Programmbeschwerde: Völkerrechtsbruch in Syrien
http://www.tagesschau.de/ausland/irak-a ... n-101.html
Sehr geehrte Rundfunkräte,
vorab eine Würdigung Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit im letzten Jahr:
https://www.rubikon.news/artikel/der-pr ... sruckblick
Und nichts hat sich geändert:
Wieder einmal vermied ARD-aktuell vollständige Nachrichtengestaltung im Zusammenhang mit der Lagebeschreibung in Syrien. Fehlender Platz kann nicht als Entschuldigung gelten, denn in einem Internet-Beitrag bestehen solche Zwänge kaum.
Berichtet wird, die Regierung Australiens habe entschieden, alle Kampfflugzeuge aus dem Irak zurückzuziehen zurückzuziehen und sie die IS-Milizen „in der Region“ nicht mehr bombardieren zu lassen. Der Akzent dieses tagesschau.de-Berichtes liegt dabei irreführend auf Irak, obwohl der australische Rückzug die westliche „Allianz“ besonders in deren umfangreicherem und geopolitisch bedeutsamerem Einsatzbereich Syrien betrifft. Quelle u.a.: https://southfront.org/australia-to-end ... -and-iraq/
Zudem werden die Bombardements der Allianz über einen Kamm geschoren, obwohl sie grundsätzlich unterschiedlichsten Charakter haben: formal und völkerrechtlich einwandfrei im Irak, weil mit Zustimmung der Regierung in Bagdad und in Kooperation mit deren Streitkräften; völkerrechtswidrig und illegal in Syrien, weil ohne UN-Mandat und ohne Zustimmung der Regierung in Damaskus. Hier wie dort aber begleitet von Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung, wovon unsere öffentlich-rechtliche ARD-aktuell-Nachrichteninstitution ohnehin nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis gibt.
Wesentliche Informationen im Zusammenhang mit der australischen Entscheidung wurden wieder einmal unterschlagen. Der propagandistische Zweck mag wie üblich geleugnet werden, ist aber nicht zu übersehen: Erneut hat Syrien, diesmal beim achten Treffen in der sogenannten Astana-Runde, die westliche „Allianz“, voran die führenden USA, zum „sofortigen und bedingungslosen Abzug ihrer Streitkräfte“ aufgefordert. Der syrische Delegationsleiter, Dr. Bashar al-Jaafari, bestätigte, seine Regierung betrachte die Anwesenheit US-amerikanischer und türkischer Truppen auf syrischem Territorium als aggressiven Akt. Quelle: https://sana.sy/en/?p=122073
Ausdrücklich gilt also der syrische Vorwurf der Aggression auch dem Astana-Konferenzteilnehmer Türkei.
Verschwiegen wird in dem Bericht außerdem, dass viele Anzeichen dafür sprechen, dass sich weitere „Allianz“-Mitglieder aus diesem Verbrecherklub zurückziehen wollen, nur die Bundesrepublik Deutschland nicht. Dass deren „Parlamentsarmee“ von einer Abgeordnetenmehrheit das Placet für den Einsatz in Syrien erhielt, heilt den Völkerrechtsbruch und die Grundgesetzwidrigkeit nicht. Es bliebe auch dann ein Verbrechen der Bundesregierung und ihrer Parlamentsmehrheit, wenn der Generalbundesanwalt dreimal die Anzeigen wegen Friedensverrats niederschlüge – er ist schließlich an Weisungen der Regierung gebunden.
Die ARD-aktuell-Redaktion unterschlägt ferner die Information, dass die USA bereits 16 illegale Militärstützpunkte in Syrien unterhalten und – Völkerrecht hin, UN-Charta her – wiederholt erklärt haben, sie wollten diese Stützpunkte auch nach dem „Sieg“ über den IS weiter besetzt halten. Der verbrecherische Hegemon zeigt bei jeder Gelegenheit seine Fratze.
ARD-aktuell ignoriert Friedensverrat und Völkerrechtsverbrechen von „unseren“ Verbündeten und unter Mitwirkung der Bundesregierung. Dass dies den Programmauftrag des Rundfunkstaatsvertrags verletzt und gegen die Programmrichtlinien des NDR-Staatsvertrags verstößt, ist objektiv sichtbar. Nur wollten Sie, der NDR-Rundfunkrat, es bisher realitätsverleugnend nicht wahrnehmen. Dass Sie diesen Kurs nun verlassen werden, erwarten wir nicht. Was wir von Ihrem ignoranten und amoralischen Amtsverständnis halten, können Sie sich auch ohne unseren ergänzenden Kommentar denken.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
Zur gefl. Kenntnisnahme für kluge Rundfunkräte:
http://www.rationalgalerie.de/schmock/t ... omben.html
Völkerrechtsbruch in Syrien
Re: Völkerrechtsbruch in Syrien
Sehr geehrte Rundfunkräte,
am 10.1.2018 schrieb uns Ihr Vorsitzender zu unserer Programmbeschwerde vom 26.12.2017:
Diese Ausführungen sind schon deshalb irreführend, weil wir uns entgegen der Behauptung des Vorsitzenden auf einen gesendeten Beitrag bezogen hatten.
Unrichtig ist offensichtlich auch seine Behauptung, dass er unsere Beschwerde an den Intendanten weitergeleitet habe, denn eine Reaktion des NDR hat es nicht gegeben.
Wir bitten um Prüfung und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
am 10.1.2018 schrieb uns Ihr Vorsitzender zu unserer Programmbeschwerde vom 26.12.2017:
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.
Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.
Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
Diese Ausführungen sind schon deshalb irreführend, weil wir uns entgegen der Behauptung des Vorsitzenden auf einen gesendeten Beitrag bezogen hatten.
Unrichtig ist offensichtlich auch seine Behauptung, dass er unsere Beschwerde an den Intendanten weitergeleitet habe, denn eine Reaktion des NDR hat es nicht gegeben.
Wir bitten um Prüfung und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
Re: Völkerrechtsbruch in Syrien
Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Zuschrift vom 26.12.2017 / Ihr weiteres Schreiben vom 05.03.2018
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
wie Ihnen bekannt ist, überprüfe ich jede Zuschrift, die den Rundfunkrat erreicht, im Rahmen der Geschäftsführung des Rundfunkrates auf ihren Inhalt hin. Anschließend führe ich das Schreiben einer entsprechenden Bearbeitung zu. Ihre E-Mail habe ich nach Prüfung an die zuständige Redaktion übergeben, ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wurde und wird nicht eingeleitet. Die Entscheidung, eine Antwort auf Ihre Kritik zu geben, ist dem NDR überlassen.
Der Vorgang ist damit für den Rundfunkrat abgeschlossen. Dass dieses Vorgehen mit der Rechtsaufsicht des NDR abgestimmt ist, ist Ihnen hinlänglich bekannt. Eine weitere Korrespondenz mit Ihnen zu diesem Vorgang wird nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Zuschrift vom 26.12.2017 / Ihr weiteres Schreiben vom 05.03.2018
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
wie Ihnen bekannt ist, überprüfe ich jede Zuschrift, die den Rundfunkrat erreicht, im Rahmen der Geschäftsführung des Rundfunkrates auf ihren Inhalt hin. Anschließend führe ich das Schreiben einer entsprechenden Bearbeitung zu. Ihre E-Mail habe ich nach Prüfung an die zuständige Redaktion übergeben, ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wurde und wird nicht eingeleitet. Die Entscheidung, eine Antwort auf Ihre Kritik zu geben, ist dem NDR überlassen.
Der Vorgang ist damit für den Rundfunkrat abgeschlossen. Dass dieses Vorgehen mit der Rechtsaufsicht des NDR abgestimmt ist, ist Ihnen hinlänglich bekannt. Eine weitere Korrespondenz mit Ihnen zu diesem Vorgang wird nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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