NDR - Abkommen mit Rebellen
Verfasst: 30. Dezember 2015, 14:55
Programmbeschwerde: Abkommen mit Rebellen - Syrer aus belagerten Städten in Damaskus angekommen
TS.de am 29.12.2015 16:35 Uhr
Sehr geehrter Herr Marmor,
wir erheben Beschwerde gegen den o.g. Beitrag, weil er die Funktion und Bedeutung der Kopfabschneider-Terroristen in Syrien verharmlost und deshalb als mediale Unterstützung von Mördern und Terroristen verstanden werden kann. Im Beitrag heisst es:
"Ungeachtet der Umsetzung des Abkommens gingen die Kämpfe an anderer Stelle weiter. In der südlichen Provinz Deraa eroberten die Regierungstruppen den Militärstützpunkt "Brigade 82" zurück.....Die Ortschaft und der Stützpunkt waren seit vergangenem Jahr in der Hand mehrerer Rebellengruppen, darunter die mit Al-Kaida verbündete Al-Nusra-Front. Die Regierungstruppen kontrollierten in der Provinz Deraa nur noch die gleichnamige Provinzhauptstadt und einige Ortschaften im Nordosten. "
Der Begriff "Rebellen" ist hier positiv konnotiert. Nicht ohne Grund hieß es über das Pariser Attentat : "Mord durch Terroristen". Die Formulierung "Mord durch Rebellen" wäre selbst dem dümmsten Redakteur nicht in den Sinn gekommen.
Wenn Sie sich jetzt nicht einmal mehr genieren, die Mördertruppe "Al-Nusra-Front" als Rebellen zu hofieren, dann belegen Sie ziemlich unmissverständlich, dass Ihnen Ihre eigenen Programmrichtlinien relativ wurscht sind. Auch die Zunahme von journalistischer Charakterlosigkeit scheint in der Berichterstattung ein ernstes Problem zu werden.
In § 8 des NDR-Staatsvertrages heisst es: "Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient".
Die Al-Nusrafront nicht als Terrorgruppe, sondern als Rebellengruppe zu bezeichnen, dient einseitig dem Ansehen von Terroristen und ist mithin ein Verstoß gegen § 8.
Wir fordern Sie zur Prüfung auf.
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer & V. Bräutigam
TS.de am 29.12.2015 16:35 Uhr
Sehr geehrter Herr Marmor,
wir erheben Beschwerde gegen den o.g. Beitrag, weil er die Funktion und Bedeutung der Kopfabschneider-Terroristen in Syrien verharmlost und deshalb als mediale Unterstützung von Mördern und Terroristen verstanden werden kann. Im Beitrag heisst es:
"Ungeachtet der Umsetzung des Abkommens gingen die Kämpfe an anderer Stelle weiter. In der südlichen Provinz Deraa eroberten die Regierungstruppen den Militärstützpunkt "Brigade 82" zurück.....Die Ortschaft und der Stützpunkt waren seit vergangenem Jahr in der Hand mehrerer Rebellengruppen, darunter die mit Al-Kaida verbündete Al-Nusra-Front. Die Regierungstruppen kontrollierten in der Provinz Deraa nur noch die gleichnamige Provinzhauptstadt und einige Ortschaften im Nordosten. "
Der Begriff "Rebellen" ist hier positiv konnotiert. Nicht ohne Grund hieß es über das Pariser Attentat : "Mord durch Terroristen". Die Formulierung "Mord durch Rebellen" wäre selbst dem dümmsten Redakteur nicht in den Sinn gekommen.
Wenn Sie sich jetzt nicht einmal mehr genieren, die Mördertruppe "Al-Nusra-Front" als Rebellen zu hofieren, dann belegen Sie ziemlich unmissverständlich, dass Ihnen Ihre eigenen Programmrichtlinien relativ wurscht sind. Auch die Zunahme von journalistischer Charakterlosigkeit scheint in der Berichterstattung ein ernstes Problem zu werden.
In § 8 des NDR-Staatsvertrages heisst es: "Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient".
Die Al-Nusrafront nicht als Terrorgruppe, sondern als Rebellengruppe zu bezeichnen, dient einseitig dem Ansehen von Terroristen und ist mithin ein Verstoß gegen § 8.
Wir fordern Sie zur Prüfung auf.
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer & V. Bräutigam