Westdeutscher Rundfunk Köln
Gremienbüro
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde nach § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz zur Sendung Presseclub vom 01.08.2021 „Impfpflicht für mehr Freiheit?“
Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,
wir erheben Programmbeschwerde gegen o. g. Sendung wegen Desinformation, des Auslassens wichtiger Informationen sowie Einseitigkeit der Positionen und vermuten daher eine Verletzung der Programmgrundsätze nach §5 (1,2,4).
Volker Herres diskutierte in der beanstandeten Sendung mit Kaja Klapsa (WELT), Reinhard Müller (FAZ), Nadia Pantel (SZ) und mit dem einzigen Mediziner in der Runde, Christoph Specht.
Das Thema Impfpflicht ist nicht erst seit Corona ein heikles Thema. Im Unterschied zu den konventionellen Impfungen, von denen eine Vielzahl (insbesondere in der DDR) bereits einer Impfpflicht unterlagen, ist die Verwendung der neuartigen Vakzine mit vielen Unsicherheiten behaftet. So konnten Langzeitfolgen wie Autoimmunreaktionen in der Kürze der Entwicklungszeit nicht erforscht werden und die Marktzulassung, die keine Impfempfehlung darstellt, erfolgte lediglich „bedingt“. Daher wird wohl auch von Politikern, diversen Medizinern und Medienvertretern das Wort „Impf-Angebot“ strapaziert, anstatt eine ausdrückliche Impf-Empfehlung auszusprechen.
Meldungen von Impf-Nebenwirkungen aus allen Mitgliedstaaten laufen bei der bedingten Marktzulassung zentral bei der EMA zusammen und liefern die Datenbasis, die eine kontinuierliche Fortschreibung der Risikobewertung ermöglicht. Berichte über unerwünschte Nebenwirkungen, lebensbedrohliche Reaktionen bis hin zu Todesfällen häufen sich in besorgniserregendem Maße. Daher ist das Thema Impfpflicht - bei aller Aktualität - nicht dazu geeignet es mit Journalisten zu besprechen, deren subjektive Meinung sich erfahrungsgemäß nicht erheblich von der Agenda maßgeblicher Regierungskreise unterscheidet. Journalisten folgen häufig einem Zeitgeist, der nicht auf Fakten beruht, sondern auf Wertungen und gängigen Narrativen. Beim Thema Impfpflicht mit neuartigen mRNA-Impfstoffen geht es jedoch in erster Linie um die individuelle Entscheidung eines jeden Einzelnen. Eine Runde Gleichgesinnter kann den Bürgern die Risikoabwägung für ihre eigene Gesundheit nicht abnehmen.
Reinhard Müller von der FAZ verstieg sich gleich zu Beginn der Runde zu der Aussage, der „durchgeknallte Premierminister“ Johnson habe kürzlich trotz „sehr hoher Inzidenzwerte“ „alles aufgemacht“. Wie diese „sehr hohen“ Inzidenzwerte in Großbritannien (und anderswo) zustande kommen, wurde nicht groß erörtert, sodass wir das hier nachholen möchten.
Am 15. Juli wurden in Großbritannien über 1.177 Millionen Tests durchgeführt. Zum Vergleich: In Deutschland waren es zur gleichen Zeit im Durchschnitt täglich 85.000. Hätte man auf der Insel im gleichen Umfang wie in Deutschland getestet, hätte die Inzidenz nicht bei „sehr hohen“ 441 gelegen, sondern bei etwa 30. Diese Zahlenspielerei verdeutlicht, dass sich in Großbritannien die Pandemiesituation nicht viel dramatischer darstellt als in Deutschland, insbesondere was die pandemiebedingte „Durchgeknalltheit“ einiger Spitzenpolitiker anbelangt.
Dass die starke Ausweitung der Testungen die Inzidenz nach oben treibt, sollte auch Journalisten großer Medienbetriebe nicht verborgen geblieben sein. Warum belässt man es trotzdem bei der Verkündung bloßer Zahlen, ohne die entsprechende Basis dafür zu erwähnen oder die Zahlen ins Verhältnis zu setzen?
Quelle: Testing in United Kingdom https://coronavirus.data.gov.uk/details/testing
Virus tests conducted https://coronavirus.data.gov.uk/details/cases
Wenig später bemühte Reinhard Müller die bereits häufig zu Unrecht strapazierte Behauptung eines coronabedingt überlasteten Gesundheitssystems.
Die Belastungen im Gesundheitswesen lassen sich nicht auf das Erscheinen eines „neuartigen Virus“ zurückführen, sondern waren alljährlich in der saisonalen Grippezeit zu beobachten. Seit ein paar Jahren tragen „menschgemachte“ Schließungen von angeblich unrentablen Krankenhäusern wesentlich zur Belastung der verbliebenen Einrichtungen bei. Der durch Fehlanreize praktizierte Abbau von Intensivbetten (siehe auch #DIVIgate) suggeriert einen Mangel, der sich in alarmistischen Pressemeldungen niederschlägt und Politikern perfekt zum Schüren von Panik dient.
Namhafte Klinikverbünde, wie z.B. die Heliosgruppe, distanzierten sich ausdrücklich von entsprechenden Meldungen.
Anders sieht es mit der Belastung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen aus, die u.a. aus Regelungen der Krankenhausfinanzierung resultiert, wonach Krankenhäuser zu Kostensenkungen gezwungen werden und ein starker Anreiz zum Stellenabbau, insbesondere im Pflegedienst, gesetzt wurde. DIESE Belastung ist ebenfalls „menschgemacht“ und könnte jederzeit durch verantwortungsvolle Politik und entsprechend engagierte mediale Begleitung im Sinne der Gesunderhaltung der Bürger geradegerückt werden. Stattdessen hilft der Öffentlich-rechtliche Rundfunk (hier der WDR) dabei, Studien der Bertelsmann-Stiftung zu lancieren, deren Ziel die Reduzierung von Krankenhäusern ist.
Eine Analyse des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesgesundheitsministerium „zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser“ kam im April 2021 zu dem Ergebnis, dass die „gute Patientenversorgung auch in der Corona-Pandemie stets gewährleistet“ war: „Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt.“
Kaja Klapsa (WELT) spricht wenig später verharmlosend von „Impfmythen“ angesichts der Befürchtungen vieler Menschen vor Langzeitfolgen und Nebenwirkungen und möchte diesbezüglich stärker „aufklären“. Es ist doch sicherlich auch unter Journalisten unumstritten, dass es in der Kürze der Zeit der Entwicklung der Impfstoffe schlicht noch keine verlässlichen Daten geben kann. Will sich eine junge Journalistin wirklich auf das dünne Eis begeben und Resultaten vorgreifen, die noch vollkommen unerforscht sind? Selbst die EU-Kommission erkennt an, dass aufgrund der raschen Entwicklungszeit der Impfstoffe weder Sicherheit noch Wirksamkeit garantiert werden können.
Der Impfstoff Comirnaty erhielt beispielsweise die bedingte Zulassung am 21.12.2020, währenddessen Studien, die Aufschluss darüber geben sollen, wie lange der Schutz anhält, wie gut der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, wie gut er immungeschwächte Personen und Schwangere schützt und ob er asymptomatischen Fällen vorbeugt, noch zwei Jahre andauert.
https://ec.europa.eu/health/documents/c ... 522_de.pdf
ema.europa.eu/medicines/human/EPAR/Comirnaty
Ein wichtiger Artikel, welcher die möglichen Folgen der mRNA-Impfstoffe beschreibt, ist im International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research erschienen. Die Autoren stammen vom MIT, Cambridge und der Artikel ist Peer-Reviewed. Nur ein paar kleine Anstriche aus dem umfangreichen Papier sollten eine von der Presseclub-Runde in Abrede gestellte Risiko-Nutzen-Abwägung neu justieren.
Wir reden von:
- Erstmaliger Verwendung von PEG (Polyethylenglykol) in einer Injektion
- Erstmaliger Verwendung der mRNA -Impfstofftechnologie gegen einen infektiösen Erreger
- Erstmaliger Markteinführung eines Produkts durch Moderna
- Erstmaliger Information der Gesundheitsbehörden an die Geimpften, dass mit Nebenwirkungen zu rechnen ist
- Dem ersten Impfstoff, der nur mit vorläufigen Wirksamkeitsdaten öffentlich vorgestellt wird
- Dem ersten Impfstoff, der keine eindeutigen Aussagen über die Reduzierung von Infektionen, Übertragbarkeit oder Todesfällen macht
- Dem ersten Impfstoff gegen Coronaviren, der jemals an Menschen getestet wurde
- Die erste Injektion von genetisch veränderten Polynukleotiden in die allgemeine Bevölkerung
In einer von der Bill and Melinda Gates Foundation gesponserten Studie wurde erwartet, dass die Entwicklung noch nie dagewesener Impfstoffe 12,5 Jahre dauern würde, dass sie eine geschätzte Chance von 5 % hätte, es durch die Phase-II-Studien zu schaffen, und von diesen 5 % eine Chance von 40 %, es durch die Phase-III-Studien (Bewertung des Nutzens für die Bevölkerung) zu schaffen. Einem noch nie dagewesenen Impfstoff wurde also eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 2 % im Stadium einer klinischen Studie der Phase III vorhergesagt. Wie die Autoren es unverblümt ausdrückten, gibt es eine "geringe Erfolgswahrscheinlichkeit, insbesondere für noch nie dagewesene Impfstoffe." (Young et al., 2018)
Vor diesem Hintergrund haben wir zwei Jahre später einen noch nie dagewesenen Impfstoff mit Berichten über 90-95% Wirksamkeit (Baden et al. 2020). Tatsächlich sind diese Berichte über die Wirksamkeit die Hauptmotivation für die öffentliche Unterstützung der Einführung von Impfungen (U.S. Department of Health and Human Services, 2020). Dies widerspricht nicht nur den Vorhersagen, sondern auch den Erwartungen.
Die Verfasser schlossen aus gutem Grund mit einem Appell an die Regierungen und die pharmazeutische Industrie, bei dem derzeitigen Vorhaben, so viele Menschen wie möglich gegen SARS-CoV-2 zu impfen, größere Vorsicht walten zu lassen und SIE, werte Journalisten und Medizinkorrespondenten, sollten auch im eigenen Interesse die gleiche Vorsicht beim öffentlichen Bewerben dieser neuartigen Impfungen walten lassen.
Quelle: https://ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/article/view/23/51
Auch die Einlassungen und die Befürwortung der Runde zur Bevorzugung Geimpfter sind wissenschaftlich nicht begründbar, denn die letzten Monate haben gezeigt, dass sich auch Geimpfte anstecken, das Virus übertragen und sie an der Infektion sterben können. Es macht also keinen Unterschied für die Teilnahme ungeimpfter Menschen am öffentlichen Leben, bringt keinen Nutzen für die „Gegenseite“ und beruht auf reiner politischer Willkür oder aber auf gänzlich anderen Motiven.
Um die unwidersprochen gebliebene Behauptung eines Anrufers zu entkräften, dass entsprechende „Warnungen nur Fakenews aus den sozialen Medien wären…“: Bereits im September 2020 erschien ein Beitrag des Magazins Forbes mit dem Titel „Covid-19 Vaccine Protocols Reveal That Trials Are Designed To Succeed“ zu den veröffentlichten Studienprotokollen der aktuell zugelassenen Impfstoffhersteller, die aufzeigen, dass Geimpfte als Ansteckungsquellen nicht ausgeschlossen werden können. Weder war die Vermeidung einer Infektion ein Erfolgskriterium noch die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe. Einziges Erfolgskriterium ist der Unterschied in der Schwere der Symptome bei bestätigten Infektionen, sowie die Reduktion leichter und moderate Symptome wie Husten oder Kopfweh. Keine der Studien listete die Verhinderung von Todesfällen als kritischen Endpunkt, bzw. als Erfolgskriterium.
Quelle: https://www.forbes.com/sites/williamhas ... 8a7b7a5247
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Politiker, die Diskutanten im Presseclub und einer der Anrufer Geimpfte rechtlich besser stellen wollen als Ungeimpfte, wäre interessant zu wissen. „Ich hab‘s auch gemacht!“ ist jedenfalls kein valides Kriterium. Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, von der allgemeinen Diskriminierung freizustellen, ist angesichts des angenommenen Infektionsgeschehens problematisch. Wenn ungeimpfte Menschen angeblich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, dann gilt das faktisch auch für „aus gesundheitlichen Gründen“ Ungeimpfte. Wie wollen Sie eine Unterscheidung der Gruppen vornehmen? Wollen Sie die Menschen kennzeichnen? Soll die Gruppe etwa Atteste von Ärzten bekommen, die in dieser ach so solidarischen Gesellschaft bereits wegen des Ausstellens von Masken-Attesten „aus gesundheitlichen Gründen“ um ihre Zulassung fürchten mussten? Warum werden solche absurden Vorschläge nicht zu Ende gedacht?
Es gäbe noch viele weitere Beanstandungen zu den verschiedenen Statements der Teilnehmer des Presseclubs, von denen noch die angenehmste die halbwegs neutrale Position des Moderators, Herrn Herres, war. So sollte sich zum Beispiel Herr Müller von der FAZ noch mal zur Frage der Arzneimittelhaftung bei Impfschäden durch die neuartigen, bedingt zugelassenen, Impfstoffe schlau machen. Oder sind ihm Umstände bekannt, unter denen etwa die Hersteller die Haftung für Nebenwirkungen/Schäden durch den Corona Impfstoff übernehmen? Jede Packungsbeilage für eine 0815-Schmerztablette ist ergiebiger als die offizielle Aufklärung über Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe.
Die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten (FDA) erörterte bereits vor dem Start der weltweiten Impfkampagnen in einem veröffentlichten Meeting diverse Nebenwirkungen, die COVID-19-Impfstoffe mit hoher Wahrscheinlichkeit hervorrufen werden. Die Rede war unter anderem vom Kawasaki Syndrom, von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung, von allergischen Schocks, Thrombozytopenie, Autoimmunkrankheiten, Herzversagen, Krampfanfällen, Gehirnentzündung, Narkolepsie, unterschiedliche Varianten von Thrombosen als Folge der Impfung. Einige dieser unerwünschten Nebenwirkungen wurden von den zuständigen Zulassungsbehörden bereits eingeräumt.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=1XTiL9rUpkg&t=9220s
Wir sehen im Weglassen, Verharmlosen bzw. Verschleiern gesundheitspolitisch brisanter Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung – wenn nicht sogar eine Gefährdung – der Bürger durch Desinformation. Es ist Pflicht und Auftrag von Journalisten, Daten und Fakten, die in besorgniserregendem Maße auf Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben hinweisen, mittels Recherche zu ermitteln, auszuwerten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert, treffen sie falsche Entscheidungen – sie stigmatisieren, kriminalisieren und verleumden zum Beispiel andere Menschen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht zur Fremdbestimmung in ureigenen gesundheitlichen Belangen bereiterklären, in mittelalterlicher Manier. Ein Anrufer konnte unter diesen Umständen ungestört einem Millionenpublikum seine totalitären Ansichten verkünden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll der Bevölkerung eine Infrastruktur bieten, die möglichst neutral und objektiv eine verlässliche Wissensbasis liefert und den offenen Austausch diverser Meinungen und Stellungnahmen in der Gesellschaft ermöglicht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dieser klar definierte Auftrag angesichts der Berichterstattung und Themensetzung zur COVID-19-Pandemie bislang angemessen wahrgenommen wurde. Warum saßen im Presseclub zum brisanten Thema „Impfpflicht für mehr Freiheit?“ nur Medienvertreter in der Runde, die sich einig waren und die sich gegenseitig in ihrer Meinung bestätigten? Wenn in den reichweitenstarken Sendungen kaum Gegenstimmen zu wissenschaftlichen Einschätzungen und politischen Maßnahmen zugelassen werden, verlieren diese Medienangebote an Integrationskraft und viele Zuschauer fühlen sich hintergangen, weil das Dargebotene die Realität in keiner Weise widerspiegelt.
§ 5 WDR-Gesetz
Programmgrundsätze
(1) Für die Angebote des WDR gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
(2) Der WDR hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.
(4) Der WDR soll die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ein diskriminierungsfreies Miteinander in Bund und Ländern und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern, zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit mahnen, die demokratischen Freiheiten verteidigen und der Wahrheit verpflichtet sein.
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
WDR Presseclub: "Impfpflicht für mehr Freiheit?“
Re: WDR Presseclub: "Impfpflicht für mehr Freiheit?“
Sehr geehrte Frau Müller,
Ihr Schreiben vom 15. August 2021 haben wir erhalten und zuständigkeitshalber zunächst an die Intendanz des WDR weitergeleitet. Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten Ihr Schreiben sowie die Antwort des WDR an Sie ebenfalls zur Einsicht.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Geschäftsstelle des WDR-Rundfunkrats
Westdeutscher Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 220 5600
Telefax: +49 (0)221 220-2762
rundfunkrat@wdr.de
www.wdr-rundfunkrat.de
Ihr Schreiben vom 15. August 2021 haben wir erhalten und zuständigkeitshalber zunächst an die Intendanz des WDR weitergeleitet. Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten Ihr Schreiben sowie die Antwort des WDR an Sie ebenfalls zur Einsicht.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Geschäftsstelle des WDR-Rundfunkrats
Westdeutscher Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 220 5600
Telefax: +49 (0)221 220-2762
rundfunkrat@wdr.de
www.wdr-rundfunkrat.de
Re: WDR Presseclub: "Impfpflicht für mehr Freiheit?“
Notiz: https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... ion_de.pdf
(beachten: Kapitel Packungsbeilage)
"Dieses Arzneimittel erhielt eine bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen. Dies wurde im Interesse der öffentlichen Gesundheit gewährt, da das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen Bedarf deckt und der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit das Risiko weniger umfassender Daten als normalerweise erforderlich überwiegt. "
Auf der Seite der EU-Kommission erfährt man:
"Die bedingte Marktzulassung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Sie kann erneuert werden und bedeutet für ihren Inhaber dieselben Rechte und Haftungspflichten wie eine Standard-Marktzulassung. Darüber hinaus hat der Inhaber einer bedingten Marktzulassung gewisse Verpflichtungen, z. B. die Fertigstellung bzw. Durchführung neuer Studien innerhalb eines festgelegten Zeitraums, um zu bestätigen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv bleibt."
Als ein Unterschied zwischen bedingter und Notfallzulassung führt die Kommission an, dass der Hersteller bei der bedingten Zulassung nicht von der Haftung ausgenommen sei. In den geleakten Verträgen von Pfizer und BioNTech mit jenen diesen Impfstoff erwerbenden Staaten, deren Echtheit weder bestätigt noch dementiert wurde, lassen sich die Hersteller allerdings ausdrücklich von jeglicher Haftung freistellen. Auch für dort nicht ausgeschlossene unbekannte Langzeitfolgen und somit zum Haftungsauschluss wird darin ausgeführt:
"Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind."
https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... iew_de.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/ ... /comirnaty
Comirnaty wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Dies bedeutet, dass weitere Nachweise für den Impfstoff erwartet werden (siehe unten), die das Unternehmen bereitstellen muss. Die Agentur wird jedes Jahr sämtliche neuen Informationen prüfen, die verfügbar werden, und die vorliegende Übersicht wird gegebenenfalls aktualisiert.
*Welche Informationen werden für Comirnaty noch erwartet?*
Da Comirnaty unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen wurde, wird das Unternehmen, das Comirnaty in Verkehr bringt, weiterhin Ergebnisse aus der Hauptstudie vorlegen, die noch 2 Jahre lang läuft. Diese und weitere Studien werden Erkenntnisse darüber ermöglichen, wie lang die Schutzwirkung anhält, wie gut der Impfstoff schwere COVID-19-Verläufe verhindert, wie gut er
immungeschwächte Menschen und Schwangere schützt und ob er asymptomatische Fälle verhindert. Außerdem werden unabhängige Studien zu COVID-19-Impfstoffen, die von EU-Behörden koordiniert werden, weitere Informationen über die Langzeitsicherheit des Impfstoffes und seinen Nutzen für die Allgemeinheit liefern. Das Unternehmen wird außerdem Studien durchführen, um zusätzliche Gewissheit über die pharmazeutische Qualität des Impfstoffes zu erhalten, wenn die Produktionsvolumen gesteigert... (10-2021)
(beachten: Kapitel Packungsbeilage)
"Dieses Arzneimittel erhielt eine bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen. Dies wurde im Interesse der öffentlichen Gesundheit gewährt, da das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen Bedarf deckt und der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit das Risiko weniger umfassender Daten als normalerweise erforderlich überwiegt. "
Auf der Seite der EU-Kommission erfährt man:
"Die bedingte Marktzulassung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Sie kann erneuert werden und bedeutet für ihren Inhaber dieselben Rechte und Haftungspflichten wie eine Standard-Marktzulassung. Darüber hinaus hat der Inhaber einer bedingten Marktzulassung gewisse Verpflichtungen, z. B. die Fertigstellung bzw. Durchführung neuer Studien innerhalb eines festgelegten Zeitraums, um zu bestätigen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv bleibt."
Als ein Unterschied zwischen bedingter und Notfallzulassung führt die Kommission an, dass der Hersteller bei der bedingten Zulassung nicht von der Haftung ausgenommen sei. In den geleakten Verträgen von Pfizer und BioNTech mit jenen diesen Impfstoff erwerbenden Staaten, deren Echtheit weder bestätigt noch dementiert wurde, lassen sich die Hersteller allerdings ausdrücklich von jeglicher Haftung freistellen. Auch für dort nicht ausgeschlossene unbekannte Langzeitfolgen und somit zum Haftungsauschluss wird darin ausgeführt:
"Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind."
https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... iew_de.pdf
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/ ... /comirnaty
Comirnaty wurde unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen. Dies bedeutet, dass weitere Nachweise für den Impfstoff erwartet werden (siehe unten), die das Unternehmen bereitstellen muss. Die Agentur wird jedes Jahr sämtliche neuen Informationen prüfen, die verfügbar werden, und die vorliegende Übersicht wird gegebenenfalls aktualisiert.
*Welche Informationen werden für Comirnaty noch erwartet?*
Da Comirnaty unter „Besonderen Bedingungen“ zugelassen wurde, wird das Unternehmen, das Comirnaty in Verkehr bringt, weiterhin Ergebnisse aus der Hauptstudie vorlegen, die noch 2 Jahre lang läuft. Diese und weitere Studien werden Erkenntnisse darüber ermöglichen, wie lang die Schutzwirkung anhält, wie gut der Impfstoff schwere COVID-19-Verläufe verhindert, wie gut er
immungeschwächte Menschen und Schwangere schützt und ob er asymptomatische Fälle verhindert. Außerdem werden unabhängige Studien zu COVID-19-Impfstoffen, die von EU-Behörden koordiniert werden, weitere Informationen über die Langzeitsicherheit des Impfstoffes und seinen Nutzen für die Allgemeinheit liefern. Das Unternehmen wird außerdem Studien durchführen, um zusätzliche Gewissheit über die pharmazeutische Qualität des Impfstoffes zu erhalten, wenn die Produktionsvolumen gesteigert... (10-2021)
Re: WDR Presseclub: "Impfpflicht für mehr Freiheit?“
Antwort vom Intendanten des WDR Tom Buhrow:
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