NDR - Programmbeschwerde: Registrierung des Impfstoffs Gam-COVID-VAC in Russland
Verfasst: 23. August 2020, 21:32
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
An den Intendanten
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde zur Berichterstattung bezüglich der Registrierung des Impfstoffs Gam-COVID-VAC in Russland
Die ARD Tagesschau behauptete am 11.08.2020, in Russland sei ein COVID19-Impfstoff zugelassen worden. Das war eine gezielte Irreführung der Zuschauer. Der russische Präsident Putin wurde falsch zitiert. Putin sagte nicht, der Impfstoff sei zugelassen worden, sondern der Impfstoff sei registriert worden. Er hat nicht gesagt, es sei für eine massenhafte Anwendung oder einen massenhaften freien Verkauf zugelassen worden, was alle deutschen Mainstreammedien wie gleichgeschaltet falsch berichteten.
Tatsache ist:
Der Impfstoff GamCOVID Vac wurde ins russische Arzneimittelregister eingetragen für eine begrenzte Zeit, bis 01.02.2021. In diesem Zeitraum soll die Testphase 3 durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase 3 wird eine dauerhafte Zulassung für das Inverkehrbringen des Impfstoffes erteilt. Falls die Testphase bis dahin nicht erfolgreich ist, erlischt die Registrierung:
Registrierungsbescheinigung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation
Oben links: „Регистрационное удостоверение“ heißt zu Deutsch „Registrierungsurkunde“. Es ist oben rechts auf Seite 1 dieser Veröffentlichung deutlich erkennbar eingetragen, dass diese nur bis 01.01.2021 gültig ist.
Jedoch meinte Jo Angerer in der Tagesschau vom 11.08.2020, Russland hätte die 3. Testphase stark verkürzt.
(Anmerkung: Diese Falschbehauptung wurde auch in allen Sendern der ARD zum Besten gegeben. Am 11.08.2020 hatte die 3. Testphase noch gar nicht begonnen! Ebenso behauptete Claus Kleber im ZDF heute-journal in gewohnt frech-faktenfreier Manier: „Putin lässt die Phase 3 jetzt quasi überspringen. Damit gewinnt er natürlich eine Menge Zeit. Was geht dabei verloren?“)
Tatsache ist:
Am 12.08.2020 begann die Testphase 3 in Russland, den VAR, Saudi-Arabien, Brasilien und Mexiko.
Selbst wenn der Zeitraum der Phase 3 bis 01.01.2021 kurz erscheint, ist dies nichts Neues, weder für Fachkreise noch für Politiker-Kreise. Eigentlich kein Grund für solche medial gehypte Aufregung.
Tatsache ist:
Zum Beispiel im Papier der EU-Kommission zur EU-Strategie für COVID 19 Impfstoffe steht unter anderem:
„Im Falle einer Pandemie werden klinische Prüfungen innerhalb eines drastisch reduzierten Zeitrahmens durchgeführt, sodass die für die Überprüfung des Antrags auf Genehmigung für das Inverkehrbringen verfügbaren Daten begrenzt sind. Das EU-Regulierungssystem sieht für diese Situation ein bedingtes Zulassungssystem vor. Dies bedeutet, dass die ursprüngliche Zulassung auf weniger umfassenden Daten beruht, als dies normalerweise der Fall wäre (aber dennoch ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis besteht), und die Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen die Daten später ergänzen müssen.“ (Das Schnellverfahren der US-Zulassungsbehörde FDA sieht ähnlich aus.)
Eine Mini-Dosis Sachlichkeit gab es dennoch am Fernsehabend des 11.08.2020: Prof. Bodo Plachter teilte im heute-journal Herrn Claus Kleber mit, dass auch die westliche Pharmaindustrie – auch ganz ohne Registrierung oder Zulassung – bereits COVID19 Impfstoffe auf Vorrat produziert. Aha, also auch die angeblich schon begonnene Massenproduktion in Russland wäre bei ideologisch unvorbelasteter Herangehensweise an dieses Thema kein Grund zur Aufregung.
Deutsche Journalisten hätten einfach nur nachlesen brauchen, oder recherchieren – wie das im Journalistenberuf heißt. Aber Recherchearbeit kommt ja im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon lange nur noch bei sehr selektiv ausgewählten Themen vor.
Dennoch - wer selbst lesen kann ist klar im Vorteil:
Unter www.clinicaltrials.gov findet man zurzeit insgesamt 41 Einträge zu in Russland durchgeführten Studien bezüglich COVID19, davon zwei Einträge zu „Gam-COVID-Vac“. Beide Studien liefen unter Finanzierung und Mitarbeit des Gamaleya Research Institute of Epidemiology and Microbiology und der Firma Acellena Contract Drug Research and Development.
Die Deutsche Pharmazeutische Zeitung wusste am 13.08.2020 zu berichten:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... ff-119526/
Der neue Impfstoff ist vom Design gar nicht so neu. Der russische COVID19-Impfstoff ist ein Adenovirus-basierter Zweivektorimpfstoff, das Wirkprinzip ist plausibel.
„Von einer Zulassung zu sprechen, ist jedoch nicht ganz korrekt, treffender wäre wohl der Begriff Notfallzulassung. Denn der Impfstoff ist zunächst nur registriert und soll weiter getestet werden. Als »Termin der Einführung in den zivilen Verkehr« wird in der Registrierungsbescheinigung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation der 1. Januar 2021 genannt.
Wie ist die Vakzine aufgebaut? Der russische Impfstoff, der zunächst die Bezeichnung »Gam-COVID-Vac Lyo« erhielt, enthält eine nicht replikationsfähige Adenovirus-Variante, also ein nicht vermehrungsfähiges harmloses Schnupfenvirus. Es handelt sich somit um einen Vektorimpfstoff.
Dieser Impfstofftyp basiert auf Viren als Träger (»Vektor«), die die Erbinformation für ein Protein des Zielerregers (hier SARS-CoV-2) in den Körper des Geimpften transportieren, wo sie abgelesen werden und das Impfantigen gebildet wird. In das Genom dieser Vektorviren hat man die Erbinformation für das Spike-(S-)Protein des neuen Coronavirus eingefügt und sie dann so verändert, dass sie sich nicht mehr vermehren können.“… „Zwar gilt das Wirkprinzip als relativ sicher und plausibel, aber zugelassene Vektorimpfstoffe gibt es bisher noch wenige.“
Im gleichen Artikel bemängelt die Deutsche Pharmazeutische Zeitung allerdings, dass die Ergebnisse der Studien-Phasen 1 und 2 noch nicht veröffentlicht worden wären. Diesbezüglich gab es auch zuvor in anderen deutschen Quellen Kritik. Aber rechtfertigt dies eine solch überschießende emotionale Abwehr-Reaktion seitens des deutschen Journalismus-Mainstreams? Genügend Begleit- und Kontextinformationen wären verfügbar gewesen.
Tatsache ist:
Das Gamaleja-Institut hatte schon länger vor dem Ausbruch von COVID19 an einem Impfstoff gegen MERS gearbeitet. Die Erfahrungen mit der MERS-Vakzine halfen dem Institut, schneller am COVID19-Impfstoff voranzukommen.
Aber über die fachlichen Hintergründe hat man bei der ARD und anderen öffentlich-rechtlichen Sendern natürlich nicht berichtet, sondern pauschal von „scharfer Kritik einer Vereinigung russischer Pharmafirmen“, wobei es sich vermutlich um Labore handelt, welche ebenfalls an anderen Wirkstoffen gegen COVID19 forschen.
Auch der ARD-“Faktenfinder“ ließ sich zu der Behauptung herab, mit dem russischen Wort für „Registrierung“ sei eigentlich „Zulassung“ gemeint. Allerdings ist fast am Ende des gleichen Artikels des Faktenfinders zu lesen:
„Nun ist die Fortsetzung der klinischen Tests des Impfstoffs nach seiner "Registrierung" in der Zulassungsurkunde festgehalten. Ebenfalls sind die stichprobenartigen Qualitätskontrollen verpflichtend. Der Leiter des Forschungsinstituts Alexandr Ginzburg erklärte, die klinischen Tests nach der Zulassung - oder die Phase III - könnte sieben bis zehn Tage nach der Zulassung starten. Teilnehmen sollen an diesen Tests mehrere Zehntausend Menschen.“
Als verwirrter Leser fragt man sich, ob die Autoren des „Faktenfinders“ eigentlich wissen, was sie schreiben. Im BILD-Stil erst mal eine reißerische Behauptung in die Welt setzen, und dann irgendwo im Kleingedruckten ein Fünkchen Wahrheit preisgeben. Dies zeigt uns Zuschauern:
Fakt ist:
Die ARD und der andere öffentlich-rechtliche Rundfunk basteln sich einfach ihre eigenen Fakten, damit das eigene Weltbild immer wieder bestätigt wird. Und eigene Fehler eingestehen – das geht sowieso gar nicht. Ihre Berichterstattung ist immer wieder von geopolitischer Voreingenommenheit und von russophoben Einstellungen durchsetzt.
Mit Ihrer Berichterstattung verstießen Sie gegen Ihren Programmauftrag laut Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk:
§5 Programmauftrag
(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen….
§8 Programmgestaltung
(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können,
2. das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als solche zu kennzeichnen.
Aus Gründen der Transparenz werden sowohl diese Beschwerde als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://www.publikumskonferenz.de/forum/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Köhler
An den Intendanten
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde zur Berichterstattung bezüglich der Registrierung des Impfstoffs Gam-COVID-VAC in Russland
Die ARD Tagesschau behauptete am 11.08.2020, in Russland sei ein COVID19-Impfstoff zugelassen worden. Das war eine gezielte Irreführung der Zuschauer. Der russische Präsident Putin wurde falsch zitiert. Putin sagte nicht, der Impfstoff sei zugelassen worden, sondern der Impfstoff sei registriert worden. Er hat nicht gesagt, es sei für eine massenhafte Anwendung oder einen massenhaften freien Verkauf zugelassen worden, was alle deutschen Mainstreammedien wie gleichgeschaltet falsch berichteten.
Tatsache ist:
Der Impfstoff GamCOVID Vac wurde ins russische Arzneimittelregister eingetragen für eine begrenzte Zeit, bis 01.02.2021. In diesem Zeitraum soll die Testphase 3 durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase 3 wird eine dauerhafte Zulassung für das Inverkehrbringen des Impfstoffes erteilt. Falls die Testphase bis dahin nicht erfolgreich ist, erlischt die Registrierung:
Registrierungsbescheinigung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation
Oben links: „Регистрационное удостоверение“ heißt zu Deutsch „Registrierungsurkunde“. Es ist oben rechts auf Seite 1 dieser Veröffentlichung deutlich erkennbar eingetragen, dass diese nur bis 01.01.2021 gültig ist.
Jedoch meinte Jo Angerer in der Tagesschau vom 11.08.2020, Russland hätte die 3. Testphase stark verkürzt.
(Anmerkung: Diese Falschbehauptung wurde auch in allen Sendern der ARD zum Besten gegeben. Am 11.08.2020 hatte die 3. Testphase noch gar nicht begonnen! Ebenso behauptete Claus Kleber im ZDF heute-journal in gewohnt frech-faktenfreier Manier: „Putin lässt die Phase 3 jetzt quasi überspringen. Damit gewinnt er natürlich eine Menge Zeit. Was geht dabei verloren?“)
Tatsache ist:
Am 12.08.2020 begann die Testphase 3 in Russland, den VAR, Saudi-Arabien, Brasilien und Mexiko.
Selbst wenn der Zeitraum der Phase 3 bis 01.01.2021 kurz erscheint, ist dies nichts Neues, weder für Fachkreise noch für Politiker-Kreise. Eigentlich kein Grund für solche medial gehypte Aufregung.
Tatsache ist:
Zum Beispiel im Papier der EU-Kommission zur EU-Strategie für COVID 19 Impfstoffe steht unter anderem:
„Im Falle einer Pandemie werden klinische Prüfungen innerhalb eines drastisch reduzierten Zeitrahmens durchgeführt, sodass die für die Überprüfung des Antrags auf Genehmigung für das Inverkehrbringen verfügbaren Daten begrenzt sind. Das EU-Regulierungssystem sieht für diese Situation ein bedingtes Zulassungssystem vor. Dies bedeutet, dass die ursprüngliche Zulassung auf weniger umfassenden Daten beruht, als dies normalerweise der Fall wäre (aber dennoch ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis besteht), und die Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen die Daten später ergänzen müssen.“ (Das Schnellverfahren der US-Zulassungsbehörde FDA sieht ähnlich aus.)
Eine Mini-Dosis Sachlichkeit gab es dennoch am Fernsehabend des 11.08.2020: Prof. Bodo Plachter teilte im heute-journal Herrn Claus Kleber mit, dass auch die westliche Pharmaindustrie – auch ganz ohne Registrierung oder Zulassung – bereits COVID19 Impfstoffe auf Vorrat produziert. Aha, also auch die angeblich schon begonnene Massenproduktion in Russland wäre bei ideologisch unvorbelasteter Herangehensweise an dieses Thema kein Grund zur Aufregung.
Deutsche Journalisten hätten einfach nur nachlesen brauchen, oder recherchieren – wie das im Journalistenberuf heißt. Aber Recherchearbeit kommt ja im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon lange nur noch bei sehr selektiv ausgewählten Themen vor.
Dennoch - wer selbst lesen kann ist klar im Vorteil:
Unter www.clinicaltrials.gov findet man zurzeit insgesamt 41 Einträge zu in Russland durchgeführten Studien bezüglich COVID19, davon zwei Einträge zu „Gam-COVID-Vac“. Beide Studien liefen unter Finanzierung und Mitarbeit des Gamaleya Research Institute of Epidemiology and Microbiology und der Firma Acellena Contract Drug Research and Development.
Die Deutsche Pharmazeutische Zeitung wusste am 13.08.2020 zu berichten:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... ff-119526/
Der neue Impfstoff ist vom Design gar nicht so neu. Der russische COVID19-Impfstoff ist ein Adenovirus-basierter Zweivektorimpfstoff, das Wirkprinzip ist plausibel.
„Von einer Zulassung zu sprechen, ist jedoch nicht ganz korrekt, treffender wäre wohl der Begriff Notfallzulassung. Denn der Impfstoff ist zunächst nur registriert und soll weiter getestet werden. Als »Termin der Einführung in den zivilen Verkehr« wird in der Registrierungsbescheinigung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation der 1. Januar 2021 genannt.
Wie ist die Vakzine aufgebaut? Der russische Impfstoff, der zunächst die Bezeichnung »Gam-COVID-Vac Lyo« erhielt, enthält eine nicht replikationsfähige Adenovirus-Variante, also ein nicht vermehrungsfähiges harmloses Schnupfenvirus. Es handelt sich somit um einen Vektorimpfstoff.
Dieser Impfstofftyp basiert auf Viren als Träger (»Vektor«), die die Erbinformation für ein Protein des Zielerregers (hier SARS-CoV-2) in den Körper des Geimpften transportieren, wo sie abgelesen werden und das Impfantigen gebildet wird. In das Genom dieser Vektorviren hat man die Erbinformation für das Spike-(S-)Protein des neuen Coronavirus eingefügt und sie dann so verändert, dass sie sich nicht mehr vermehren können.“… „Zwar gilt das Wirkprinzip als relativ sicher und plausibel, aber zugelassene Vektorimpfstoffe gibt es bisher noch wenige.“
Im gleichen Artikel bemängelt die Deutsche Pharmazeutische Zeitung allerdings, dass die Ergebnisse der Studien-Phasen 1 und 2 noch nicht veröffentlicht worden wären. Diesbezüglich gab es auch zuvor in anderen deutschen Quellen Kritik. Aber rechtfertigt dies eine solch überschießende emotionale Abwehr-Reaktion seitens des deutschen Journalismus-Mainstreams? Genügend Begleit- und Kontextinformationen wären verfügbar gewesen.
Tatsache ist:
Das Gamaleja-Institut hatte schon länger vor dem Ausbruch von COVID19 an einem Impfstoff gegen MERS gearbeitet. Die Erfahrungen mit der MERS-Vakzine halfen dem Institut, schneller am COVID19-Impfstoff voranzukommen.
Aber über die fachlichen Hintergründe hat man bei der ARD und anderen öffentlich-rechtlichen Sendern natürlich nicht berichtet, sondern pauschal von „scharfer Kritik einer Vereinigung russischer Pharmafirmen“, wobei es sich vermutlich um Labore handelt, welche ebenfalls an anderen Wirkstoffen gegen COVID19 forschen.
Auch der ARD-“Faktenfinder“ ließ sich zu der Behauptung herab, mit dem russischen Wort für „Registrierung“ sei eigentlich „Zulassung“ gemeint. Allerdings ist fast am Ende des gleichen Artikels des Faktenfinders zu lesen:
„Nun ist die Fortsetzung der klinischen Tests des Impfstoffs nach seiner "Registrierung" in der Zulassungsurkunde festgehalten. Ebenfalls sind die stichprobenartigen Qualitätskontrollen verpflichtend. Der Leiter des Forschungsinstituts Alexandr Ginzburg erklärte, die klinischen Tests nach der Zulassung - oder die Phase III - könnte sieben bis zehn Tage nach der Zulassung starten. Teilnehmen sollen an diesen Tests mehrere Zehntausend Menschen.“
Als verwirrter Leser fragt man sich, ob die Autoren des „Faktenfinders“ eigentlich wissen, was sie schreiben. Im BILD-Stil erst mal eine reißerische Behauptung in die Welt setzen, und dann irgendwo im Kleingedruckten ein Fünkchen Wahrheit preisgeben. Dies zeigt uns Zuschauern:
Fakt ist:
Die ARD und der andere öffentlich-rechtliche Rundfunk basteln sich einfach ihre eigenen Fakten, damit das eigene Weltbild immer wieder bestätigt wird. Und eigene Fehler eingestehen – das geht sowieso gar nicht. Ihre Berichterstattung ist immer wieder von geopolitischer Voreingenommenheit und von russophoben Einstellungen durchsetzt.
Mit Ihrer Berichterstattung verstießen Sie gegen Ihren Programmauftrag laut Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk:
§5 Programmauftrag
(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen….
§8 Programmgestaltung
(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können,
2. das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als solche zu kennzeichnen.
Aus Gründen der Transparenz werden sowohl diese Beschwerde als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://www.publikumskonferenz.de/forum/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Köhler