Ausschreitungen in Berlin-Friedrichshain

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Ausschreitungen in Berlin-Friedrichshain

Beitrag von Maren »

An den
NDR Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


11. Juli 2016

Programmbeschwerde: „tagesschau“ vom 10. Juli 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die „tagesschau“ des 10. Juli 2016 (Hauptausgabe, 20:00 Uhr) berichtete an nicht prominenter Stelle mit einem lediglich kurzen durch das Off moderierten Beitrag von den Ausschreitungen in Berlin-Friedrichshain in der Nacht auf den 10. Juli 2016.

Im Text wurde nach meinem Vernehmen nicht deutlich gesprochen, von wem die Gewalt ausging. Nahezu alle Medien, auch Politiker und wohl gleichsam die Polizei, hatten von Beginn an verdeutlicht, dass es sich um linksradikale Täter handelte, die durch ihre örtliche Herkunft, ihre inhaltlichen Aussagen und ihre scheinbare Bekanntheit entsprechend eindeutig zu identifizieren waren. Es gab also keinerlei Zweifel daran, dass die Angriffe aus dieser Szene stammten, die schon seit Monaten mit Feuern an Autos, Randale gegenüber Häusern und Pöbeleien in den Straßen ganze Viertel tyrannisieren.

Zwar sprachen Sie von der Motivation der Randalierenden, die sich gegen die Räumung eines Hauses wehren wollten, unterließen aber auch hierbei erneut die Erwähnung der weltanschaulichen Orientierung dieser Gruppierungen. Zudem fehlte es für das Gesamtverständnis des Zuschauers an weitergehenden Details über das Ausmaß der Störungen bereits in den vergangenen Monaten, die für die Hauptstadt nicht nur zu einem sozialen und wirtschaftlichen, sondern auch zu einem Image-Problem geworden sind.

Weshalb der Thematik nicht ein Reporter-Beitrag zugestanden wurde, der dem Thema mehr Raum zugestanden hätte, bleibt gerade auch beim Blick auf andere Fernsehsender einigermaßen unverständlich. Die Gewichtung in der benannten Sendung wäre anders möglich gewesen, um wesentliche Hintergründe von Kurzmeldungen auslassen zu müssen.

Man könnte entsprechend den Vorwurf einer bewussten Unterdrückung der wichtigen Information über die Gesinnung der Täter im Rahmen des „Mainstream“-Journalismus erheben. Viel wesentlicher erscheint mir jedoch, dass durch die Unvollständigkeit der dargebotenen Berichterstattung auch die Sorgfaltspflicht vernachlässigt wurde, die § 10 Abs. 1 RStV aber verlangt.

Immerhin ist auch das Verschweigen einer Tatsache geeignet, ein diskriminierungsfreies Miteinander zu stören, wenn nämlich eine unzureichende Angabe derartig großen Spielraum für Spekulationen über die politisch-weltanschauliche Motivation eines Vorgangs lässt, dass sich verschiedene Gruppen unschuldig als Täter angesprochen fühlen. Ich sehe also auch einen Verstoß gegen § 41 Abs. 1 (Programmgrundsätze) des Rundfunkstaatsvertrages.

Entsprechend bringe ich Beschwerde nach § 13 NDR-Staatsvertrag ein.

Freundliche Grüße
XXXXXXXX*

*Der Name des Einsenders ist der Redaktion und uns bekannt.
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