MDR - Löschung des Umschau-Beitrages zu DNA-Verunreinigungen

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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MDR - Löschung des Umschau-Beitrages zu DNA-Verunreinigungen

Beitrag von Maren »

Dokumentation über die Programmbeschwerde zur Depublikation des MDR-UMSCHAU Beitrages vom 12.12.23 „Corona-Impfstoff in der Kritik – Was ist dran?“

Beate Strehlitz und Dieter Korbely

Der Beitrag wurde am 17. Dezember vorübergehend und am 20. Dezember dauerhaft aus der Mediathek gelöscht.
Dagegen reichten wir am 1. Februar 2024 eine Programmbeschwerde ein. Hier dokumentieren wir den Schriftwechsel mit dem MDR bezüglich unserer Programmbeschwerde.



Programmbeschwerde
Gesendet: Donnerstag, 01. Februar 2024
An: Publikumsservice@mdr.de
Betreff: Programmbeschwerde

Betr.: Beitrag des Magazins UMSCHAU vom 12.Dezember 2023 über die Verunreinigung von Corona-Impfstoffen mit DNA in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte

Guten Tag,

unsere Programmbeschwerde betrifft den Umstand, dass der o.g. Beitrag kurz nach seiner Veröffentlichung aus der Mediathek genommen wurde und somit nicht mehr angeschaut werden kann. Wir haben den Beitrag gesehen und möchten den Machern unsere Hochachtung aussprechen. Alles, was präsentiert wurde, war sehr gut recherchiert und ist durch Quellen abgesichert. Als Wissenschaftlerin im Bereich Biotechnologie ist es mir aus der eigenen Arbeit plausibel, dass es Prozess-bedingt zu den im Beitrag beschriebenen DNAVerunreinigungen kommen kann.
Wir halten es für wichtig, dass dieser Beitrag weiterhin zugänglich ist.

Die Diskussion über mögliche Mängel der Corona-Impfstoffe ist kontrovers. Das ist verständlich. Wer die Impfung erhielt, möchte sicher sein, dass der Impfstoff in Ordnung war. Ärzte wollen sicher sein, dass sie ihren Patienten ein Produkt verabreicht haben, das keine Mängel aufweist. Menschen, die die Impfung anderen Menschen oder ihren Liebsten empfohlen haben, gingen davon aus, dass der Impfstoff qualitativ nicht zu beanstanden war. Für sie alle wäre es eine sehr große Enttäuschung, wenn die festgestellten Qualitätsmängel wirklich vorlagen. Natürlich stellt sich ihnen dann sofort die Frage, ob daraus gesundheitliche Risiken resultieren. Darauf erwarten sie Antworten, die nur über eine gründliche Untersuchung der im Beitrag angesprochenen Qualitätsmängel gegeben werden können. Daneben ist die offene und breite Diskussion innerhalb der Gesellschaft erforderlich, denn die möglichen Konsequenzen betreffen uns alle. Diese breite Diskussion wird durch das Verstecken des UMSCHAU Beitrages behindert, aber sie wird auf Dauer nicht zu vermeiden sein. Dem Programmauftrag des MDR entspricht es doch, umfassend und unvoreingenommen zu berichten und die Vielfalt der Meinungen darzustellen. Es steht dem MDR schlecht zu Gesicht, Diskussion und Aufklärung zu behindern.

Aus einer internen Quelle ist uns bekannt, dass die UMSCHAU Redaktion aufgrund des Beitrages unter sehr starkem Druck steht. Es ist unbedingt erforderlich, dass die interne Diskussion weg kommt von ideologischen Zwängen und hin zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Dabei ist der im Magazin Cicero am 30. und
31.1.2024 erschienene zweiteilige Artikel „DNA in Covid-Impfstoffen: Nur unkontrollierte Messfehler?“ sehr hilfreich. In dem Artikel beschreibt eine aus Wissenschaftlern bestehende Autorengruppe den Hergang der kontroversen Dikussion über die DNA-Verunreinigungen, die Hintergründe von Messverfahren und Grenzwerten, die Verantwortlichkeiten von Herstellern und Behörden zur Prüfung und zeigt die möglichen gesundheitlichen Risiken auf. Die getroffenen Aussagen sind mit Quellen gut belegt.

Bei der Besprechung der Beschwerde im Programmausschuss wird man sich wahrscheinlich weniger mit dem Inhalt beschäftigen können. Hierfür sei auf den Beitrag des WDR vom 18.01. 2024 in der LOKALZEIT „Spurensuche: Sind Corona mRNA-Impfstoffe verunreinigt?“ verwiesen. Auch dieser Beitrag befasst sich mit den möglichen DNA-Verunreinigungen. Im Magazin folgt ein Interview mit dem Lungenfacharzt Dr. Voshaar. Beide Beiträge sind nach wie vor in der Mediathek zugänglich. Es leuchtet also überhaupt nicht ein und ist widersprüchlich, dass der MDR einen Beitrag mit der gleichen Aussage aus seiner Mediathek entfernt.

Als Beitragszahler und Rezipienten fordern wir Sie hiermit auf, der Programmbeschwerde Rechnung zu tragen und den Beitrag wieder in die Mediathek zu nehmen. Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, das Thema weitergehend in unterschiedlichen Formaten im MDR zu behandeln.
Bitte informieren Sie uns über das Ergebnis der Besprechung unserer und der inzwischen mehr als 50 weiteren Programmbeschwerden im Programmausschuss des Rundfunkrates.

Dr. Beate Strehlitz und Dieter Korbely


Wir bekamen keine Eingangsbestätigung und schickten die Programmbeschwerde daher am 4. Februar 2024 per Weiterleitung an den Rundfunkrat und an die Referentin Isabell Modla:

Gesendet: Sonntag, 4. Februar 2024
An: Rundfunkrat ; Modla, Isabell
Betreff: Fw: Programmbeschwerde

Sehr geehrte Frau Modla, sehr geehrte Rundfunkräte,

für unsere unten folgende Programmbeschwerde erhielten wir keine Eingangsbestätigung vom Publikumsservice.
Daher schicken wir Ihnen die Programmbeschwerde noch einmal direkt zu. Wir bitten um Verteilung an alles Rundfunkräte, da leider auf der Webseite https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/mitg ... index.html keine EMail-Adressen der Rundfunkräte angegeben sind.
Wir bitten um Eingangsbestätigungen sowie Mitteilung über das Ergebnis der Besprechung der Programmbeschwerden in Ihrem Programmausschuss.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Beate Strehlitz und Dieter Korbely

Am 7. Februar 2024 antwortete uns Robert Schlegel, Referent im Gremienbüro, im Auftrag des Rundfunkrates:


AW: Fw: Programmbeschwerde
Von: "Rundfunkrat"
Datum: 07.02.2024

Sehr geehrte Frau Dr. Strehlitz,

hiermit möchte ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 04.02.24 bestätigen.
Der Vorsitzende des Rundfunkrates, Herr Bauer, hat Ihr Schreiben gemäß Artikel 13 Abs. 2 der Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks an den Intendanten des MDR, Herrn Ludwig, mit der Bitte um Beantwortung innerhalb eines Monats weitergeleitet.
Sollte die Antwort des Intendanten Ihr Anliegen nicht erledigen, haben Sie das Recht, sich erneut an den Rundfunkrat zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Robert Schlegel

Schließlich kam am 01. März 2024 vom Juristischen Direktor des MDR, Honorarprofessor Dr. Jens-Ole Schröder, die Antwort auf unsere Programmbeschwerde:

Leipzig, 01.03.2024
Frau Dr. Beate Strehlitz
und
Herrn Dieter Korbely

Ihre Beschwerde vom 01.02.2024
Beitrag des Magazins Umschau vom 12.12.2023 über die Verunreinigung von Corona-Impfstoffen mit DNA in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte


Sehr geehrte Frau Dr. Strehlitz,
sehr geehrter Herr Korbely,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 01.02.2024 und 04.02.2024. Entsprechend Artikel 13 Abs. 2 MDR-Satzung hat der Vorsitzende des Rundfunkrates Ihre Beschwerde zur Beantwortung an den Intendanten weitergeleitet, der mich darum gebeten hat, Ihnen in seinem Auftrag zu antworten.

Ihre Beschwerde richtet sich gegen die Löschung des MDR Umschau-Beitrages „Corona-Impfstoff in der Kritik - Was ist dran?" vom 12.12.2023. Der Beitrag berichtet über die Kritik einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Corona- Impfstoffen von BioNTech/Pfizer. Messergebnisse getesteter Impfstoff-Proben sollen nachweisen, dass der festgelegte Grenzwert bezüglich des DNA-Gehaltes in Impfstoffen überstiegen worden sei. Zudem thematisiert der Beitrag die möglichen Risiken, die sich daraus ergeben könnten.

Sie beanstanden, dass der o.g. Beitrag gelöscht wurde und fordern, dass dieser wieder in der Mediathek zur Verfügung gestellt wird. Zudem halten Sie es für unbedingt erforderlich, das Thema weitergehend in unterschiedlichen MDR-Angeboten zu behandeln.

Wir nehmen Ihre Beschwerde sehr ernst. Deshalb habe ich den zuständigen Bereich um eine ausführliche Stellungnahme gebeten und Ihre Vorwürfe eingehend geprüft. Nach Sichtung des beanstandeten Beitrages und Prüfung Ihrer Eingabe zusammen mit der Stellungnahme, müssen wir Ihre Beschwerde als unbegründet zurückweisen. Es liegt weder ein Verstoß gegen den Programmauftrag gemäß § 6 MDR-Staatsvertrag bzw. gegen die Angebotsgrundsätze, wie sie in § 8 MDR-Staatsvertrag verankert sind, vor.

Zur Begründung:

Gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG wird die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk gewährleistet. Diese garantierte Rundfunkfreiheit ermöglicht es der Redaktion frei über die Auswahl, den Inhalt, die Gestaltung, aber auch die Publikation und Depublikation der Angebote zu entscheiden. Diese redaktionellen Entscheidungen richten sich grundsätzlich an publizistischen Kriterien aus. Im vorliegenden Fall war es geboten, den Beitrag zu depublizieren, da er gegen § 8 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag verstößt.

Demnach sind alle Informationsangebote gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Daher hat die Redaktion über einen längeren Zeitraum recherchiert und war bestrebt, die vorgelegten Messergebnisse von Frau Prof. König zu reproduzieren bzw. zu falsifizieren.

Bei kritischer Rückbetrachtung ist jedoch einzuräumen, dass der o.g. Beitrag diesen Grundsätzen nicht gerecht wird. Der Beitrag erfüllt nicht alle journalistischen Qualitätskriterien und wurde deshalb am 17.12.2023 vom MDR depubliziert. Die von Frau Prof. König präsentierten Messungen konnten nicht durch ausreichend belastbare Quellen bestätigt werden. Es ist der Redaktion weder gelungen, die Messungen zu reproduzieren noch liegen entgegen der Aussagen im Umschau-Beitrag vergleichbare, wissenschaftliche Studien vor, die wissenschaftlichen Standards entsprechen und ihre Erkenntnisse validieren. Bzw. fehlt es an der gebotenen Einordnung der im Beitrag benannten Studien mit Blick auf deren Relevanz und Validität dahingehend, dass die wissenschaftlichen Messungen und ihre selbst angeführten limitierenden Faktoren nicht benannt wurden. Zudem hat sie ihre Forschung der Wissenschaft nicht wie im üblichen Maße zugänglich gemacht und nicht zur Prüfung durch andere Fachexpertinnen und - experten bereitgestellt. Letzteres ist zwar nicht zwingend für eine zulässige Berichterstattung, schmälert jedoch in der Gesamtschau die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse.

Der MDR wird selbstverständlich weiterhin zu dem genannten Thema recherchieren und über neue Entwicklungen berichten. Insbesondere wenn neue Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft auf gesellschaftliches Interesse stoßen - wie im Falle der Covid19- Impfungen deutlich zu erkennen -, hat der MDR als öffentlich-rechtliches Medienhaus die Aufgabe, die Bevölkerung zu informieren und über die Bedeutung dessen umso sorgfältiger aufzuklären. Genau aus diesem Grund wird der MDR auch weiterhin die Thematik verfolgen und sorgfältig, ausgewogen und belastbar neue Entwicklungen in der Berichterstattung berücksichtigen.

Die Löschung des Beitrages war somit zulässig. Ein Verstoß gegen den Programmauftrag oder die im MDR-Staatsvertrag normierten Angebotsgrundsätze liegt somit nicht vor. Deshalb sehe ich auch keine Möglichkeit, Ihrer Programmbeschwerde abzuhelfen.

Ich möchte jedoch gerne darauf hinweisen, dass der MDR zwischenzeitlich eine entsprechende Stellungnahme auf der mdr.de-Webseite unter https://www.mdr.de/in-eigener sache/mdr-fernsehen-umschau-verunreinigung-corona-impfstoffe-depubl ikation-100.html veröffentlicht hat.
Bezüglich des von Ihnen erwähnten Lokalzeit-Beitrag „Spurensuche: Sind Corona mRNA Impfstoffe verunreinigt?" vom 18.01.2024 trägt der WDR die redaktionelle Verantwortung, sodass dieser für die Beurteilung der vorliegenden Programmbeschwerde keine Berücksichtigung finden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Honorarprofessor Dr. Jens-Ole Schröder

Gegen diesen Bescheid haben wir am 6. März 2024 Widerspruch eingelegt:

Aw: Ihre Beschwerde vom 01.02.2024
An: "JuristischeDirektion" , rundfunkrat@mdr.de
Am: 06.03.2024

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schröder,

wir legen hiermit Widerspruch gegen Ihre Antwort vom 1.3.2024 zu unserer Programmbeschwerde vom 1.2.2024 ein.

In ihrem Antwort-Schreiben vom 1.3.2024 auf unsere Programmbeschwerde geben Sie in der Begründung der Löschung des Beitrages aus der Mediathek, Verstöße gegen den § 8 Abs. 3 des MDR-Staatsvertrages an. Sie schreiben:

„Bei kritischer Rückbetrachtung ist jedoch einzuräumen, dass der o.g. Beitrag diesen Grundsätzen nicht gerecht wird. ... Die von Frau Prof. König präsentierten Messungen konnten nicht durch ausreichend belastbare Quellen bestätigt werden. Es ist der Redaktion weder gelungen, die Messungen zu reproduzieren noch liegen entgegen der Aussagen im Umschau-Beitrag vergleichbare, wissenschaftliche Studien vor, die wissenschaftlichen Standards entsprechen und ihre Erkenntnisse validieren. Bzw. fehlt es an der gebotenen Einordnung der im Beitrag benannten Studien mit Blick auf deren Relevanz und Validität dahingehend, dass die wissenschaftlichen Messungen und ihre selbst angeführten limitierenden Faktoren nicht benannt wurden. Zudem hat sie ihre Forschung der Wissenschaft nicht wie im üblichen Maße zugänglich gemacht und nicht zur Prüfung durch andere Fachexpertinnen und - experten bereitgestellt. Letzteres ist zwar nicht zwingend für eine zulässige Berichterstattung, schmälert jedoch in der Gesamtschau die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse.“

Dem möchten wir entgegen setzen:

Die von Frau Prof. König durchgeführten Messungen bestätigen die von Kevin McKernan et al. sowie von David J. Speicher et al. bereits publizierten Ergebnisse über zu hohe Konzentrationen von DANN-Fragmenten in Moderna und Pfizer/BioNTech Impfstoffdosen. Derzeit befinden sich beide Preprints in fachlicher Begutachtung. Beide wissenschaftlichen Artikel enthalten ausführliche Methoden-Beschreibungen, wie es erforderlich ist für eine wissenschaftliche Publikation. Frau König hat unter Verwendung gleicher Methoden die Ergebnisse aus beiden Publikationen reproduziert. Insofern ist Ihr Vorwurf falsch, wenn Sie die Reproduktion von Frau Königs Ergebnissen fordern, denn Frau König war es ja selbst, die vorhandene und publizierte Ergebnisse repliziert hat. Daher kann Frau König die Ergebnisse auch nicht noch einmal publizieren, denn sie würde ja nur beschreiben, was bereits vorher in den beiden o.g. Publikationen dargelegt worden war. Das ist kein publikationswürdiger Inhalt, so wird es in der Wissenschaft allgemein gehandhabt. Da ich (B. Strehlitz) selbst in meiner wissenschaftlichen Karriere eine große Anzahl wissenschaftliche Artikel veröffentlich habe, kann ich die diesbezügliche Aussage von Frau König bestätigen.

McKernans Ergebnisse wurden außer von Frau König auch von weiteren Wissenschaftlern in der Welt bestätigt. Dazu gehört u.a. Prof. Phillip Buckhaults, USA. In einer Anhörung am 13. September 2023 im Senat von South Carolina (USA) bestätigte er die sehr hohen DNA-Verunreinigungen und erörterte zusätzlich noch das damit verbundene erhöhte Krebsrisiko. Schließlich wurden die DNA-Verunreinigung und ein denkbares Schadenspotential sogar von den vom MDR befragten Wissenschaftlern bestätigt, auch wenn sie zu umgekehrten und verharmlosenden Schlussfolgerungen kommen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Leser dieses MDR Wissen Beitrags von Clemens Haug so lange einseitig informiert wird, solange der UMSCHAU-Beitrag nicht zugänglich ist. Für Ausgewogenheit müssen beide Beiträge zugänglich sein.

Die Ergebnisse von McKernan et al., Speicher et al. und Frau König müssten das PEI zu eigenen Nachforschungen veranlassen. Beim PEI müsste die Replikation der Ergebnisse eingefordert werden. Schließlich kam in dem MDR-Beitrag die Aussage vor, dass das PEI keine eigenen Kontrollen durchführt und sich voll und ganz auf die Angaben der Hersteller verlassen würde. Da müssten bei investigativen Journalisten doch alle Alarmglocken läuten, und sie müssten zum PEI gehen und die Durchführung der Experimente einfordern. Warum wird das nicht getan? Denn die Forderung nach einer Validierung der Methode zur DNAKonzentrationsbestimmung gilt natürlich auch für die Hersteller. Wenn das PEI hier keine eigenen Messungen durchführt, um die Ergebnisse der Hersteller zu reproduzieren, liegt hier eine grobe Fahrlässigkeit vor. Noch dazu, wenn es Hinweise von Wissenschaftlern gibt, dass es ein Problem mit zu hohen Konzentrationen gibt. An dieser Stelle müssten die Journalisten einhaken und tiefer nachfragen.

Der WDR-Beitrag Lokalzeit vom 18.1.2024 ist für unsere Programmbeschwerde relevant. Denn der Medienstaatsvertrag gilt gleichermaßen für alle Rundfunkanstalten. Der Beitrag entspricht nach unserem Verständnis der im Medienstaatsvertrag geforderten Ausgewogenheit. Aus internen Quellen wissen wir, dass die Redakteure viel Zustimmung aus dem eigenen Haus erhalten haben. Daran sollte sich der MDR ein Beispiel nehmen und mit seinem eigenen UMSCHAU-Beitrag ebenso verfahren. Wir wissen, dass die für den UMSCHAU-Beitrag verantwortlichen Redakteure sehr umfangreich recherchiert haben, und aus diesem Grund die Veröffentlichung mindestens einmal verschoben wurde. Da ist es durchaus verwunderlich, wenn Sie der Meinung sind, dass journalistischen Standards verletzt wurden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese über die langen Jahre seit der Pandemie in weiten Teilen nicht beachtet wurden. Oder haben Sie Beiträge mit der Behauptung, dass die Impfung vor einer Ansteckung schützt, gelöscht? Dies ist ja eine von allen Seiten (EMA, FDA, Impfstoffhersteller, Herr Lauterbach etc.) bestätigte Falsch-Behauptung. Das gleich gilt für alle Beiträge über eine hohe Schutzwirkung von Masken, die ebenfalls wissenschaftlich widerlegt ist. Der Themen lassen sich viele weitere nennen, die die journalistischen Qualitätskriterien verfehlen.

Im Sinne der Aufklärung der Menschen, im Sinne der Demokratie und des Austausches über allgemein interessierende Themen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz fordern wir Sie hiermit nochmals auf, den UMSCHAU Beitrag zu re-publizieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Beate Strehlitz und Dieter Korbely

Da wir keine Eingangsbestätigung und keine Antwort erhalten haben, hakten wir am 26. März 2024 nach:

An: "JuristischeDirektion" , rundfunkrat@mdr.de
Am: 26.03.2024

Sehr geehrter Herr Prof. Schröder, sehr geehrtes Gremienbüro des Rundfunkrates,
auf unser untenstehendes Schreiben [unser Widerspruch vom 06.03.2024] bekamen wir weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort.
Wir erwarten Ihre Antwort unter Einhaltung der Frist von 4 Wochen bis zum 03. April 2024.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Beate Strehlitz und Dieter Korbely

Daraufhin erhielten wir die Eingangsbestätigung:

AW: Eingangsbestätigung - Ihre Schreiben vom
06.03.2024 und 26.03.2024
Von: "Rundfunkrat"
Am: 28.03.2024

Sehr geehrte Frau Dr. Strehlitz,
sehr geehrter Herr Korbely,

Sie haben sich mit E-Mail vom 06.03.2024 erneut an den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks gewandt, da Sie mit den Antworten des MDR auf Ihre Programmbeschwerde vom 01.02.2024 Ihr Anliegen als nicht erledigt ansehen.
Gemäß Artikel 13 Absatz 3 MDR-Satzung wird sich zunächst der zuständige Ausschuss des Rundfunkrates mit den Beschwerden befassen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Katharina Klassen
Juristische Referentin
Rundfunk- und Verwaltungsrat

Dann haben wir lange gewartet und alle Rundfunkratssitzungen besucht, um zu hören, zu welchem Ergebnis „der zuständige Ausschuss des Rundfunkrates“ kommt. In der Sitzung am 10. Juni 2024 wurde schließlich das Ergebnis vom Programmausschuss Leipzig verkündet: „In dem Beitrag wurde NICHT gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Fast zwei Wochen später hatten wir aber immer noch keine Antwort auf unseren Widerspruch. Daher fragten wir beim Rundfunkrat nach:

An: "Rundfunkrat"
Am: 22.06.2024

Sehr geehrte Frau Klassen,

in der Sitzung des MDR-Rundfunkrates am 10.06.24 wurde von der Vorsitzenden des Programmausschusses Leipzig, Frau Sauerbrey, mitgeteilt, dass der Umschau-Beitrag vom 12.12.23 über DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen nicht gegen die Prinzipien der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoßen hat.
Wir mahnen hiermit Ihre Antwort mit Stellungnahme zu unserer Programmbeschwerde und unserem Widerspruch an, die ebenfalls natürlich alle anderen Beschwerdeführer erhalten müssen.
Der Beitrag ist nach wie vor nicht in der Mediathek zu finden, stattdessen aber die veraltete Stellungnahme. Wir fordern Sie hiermit auf, den Beitrag wieder in die Mediathek zu stellen sowie auch die gesamte Umschau-Sendung vom 12.12.23. Die Stellungnahme muss eine Richtigstellung bekommen.
Nicht zuletzt erwarten wir eine Entschuldigung bei den Zuschauern, aber insbesondere bei den betroffenen Mitarbeitern der Redaktion.

Dr. Beate Strehlitz und Dieter Korbely

Wir bekamen keine Antwort.
Schließlich schrieben wir zweieinhalb Wochen später den Intendanten und den Rundfunkratsvorsitzenden direkt an:



Anfrage bezüglich des Umschau-Beitrages über DNA -Verunreinigungen von Corona-Impfstoffen vom 12.12.2023

An: ralf.ludwig@mdr.de
Am: 11.07.2024

Herrn Intendant Ralf Ludwig
Mitteldeutscher Rundfunk
Kantstr. 71 - 73
04275 Leipzig

Sehr geehrter Herr Ludwig,

als freie Bürgerjournalisten wenden wir uns mit einer Anfrage bezüglich des Umschau-Beitrages über DNA -Verunreinigungen von Corona-Impfstoffen vom 12.12.2023 an Sie.

Wir würden gerne wissen, ob der Rundfunkrat seiner Pflicht gemäß §17 Abs. 2 des MDR-Staatsvertrages nachgekommen ist und Sie schriftlich darüber informiert hat, dass der Beitrag nicht gegen die journalistischen Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Hat der Rundfunkrat Sie aufgefordert, den Beitrag zu re-publizieren? Hat der Rundfunkrat Sie weiterhin aufgefordert, den Beitrag „In eigener Sache“ über die Depublikation des Umschau-Beitrages richtigzustellen?

Der Umschau-Beitrag ist in der Mediathek nach wie vor nicht verfügbar (Fehlermeldung bei Aufruf der Sendung). Der Aufruf des Beitrags „In eigener Sache“ über die Depublikation des Umschau-Beitrages führt ebenfalls zu einer Fehlermeldung.

Unsere Programmbeschwerde über die Depublikation des Umschau-Beitrages wurde trotz unserer Nachfrage an den MDR-Rundfunkrat am 22.06.24 nicht abschließend beantwortet.
Als Gebührenzahler erwarten wir, dass sowohl Sie als Intendant als auch der Rundfunkrat den MDR-Staatsvertrag einhalten (hier insbes. §§ 6, 8 und 17). Wir fordern Sie hiermit auf, den Umschau-Beitrag zu re-publizieren, den Zuschauern die Erklärung zu dem Vorgang zu liefern, dass es keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gab, und sich bei den Zuschauern und bei der Redaktion des Beitrages zu entschuldigen.
Offensichtlich war es ein Fehler, den Umschau-Beitrag mit der Begründung der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht aus der Mediathek zu entfernen. Zu diesem Fehler sollten die Verantwortlichen im MDR stehen, ihn erklären und korrigieren. Das gebieten die allgemeinen moralischen Werte und die Transparenz. Für deren Einhaltung im MDR sind letztendlich Sie als Intendant verantwortlich.

Desweiteren erwarten wir, dass der MDR die Aufarbeitung der „Corona-Zeit“ maßgeblich voran bringt. Es wäre Aufgabe von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen, die Herausgabe der RKI-Protokolle und ihre Entschwärzung zu bewirken. Stattdessen wurde das von Paul Schreyer, dem Herausgeber des Blogs „Multipolar“ ganz allein erreicht. Spätestens jetzt sollten MDR-Journalisten sich an der Aufarbeitung beteiligen, und z.B. mit der WELT- Journalistin Elke Bodderas zusammenarbeiten. Mit der Umschau-Redaktion, die den Beitrag über die DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen erarbeitet hat, haben Sie ein kompetentes Team des investigativen Journalismus in Ihrem Haus, das diese Arbeit leisten kann!

Es wäre so wichtig für den MDR, sich auf diesem Weg wieder Vertrauen bei den Zuschauern zu erarbeiten!

Mit freundlichen Grüßen,
B. Strehlitz und D. Korbely


Anfrage bezüglich des Umschau-Beitrages über DNA -Verunreinigungen von Corona-Impfstoffen vom 12.12.2023

An: rundfunkrat@mdr.de
Am: 11.07.2024

Herrn Michael Ziche
Vorsitzender des Rundfunkrates des Mitteldeutscher Rundfunks
Kantstr. 71 - 73
04275 Leipzig

Sehr geehrter Herr Ziche,

als freie Bürgerjournalisten wenden wir uns mit einer Anfrage bezüglich des Umschau-Beitrages über DNA -Verunreinigung von Corona-Impfstoffen vom 12.12.2023 an Sie.

Wir würden gerne wissen, ob der Rundfunkrat seiner Pflicht gemäß §17 Abs. 2 des MDR-Staatsvertrages nachgekommen ist und den Intendanten schriftlich darüber informiert hat, dass der Beitrag nicht gegen die journalistischen Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Hat der Rundfunkrat weiterhin den Intendanten aufgefordert, den Beitrag zu re-publizieren? Hat der Rundfunkrat den Intendanten weiterhin aufgefordert, den Beitrag „In eigener Sache“ über die Depublikation des Umschau-Beitrages richtigzustellen? Warum hat der Rundfunkrat unsere Programmbeschwerde über die Depublikation des Umschau-Beitrages trotz unserer Nachfrage an den MDR- Rundfunkrat am 22.06.24 bis heute nicht abschließend beantwortet?
Der Umschau-Beitrag ist in der Mediathek nach wie vor nicht verfügbar (Fehlermeldung bei Aufruf der Sendung). Der Aufruf des Beitrags „In eigener Sache“ über die Depublikation des Umschau-Beitrages führt ebenfalls zu einer Fehlermeldung.

Als Gebührenzahler erwarten wir, dass der Rundfunkrat über die Einhaltung des MDR-Staatsvertrags wacht (hier insbes. §§ 6, 8 und 17). Wir fordern Sie hiermit auf, die Re- Publikation des Umschau-Beitrags durchzusetzen. Sorgen Sie dafür, dass die Zuschauer eine Erklärung zu dem Vorgang bekommen und erfahren, dass es keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gab. Setzen Sie sich für eine Entschuldigung bei den Zuschauern und bei der Redaktion des Beitrages ein.

Offensichtlich war es ein Fehler, den Umschau-Beitrag mit der Begründung der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht aus der Mediathek zu entfernen. Zu diesem Fehler sollten die Verantwortlichen im MDR stehen, ihn erklären und korrigieren. Das gebieten die allgemeinen moralischen Werte und die Transparenz. Für deren Einhaltung ist im MDR letztendlich der Intendant verantwortlich. Der Rundfunkrat hat jedoch in seiner beratenden Funktion die Pflicht, die Einhaltung der Transparenz einzufordern.

Desweiteren erwarten wir, dass der MDR die Aufarbeitung der „Corona-Zeit“ maßgeblich voran bringt. Es wäre Aufgabe von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen, die Herausgabe der RKI-Protokolle und ihre Entschwärzung zu bewirken. Stattdessen wurde das von Paul Schreyer, dem Herausgeber des Blogs „Multipolar“ ganz allein erreicht. Spätestens jetzt sollten MDR-Journalisten sich an der Aufarbeitung beteiligen, und z.B. mit der WELT- Journalistin Elke Bodderas zusammenarbeiten. Mit der Umschau-Redaktion, die den Beitrag über die DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen erarbeitet hat, hat der MDR ein kompetentes Team des investigativen Journalismus in seinem Haus, das diese Arbeit leisten kann. Bitte unterstützen Sie das Team! Es wäre so wichtig für den MDR, sich auf diesem Weg wieder Vertrauen bei den Zuschauern zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen,
B. Strehlitz und D. Korbely

(bitte leiten Sie das Schreiben an alle Rundfunkratsmitglieder weiter)

Wir erhielten eine Eingangsbestätigung von einer Referentin des Rundfunkrates und die Mitteilung, dass die Bearbeitung unserer Beschwerde derzeit abgeschlossen werde:

AW: [EXTERN] Anfrage bezüglich des Umschau-Beitrages über DNA - Verunreinigungen von Corona-Impfstoffen vom
12.12.2023
Von: "Rundfunkrat"
Am: 15.07.2024

Sehr geehrte Frau Strehlitz,

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 11.07.2024. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde wird derzeit abgeschlossen. Sie werden vom Vorsitzenden des Rundfunkrates über das Ergebnis zeitnah informiert.
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Katharina Klassen
Referentin
Rundfunk- und Verwaltungsrat

Dann passierte wieder lange nichts. Mehr als 10 Wochen waren nach der Rundfunkratssitzung vom 10. Juni 2024 verstrichen, auf der das Ergebnis verkündet worden war: „In dem Beitrag wurde NICHT gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ In der (abschließenden) Antwort, des Rundfunkratsvorsitzenden auf unseren Widerspruch, die am 23. August endlich eintraf, kommen diese Worte allerdings nicht vor:


Leipzig, 23.08.2024
Frau
Dr. Beate Strehlitz
Herrn
Dieter Korbely

Umschau-Beitrag „Corona-Impfstoff in der Kritik – Was ist dran?“ Ihre Beschwerde an den Rundfunkrat vom 04.02.2024

Sehr geehrte Frau Dr. Strehlitz,
sehr geehrter Herr Korbely,

in der o. g. Beschwerdeangelegenheit darf ich Sie gemäß Artikel 18 Abs. 4 Satz 1 MDR-Satzung über das Ergebnis der Befassung im Rundfunkrat des MDR unterrichten.
Nach § 17 Abs. 2 MDR-Staatsvertrag überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung der für die Angebote des MDR geltenden Grundsätze (§§ 6 und 8) und hierzu erlassener Richtlinien. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Grundsätze verstoßen, und den Intendanten auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.
Mit E-Mail vom 04.02.2024 die an den Rundfunkrat gerichtet war, haben Sie sich über die Depublikation des Umschau-Beitrags „Corona-Impfstoff in der Kritik – Was ist dran?“ vom 12.12.2023 beschwert.
Diese Programmbeschwerde habe ich gemäß Artikel 18 Abs. 2 Satz 1 MDR-Satzung an den Intendanten weitergeleitet, der wiederum den Juristischen Direktor des MDR, Herrn Honorarprofessor Dr. Jens-Ole Schröder, darum gebeten hat, Ihnen in seinem Auftrag zu antworten. Dies ist mit Schreiben vom 01.03.2024 geschehen.
Daraufhin haben Sie mit E-Mail vom 06.03.2024 mitgeteilt, dass Sie Ihre Beschwerde aufrechterhalten, und den Rundfunkrat aufgefordert, sich damit zu befassen. Wendet sich die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer erneut an den Rundfunkrat, übermittelt gemäß Artikel 18 Abs. 3 Satz 1 MDR-Satzung die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates dem zuständigen Ausschuss diese Beschwerde. Das Format MDR-Magazin „Umschau“ wird von der Programmdirektion Leipzig verantwortet, sodass ich Ihre Beschwerde gemäß Artikel 18 Abs. 3 MDR-Satzung dem zuständigen Programmausschuss Leipzig zugeleitet habe.

Der Programmausschuss Leipzig hat sich in seinen Sitzungen am 22.04.2024 und am 27.05.2024 mit Ihrer Programmbeschwerde zu dem gegenständlichen Umschau-Beitrag befasst und den folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss sieht keinen Verstoß gegen die Angebotsgrundsätze. Der Programmausschuss stellt im Ergebnis einer intensiven Diskussion zwar journalistische Mängel fest, sieht darin aber noch keinen Verstoß gegen den Angebotsgrundsatz § 8 Abs. 3 MDR-StV und gibt dem MDR folgende Hinweise:

a) Wir unterstützen das Vorhaben des MDR, Qualitätsstandards für Wissenschaftspublizistik zu entwickeln (QM mit verschiedenen Bereichen des MDR) als auch

b) die Entwicklung übergreifender Kriterien und Workflows für eine Depublikation von journalistischen Produkten (QM, JD, Redaktionsrat).

c) Sofern der MDR den Empfehlungen des Programmausschusses zu a) und b) folgt, bittet der Ausschuss um informative Kenntnisnahme der entwickelten Qualitätsstandards sowie der Kriterien zur Duplikation von journalistischen Produkten.

In den beiden Sitzungen des Programmausschusses wurden zunächst die maßgeblichen Kritikpunkte Ihrer Beschwerde vom 04.02.2024, die Stellungnahme des Juristischen Direktors vom 01.03.2024 sowie Ihre Erwiderung vom 06.03.2024 dargestellt. Sodann wurden Ihre Beanstandungen in Anwesenheit der zuständigen Chefredakteurin, des Redaktionsleiters Wirtschaft und Ratgeber, der Sprecher des Redaktionsrates und des Juristischen Direktors im Anschluss erörtert.

Nach eingehender Diskussion kam der Programmausschuss zu dem Schluss, dass zwar journalistische Defizite vorliegen, diese jedoch nicht als Verletzung des Angebotsgrundsatzes gemäß § 8 Abs. 3 MDR-StV zu bewerten sind. Die Entscheidung, ob der Beitrag in der bisherigen Form depubliziert bleibt, liegt dagegen nicht beim Programmausschuss als Aufsichtsgremium.

Die Funktion des Rundfunkrates bzw. seiner Ausschüsse liegt insbesondere in der inhaltlichen Überwachung der Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze (§§ 6 und 8 MDR-StV). In diesem Rahmen obliegt es nicht den Gremien, in die operative Führung der Rundfunkanstalt durch Auflagen dergestalt einzugreifen, dass eine Anordnung zur Wiederveröffentlichung eines Beitrags getroffen wird. Ein solcher Eingriff würde den redaktionellen Entscheidungsbereich unzulässig beschränken und die Funktion der Aufsicht überdehnen.

Die Entscheidungsfreiheit der Redaktion in diesen Angelegenheiten ist essenziell, um die Unabhängigkeit und Integrität der journalistischen Arbeit zu wahren. Diese Freiheit umfasst auch das Recht, den publizistischen Beurteilungsspielraum so auszufüllen, dass einzelne Beiträge aus dem Angebot entfernt werden können. Innerhalb seiner Zuständigkeit hat der Programmausschuss ausführlich mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren über die Hintergründe der Depublikation des betreffenden Beitrags diskutiert. Es wurden die maßgeblichen Gründe für diese Entscheidung erörtert, die bisherigen Vorgehensweisen analysiert und zukünftige Strategien im Umgang mit Depublikationen detailliert besprochen. Der Programmausschuss hat dem MDR empfohlen, einen regulatorischen Rahmen zu entwickeln und darin Kriterien festzulegen, die bei zukünftigen Entscheidungen über Erforderlichkeiten von Depublikationen ermessensleitend wirken sollten. Der MDR wurde gebeten, über die Umsetzung der besprochenen internen Ableitungen zu informieren.

Mit der Befassung im Programmausschuss Leipzig des MDR-Rundfunkrates ist das vorliegende Verfahren nach § 18 Abs. 4 MDR-Satzung abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Ziche

Wir sind mit der Antwort unzufrieden und äußern unsere Unzufriedenheit in einer Antwort an den Rundfunkratsvorsitzenden:

Aw: Beantwortung Ihrer Beschwerde - Widerspruch
An: "Rundfunkrat"
Am: 18.09.2024

Sehr geehrter Herr Ziche,

in Ihrer Antwort zu unserer Programmbeschwerde vom 23.08.2024 führen Sie an, dass es den Gremien (Rundfunkrat und seine Ausschüsse) nicht obliegt, in die operative Führung der Rundfunkanstalt durch Auflagen dergestalt einzugreifen, dass eine Anordnung zur Wiederveröffentlichung eines Beitrags getroffen wird. Ein solcher Eingriff würde den redaktionellen Entscheidungsbereich unzulässig beschränken und die Funktion der Aufsicht überdehnen. Im §17 MDR-Staatsvertrag steht aber, dass der Rundfunkrat ein Kontrollorgan für die Allgemeinheit sei und auf die Vielfalt der Meinungen bei der Programmgestaltung achten solle.

Im §8 Absatz 4 des selbigen Vertrages sind die Angebotsgrundsätze des MDR festgelegt. Darin steht, dass die Vielfalt der Meinungen in möglichster Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck gebracht werden soll. Das Gesamtangebot der Anstalt soll nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen. Die Einhaltung dieser Grundsätze hat der Rundfunkrat gegenüber dem Sender zu überwachen.

Der Programmausschusses Leipzig hat in der Rundfunkratssitzung vom 10.06.2024 festgestellt, dass im Umschau-Beitrag vom 12.12.2023 nicht gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wurde. Jede Depublikation eines Beitrages, der nicht gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstößt, ist ein Verstoß gegen die Angebotsgrundsätze nach §8 Absatz 4. Eine Depublikation, die auf Betreiben einer Gruppe, Interessengemeinschaft oder auf Basis eines Bekenntnisses erfolgte, schränkt die Darstellung der Meinungen in möglichster Breite und Vollständigkeit unverhältnismäßig ein.

Im Falle des Umschau-Beitrages vermuten wir eine Depublikation aufgrund der Interventionen von Correctiv, Volksverpetzer, der vier Programmbeschwerden gegen den Beitrag und evtl. weiterer Akteure, die wir nicht kennen. Demgegenüber stehen 64 Programmbeschwerden gegen die Depublikation.

Daher ist es die Pflicht des Rundfunkrates dieser Einschränkung der Darstellung der Vielfalt der Meinungen in möglichster Breite und Vielfalt im Sinne der intervenierenden Gruppe und der daraufhin erfolgten Depublikation Rechnung zu tragen und entsprechend §17 gegen die Depublikation bei der Intendanz zu intervenieren. Wenn der Rundfunkrat feststellt, dass die Depublikation ein Verstoß gegen die Programmgrundsätze ist, ist dies kein Eingriff in die Programmhoheit, er überdehnt auch nicht seine Kompetenzen. Es ist die Pflicht des Rundfunkrates gegenüber der Allgemeinheit, die Angebotsgrundsätze durchzusetzen, die der Rundfunkrat überwachen soll.

Wir haben in unserer E-Mail vom 11. Juli 2024 bei Ihnen nachgefragt, ob Sie den Intendanten über den Beschluss des Rundfunkrates informiert haben, dass im Umschau-Beitrag nicht gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wurde. Leider haben wir bis heute keine Antwort von Ihnen dazu erhalten.

Wir erwarten vom Rundfunkrat und von Ihnen als dessen Vorsitzendem, Ihren Auftrag entsprechend sächsischem Medienstaatsvertrag zu erfüllen und die Re-Publikation des Umschau-Beitrages vom Intendanten zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Korbely und Dr. Beate Strehlitz

Dieses Schreiben blieb bis heute unbeantwortet.

Leipzig, am 24.09.2024
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Maren
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Re: MDR - Löschung des Umschau-Beitrages zu DNA-Verunreinigungen

Beitrag von Maren »

Schon sieben Tage später, am 25.September 24, erhielten wir eine Antwort:

Gesendet: Mittwoch, 25. September 2024 um 17:09 Uhr
Von: "Rundfunkrat" <Rundfunkrat@mdr.de>
Betreff: AW: [EXTERN] Aw: Beantwortung Ihrer Beschwerde - Widerspruch

Sehr geehrte Frau Dr. Strehlitz, sehr geehrter Herr Korbely,

im Auftrag des Rundfunkratsvorsitzenden nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 18. September 2024.
Zu den Kompetenzen des Rundfunkrates als Aufsichtsorgan, speziell hinsichtlich der fehlenden Zuständigkeit über erneute Veröffentlichungen von Beiträgen zu entscheiden, verweise ich auf die umfassende Antwort des Rundfunkratsvorsitzenden vom 23. August 2024 auf Ihre Beschwerde.
Der Beschluss des Programmausschusses Leipzig, der sich mit Ihrer Programmbeschwerde hinsichtlich des betreffenden Beitrags der Sendung "Umschau“ befasst, liegt dem MDR vor.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Katharina Klassen
Referentin
Rundfunk- und Verwaltungsrat
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