Beschwerde: Bandera und der Prothesenbauer von Kiew

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Maren
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Beschwerde: Bandera und der Prothesenbauer von Kiew

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gegen folgenden Beitrag:

https://www.ardmediathek.de/tv/Europama ... d=53907602

Es geht um den Bürgerkrieg in der Ukraine, wo im März 2014 das an die Macht geputschte Regime das Militär in den Donbass schickte, um die Menschen dort, die sich weigerten dieses neue Regime anzuerkennen, mit Panzern zu bekämpfen.

Natürlich ist in diesem Beitrag mit keinem Wort davon die Rede, Mitleid gibt es nur mit Soldaten, die bei Kämpfen dort verwundet wurden. Bei Min. 5:07 ist im Bild ein ukrainischer Soldat zu sehen, Dima Krasilianskij soll er heißen. Auf seinem T-Shirt ist ein großes Konterfei des Nazi-Kollaborateurs Stepan Bandera zu erkennen.

Stepan Bandera (1. Januar 1909 – 15. September 1959) war ein führender Kopf der ukrainischen nationalistischen Bewegung in den dreißiger bis fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts (der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN), der radikale Aktionen für die Lösung der Frage der ukrainischen Unabhängigkeit befürwortete. Bereits als junger Mann organisierte Stepan Bandera mehrere Terroranschläge (der bekannteste davon war die Ermordung des polnischen Innenministers Bronisław Pieracki am 15. Juni 1934). Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, kam jedoch mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges frei. Im Februar 1940 stellte er sich an die Spitze des „revolutionären Flügels“ der OUN, der später nach seinem Anführer als „Bandera-Flügel“ bezeichnet wurde.

Bandera war einer der übelsten Mörder, der vor und nach Ausbruch des 2. Weltkrieges eng mit den deutschen Nazis zusammengearbeitet hat. Sein Ziel war eine ethnisch reine Ukraine. In Israel, in Polen, in Russland und in der Ostukraine gilt Bandera als Kriegsverbrecher.

Am Donnerstag, den 9. April 2015 hat das ukrainische Parlament beschlossen, Stepan Bandera, Roman Schuchewytsch und andere der OUN (Organisation ukrainischer Nationalisten) und ihren militärischen Flügel (UPA, ukrainische Aufstandsarmee) zu nationalen Helden zu erklären. Denkmäler aus der Sowjetzeit wurden eingerissen, dafür Bandera-Denkmäler errichtet und öffentliche Plätze und Straßen nach ihm benannt. Bei den Maidan-Protesten 2014 waren viele Bandera-Plakate zu sehen.

Bandera zeichnete verantwortlich für viele Morde an Polen, Russen, Juden. OUN und UPA hatten den Ruf, noch brutaler zu sein als die deutsche SS.

Sein Aufruf war:

"Volk, Das musst Du wissen: Moskowiten, Polen, Ungarn und Juden, das sind Deine Feinde. Vernichte sie! Das musst Du wissen! Deine Führung ist die Führung der ukrainischen Nationalisten, die OUN. Dein Führer, Stepan Bandera."

Schon Wiktor Juschtschenko hatte Bandera 2010 per Dekret zum Volkshelden erklärt. Damals protestierte das EU-Parlament scharf dagegen. Auch Polen, Russland, die Mehrheit der ukrainischen Bevölkerung und die jüdischen Organisationen reagierten scharf.

Als Janukowitsch 2010 zum neuen Präsidenten gewählt wurde, hob er die Ehrung des Nazikollaborateurs wieder auf.

Nun hört man von der EU keinen Protest mehr dagegen. Kein Wunder, die Ukraine ist jetzt ja mit der EU assoziiert und soll langfristig EU-Mitglied werden. Ein polnisches Veto gegen einen möglichen EU-Beitritt der Ukraine, falls Kiew nicht auf den Kult um Bandera verzichtet, hat der polnische Außenminister Witold Waszczykowski angekündigt.

Banderas aktuelle Nachfolger und Verehrer in der Ukraine wie „Swoboda“ oder „Rechter Sektor“ sind Neonazis. Immer wieder werden die Zeichen „Wolfsangel“ oder die „SS-Runen“ von diesen Organisationen öffentlich gezeigt. Ihr rechtsradikales Gedankengut hat sich bis heute nicht wesentlich verändert. Und ihre mörderische Vorgehensweise gegen Andersdenke auch nicht, wie das Massaker in und um das Gewerkschaftshaus in Odessa gezeigt hat und der Beschuss der Bevölkerung im Donbass.

Immer wieder huldigen nun tausende Ukrainer in den verschiedensten Orten in der Ukraine mit Fackelumzügen ihren „Nationalhelden“. Auch der Rechte Sektor sowie Swoboda und die ukrainischen Neonazi-Freiwilligen-Bataillonen, die gegen Separatisten in der Ostukraine kämpfen, nehmen an diesen Märschen teil. Selbst in der Stadt Odessa wird Bandera gedacht.

https://www.youtube.com/watch?v=bMZPV1MmrLo
https://www.youtube.com/watch?v=5LPgQZkLdFU

Poroschenko hat die Neonazi-Freiwilligenbataillone immer hochgelobt und auch von westlicher Seite sind die freiwilligen "Freiheitskämpfer" im Kampf für "Demokratie" willkommen. Der Minsk 2-Friedensplan hat vorgesehen, dass Ende 2015 die neuen Donbass-Republiken Donezk und Lugansk eine Autonomie von Kiew bekommen. Doch die Neonazi-Bataillone drohten, dass sie dann gewaltsam dagegen vorgehen würden.

Mit keinem einzigen Wort wird in diesem Filmbeitrag erwähnt, dass dieser Dima Krasilianskij also nur ein Kämpfer eines Neonazi-Bataillons sein kann und er ein Bandera-T-Shirt trägt. Er wird weder gefragt aus was für einem Grund er dieses T-Shirt trägt, noch werden den Rezipienten Hintergründe um den neuen Bandera-Kult erklärt.

Dies ist ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag:

§ 3

Auftrag, Angebote

(1) Auftrag des SWR ist, durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote in Hörfunk, Fernsehen und Internet als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Er hat in seinen Angeboten einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie im Schwerpunkt über das länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch auch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Seine Angebote haben der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.
(...)

§ 6

Programmgrundsätze

(1) Der SWR ist in seinen Angeboten an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet.
(...)

(2) Der SWR hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten.
Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verringern. Die Angebote dürfen sich nicht gegen die Völkerverständigung oder gegen die Wahrung von Frieden und Freiheit richten.
Sie sollen auf ein diskriminierungsfreies Miteinander in der Gesellschaft hinwirken.

(3) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie sind gewissenhaft zu recherchieren und müssen
wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteurinnen und Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet.

(4) In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtangebot ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen. Das Gesamtangebot darf weder einseitig den Interessen einer
Partei oder Gruppe noch Sonderinteressen gleich welcher Art dienen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Programmbeschwerde.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Moser
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