MDR - Unterbrechung des Programms

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber widerspiegeln.
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Maren
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MDR - Unterbrechung des Programms

Beitrag von Maren »

Gesendet: Montag, 24. August 2026 um 22:06
Von: Beschwerdeführer
An: rundfunkrat@mdr.de
Betreff: Förmliche Programmbeschwerde - MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE vom 24.08.2026

Sehr geehrte Damen und Herren des MDR-Rundfunkrates,

hiermit erhebe ich förmliche Programmbeschwerde gegen die Sendung "MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE" vom 24. August 2026 (19:00–19:30 Uhr).

Etwa ab Minute 18 der Sendung wurde ein Beitrag zum Reitsport (Kremkauer Reitverein) unterbrochen. Für mehrere Sekunden erschien eine gesprochene Mitteilung in weißer Schrift auf schwarzem Grund mit dem Wortlaut:

„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE? Das könnte passieren. Alle Infos dazu auf mdr.de/unternehmen.“

Im Anschluss folgte ein Interview des Moderators mit MDR-Intendant Ralf Ludwig zu diesem Thema.

Diese Aktion stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 und den öffentlich bekannten Positionen der AfD zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge.

Die beanstandete Ausstrahlung verstößt insbesondere gegen § 8 Abs. 3 und Abs. 4 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR-Staatsvertrag):

Nach § 8 Abs. 3 sind alle Informationsangebote (Nachrichten und Berichte) gewissenhaft zu recherchieren und wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Die Redakteurinnen und Redakteure sind bei der Auswahl und Verbreitung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung der Verfasserin oder des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

Die bewusste Unterbrechung eines neutralen Regionalbeitrags (Reitsport) durch eine nicht als Kommentar gekennzeichnete, dramatisierende Einblendung mit schwarzem Bildschirm und der wertenden Formulierung „Wie Sie sehen, sehen Sie nichts … Das könnte passieren“ vermischt Meinung, emotionale Inszenierung und Information unmittelbar im laufenden Sendungsfluss. Es fehlte jegliche Kennzeichnung als persönliche Stellungnahme oder Einordnung. Dadurch wird die in § 8 Abs. 3 geforderte klare Trennung von Nachrichten und Kommentaren sowie die Verpflichtung zur Objektivität und Überparteilichkeit verletzt.

Nach § 8 Abs. 4 stellt der MDR sicher, dass das Gesamtangebot der Anstalt nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient. Die Aktion stellt eine einseitige, dramatisierende Parteinahme gegen die AfD und deren medienpolitische Positionen dar. Indem eine mögliche Regierungsbeteiligung dieser Partei mit dem Wegfall des MDR-Programms verknüpft und dies zwei Wochen vor der Landtagswahl in emotional aufgeladener Form innerhalb der Sendung präsentiert wird, dient das Angebot erkennbar einer bestimmten politischen Richtung. Die Kombination aus stilistischer Unterbrechung, emotionaler Formulierung und institutionellem Eigeninteresse des Senders geht über eine neutrale Information über mögliche Folgen einer Staatsvertragskündigung hinaus.

Die Maßnahme ist keine neutrale Information über mögliche Folgen einer Staatsvertragskündigung, sondern eine parteiliche, dramatisierende Intervention im Informationsformat, die die Grenzen zwischen Berichterstattung und Meinung verwischt. Ich beantrage:

- die Prüfung der beanstandeten Ausstrahlung auf Verstöße gegen § 8 Abs. 3 und Abs. 4 MDR-Staatsvertrag,

- eine schriftliche Stellungnahme des Intendanten bzw. der zuständigen Stellen innerhalb der vorgesehenen Frist,

- die Weiterleitung und abschließende Behandlung durch den Rundfunkrat, falls die Stellungnahme die Beschwerde nicht ausräumt.

Ich erkläre, dass diese Beschwerde namentlich und in Textform erhoben wird und nicht missbräuchlich erfolgt, sondern der Feststellung und Dokumentation einer möglichen Verletzung der Angebotsgrundsätze dient.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem MDR bekannt.
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