Die Rechtsecke
Re: Die Rechtsecke
Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA (“Safe Harbor”) für ungültig erklärt
Europäische Gerichtshof urteilt in Luxemburg: "Die persönlichen Daten von europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt."
Urteil in deutscher Sprache
Europäische Gerichtshof urteilt in Luxemburg: "Die persönlichen Daten von europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt."
Urteil in deutscher Sprache
Re: Die Rechtsecke
Die Urteile Kachelmann vs. Springer liegen im Volltext vor.
Re: Die Rechtsecke
Ein Überblick über 240 prominente Rechtssachen zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz der Meinungs– und Informationsfreiheit garantiert. Auf die ausführliche Darstellung jedes einzelnen Falls wird verlinkt.
Leider nur in Englisch - eine deutsche Ausgabe wird jedoch in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Leider nur in Englisch - eine deutsche Ausgabe wird jedoch in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Re: Die Rechtsecke
5 Fragen zum Safe Harbor-Urteil des EuGH
In seinem Urteil hat der EuGH zahlreiche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten vorgelegt, die zukünftig zu beachten sind. Einige davon sorgen derzeit für hohe Rechtsunsicherheit. Hierzu 5 Fragen – und 5 Antworten.
In seinem Urteil hat der EuGH zahlreiche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten vorgelegt, die zukünftig zu beachten sind. Einige davon sorgen derzeit für hohe Rechtsunsicherheit. Hierzu 5 Fragen – und 5 Antworten.
Re: Die Rechtsecke
Autovermieter Sixt verliert auch in zweiter Instanz Prozess um den Rundfunkbeitrag. Er will weiterklagen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)
Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden.
Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden.
Re: Die Rechtsecke
Vor einigen Wochen hat der BGH die Entscheidungsgründe i.S. „Tagesschau-App” veröffentlicht; damit hat der lange währende Streit um die Frage der Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote einen vorläufigen Höhepunkt gefunden. Die Entscheidung betrifft allerdings neben dieser Frage auch noch einige andere interessante Punkte, u.a. auch eine Antwort auf die Frage: „Was ist eigentlich die ARD?”
BGH-Urteil
BGH-Urteil
Re: Die Rechtsecke
Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist rechtmäßig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies im Fall des Autovermieters Sixt entschieden. Sixt wehrt sich wie andere Firmen auch gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Firmen.
Re: Die Rechtsecke
Jemandem wie Thomas Stadler, der seit fast 15 Jahren erklärt, warum Netzsperren einerseits nicht effektiv und andererseits u.a. wegen des Phänomens des Overblockings gefährlich sind, fällt es zugegebenermaßen schwer, diese Entscheidung zu verstehen.
Interview mit Ansgar Koreng: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?
Urteil
Interview mit Ansgar Koreng: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?
Urteil
Re: Die Rechtsecke
EU will das freie Internet und Alternativmedien bekämpfen.
Links sollen unter Urheberrechtsschutz fallen oder kostenpflichtig werden.
EU-plant Verschärfung der Gesetze um missliebige Seiten aus dem Netz entfernen zu lassen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT#Beschreibung
http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Count ... ment#IPRED
Links sollen unter Urheberrechtsschutz fallen oder kostenpflichtig werden.
EU-plant Verschärfung der Gesetze um missliebige Seiten aus dem Netz entfernen zu lassen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Clean_IT#Beschreibung
http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Count ... ment#IPRED
Re: Die Rechtsecke
GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für Rundfunkweiterübertragung verlangen: Der BGH hat mit einem gerade veröffentlichen Urteil vom 17.09.2015 (Az.: I ZR 228/14) entschieden, dass die Weiterleitung von über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne einer Wohnanlage empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer, keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG darstellt
Re: Die Rechtsecke
Der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler hat sich auf einer Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts laut Medienberichten dafür ausgesprochen, die Anonymität im Netz, die für viele Nerds eine heilige Kuh sei, auch mal zu schlachten. Wenn man dem Bericht auf Heise-Online glauben darf, wurden auf der besagten Konferenz in dieser Frage äußerungsrechtliche Aspekte mit urheberrechtlichen vermengt und speziell von Spindler Auswirkungen auf den Umfang der Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie bzw. des TMG diskutiert.
Re: Die Rechtsecke
Die Entscheidungen des BGH Tauschbörse I, II und III vom 11.06.2015 (Az. I ZR 7/14, I ZR 19/14, I ZR 75/14), die sich mit verschiedensten Aspekten des Filesharing beschäftigen, sind heute im Volltext veröffentlichtworden. Die Urteile sind in der Tendenz ergebnisorientiert im Sinne der Rechteinhaber und vermögen in rechtlicher Hinsicht nicht durchgehend zu überzeugen.
Re: Die Rechtsecke
Vorratsdatenspeicherung: Bundeskabinett schafft Informantenschutz weitgehend ab.
Hier die Schikanen im Einzelnen: Datenhehlerei nach § 202d StGBDie enthaltenen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern wirken kontraproduktiv. Sie sind darauf ausgerichtet, den Sicherheitsbehörden weitmöglichen Zugriff auf die Kommunikationsdaten von Journalisten zu geben. Auch ohne richterliche Genehmigung sind sehr weitgehende Überwachungsmöglichkeiten journalistischer Arbeit damit realisierbar. Schon allein die Sammlung von Bestandsdaten, Verkehrsdaten und Standortdaten erschwert den Medien die Wahrnehmung der Wächterfunktion massiv.
Re: Die Rechtsecke
Urheberrecht
Schulterschluss gegen den Gesetzentwurf: In einem offenen Brief kritisieren über 250 Betroffene das geplante Urheberrechtsgesetz. So sabotiere es die eigentlichen Ziele, sagte Hans Magnus Enzensberger
Offener Brief
Schulterschluss gegen den Gesetzentwurf: In einem offenen Brief kritisieren über 250 Betroffene das geplante Urheberrechtsgesetz. So sabotiere es die eigentlichen Ziele, sagte Hans Magnus Enzensberger
Offener Brief
Re: Die Rechtsecke
Opfer der Redtube-Abmahnungen können sich von Rechtsanwalt Thomas Urmann ihr Geld wiederholen, hat das Amtsgericht Regensburg entschieden. Die Abmahnungen im Namen der Firma The Archive AG seien eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gewesen, für die der Rechtsanwalt persönlich hafte.
Re: Die Rechtsecke
BGH: Übernahme von Teilen eines Exklusivinterviews in Fernsehsendungen zulässig, im Einzelfall vom Zitatrecht gedeckt.
Re: Die Rechtsecke
Im Todesfall muss Facebook Account-Daten herausgeben.
UrteilEltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vertrag mit dem Sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der Entscheidung. Die Richter wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher.
In falschen Kreisen
Die deutschen Medien kennen offenbar keinen Scham, wenn es um Russen oder um MitbürgerInnen mit russischen Wurzeln geht. Die Worte "angeblich" und "einvernehmlich" haben Hochkonjunktur und besorgte Dichter und Deuter überschlagen sich mit Verlautbarungen, die sich zwischen Schuldzuweisung, Häme und xenophober Verleumdung zu Lasten eines Kindes bewegen. Im Lawblog von Udo Vetter wird ein juristisch sauberes Fazit zum Fall gezogen.
Das von der russischen Regierung geäußerte Unbehagen hat schon etwas mehr Substanz als eine bloße Verwirrung über den Unterschied zwischen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.
Re: Die Rechtsecke
Rückrufpflicht für Veröffentlichungen und Äußerungen im Internet?
Der Verfasser eines rechtswidrigen Beitrags haftet auch für die Rechtsverletzungen, die erst durch die Weiterverbreitung seines Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstehen. Von ihm kann zwar keine Unterlassung oder Löschung verlangt werden, er muss aber im Rahmen des Zumutbaren auf eine Löschung hinwirken, also versuchen, eine solche Löschung zu erreichen.
Re: Die Rechtsecke
Richter stolpert über sein Facebook-Profil
Ein Facebook-Eintrag ist nicht immer Privatsache, hat jetzt ein Richter des Rostocker Landgerichts erfahren. Er hatte in einem T-Shirt mit der Aufschrift "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA" posiert.
Re: Die Rechtsecke
15 mündliche Revisionsverhandlungen zum Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig
16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
Bundesverwaltungsgericht, Dienstgebäude Leipzig, Großer Sitzungssaal, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.201, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht bittet um eine unverbindliche Anmeldung: http://www.bverwg.de/presse/termine/anmeldeformular.php
Aktenzeichen (copy&paste-freundlich für das Anmeldeformular):
16.3.2016:
BVerwG 6 C 6.15, BVerwG 6 C 7.15, BVerwG 6 C 8.15, BVerwG 6 C 22.15, BVerwG 6 C 23.15, BVerwG 6 C 26.15, BVerwG 6 C 31.15, BVerwG 6 C 33.15,
17.03.2016:
BVerwG 6 C 15.15, BVerwG 6 C 21.15, BVerwG 6 C 25.15, BVerwG 6 C 27.15, BVerwG 6 C 28.15, BVerwG 6 C 29.15, BVerwG 6 C 32.15
Information des Bundesverwaltungsgerichts:
Die Kläger sind Inhaber einer Wohnung. Sie besitzen nach ihren Angaben kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radiogerät, aber kein Fernsehgerät. Sie wurden nach der früheren Rechtslage gar nicht zu Rundfunkgebühren herangezogen oder lediglich zu dem ermäßigten Satz, der bei Halten nur eines Radiogeräts geschuldet wurde. Seit dem Inkrafttreten des von den Bundesländern geschlossenen und von ihnen ratifizierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 werden sie zum Rundfunkbeitrag herangezogen. Er knüpft nicht mehr an das Halten eines Rundfunkempfangsgeräts an, sondern an das Innehaben einer Wohnung, unabhängig davon, ob dort überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät gehalten wird. Er differenziert anders als die Rundfunkgebühr in der Höhe nicht mehr zwischen Fernsehgeräten und anderen Empfangsgeräten wie Radiogeräten. Die Kläger haben gegen ihre Heranziehung zum Rundfunkbeitrag Klage erhoben, die in den Vorinstanzen erfolglos geblieben ist. Im Revisionsverfahren sind insbesondere die Fragen zu klären, ob der Rundfunkbeitrag entgegen seiner Bezeichnung als Betrag eine Steuer ist, für deren Regelung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen würde, und ob die Regelung des Rundfunkbeitrags mit den Grundrechten, namentlich dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar ist.
Mittwoch, 16.03.16, 10 Uhr
BVerwG 6 C 6.15; (OVG Münster 2 A 2311/14; VG Arnsberg 8 K 3279/13) BVerwG 6 C 7.15; (OVG Münster 2 A 2423/14; VG Arnsberg 8 K 3353/13) BVerwG 6 C 8.15; (OVG Münster 2 A 2422/14; VG Köln 6 K 7543/13) BVerwG 6 C 22.15; (VGH München 7 B 15.846; VG Regensburg RN 3 K 13.2211) BVerwG 6 C 23.15; (OVG Münster 2 A 2627/14; VG Arnsberg 8 K 4161/13) BVerwG 6 C 26.15; (VGH München 7 B 15.809; VG Regensburg RN 3 K 14.1130) BVerwG 6 C 31.15; (OVG Münster 2 A 356/15; VG Arnsberg 8 K 98/14) BVerwG 6 C 33.15 (VGH München 7 B 15.614; VG Regensburg RO 3 K 14.65)
M. - RA Robin Mardner, Dortmund - ./. Westdeutschen Rundfunk
S. - RA Thorsten Bölck, Norderstedt - ./. Westdeutschen Rundfunk
M. ./. Westdeutschen Rundfunk
Z. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Bayerischen Rundfunk
S. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Westdeutschen Rundfunk
S. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Bayerischen Rundfunk
Sch. - PWB Rechtsanwälte - ./. Westdeutschen Rundfunk
B. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Bayerischen Rundfunk
Donnerstag, 17.03.16, 10 Uhr
BVerwG 6 C 15.15; (VGH München 7 BV 14.2488; VG München M 6b K 13.5460) BVerwG 6 C 21.15; (VGH München 7 B 15.253; VG Ansbach AN 6 K 14.00099) BVerwG 6 C 25.15; (VGH München 7 B 15.379; VG Ansbach AN 6 K 14.00796) BVerwG 6 C 27.15; (VGH München 7 BV 14.1980; VG München M 6a K 14.1238) BVerwG 6 C 28.15; (VGH München 7 B 15.246; VG München M 6b K 13.3958) BVerwG 6 C 29.15; (VGH München 7 BV 14.1772; VG München M 6b K 14.1827) BVerwG 6 C 32.15 (VGH München 7 B 15.125; VG Augsburg Au 7 K 13.1822)
S. - RA DR. Thomas Dammer, Holzkirchen - ./. Bayerischen Rundfunk
H. - RA Dr. Immo Funk, Nürnberg - ./. Bayerischen Rundfunk
H. - RA Dr. Peter Wollenschläger, Nürnberg - ./. Bayerischen Rundfunk
G. - RA Prof. Nauschütt & Collegen, München - ./. Bayerischen Rundfunk
R. - RA Emrich, Schötz und Partner GbR, München - ./. Bayerischen Rundfunk
P. - RA Maria Bauer, Grafrath - ./. Bayerischen Rundfunk
W. - RA Anwaltshaus, Augsburg - ./. Bayerischen Rundfunk
Tabelle mit einer Zusammenstellung der Klagebegründungen und Links zu den Urteilen (soweit im Internet frei verfügbar, ohne Gewähr)
16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
Bundesverwaltungsgericht, Dienstgebäude Leipzig, Großer Sitzungssaal, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.201, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Das Bundesverwaltungsgericht bittet um eine unverbindliche Anmeldung: http://www.bverwg.de/presse/termine/anmeldeformular.php
Aktenzeichen (copy&paste-freundlich für das Anmeldeformular):
16.3.2016:
BVerwG 6 C 6.15, BVerwG 6 C 7.15, BVerwG 6 C 8.15, BVerwG 6 C 22.15, BVerwG 6 C 23.15, BVerwG 6 C 26.15, BVerwG 6 C 31.15, BVerwG 6 C 33.15,
17.03.2016:
BVerwG 6 C 15.15, BVerwG 6 C 21.15, BVerwG 6 C 25.15, BVerwG 6 C 27.15, BVerwG 6 C 28.15, BVerwG 6 C 29.15, BVerwG 6 C 32.15
Information des Bundesverwaltungsgerichts:
Die Kläger sind Inhaber einer Wohnung. Sie besitzen nach ihren Angaben kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radiogerät, aber kein Fernsehgerät. Sie wurden nach der früheren Rechtslage gar nicht zu Rundfunkgebühren herangezogen oder lediglich zu dem ermäßigten Satz, der bei Halten nur eines Radiogeräts geschuldet wurde. Seit dem Inkrafttreten des von den Bundesländern geschlossenen und von ihnen ratifizierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 werden sie zum Rundfunkbeitrag herangezogen. Er knüpft nicht mehr an das Halten eines Rundfunkempfangsgeräts an, sondern an das Innehaben einer Wohnung, unabhängig davon, ob dort überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät gehalten wird. Er differenziert anders als die Rundfunkgebühr in der Höhe nicht mehr zwischen Fernsehgeräten und anderen Empfangsgeräten wie Radiogeräten. Die Kläger haben gegen ihre Heranziehung zum Rundfunkbeitrag Klage erhoben, die in den Vorinstanzen erfolglos geblieben ist. Im Revisionsverfahren sind insbesondere die Fragen zu klären, ob der Rundfunkbeitrag entgegen seiner Bezeichnung als Betrag eine Steuer ist, für deren Regelung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen würde, und ob die Regelung des Rundfunkbeitrags mit den Grundrechten, namentlich dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar ist.
Mittwoch, 16.03.16, 10 Uhr
BVerwG 6 C 6.15; (OVG Münster 2 A 2311/14; VG Arnsberg 8 K 3279/13) BVerwG 6 C 7.15; (OVG Münster 2 A 2423/14; VG Arnsberg 8 K 3353/13) BVerwG 6 C 8.15; (OVG Münster 2 A 2422/14; VG Köln 6 K 7543/13) BVerwG 6 C 22.15; (VGH München 7 B 15.846; VG Regensburg RN 3 K 13.2211) BVerwG 6 C 23.15; (OVG Münster 2 A 2627/14; VG Arnsberg 8 K 4161/13) BVerwG 6 C 26.15; (VGH München 7 B 15.809; VG Regensburg RN 3 K 14.1130) BVerwG 6 C 31.15; (OVG Münster 2 A 356/15; VG Arnsberg 8 K 98/14) BVerwG 6 C 33.15 (VGH München 7 B 15.614; VG Regensburg RO 3 K 14.65)
M. - RA Robin Mardner, Dortmund - ./. Westdeutschen Rundfunk
S. - RA Thorsten Bölck, Norderstedt - ./. Westdeutschen Rundfunk
M. ./. Westdeutschen Rundfunk
Z. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Bayerischen Rundfunk
S. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Westdeutschen Rundfunk
S. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Bayerischen Rundfunk
Sch. - PWB Rechtsanwälte - ./. Westdeutschen Rundfunk
B. - PWB Rechtsanwälte, Jena - ./. Bayerischen Rundfunk
Donnerstag, 17.03.16, 10 Uhr
BVerwG 6 C 15.15; (VGH München 7 BV 14.2488; VG München M 6b K 13.5460) BVerwG 6 C 21.15; (VGH München 7 B 15.253; VG Ansbach AN 6 K 14.00099) BVerwG 6 C 25.15; (VGH München 7 B 15.379; VG Ansbach AN 6 K 14.00796) BVerwG 6 C 27.15; (VGH München 7 BV 14.1980; VG München M 6a K 14.1238) BVerwG 6 C 28.15; (VGH München 7 B 15.246; VG München M 6b K 13.3958) BVerwG 6 C 29.15; (VGH München 7 BV 14.1772; VG München M 6b K 14.1827) BVerwG 6 C 32.15 (VGH München 7 B 15.125; VG Augsburg Au 7 K 13.1822)
S. - RA DR. Thomas Dammer, Holzkirchen - ./. Bayerischen Rundfunk
H. - RA Dr. Immo Funk, Nürnberg - ./. Bayerischen Rundfunk
H. - RA Dr. Peter Wollenschläger, Nürnberg - ./. Bayerischen Rundfunk
G. - RA Prof. Nauschütt & Collegen, München - ./. Bayerischen Rundfunk
R. - RA Emrich, Schötz und Partner GbR, München - ./. Bayerischen Rundfunk
P. - RA Maria Bauer, Grafrath - ./. Bayerischen Rundfunk
W. - RA Anwaltshaus, Augsburg - ./. Bayerischen Rundfunk
Tabelle mit einer Zusammenstellung der Klagebegründungen und Links zu den Urteilen (soweit im Internet frei verfügbar, ohne Gewähr)
Pressestimmen zum Rundfunkbeitrag
Auf die Wohnung kommt es an
Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
So entscheidet das Bundesverwaltungsgericht und weist eine Revision nach einer mündlichen Verhandlung ab. Über 30 Verwaltungsgerichte, Obergerichte und Landesverfassungsgerichte hatten die Abgabe bereits auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Herr Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: "Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer.“
Die Kläger können nun noch den Schritt nach Karlsruhe gehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können. Ein wichtiger Schritt dafür ist heute getan worden.
Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.
Eines haben die Verhandlungen um den Beitrag deutlich gezeigt: Wie die Alternativen zum derzeitigen Modell aussehen könnten, ist unklar.
Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
So entscheidet das Bundesverwaltungsgericht und weist eine Revision nach einer mündlichen Verhandlung ab. Über 30 Verwaltungsgerichte, Obergerichte und Landesverfassungsgerichte hatten die Abgabe bereits auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Herr Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: "Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer.“
Die Kläger können nun noch den Schritt nach Karlsruhe gehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können. Ein wichtiger Schritt dafür ist heute getan worden.
Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.
Eines haben die Verhandlungen um den Beitrag deutlich gezeigt: Wie die Alternativen zum derzeitigen Modell aussehen könnten, ist unklar.
Re: Die Rechtsecke
Ganz egal ob man Rundfunkempfangsgeräte besitzt – allein „wohnen“, führt schon zu der Verpflichtung die Rundfunkgebühren zu zahlen – das urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit schloss es sich der bisherigen Rechtsprechung an. Die Kläger kündigen an nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck der in dem Prozess einen Kläger vertritt sprach mit Daniela Hannemann über die Hintergründe des Prozesses.
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