herr Schwarte behauptete, die JIM-Untersuchungsgruppe hätte „zweifelsfrei nachgewiesen“, dass das Assad-Regime für den Giftgasangriff verantwortlich sei.

Diese Behauptung von Herrn Schwarte ist eine gezielte Verschleierung der tatsächlichen Umstände. Es ist eben nichts zweifelsfrei nachgewiesen. Kein einziges Mitglied der JIM-Untersuchungsgruppe war je vor Ort gewesen um den in Fotos zu sehenden angeblichen Bombenkrater an Ort und Stelle in Khan Scheichun zu untersuchen. Russland hat die JIM-Mission mehrfach dafür kritisiert, dass sie sich auf nicht nachweisbare Zeugenaussagen nicht identifizierter Personen stützt.

Alle Untersuchungen fanden in der Türkei statt. Das größere Schlagloch in der Straße von Khan Scheichun wurde eilig zubetoniert. Flugzeuge waren zum angeblichen Zeitpunkt des angeblichen Giftgas-Bombardements nicht in der unmittelbaren Nähe. Jeder Laie erkennt, dass es sich bei dem Foto von dem flachen Loch in einer Straße Khan Scheichuns wohl kaum um einen Bombenkrater handeln kann.

Außerdem gab es in derselben Sicherheitsratssitzung nur wenige Stunden vorher einen durch Russland und Bolivien eingebrachten Resolutionsentwurf, welcher eine Verlängerung des JIM-Mandats vorsah, verbunden mit der Forderung nach einer detaillierten Untersuchung vor Ort. Dieser Resolutionsentwurf wurde jedoch von einer Mehrheit der westlichen Staatenvertreter abgelehnt. Beides wurde sowohl durch Herrn Schwarte als durch die An- und Abmoderation des MDR unterschlagen.

Sie als MDR werden sicherlich in Ihrer Antwort auf unsere Programmbeschwerde darauf verweisen, dass die Korrespondentenbeiträge persönliche Meinungsäußerungen usw. seien, auf die Sie keinen Einfluss haben. Das ist regelmäßig nur eine Schutzbehauptung. Sie haben sehr wohl sehr starken Einfluss auf die (einseitige) Auswahl der von Ihnen verwendeten Beiträge und auf den Informationsgehalt der An- und Abmoderation.

In diesem Fall wurde in der Gesamtheit von Moderation und Korrespondentenbeitrag eine glatte Propagandalüge gesendet.

Jeder, der einigermaßen selbständig denken kann, erkennt den Versuch der westlichen Länder, den politischen Prozess für einen Wiederaufbau in Syrien zu torpedieren: Der voreingenommene Umgang mit dem Giftgasanschlag in Khan Scheichun, die Verweigerung von finanzieller Unterstützung für internationale Hilfsorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen für Hilfe in Syrien, die fortgesetzte völkerrechtswidrige Militärpräsenz der USA in Syrien, die Verweigerung von Unterstützung für rückreisewillige syrische Flüchtlinge, die fortgesetzte Nachrichtenunterdrückung über das Leben in Syrien vor Ausbruch des Krieges, die fortgesetzte Nachrichtenunterdrückung über die tatsächlichen Unterstützer der syrischen „Rebellen“ und über deren Ziele etc..

§ 8 MDR-Staatsvertrag - Programmgrundsätze

(1) Der MDR ist in seinen Sendungen an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet. Er trägt zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland.

(2) (…) Die Sendungen dürfen sich nicht gegen die Völkerverständigung und gegen die Wahrung von Frieden und Freiheit richten.

(3) Alle Informationssendungen (Nachrichten und Berichte) sind gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

Die Verpflichtung zur Wahrheit beinhaltet auch die Pflicht, vollständige Informationen zu geben, d.h. nichts wegzulassen, was wichtig ist (Flechsig in: HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2012, §10 RStV Rdnr 56/57).

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie weiterführenden Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Köhler
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Maren
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Re: MDR - Bericht zur Sitzung des UN-Sicherheitsrates zum Giftgasanschlag in Khan Scheichun

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