ARD - Programmbeschwerde Serie „Hotel Heidelberg… Vater sein dagegen sehr“

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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ARD - Programmbeschwerde Serie „Hotel Heidelberg… Vater sein dagegen sehr“

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk
Intendanz z.Hd. Herrn Buhrow
50600 Köln


Programmbeschwerde Serie „Hotel Heidelberg… Vater sein dagegen sehr“
Sendetermin: 22. August 2020, um 13.00 Uhr


Sehr geehrter Herr Buhrow

hiermit erhebe ich Programmbeschwerde wegen Verstoßes gegen § 90a StGB - Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole - im Mittagsprogramm der ARD und wende mich zuständigkeitshalber an Sie, als den aktuellen Vorsitzenden der ARD. Sollte diese Beschwerde in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen, so bitte ich um Weiterleitung dieser Programmbeschwerde.

Am 22. August 2020, um 13.00 Uhr, sendete die ARD die durch die Degeto Film GmbH produzierte Serie „Hotel Heidelberg… Vater sein dagegen sehr“.

Bereits ab Minute 15:00 zeichnet sich ein eigenartiges Narrativ der Sendung ab. Eine aus den neunen Bundesländern stammende Männergruppe singt lautstark die inoffizielle Hymne der Brandenburger „Märkische Heide, Märkischer Sand“.

Die Hoteleigentümerin scheint sich aber nicht in erster Linie über die Lautstärke des Gesanges zu beklagen, sondern über den Liedtext.
Zitat: „... im Übrigen höre ich nur ungern irgendetwas über irgendeine eine märkische Heide…“

In der DDR war das Lied wegen seiner Bedeutung in der Zeit des Nationalsozialismus unerwünscht, ab 1952 möglicherweise auch, weil seit der Gebietsreform mit der Abschaffung der Länder und der Schaffung von Bezirken das Land Brandenburg nicht mehr existierte. Im Oktober 1990 wurde das Lied bei der konstituierenden Sitzung des ersten brandenburgischen Landtages gesungen. Ebenso erklingt das Lied zu offiziellen Anlässen der Landesregierung Brandenburg; so zu Empfängen, aber auch zu Ehrungen von Personen.

Versuche der SPD (1994) und der DVU (2007), dem Lied den Status einer offiziellen Landeshymne zu verleihen, scheiterten im Landtag, obwohl der Brandenburger SPD-Ministerpräsident Manfred Stolpe damals erklärte, dass das Lied dazu beitrage, dass sich die Brandenburger mit ihrer Heimat identifizieren können.
https://www.maz-online.de/Brandenburg/B ... Geburtstag

Der in dem Film konstruierte Bogen zum Nationalsozialismus ist angesichts des geschichtlichen Wandels dieses Liedgutes somit schwer argumentativ abzuleiten. Schwerlich nachvollziehbar, aber vermutlich auf die mangelnden landmannschaftlichen Kenntnisse des Regisseurs oder Drehbuchautors zurückzuführen, ist weiterhin der Umstand, dass ausgerechnet der Wortführer der „Sängergruppe“ ein Sachsenabzeichen im Revers trägt.

Ab Minute 25:20 beginnt der aus meiner Sicht strafrechtlich relevante Bereich des Filmes.
Mit der Bemerkung „Sowas sehen wir hier eigentlich nicht so gerne“ drückt die Hoteleigentümerin ihr deutliches Missfallen darüber aus, dass auf dem Tisch der „Sängergruppe“ eine schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge steht.

Im weiteren Filmgeschehen stellen Hoteleigentümerin und ihr Ehemann eigene Recherchen an, welche zum Ziel haben, die politischen Hintergründe der „Sängergruppe“ zu ermitteln. Dabei kommt heraus, dass es sich offensichtlich um einen national-konservativen Verein handelt, der in Verbindung mit einer Burschenschaft steht.

Ohne qualifizierte Expertise, beispielweise durch Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, kommt die einem Tribunal gleichende Gruppe zu dem Ergebnis: „Die Typen sind doch auf halber Strecke zwischen Faschos und Neonazis, das sind doch Rechtsnationale, die müssen wir rausschmeißen.“

Auf die rechtlichen Bedenken des Hotelchefs antwortet die Köchin: „Hier geht es doch nicht um eine rein juristische Frage, so etwas hat man doch im Gefühl oder nicht?“

Als die Hotelchefin dem Gruppendruck eines Rausschmisses der Männer nicht wie gewünscht nachkommt, kommentiert sie das mit den Worten: „Warum schaut ihr mich so an, als sei ich die kleine Schwester von Eva Braun?“

Der von mir als möglicherweise strafrechtlich einzustufende Tatbestand beginnt ab Minute 46.
Dort eskaliert die Situation dergestalt, dass die Seniorchefin des Hotels die auf dem Tisch stehende Deutschlandfahne als „Propagandafeldzug“ bezeichnet und letztendlich in einem Papierkorb entsorgt. Der Tatbestand des § 90 a Absatz 1 StGBscheint auch angesichts des fiktiven Handlungsgeschehens gegeben zu sein, denn die positiv gefärbte Konnotation ist mehr als offensichtlich. Es darf die Frage gestellt werden, warum derartige Entgleisungen in die Unterhaltungsprogramme der ARD Einzug halten und wer dafür verantwortlich ist?

Auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung und der allgemeinen Gesetze sollen die Programme und Angebote der ARD zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung beitragen. Sie sollen das Verständnis für alle Fragen des demokratischen und föderalen Zusammenlebens, sowie Toleranz im Sinne der Achtung von Glauben, Meinung und Überzeugung der Mitmenschen und die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern.

Eine sachlich und historisch ungenügend recherchierte Story, die Stereotypen Vorschub leistet, Staatsverachtung demonstriert sowie verfassungsrechtliche und rundfunkstaatsvertragliche Vorgaben vernachlässigt, trägt im Wesentlichen nicht zu Bildung und Information bei – von niveauvoller Unterhaltung ganz zu schweigen.

Zur Information der interessierten Öffentlichkeit werde ich diese Programmbeschwerde der Ständigen Publikumskonferenz https://publikumskonferenz.de/forum/ zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Torsten Küllig
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Maren
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Re: ARD - Programmbeschwerde Serie „Hotel Heidelberg… Vater sein dagegen sehr“

Beitrag von Maren »

Antwort vom Hessischen Rundfunk als verantwortliche Sendeanstalt:
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