Zur Transparenz bei der Bearbeitung von Beschwerden

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Maren
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Zur Transparenz bei der Bearbeitung von Beschwerden

Beitrag von Maren »

To: gremienbuero@ndr.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

inzwischen haben wir erfahren, dass im Gegensatz zu Ihnen der ZDF-Fernsehrat und der Rundfunkrat bei Programmbeschwerden vergleichbar transparenter als Sie agieren und entweder die Öffentlichkeit bei der Beratung zulassen oder ihre Entscheidungen begründen.

Auch Sie haben wiederholt bekundet, mehr Transparenz in der Öffentlichkeit pflegen zu wollen. In Ihrer Geschäftsordnung ist ebenfalls die Bereitschaft zu transparentem Verhalten zu erahnen. In einer wichtigen Angelegenheit dagegen - wie der Programmkritik - machen Sie die Schotten dicht und verweigern eine substantielle Stellungnahme per Textbaustein.
Um zu prüfen, ob wir Ihr Verhalten aus rechtlichen Gründen hinzunehmen verpflichtet sind, bitten wir Sie um eine Stellungnahme zu der Frage, warum Sie eine Sachbegründung in Ihrem Bescheid verweigern.

Mit höflichen Grüßen
F. Klinkhammer + V. Bräutigam
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Maren
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Re: Zur Transparenz bei der Bearbeitung von Beschwerden

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre Mails vom 07. und 08.04.2016

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Mails.

Zuschauerinnen und Zuschauer können sich gemäß §13 NDR-Staatsvertrag mit Eingaben und Anregungen zur Programmgestaltung an den Norddeutschen Rundfunk wenden.

Die weitere Ausgestaltung des Verfahrens ist in der Satzung des NDR und in der Geschäftsordnung des NDR Rundfunkrates festgelegt. Danach bedarf es einer Begründung der Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren nicht. Der NDR Rundfunkrat informiert eingehend über seine Tätigkeit auf der Seite https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ ... index.html.

Auf dieser Seite finden Sie auch die genannten Rechtsgrundlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat

_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: Zur Transparenz bei der Bearbeitung von Beschwerden

Beitrag von Maren »

Betr.: Begründungspflicht bei Programmbeschwerden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie behaupten fälschlich, der NDR-Rundfunkrat müsse gemäß seiner – im übrigen von ihm selbst so beschlossenen! – Geschäftsordnung die Ablehnung von Programmbeschwerden nicht begründen. Dazu ist anzumerken, dass in dieser Geschäftsordnung zu der Frage der Begründung überhaupt nichts ausgeführt wird. Es hätte demnach der normale, vom Obrigkeitsdenken entrümpelte verwaltungsrechtliche Grundsatz zu gelten, dass Behörden bei ablehnenden Bescheiden sehr wohl eine Begründungspflicht obliegt. Im übrigen entspräche eine Begründung dem vielbeschworenen Transparenzgedanken, dem sich der NDR-Rundfunkrat angeblich verpflichtet fühlt und dem z.B. das ZDF und der WDR auch zu folgen versuchen.

Dass Programmbeschwerden im übrigen eine höhere rechtliche Qualität haben als Sie ihnen beizumessen bereit sind, zeigt eine Stellungnahme der Regierung von Schleswig-Holstein vom 4.3.2014. Dort wird ausdrücklich betont, dass Programmbeschwerden der Rechtsaufsicht der Länder unterliegen (S-H LI 18/1619). Sie sind demnach mehr als eine nebensächliche und von Ihnen offenkundig als lästig empfundene Aufgabe des Rundfunkrates, die dieses Gremium dilatorisch und mit einem Zehnzeiler abschlenkern darf.

Wir fordern Sie zu einer ernsthafteren und am Zuschauerinteresse orientierten Prüfung auf und erwarten umgehend Ihre diesbezügliche abschließende Stellungnahme.

Mit höflichem Gruß
F. KLinkhammer und V. Bräutigam
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