ZDF - Sendung Frontal21
Verfasst: 8. August 2014, 22:02
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Programmbeschwerde zur Sendung Frontal21 vom 05.08.2014
Sehr geehrter Herr Bellut,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den wie folgt beschrieben Beitrag innerhalb der Sendung Frontal21 vom 05.08.2014 ein.
http://www.zdf.de/frontal-21/themen-der ... 17930.html
Zwischen dem Beitrag zum Bürgerkrieg in der Ukraine und dem Satirebeitrag TOLL wird ab Minute 41:45 von der Moderatorin Ilka Brecht geäußert, dass „die Separatisten ihr wahres Gesicht bei den Plünderungen auf dem Trümmerfeld der MH17 gezeigt“ hätten.
Wir sehen in dieser unbewiesenen Behauptung klare Verstöße gegen die Programmgrundsätze § 5 (3), § 6 (1)sowie § 8 (1) des ZDF-Staatsvertrages sowie gegen I.4. der ZDF-Programmrichtlinien.
§ 5 Gestaltung der Sendungen
(3) Das ZDF hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken(….).
§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein.
Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.
§ 8 Unzulässige Sendungen, Jugendschutz
(1) Sendungen sind unzulässig, wenn sie
1. zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen
Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB)(…)
I (4) Programmrichtlinie des ZDF
Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.
Begründung:
Bereits im 'heute-journal' vom 21.07.2014 wurde behauptet, dass Anwohner der Absturzregion von MH17 die Gepäckstücke der Passagiere plündern würden. Als Untermauerung dieser Behauptung wurden Aufnahmen von offen stehenden Koffern und verstreut liegenden Gegenständen gezeigt.
Der ZDF-Reporter befragte zum Sachverhalt einen Anwohner, welcher betonte, dass man so etwas nicht mache und dass eine solche Handlung eine Sünde sei. Im Off wurde dagegen behauptet, ohne Kamera würden die Anwohner die Plünderung gestehen.
Selbst wenn unbewiesene und unsachliche Behauptungen dieser Art in Einzelfällen zutreffend wären, so ist die Zuschreibung „DIE Separatisten“ nicht gleichzusetzen mit vereinzelten Anwohnern einer von grausamen Kriegsszenen geschüttelten Region. Unter dem Sammel- und Kampfbegriff „pro-russische Separatisten“ verbirgt sich ein bedeutsamer Anteil der russischsprachigen Bevölkerung in der Ukraine. Diese Bevölkerungsgruppe, die sich größtenteils aus unbescholtenen Zivilisten aller Altersgruppen zusammensetzt, der kollektiven Leichenfledderei zu bezichtigen, ist als Tiefpunkt innerhalb der journalistischen Sorgfaltspflicht zu werten und kommt dem Tatbestand der Volksverhetzung nahe.
Laut Wim van der Weegen, Sprecher des niederländischen Sicherheitsrats OVV, sind inzwischen fast alle bisher geborgenen persönlichen Gegenstände in den Niederlanden. Zehn Transportkisten mit jeweils einem Kubikmeter Fassungsvermögen, gefüllt mit Koffern, mit Schmuck, Kameras, Reisepässen, Terminkalendern, Fotos und Spielzeug. Gefunden wurden diese Gegenstände laut der Zeitung "De Telegraaf" zum Teil von Anwohnern der Absturzregion, die sie den Einsatzkräften übergaben.
Wir fordern die Programmverantwortlichen auf, künftig auf unbewiesene Behauptungen, unseriöse Verallgemeinerungen und der damit einhergehenden Verletzung der Menschenwürde zu verzichten.
Eine deutliche Distanzierung und Entschuldigung in einer der nächsten Sendungen von Frontal21 würden wir als angemessen empfehlen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Programmbeschwerde zur Sendung Frontal21 vom 05.08.2014
Sehr geehrter Herr Bellut,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den wie folgt beschrieben Beitrag innerhalb der Sendung Frontal21 vom 05.08.2014 ein.
http://www.zdf.de/frontal-21/themen-der ... 17930.html
Zwischen dem Beitrag zum Bürgerkrieg in der Ukraine und dem Satirebeitrag TOLL wird ab Minute 41:45 von der Moderatorin Ilka Brecht geäußert, dass „die Separatisten ihr wahres Gesicht bei den Plünderungen auf dem Trümmerfeld der MH17 gezeigt“ hätten.
Wir sehen in dieser unbewiesenen Behauptung klare Verstöße gegen die Programmgrundsätze § 5 (3), § 6 (1)sowie § 8 (1) des ZDF-Staatsvertrages sowie gegen I.4. der ZDF-Programmrichtlinien.
§ 5 Gestaltung der Sendungen
(3) Das ZDF hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken(….).
§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein.
Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.
§ 8 Unzulässige Sendungen, Jugendschutz
(1) Sendungen sind unzulässig, wenn sie
1. zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen
Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB)(…)
I (4) Programmrichtlinie des ZDF
Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.
Begründung:
Bereits im 'heute-journal' vom 21.07.2014 wurde behauptet, dass Anwohner der Absturzregion von MH17 die Gepäckstücke der Passagiere plündern würden. Als Untermauerung dieser Behauptung wurden Aufnahmen von offen stehenden Koffern und verstreut liegenden Gegenständen gezeigt.
Der ZDF-Reporter befragte zum Sachverhalt einen Anwohner, welcher betonte, dass man so etwas nicht mache und dass eine solche Handlung eine Sünde sei. Im Off wurde dagegen behauptet, ohne Kamera würden die Anwohner die Plünderung gestehen.
Selbst wenn unbewiesene und unsachliche Behauptungen dieser Art in Einzelfällen zutreffend wären, so ist die Zuschreibung „DIE Separatisten“ nicht gleichzusetzen mit vereinzelten Anwohnern einer von grausamen Kriegsszenen geschüttelten Region. Unter dem Sammel- und Kampfbegriff „pro-russische Separatisten“ verbirgt sich ein bedeutsamer Anteil der russischsprachigen Bevölkerung in der Ukraine. Diese Bevölkerungsgruppe, die sich größtenteils aus unbescholtenen Zivilisten aller Altersgruppen zusammensetzt, der kollektiven Leichenfledderei zu bezichtigen, ist als Tiefpunkt innerhalb der journalistischen Sorgfaltspflicht zu werten und kommt dem Tatbestand der Volksverhetzung nahe.
Laut Wim van der Weegen, Sprecher des niederländischen Sicherheitsrats OVV, sind inzwischen fast alle bisher geborgenen persönlichen Gegenstände in den Niederlanden. Zehn Transportkisten mit jeweils einem Kubikmeter Fassungsvermögen, gefüllt mit Koffern, mit Schmuck, Kameras, Reisepässen, Terminkalendern, Fotos und Spielzeug. Gefunden wurden diese Gegenstände laut der Zeitung "De Telegraaf" zum Teil von Anwohnern der Absturzregion, die sie den Einsatzkräften übergaben.
Wir fordern die Programmverantwortlichen auf, künftig auf unbewiesene Behauptungen, unseriöse Verallgemeinerungen und der damit einhergehenden Verletzung der Menschenwürde zu verzichten.
Eine deutliche Distanzierung und Entschuldigung in einer der nächsten Sendungen von Frontal21 würden wir als angemessen empfehlen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende