Eingabe/Anregung gem. §13 NDR StV - Kompetenzerwerb

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Maren
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Eingabe/Anregung gem. §13 NDR StV - Kompetenzerwerb

Beitrag von Maren »

Eingabe/Anregung gem. §13 NDR StV - Kompetenzerwerb


Sehr geehrte Rundfunkräte des NDR,

zwischendurch – man kann ja nicht andauernd nur kritisieren – möchten wir einen echt konstruktiven Vorschlag machen: Veranstalten Sie für Ihr erlauchtes Gremium ein Proseminar zu der Frage

„Wie erkenne ich, dass ARD-aktuell seriös informiert?“

zwecks Erleuchtung. Unbedingt für angeraten halten wir praktische Übungen mit den ARD-aktuell-Sendungen vom Vortag des Seminars anhand einer Prüfliste, die von der schweizerischen Internet-Seite „Infosperber“ kürzlich veröffentlicht wurde:

So erkenne ich, ob ein Medium seriös informiert

Quelle: https://www.infosperber.ch/Artikel/Medi ... informiert

Auf dieser Seite stellen die Macher fest:

"Man braucht kein Profi oder Alleswisser zu sein, um zu beurteilen, ob ein Artikel oder Tagesschau-Beitrag seriös oder dubios ist.“

Das stimmt, das unterschreiben wir sofort. Sicherheitshalber machen wir Sie aber drauf aufmerksam, dass sich unsere Formulierung für das Ihnen vorgeschlagene Seminarthema leicht vom Titel des Infosperber unterscheidet. Haben Sie die kleine Manipulation entdeckt? Ja? Dann dürfen Sie für heute schon mal eine Sonne in den Kalender malen.

Beim Infosperber heißt es weiter:

"Auch Nicht-Fachleute können häufig leicht erkennen, ob politische, wirtschaftliche oder gesellschaftspolitische Informationen in Zeitungen, auf Online-Portalen oder am Fernsehen und im Radio seriös und glaubwürdig sind oder vielmehr tendenziös oder gar dubios.“

Üben Sie bitte Nachsicht mit den Schweizern, es handelt sich bei der Anmerkung nicht um einen Versuch, Ihr amtliches Monopol auf die Kontrollrechte infrage zu stellen, die Sie bei der Überwachung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben.

Der Infosperber fährt fort:

„Allerdings müssen sie (die Nicht-Fachleute) genau lesen, zuhören oder zuschauen.“

Der Infosperber hat sieben starke Indizien zusammengestellt: Je mehr von ihnen zuträfen, desto seriöser und glaubwürdiger seien die verbreiteten Informationen.

1. Die Informationen sind argumentativ und/oder rechnerisch nachvollziehbar.
2. Für umstrittene Tatsachen-Darstellungen gibt der Beitrag mindestens eine für die Aussagen relevante Quelle, besser zwei voneinander unabhängige Quellen an.
3. Der Beitrag enthält keine herabsetzenden, diffamierenden Qualifikationen von Personen oder Institutionen, die auch bei berechtigter Kritik unnötig sind.
4. Der Beitrag unterscheidet eigene Aussagen von Aussagen Dritter.
5. Der Beitrag enthält keine pauschalen Urteile des Redaktors/Moderators oder der Redaktorin/Moderatorin.
6. Der Beitrag geht auf starke – nicht nebensächliche – Argumente der Gegenposition ein oder erwähnt sie mindestens.
7. Der Beitrag ist gezeichnet mit dem Namen der Autorin oder des Autors. Deren mögliche Interessenkonflikte, auch Geldgeber oder Sponsoren, sind gegebenenfalls deutlich angegeben.

Schade, auch der Infosperber räumt ein, dass der Erkenntnisgewinn mithilfe dieses Katalogs nicht ohne „genau lesen, zuhören oder zuschauen“ möglich ist. Es bleiben demnach profunde Zweifel, ob Sie als quasi regierende Rundfunkräte bereits die entsprechenden Voraussetzungen für das vorgeschlagene Seminar erfüllen. Trotzdem, einen Versuch wäre es wert, nicht?

Als Hauptreferenten schlagen wir Ihnen mit Freuden den vormaligen NDR-Justiziar Dr. Werner Hahn vor. Viele von Ihnen erinnern sich seiner noch. Er war nicht nur Leiter der Rechtsabteilung des NDR, sondern zuvor ein praktizierender Journalist, der sich auch mit der Sachkompetenz von Rundfunkräten auseinandergesetzt hat Unseren Personalvorschlag machen wir aufgrund dieser Äußerung:

"Wenn ein Gremium so wichtige Aufgaben wahrnehmen kann, wie Intendanten wählen oder abzuwählen, dann muss es auch in der Lage sein, Kompetenz zu erwerben, die es überhaupt erst in die Lage versetzt auf Augenhöhe mit den in der Regel Profis auf der anderen Seite auseinanderzusetzen. Wenn wir es mit einer reinen - entschuldigen Sie das Wort - Laienspielgruppe zu tun hätten, dann wäre diese Augenhöhe jedenfalls nicht vorhanden, dann würde das gut gemeinte System irgendwie ad absurdum geführt"

Quelle: http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html

Deshalb regt Dr. Hahn an, Rundfunkräten grundsätzlich zu ermöglichen, externen Sachverstand einzuholen, um die oft schwierigen Fragen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu klären.

Externer und unabhängiger Sachverstand wäre z. B. bei Ihrem Umgang mit unseren Programmbeschwerden hilfreich. Denn offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, die einschlägigen Vorschriften Ihrer eigenen Geschäftsordnung einwandfrei zu interpretieren und anzuwenden. Nach Ihrem eigenen Bekenntnis verlassen Sie sich nicht nur diesbezüglich auf Stellungnahmen des NDR-Justiziariats und der niedersächsischen Staatskanzlei, also auf Institutionen, deren Interessenlagen mit Ihrem gesellschaftlichen Kontrollauftrag nicht immer vereinbar sind. Es passt in dieses Bild von Filzokratie, dass der zuständige Politbeamte der Staatskanzlei zuvor langjähriger NDR-Angestellter war und seine Ausbildung als Erziehungswissenschaftler ihn nicht sonderlich überzeugend für die Rechtsaufsicht über den NDR qualifziert. An solche Berater hatte Dr. Hahn garantiert nicht gedacht, als er diagnostizierte, die Rundfunkräte müssten „Kompetenz erwerben“.

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer.
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