Wer ist Deniz Yücel?

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Wer ist Deniz Yücel?

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht der Programmbeschwerde/Publikumsbeschwere Gebrauch, hier zur ARD-Videotextmeldung am 19.2.2018 auf Seite 120:

Dort heißt es:

"tagesschau : Hintergrund

Wer ist Deniz Yücel?

Der Journalist Deniz Yücel ist Korrespondent der Zeitung "Welt". Er wurde am 14. Februar 2017 in der Türkei festgenommen - und ist nun frei. Für die Stelle als Türkei-Korrespondent war Yücel im Frühjahr 2015 von der "taz" in Berlin zur "Welt" gewechselt. Yücel, der neben dem deutschen auch den türkischen Pass besitzt, war regelmäßig in den Kurdengebieten im Südosten des Landes unterwegs. Literatur-Nobelpreisträger und Musiker, Sportler und andere Prominente setzten sich für die Freilassung Yücels ein."

Zu dieser Videotextmeldung ist folgendes anzumerken.

Sie trägt die Überschrift „Wer ist Deniz Yücel“, gibt aber – am Thema vorbei – im letzten Satz an, wer sich für ihn einsetzt. Wer sich für seine Freilassung einsetzt, sagt aber nichts über Deniz Yücel aus. Wenig erhellend ist auch sein erwähntes Reiseverhalten in Kurdengebieten für die Beurteilung seines Wesens und Charakters.

Immer wieder kommt das Argument aus Videotextredaktionen, dass zu wenig Platz sei für weitere Informationen.

Zu Deniz Yücel gibt es aber sehr wohl auch wenig Schmeichelhaftes zu berichten. Die ARD hatten nun ein Jahr Zeit, nämlich die Zeit seiner Inhaftierung – uns über Yücel aufzuklären. Doch folgende Informationen hat uns die ARD-Videotextredaktion in trauter Einigkeit mit allen anderen öffentlich-rechtlichen Kanälen und auch den meisten sogenannten „Qualitätszeitungen“ ein ganzes Jahr vorenthalten: Hier einige Zitate aus seinem journalistischen Schaffen:

„Woran Sir Arthur Harris, Henry Morgenthau und Ilja Ehrenburg gescheitert sind, wovon George Grosz, Marlene Dietrich und Hans Krankl geträumt haben, übernehmen die Deutschen nun also selbst, weshalb man sich auch darauf verlassen kann, dass es wirklich passiert." … „Der baldige Abgang der Deutschen aber ist Völkersterben von seiner schönsten Seite.“

„Der Erhalt der deutschen Sprache übrigens ist kein Argument dafür, die deutsche Population am Leben zu erhalten.“

„Im Interesse der deutschen Sprache können die Deutschen gar nicht schnell genug die Biege machen.“

„Die Einwanderer, die jahrelang die Geburtenziffern künstlich hochgehalten haben, …. leisten ihren (freilich noch steigerungsfähigen) Beitrag zum Deutschensterben“.

"So etwa die oberkruden Ansichten des leider erfolgreichen Buchautors Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“

Die „taz“ musste für die Veröffentlichung dieses Beitrags 20.000 Euro Strafe an Thilo Sarrazin bezahlen.

Wenn man in seinen Äußerungen die Worte „Deutschland“ , „Deutsche“ und „deutsch“ jeweils durch Türkei bzw. Kurdistan , bzw. türkisch oder kurdisch ersetzt , würde jeder Staatsbürger hier wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt. Doch Volksverhetzung gibt es offenbar nur in Richtung Nichtdeutsche niemals in Richtung Deutsche. Das beweist ja auch der Freispruch des Türken Malik Karabulut – er leitete vier Jahre lang im Hamburg den Verein „Türkischer Elternbund“ – und er störte sich an der im Sommer 2016 ergangenen Resolution des deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern. Daraufhin beschimpfte er Deutsche auf Facebook pauschal als „Köterrasse“ oder auch „Hundeclan“, so die Übersetzungen – denn sein Beitrag war auf Türkisch verfasst.

Der Tatbestand der Volksverhetzung in Deutschland ist in § 130 StGB geregelt.

§ 130 StGB Volksverhetzung lautet:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse … Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt…, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, … wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe … beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die kuriose Begründung: Deutsche sind keine „Gruppe“.

Im Detail lautet die Begründung der Staatsanwaltschaft Hamburg: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“.

Dieses Urteil wird auch Herrn Yücel bei seiner antideutschen Hetze entgegenkommen. Bei Leuten wie Yücel (oder auch Böhmermann) werden diese Entgleisungen als „Satire“ entschuldigt, was natürlich für AfD-Politiker niemals gilt.

Doch bis in die Türkei greift die medienweite Pro-Yücel-Bewegung aus juristischen Gründen nicht: Normalerweise genießen deutsche Staatsbürger im Ausland einen gewissen Schutz. Geraten sie in Not und können sich selbst nicht helfen, erhalten sie Hilfe durch das deutsche Konsulat. Das vermittelt Anwälte oder Dolmetscher, interveniert bei Behörden und kümmert sich. Diesen Schutz muss laut Völkerrecht auch das betroffene Land gewähren. Darauf haben sich die Staaten der Vereinten Nationen 1963 im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen geeinigt.

Yücel gilt in Türkei als Türke.

Es gibt allerdings wichtige Ausnahmen: Denn der konsularische Schutz greift nicht für Deutsche, die Staatsbürger des ausländischen Staates sind. In der Türkei wird Deniz Yücel wie ein Türke behandelt. Sein Verfahren gilt als interne Angelegenheit der Türkei. Die türkischen Behörden sind daher nicht verpflichtet, dem deutschen Konsulat Auskunft über den Stand des Verfahrens zu erteilen. Will Deutschland Yücel helfen, ist sie auf das Wohlwollen der türkischen Seite angewiesen. Das wäre übrigens umgekehrt nicht anders. Wenn ein Deutschtürke zum Beispiel in Deutschland in Konflikt mit dem Gesetz gerät.

Das alles von mir Aufgezählte wären echte „Hintergrundinformationen“ , die uns ARD, ZDF und Leitmedien vorenthalten, sicherlich damit ihn alle positiv in Erinnerung halten. Mit meiner Eingabe fälle ich kein Urteil über die Rechtsmäßigkeit seiner Inhaftierung in der Türkei.

Ich bitte dringend um Korrektur der Videotextmeldung und Einarbeitung meiner Informationen in die redaktionellen Audio- und Bild-Inhalte des reichhaltigen ARD-Medienangebots, irgendwo muss sich doch ein Platz dafür finden.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx*

* Der Name des Beschwerdeführers ist dem ARD-Programmbeirat und uns bekannt.
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 34 Gäste