ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde eingereicht über https://www.programmbeschwerde.de/beschwerde/ am 25.07.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich hiermit über einen "faktenfinder"-Artikel mit nachweislich falschen Behauptungen beschweren. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ ... e-103.html

FALSCHBEHAUPTUNG 1:

Wider besseren Wissens behaupten Wulf Rohwedder und die Redaktion ARD-faktenfinder in ihrem Artikel, Veröffentlichungen vom Typ "Research Letter" würden in der Fachzeitschrift "JAMA Pediatrics" kein Peer-Review durchlaufen.

FALSCHBEHAUPTUNG 2:

Des weiteren behauptet Rohwedder, Studien, die als "Research Letter" bei „JAMA Pediatrics“ veröffentlicht wurden, seien gar keine Studien: "Tatsächlich handelt es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Studie"

BEWUSSTE DESINFORMATION

Diese Behauptungen sind nachweislich falsch, und Rohwedder ist sich dieser Tatsache bewusst oder müsste sich ihrer bewusst sein, wenn er nach den Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht arbeiten würde.

1.) Rohwedder ist sich der Tatsache bewusst, dass diese Aussagen einer Überprüfung bedürfen. Daher hat er auch beim Journal nachgefragt, jedoch angeblich keine Antwort erhalten. Die unbelegten und auch falschen Behauptungen hat er dennoch in seinem Artikel veröffentlicht und stellt sie als Tatsache hin. Dies ist eine bewusste Täuschung des Lesers, auch wenn er einige Zeilen später mitteilt, dass er keinen Beleg dafür hat.
ZITAT: "Eine Anfrage des ARD-faktenfinder an die Redaktion des Journals, nach welchen Kriterien der Text zur Veröffentlichung auswählt und überprüft wurde, ist bisher nicht beantwortet worden." (Grammatik-Fehler im Original!)
2.) Ich habe am 13.07.2021 über das Kontaktformular der ARD (https://www.tagesschau.de/mehr/kontakt/ ... t-101.html) sowie per Mail an webmaster@tagesschau.de eine Beschwerde über den Artikel eingereicht und dem Autor die Information zukommen lassen, dass das Journal mir gegenüber eine klare Antwort gegeben hat, die
seiner Behauptung widerspricht:

ZITAT aus Mail von Editoren des Journals:

"Dear Dr. Michler,

Thank you for your message. Research Letters considered for publication undergo peer review.

Best,
Editorial Staff
JAMA Pediatrics
jamapeds@jamanetwork.org"


Wulf Rohwedder hat mir am 14.07.2021 auf die Beschwerde geantwortet. D.h. meine Beschwerde ist ihm seitdem bekannt. Da weder ich, noch MWGFD bestritten haben, dass die Studie als „Research Letter“ veröffentlicht wurde, ist sein „Argument“, es handele sich nicht um eine „vollständig veröffentlichte Studie“ grober Unsinn! Die Formulierung „vollständig veröffentlichte Studie“ haben weder ich noch MWGFD verwendet, nur Rohwedder.

3.) Der in dem Artikel von Rohwedder diffamierte Verein MWGFD hatte eine Stellungnahme veröffentlicht, die Rohwedder bekannt sein müsste.

Darin wird ein Artikel verlinkt, welcher eindeutig klarstellt, dass Publikationen vom Typ "Research Letter" sehr wohl ein Peer-Review durchlaufen - genau wie Veröffentlichungen vom Typ "Original Investigation". Der Unterschied zwischen den Veröffentlichungstypen „Original Investigation“ und „Research Letter“ liegt lediglich im Umfang, nicht jedoch im Review-Verfahren. Auch wird klargestellt, dass es sich bei diesen Veröffentlichungen sehr wohl um Studien handelt (um was auch sonst?).

Damit sind die Falschbehauptungen in dem "faktenfinder"-Artikel klar widerlegt. Rohwedder hat von den Fakten Kenntnis, die seine Falschbehauptungen widerlegen. Dennoch haben er und die "Redaktion ARD-faktenfinder" sich entschieden, die widerlegten Behauptungen weiterhin als "gefundene Fakten" in dem Artikel zu lassen, statt die Fehler einzugestehen und den Artikel zu korrigieren.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen ZIFFER 1 des Pressekodex:
"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien."
Solche Fälle von journalistischem Fehlverhalten und Fake-News fügen der angeschlagenen Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiteren schweren Schaden zu. Ich fordere Sie auf, diesen Fall gründlich aufzuarbeiten und notwendige personelle Konsequenzen in die Wege zu leiten!

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Michler
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Maren
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Re: ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer hat inzwischen auch den Rundfunkrat des NDR angerufen:
Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks (NDR),

ich möchte mich hiermit über einen "faktenfinder"-Artikel mit nachweislich falschen Behauptungen beschweren. In § 8 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) heißt es:
"Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet."
Dieser Grundsatz wurde von Wulf Rohwedder in seinem mit "faktenfinder -
Angebliche Studie - Kein Beweis für Maskenschäden bei Kindern" überschriebenen Artikel gröblichst missachtet.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ ... e-103.html
Der weitere Text ist identisch mit dem der Beschwerde.
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Maren
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Re: ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Beitrag von Maren »

Subject: Ihre Mail vom 29.07.2021
Date: Thu, 29 Jul 2021 09:39:55 +0200
From: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
To:


Sehr geehrter Herr Dr. Michler,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail.

Aufgrund der sorgfältigen Prüfung jeder Zuschrift bitten wir um Ihr Verständnis, sollte die Beantwortung Ihres Schreibens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wir werden uns erneut bei Ihnen melden.


Mit freundlichen Grüßen

i.V. Christian Martens
Melanie Lenz
_____________________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-2690
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Beitrag von Maren »

Betreff: Falsche Tatsachenbehauptungen von Wulf Rohwedder

Sehr geehrter Herr Siekmann,

ich schreibe Sie an in Ihrer Funktion als Justiziar bei der ARD. Ich möchte Sie dazu anregen, falschen Tatsachenbehauptungen sowie Verstößen gegen den die Prinzipien guter journalistischer Arbeit auf "tagesschau.de" nachzugehen. Konkret geht es um folgenden Beitrag von Wulf Rohwedder und der "Redaktion ARD-faktenfinder":

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ ... e-103.html

In diesem Beitrag wird behauptet, eine in der Zeitschrift "JAMA Pediatrics" erschienene Studie hätte kein Peer-Review durchlaufen. Mit dieser gezielt verbreiteten Desinformation als einleitendem Argument versucht der Autor Wulf Rohwedder, sowohl die Studie als auch deren Autoren zu diskreditieren.

Hier der Link zur betroffenen Studie, die in JAMA Pediatrics als "Research Letter" veröffentlicht wurde:
https://doi.org/10.1001/jamapediatrics.2021.2659

In der ursprünglichen Fassung seines Artikels behauptet Rohwedder wahrheitswidrig:
- "Tatsächlich handelt es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine dem Peer-Review-Verfahren unterworfene Studie, sondern lediglich um einen sogenannten "Research Letter", der keiner wissenschaftlichen oder methodischen Überprüfung nach den Peer-Review-Regeln unterliegt."
Backup vom 8 Jul. 2021 07:29:42 UTC: https://archive.is/KIk7l#selection-1895.9-1895.121

Ohne die Änderung zu kennzeichnen, hat Rohwedder den Text danach umformuliert:
"Tatsächlich handelt es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine dem Peer-Review-Verfahren geprüfte Studie, sondern lediglich um einen sogenannten "Research Letter", der nicht der wissenschaftlichen oder methodischen Überprüfung nach den Peer-Review-Regeln für eine vollständige Forschungsstudie, zum Beispiel in Bezug auf die zugrundeliegenden Daten, unterliegt."

Backup vom 14 Jul. 2021 14:45:04 UTC: https://archive.is/FYhu3#selection-1899.62-1899.117

Nur die durch die heimliche Änderung zerstörte Grammatik zeugt von der heimlichen Änderung:
"... nicht um eine dem Peer-Review-Verfahren geprüfte Studie"

Die Änderung fand zu einem Zeitpunkt nach dem 11.07.2021 14:33 Uhr statt, wie aus einem Snapshot auf archive.org hervorgeht, der zu diesem Zeitpunkt noch die ursprüngliche Formulierung zeigt:
https://web.archive.org/web/20210711143 ... e-103.html

Falls Rohwedder diese Änderung durchgeführt hat, um einer Ungenauigkeit oder einem Fehler in seinem Artikel Rechnung zu tragen, so hätte er nach den Regeln journalistischer Sorgfaltspflicht dies transparent machen sollen, wie dies auch häufig bei der Korrektur von Online-Artikeln geschieht. Nicht jedoch hier.

Die Aussage, der Artikel habe kein Peer-Review durchlaufen, ist allerdings immer noch falsch. Rohwedder selbst gibt zu, für diese Aussage keine Belege zu haben, und das Journal sogar dazu angefragt zu haben.

Ich habe das Journal auch angefragt, und eine klare Antwort erhalten (siehe ganz unten unter "Antwort von JAMA Pediatrics").

Des Weiteren gibt es einen frei im Netz verfügbaren Text von Jody W. Zylke, der klar aussagt, dass "Research Letters in JAMA" genau so den Peer-Review-Regeln unterliegen wie Publikationen der Kategorie "original investigation". Da wird auch der Unterschied zwischen den Publikations-Typen erklärt. Dieser liegt lediglich im Umfang, nicht jedoch im Review-Verfahren:

https://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/d ... 1&type=pdf

"Research letters in JAMA report results of studies, just as original investigations do. They have introductions, methods, results, and discussion sections, just like original investigations. They are peer reviewed and subject to stringent editorial review as well. But a research letter contains a maximum of 600 words and 6 references, as opposed to 3500 words and 40 references in an original investigation, and at most 2 tables or figures, as opposed to 5 or more in a longer article. Research letters do not have abstracts and ordinarily do not have supplementary web-only materials, in contrast with other studies published in JAMA."

Diese Erläuterung zum Unterschied zwischen verschiedenen Publikations-Typen für Studien bei JAMA sollte auch für den "faktenfinder" Wulf Rohwedder auffindbar sein. Ich selbst bin auf den Text aufmerksam geworden, da er in der Stellungnahme des von Rohwedder im Artikel kritisierten Vereins MWGFD verlinkt ist:

https://www.mwgfd.de/maskenstudie-bei-kindern/

Ich hatte bereits einen Beschwerde-Text über das Kontaktformular bei der ARD eingereicht:
https://weiterdenken-marburg.de/wp-cont ... -07-08.pdf

Von Herrn Rohwedder erhielt ich jedoch eine Antwort, die nicht darauf schließen lässt, dass er sich seiner Verstöße gegen journalistische Prinzipien bewusst ist.

--------
Sehr geehrter Herr Dr. Michler,

bei dem in "JAMA Pedriatics" veröffentlichten Beitrag handelt es sich wie ich geschrieben habe, um einen Research Letter und nicht, wie von Ihnen und der MWGFD behauptet wird, um eine vollständig veröffentlichte Studie. Ansprüche auf eine Gegendarstellung können nur direkt Betroffene in Bezug auf Tatsachenbehauptungen stellen .

Mit freundlichen Grüßen

Wulf Rohwedder

ARD-faktenfinder
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
faktenfinder.tagesschau.de
--------------

Bezüglich des Anspruchs auf Gegendarstellung hat er wohl recht - diesen Anspruch hätten die Betroffenen Mitglieder des Vereins MWGDF sowie die Autoren der Studie. Jedoch sind Herrn Rohwedder durch meine Beschwerde Fakten bekannt, die Tatsachenbehauptungen seines Artikels klar widersprechen. Eine Richtigstellung des Artikels wäre also unabhängig von einem Recht auf Gegendarstellung dringend notwendig.

Ich bitte Sie hiermit, diesem Fall nachzugehen. Sollte dieser eklatante Fall journalistischen Fehlverhaltens nicht personell und öffentlich aufgearbeitet werden, droht die schon beschädigte Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter Schaden zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Frank Michler
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Maren
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Re: ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Michler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich zum Anlass genommen habe, die in Rede stehende Berichterstattung – in enger Absprache mit der Redaktion – noch einmal zu überprüfen.

Wir haben die fragliche Passage – ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage – nunmehr noch einmal angepasst. In der Tat scheinen auch die sog. „Research Letters“ bei JAMA Pediatrics einer „peer-review“ unterzogen zu werden. Dies stellt der Beitrag nun auch ausdrücklich fest. Um eventuellen Missverständnissen bei der Leserschaft vorzubeugen, haben wir zudem den auf der Seite blau hinterlegten Infotext entsprechend angepasst.

Seien Sie versichert, dass sich unsere Journalisten höchsten Standards journalistischer Sorgfalt verpflichtet fühlen. Dafür, dass es bei einer Vielzahl von täglichen Meldungen in Ausnahmefällen dazu kommen kann, dass Formulierungen unscharf geraten, bitte ich Sie auch im Namen der Redaktion um Verständnis. Anlass für eine personelle oder gar öffentliche Aufarbeitung bietet die Angelegenheit, die ich hiermit als erledigt ansehe, aber ebenso wenig wie für eine generelle Debatte über die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Siekmann
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Justitiariat

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040 / 4156-2234
Fax: 040 / 4156-3745
E-Mail: k.siekmann@ndr.de
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Maren
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Re: ARD Faktenfinder - Falschbehauptung

Beitrag von Maren »

Nachdem die Redaktion zunächst die Formulierung im Artikel geändert und damit die Grammatik des betroffenen Satzes zerstört hatten, schreibt die ARD jetzt in ihrer Stellungnahme, dass die Redaktion an ihrer "Einschätzung", ein "Research Letter" unterliege keinem Peer Review, festhalte.
Stellungnahme_Michler.pdf
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