DLF: "2008 wurde Georgien von Russland überfallen"

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

DLF: "2008 wurde Georgien von Russland überfallen"

Beitrag von Maren »

An: 'hoererservice@deutschlandradio.de' <hoererservice@deutschlandradio.de>

Betreff: Deutschlandfunk am 22.3.2022: Barbara Schmidt-Mattern interviewt Nino Haratischwili

https://www.deutschlandfunk.de/intervie ... 1-100.html
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Deutschlandfunk wurde am 22.3.2022 von Barbara Schmidt-Mattern ein Interview geführt mit der georgischen Schriftstellerin Nino Haratischwili. In diesem Interview wird von der Interviewerin behauptet

"...2008 wurde Georgien von Russland überfallen..." .

Diese Behauptung ist wahrheitswidrig! Die aktuelle Wortschöpfung für die Verbreitung wahrheitswidriger Behauptungen ist "Fake News".

Ich fordere Sie auf, zu dieser Ihrer falschen Behauptung eine Gegendarstellung zu senden. Empfehlenswert wäre, Ihre Gegendarstellung auf dem o.g. EU Bericht, siehe Jörg Becker, aufzubauen. Bitte senden Sie mir den weblink Ihrer Gegendarstellung zu.

Anlagen:
https://www.heise.de/tp/features/Reicht ... 53460.html
https://www.euractiv.de/section/priorit ... kasuskrieg
https://www.nachdenkseiten.de/?p=87171#foot_1

Freundliche Grüße
Thomas Odenweller

Zweiter Anlauf am 07.09.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.08.2022 schickte ich Ihnen die untenstehende e-mail verbunden mit der Aufforderung, eine Gegendarstellung zu senden zu der von Ihnen verbreiteten unwahren Behauptung "...2008 wurde Georgien von Russland überfallen..." .
Bis heute habe ich lediglich eine automatische Empfangsbestätigung erhalten.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, sende ich Ihnen heute eine Kurzfassung des Reports der Fact Finding Mission der Europäischen Union zum Thema zu, siehe Anlage.

"Independent International Fact-Finding Mission on the Conflict in Georgia"
https://web.archive.org/web/20091007030 ... lume_I.pdf

Da der Text immerhin 44 Seiten in Englischer Sprache umfasst, zitiere ich hier einige zentrale Aussagen:

page number 19:

14.) "Open hostilities began with a large-scale Georgian military operation against the town of Tskhinvali and the surrounding areas, launched in the night of 7 to 8 August 2008. Operations started with a massive Georgian artillery attack. At the very outset of the operation the Commander of the Georgian contingent to the Joint Peacekeeping Forces (JPKF), Brigadier General Mamuka Kurashvili, stated that the operation was aimed at restoring the constitutional order in the territory of South Ossetia. Somewhat later the Georgian side refuted Mamuka Kurashvili’s statement as unauthorised and invoked the countering of an alleged Russian invasion as justification of the operation. The official Georgian information provided to the Mission says in this regard that “to protect the sovereignty and territorial integrity of Georgia as well as the security of Georgia’s citizens, at 23.35 on August 7, the President of Georgia issued an order to start a defensive operation with the following objectives :... "

page number 22:

19.) "There is the question of whether the use of force by Georgia in South Ossetia, beginning with the shelling of skhinvali during the night of 7/8 August 2008, was justifiable under international law. It was not. Georgia had cknowledged that the prohibition of the use of force was applicable to its conflict in South Ossetia in specific legally binding international documents, such as the Sochi Agreement of 1992 or the 1996 Memorandum on Measures to Provide Security and Strengthen Mutual Trust between the Sides in the Georgian-South Ossetian Conflict. Even if it were assumed that Georgia was repelling an attack, e.g. in response to South Ossetian attacks against Georgian populated villages in the region, according to international law, its armed response would have to be both necessary and proportional. It is not possible to accept that the shelling of Tskhinvali during much of the night with GRAD multiple rocket launchers (MRLS) and heavy artillery would satisfy the requirements of having been necessary and proportionate in order to defend those villages. It follows from the illegal character of the Georgian military assault that South Ossetian defensive action in response did conform to international law in terms of legitimate self-defence. ..."

page number 23:

20.) "At least as far as the initial phase of the conflict is concerned, an additional legal question is whether the Georgian use of force against Russian peacekeeping forces on Georgian territory, i.e. in South Ossetia, might have been justified. Again the answer is in the negative. There was no ongoing armed attack by Russia before the start of the Georgian peration. Georgian claims of a large-scale presence of Russian armed forces in South Ossetia prior to the Georgian offensive on 7/8 August could not be substantiated by the Mission. It could also not be verified that Russia was on the erge of such a major attack, in spite of certain elements and equipment having been made readily available. There is also no evidence to support any claims that Russian peacekeeping units in South Ossetia were in flagrant breach of their obligations under relevant international agreements such as the Sochi Agreement and thus may have forfeited their international legal status. Consequently, the use of force by Georgia against Russian peacekeeping forces in Tskhinvali in the night of 7/8 August 2008 was contrary to international law."

Ich fordere Sie erneut auf, zu Ihrer falschen Behauptung ("...2008 wurde Georgien von Russland überfallen...") s.o. eine Gegendarstellung zu senden. Bitte senden Sie mir den weblink Ihrer Gegendarstellung zu.

Freundliche Grüße
Thomas Odenweller
=====

Anmerkung Publikumskonferenz (Maren Müller):

Ich gab dem Beschwerdeführer im vorangegangenen Schriftwechsel zu bedenken, dass der Beitrag für eine formale Beschwerde zu weit zurück liegt. In der Regel werden Beschwerden nur innerhalb von 4 Wochen nach Ausstrahlung von den Sendern akzeptiert. Siehe Seite 11, Satzung des DLF - hier ist von Angemessenheit die Rede, was durchaus Raum für Spekulationen lässt. https://assets.deutschlandfunk.de/fd199 ... iginal.pdf

Für eine Gegendarstellung muss eine subjektive Betroffenheit wegen falscher Tatsachenbehauptungen vorliegen. Siehe Seite 7, Deutschlandradio-Staatsvertrag: https://assets.deutschlandfunk.de/6bd38 ... iginal.pdf

Auch nach den Regularien des neuen Medienstaatsvertrages haben Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Sender haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Die Tatsache, dass sich unwahre Behauptungen über Monate in den Angeboten öffentlich-rechtlicher Kanäle halten, lassen den Schluss zu, dass es die zuständigen Mitarbeiter und Redakteure nicht besser wissen, oder aber, dass es mit der Wahrheitspflicht und Korrekturkultur in den Redaktionen nicht weit her ist - zumal derzeit der Russenhass in Deutschland wieder Hochkonjunktur hat und durch mediale Verbreitung permanent befeuert wird.

Im umfangreichen Bericht der EU - auf Wikipedia aufbereitet - stellte man fest, dass die Kommission nicht in der Lage war, die georgische Darstellung eines russischen Einmarsches nach Südossetien vor dem 8. August 2008 zu bestätigen. Das Gegenteil war der Fall. Der Angriff Georgiens auf Südossetien und die dort stationierte russische Friedenstruppen wurde als Verstoß gegen internationales Recht eingestuft. Eine anfängliche russische Intervention zur Verteidigung der Friedenstruppen auf südossetischem Gebiet sei durch das Völkerrecht gedeckt gewesen. Die GUS, in der Georgien bis 2009 Mitglied war; hatte in der Region Südossetien (Zhinwali) Friedenstruppen stationiert. Soldaten aus Russland überwachten gemeinsam mit georgischen Truppen die Region. Genau diese Schutztruppen griff Georgien an jenem Tag an und trat damit den Konflikt los, der vielen Menschen das Leben kostete.

Die Gründerin der Vereinigung südossetischer Frauen für Demokratie und Menschenrechte schilderte in einem Beitrag der LA Times vom 17.11.2008 wie die Südosseten, die ihr ganzes Leben mit Georgiern gelebt haben, die durch Heirat, Freundschaft, Geographie, Traditionen und Bräuche verbunden waren, nun überzeugt sind, dass sie vernichtet worden wären, wenn die Russen nicht gekommen wären, um ihr Leben zu retten.

“The shelling of Tskhinvali by the Georgian armed forces during the night of 7 to 8. August 2008 marked the beginning of the large-scale armed conflict in Georgia, yet it was only the culminating point of a long period of increasing tensions, provocations and incidents.”

Die New York Times, die BBC und Human Rights Watch hatten umfangreiche Beweise dafür vorgelegt, dass von den USA bewaffnete und ausgebildete georgische Truppen unschuldige Zivilisten mit Streubomben und anderen verbotenen Waffen angreifen. Das US-Außenministerium, das Georgien zunächst nachdrücklich unterstützte, räumt ein, dass Georgien bei seinem Angriff einen Fehler begangen hat, während der britische Außenminister David Miliband die georgische Regierung für ihren "rücksichtslosen" Angriff verurteilt hat. Beamte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben sich zu Wort gemeldet, um die absurden und selbstgefälligen Behauptungen Georgiens, es handele sich um einen Verteidigungskrieg, zu widerlegen. (Quelle: LA Times 17.11.2008)

Wir werden die verantwortliche Journalistin Barbara Schmidt-Mattern mit ihrer Falschbehauptung konfrontieren und auf Richtigstellung drängen.
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 16 Gäste