Einzelheiten zu Minsk II
Verfasst: 18. Februar 2015, 13:36
Original Anfrage:
Von mir
An: zuschauerredaktion@zdf.de
Datum: 14:02:2015
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in den begleitenden Onlineangeboten haben die Rundfunkanstalten die Möglichkeit wichtige Themen hintergründiger aufzuarbeiten, als es in einer kurzen Nachrichtensendung möglich ist.
Leider kann ich den am 12. 2. 2015, in Minsk vereinbarten vollständigen 13. Punkte-Maßnahmenkatalog im Original in Ihrem Angebot nicht finden, sondern lediglich eine grobe Zusammenfassung sowie eine offizielle Erklärung im Wortlaut.
Vielleicht habe ich die entsprechenden Passagen auch übersehen? Für eine Erklärung wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße
Maren Müller
Antwort:
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.
Informatinen zum Minsker Abkommen sowie weiterführende Links finden Sie auf heute.de unter:
http://www.heute.de/ostukraine-waffenru ... 89728.html
Die inhaltliche Ausrichtung unserer Internetseiten zdf.de zu einem stärker bildgetriebenen Portal richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Wir sind dazu vom Gesetzgeber verpflichtet worden, nicht zuletzt auch auf entsprechendes Betreiben der Verlage.
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger hatten wiederholt kritisiert, die Online-Portale von ARD und ZDF dürften nicht textlastig zu „elektronischer Presse“ ausgebaut werden und den Verlagen konkurrenz machen. Dem hat der Gesetzgeber 2009 im Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen und Vorschriften finden Sie auf unseren Internetseiten unter:
http://www.unternehmen.zdf.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ZDF-Zuschauerredaktion
Von mir
An: zuschauerredaktion@zdf.de
Datum: 14:02:2015
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in den begleitenden Onlineangeboten haben die Rundfunkanstalten die Möglichkeit wichtige Themen hintergründiger aufzuarbeiten, als es in einer kurzen Nachrichtensendung möglich ist.
Leider kann ich den am 12. 2. 2015, in Minsk vereinbarten vollständigen 13. Punkte-Maßnahmenkatalog im Original in Ihrem Angebot nicht finden, sondern lediglich eine grobe Zusammenfassung sowie eine offizielle Erklärung im Wortlaut.
Vielleicht habe ich die entsprechenden Passagen auch übersehen? Für eine Erklärung wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße
Maren Müller
Antwort:
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.
Informatinen zum Minsker Abkommen sowie weiterführende Links finden Sie auf heute.de unter:
http://www.heute.de/ostukraine-waffenru ... 89728.html
Die inhaltliche Ausrichtung unserer Internetseiten zdf.de zu einem stärker bildgetriebenen Portal richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Wir sind dazu vom Gesetzgeber verpflichtet worden, nicht zuletzt auch auf entsprechendes Betreiben der Verlage.
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger hatten wiederholt kritisiert, die Online-Portale von ARD und ZDF dürften nicht textlastig zu „elektronischer Presse“ ausgebaut werden und den Verlagen konkurrenz machen. Dem hat der Gesetzgeber 2009 im Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen.
Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen und Vorschriften finden Sie auf unseren Internetseiten unter:
http://www.unternehmen.zdf.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ZDF-Zuschauerredaktion