Das
Ergebnis eines fast zweistündigen Gespräches mit dem Kult-Journalisten Niggemeier:
Dafür, dass ich seine halbe Recherche übernommen habe, schreibt er ziemlich uncharmant.
1.)
Selbsternannt - wenn ich etwas nicht leiden kann sind es solche abwertenden Sprüche. Pfui, Niggi!
2.)
Arbeitslos - ich bin alles andere als arbeitslos, ich bin lediglich temporär erwerbslos. Arbeit hab ich ohne Ende.
3.)
Ständiger Publikumsrat - wir sind nich Rat (höchstens mitunter ratlos) sondern Konferenz
Mikich:
Früher hätte man sich eins zu eins über eine Kritik ausgetauscht„, sagt Mikich, “es hätte einen Dialog mit der Redaktion gegeben. Ob Mail oder Telefonat oder Brief. Jetzt wird formaler Druck ausgeübt, jetzt kommt der Kritiker gleich mit Anwalt im Schlepptau, alles wird groß gemacht und soll sofort bis ganz oben in die Hierarchien gehen
Klar und man hat als Antwort Standardbriefe oder Mails bestehend aus Textbausteinen bekommen.
Mikich:
Ein freier Mitarbeiter kümmert sich seit kurzem im Sender um nichts anderes als die Beschwerden.
Ohne Worte.
Mikich:
einen solchen Schritt (Annäherung) für eine völlig unangemessene Belohnung für Renitenz und Nerverei fände.
Tatsächlich abgehoben. Anders kann man das nicht sagen.
WDR-Gesetz:
§ 10 Eingaben und Beschwerden und Anregungen
(1) Jeder hat das Recht, sich mit Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm an die Anstalt zu wenden.
(2) Über Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, der Jugendschutzbestimmungen (§ 6) oder der Werbevorschriften (§ 6a) behauptet wird, entscheidet die Intendantin oder der Intendant innerhalb eines Monats durch schriftlichen Bescheid. Wird der Programmbeschwerde nicht oder innerhalb der Frist nach Satz 1 nicht abgeholfen, so kann die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer innerhalb eines weiteren Monats den Rundfunkrat anrufen. Im Be-schwerdebescheid hat die Intendantin oder der Intendant auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Programmbeschwerden nach Satz 1 sind nur innerhalb von drei Monaten nach Ausstrahlung der Sendung zulässig.
(3) Beim WDR wird eine Publikumsstelle eingerichtet. Ihr obliegt es, alle nicht an eine bestimmte Person oder Redaktion im WDR gerichteten Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegenzunehmen. Die Intendantin oder der Intendant entscheidet über Programmbeschwerden nach Absatz 2 auf der Grundlage eines Vorschlags der Publikumsstelle. Für Entscheidungen der Intendantin oder des Intendanten über andere Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm gilt Satz 3 ent-sprechend.
(4) Die Intendantin oder der Intendant berichtet dem Rundfunkrat vierteljährlich zusammenfassend über beschiedene Programmbeschwerden nach Absatz 2 sowie über weitere wesentliche Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm. Der Bericht ist, unter Nutzung auch des Online-Angebots des WDR, in einer Fassung zu veröffentlichen, die die schutzwürdigen Belange von Betroffenen wahrt.
Petra Kammerevert:
Allein auf der nächsten Sitzung Ende Januar stehen fünf Beschwerden auf der Tagesordnung, alle von der „Ständigen Programmkonferenz“. Einige davon hätten längst behandelt worden sein sollen, wurden dann aber aus Zeitmangel verschoben.
Allein dieser Fakt gibt Anlass zur Sorge. Nur 5 Beschwerden und alle von uns? Was ist mit den anderen, tausenden Zuschriften, Briefen und Mails? Erfüllen die etwa nicht die formalen Kriterien?
Kammerevert sieht das Problem, dass eine Beschwerde, der der Rundfunkrat beitritt, erhebliche Folgen für die betroffenen Mitarbeiter haben könnten.
Genau das soll ja auch passieren. Keine Aufregung darüber, wenn mal ein Kameramann die schönen Beine eines Gastes - # aufschrei - anvisiert oder das Ranking um den schönsten Blumentopf im Sauerland geschönt wird. Wer lügt, falsch übersetzt, anderen Leuten Worte in den Mund legt, Nazis hofiert, Volksverhetzung betreibt und einseitig berichtet, handelt entgegen des Auftrages. Eine kleine Rüge wär da schon das Mindeste an "erheblichen Folgen".
Aber vielen Dank für den schönen Beitrag, selbsternannte Krautreporter.