WDR - Werbeaktion für Penny

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Maren
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WDR - Werbeaktion für Penny

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gremienbüro
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen die Beiträge des WDR, die sich mit der Penny-Aktion „Wahre Kosten“auseinandersetzten.

Das betrifft Tagesschau und Tagesthemen, sowie die die Sendung Aktuelle Stunde vom 31.07.2023.

https://www.youtube.com/watch?v=079u6HFGCa4
https://www.youtube.com/watch?v=kMJxmcBcdwM
https://www.youtube.com/watch?v=HHGJjFVPhiI

Wir werfen dem WDR Verstöße gegen die in § 8 des Medienstaatsvertrages definierten Werbegrundsätze vor. Die Verstöße beinhalten die kalkulierte und vorbereitete Methode der Produkt-, Marken- oder Firmendarstellung, die eine Trennungsunschärfe zwischen Werbung und Nachrichten erzeugt, indem sie deutlich über eine einfach verbale oder visuelle Präsentation hinausgeht und eine Durchdringung ganzer Sendungen oder Beiträge mit werblichen Kommunikationsinhalten bewirkt.

Es ist nicht Aufgabe öffentlich-rechtlicher Anstalten Greenwashing-Projekte von Milliarden-Konzernen zu bewerben.

(Die durchschnittlichen Kosten für einen 20 Sekunden Werbespot in der ARD betragen etwa 10.000 € (http://www.ard-werbung.de/tvtarife/). Der Rundfunkrat sollte gelegentlich die Zeit ermitteln, in der Produkte, Label und Konzern exponiert im Programm des WDR dargestellt wurden und den entsprechenden Gegenwert berechnen.)

Zur bedenklichen Vermischung redaktioneller Inhalte mit offener Werbung für die erzieherische Verkaufsaktion eines Milliarden-Konzerns, gesellt sich die Verwendung einer WDR- Mitarbeiterin, die als einzige „Zufallskundin“ die Aktion des Konzerns begrüßt.

Der diesbezügliche Transparenzhinweis sowie die Verlautbarungen des WDR-Chefredakteurs auf Twitter sind dem Beschwerdeführer bekannt, aber aufgrund ihrer Inkonsistenz nicht dazu geeignet, dem Beschwerdegrund abzuhelfen.

Begründung

Als konstituierende Kriterien für Werbung lassen sich im Wesentlichen fünf zentrale Charakteristika ableiten:

1. Werbegegenstand: Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen, oder Ideen,
2. Werbeziel: Meinungen, Kognitionen, Emotionen, Motivationen, Verhaltensbeeinflussung,
3. Werbeinstrument: systematisch und strategisch angewendete Gestaltungsmittel,
4. Art der Kommunikation: Versuch, Werbeziel durch Beeinflussung zu erreichen,
5. Verbreitungskanäle: Verbreitungsmedien für die öffentliche Kommunikation.

Alle fünf Kriterien wurden in den beanstandeten Sendungen erfüllt.

Insbesondere Punkt zwei, welcher Kognitionen, Emotionen, Motivationen und Verhaltensbeeinflussung beinhaltet, zieht vor Allem bei jungen Menschen, die den Agenden zur Klima- und Weltenrettung aufgeschlossen gegenüber stehen. Diese Art Berichterstattung fördert insbesondere bei dieser Zielgruppe die Akzeptanz von Preissteigerungen ohne ökonomisch sachlichen Grund, obwohl sich viele Lebensmittel-Preise seit vergangenem Jahr auch ohne dubiose Hinzurechnungen bereits verdoppelt haben. Auf der Strecke bleiben finanziell schwache Menschen, Rentner, Alleinerziehende, Erwerbslose und vor allem Kinder.

Die Organisation Psychologists/Psychotherapists for Future e.V. hat eine Handreichung (Framing-Manual?) für Medien erarbeitet, die Empfehlungen für die Berichterstattung zu Klimathemen gibt. Unter anderem wird die ungünstige psychische Verarbeitung von Nachrichten und Informationssendungen zum Thema Klima thematisiert. Demnach gaben bereits im Vorjahr ca. 45% der Befragten an „bewusst Informationen oder Nachrichten über das Thema Klimawandel“ zu meiden.
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Diese Art Nachrichtenvermeidung, die von den o. g. Wissenschaftlern als „Klimamüdigkeit“ bezeichnet wird, resultiert u. a. aus der brachialen Methode Öffentlich-rechtlicher Anstalten, die Rezipienten rund um die Uhr auf geradezu penetrante Weise mit dem Thema zu traktieren. Die größtenteils Angst- und Schuld auslösenden emotional aufgeladenen Beiträge ziehen sich durch das Gesamtprogramm, vom Kinderprogramm angefangen bis hin zum Wetterbericht, der inzwischen jede Wetterkapriole dem Klimawandel zuschreibt.

Diese Art Kampagnenjournalismus entspricht weder dem gesetzlichen Auftrag öffentlich-rechtlicher Anstalten noch dem aktuellen Stand journalistischer Kodizes.

Der WDR stellt sicher, dass

1. die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet,
2. die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen,
3. das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.

https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr ... tz-102.pdf

Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Maren
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Re: WDR - Werbeaktion für Penny

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. August 2023.

Sie kritisieren Beiträge des WDR in der ,Tagesschau’, den ,Tagesthemen’ und der ,Aktuellen Stunde’ vom 31. Juli 2023, die sich mit der Penny-Aktion „Wahre Kosten“ befasst haben und schreiben, dass Sie eine „(förmliche) Programmbeschwerde“ einlegen. Eine „förmliche Programmbeschwerde“ liegt nach dem WDR-Gesetz vor, wenn Sie nicht nur Kritik an besagter Sendung üben, sondern eine Verletzung von Programmgrundsätzen geltend machen, die nach § 10 Absatz 2 WDR-Gesetz geregelt sind.

Wie Ihnen aus vergangenen Programmbeschwerden bekannt ist, ist der Intendant des Senders erster Adressat, wenn die Programmbeschwerde den oben genannten formalen Kriterien entspricht. Denn er ist für die gesendeten Inhalte verantwortlich. Wir haben Ihren Brief deshalb an die zuständige Intendanz mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Über die Antwort des WDR auf Ihre Kritik und zu der Frage, ob die Bedingungen für eine förmliche Programmbeschwerde gegeben sind, wird der Rundfunkrat informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Antwort unter Umständen einige Zeit in Anspruch nimmt. Bitte haben Sie daher etwas Geduld.

Freundliche Grüße

Geschäftsstelle WDR-Rundfunkrat

Appellhofplatz 1
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Tel.: +49 (0)221/220-5601
www.wdr.de
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Maren
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Re: WDR - Werbeaktion für Penny

Beitrag von Maren »

Und erreichte der Bescheid des Intendanten zu der o.g. Programmbeschwerde am 04.10.2023. Interessant am Antwortschreiben ist der Hinweis des Intendanten, dass den Beschwerden, in welchen die Einreicher den O-Ton beanstandeten, abgeholfen wurde.
20231004 Müller, Maren Publikumskonferenz Bescheid.pdf
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