ARD Tagesthemen - Kämpfe überschatten Friedensbemühungen
Verfasst: 13. September 2014, 13:15
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Kämpfe überschatten Friedensbemühungen in der Ukraine“ in der Sendung Tagesthemen vom 27.08.2014, 22:15 Uhr, wegen bewusster Verbreitung einer Falschmeldung ein.
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3147.html
Am 27. August 2014 verbreitete Moderatorin Caren Miosga in den Tagesthemen um 22:15 Uhr die Meldung von einem russischen Truppeneinmarsch, obwohl der NDR (ARD) darüber informiert war, dass Kiew diese Meldung bereits dementiert hatte.
Miosga: "...Denn heute sollen nach ukrainischen Angaben schon wieder russische Panzer und Truppentransporter in die umkämpften Gebiete vorgedrungen sein, um Separatisten zu unterstützen" (8 Min. 17).
Dass der NDR (ARD) vom Dementi Kiews Kenntnis besaß, beweist unter anderem ein beiläufig geäußerter Satz in dem von Mioska anmoderierten Beitrag Heribert Roths in derselben Ausgabe der Tagesthemen.
Heribert Roth: "Meldungen, dass russische Soldaten heute erneut die Grenze überquerten, wurden vom Nationalen Sicherheitsrat in Kiew am Abend nicht bestätigt." (9 Min. 13)
Die ersten deutschen Medienberichte über Kiews Dementi erschienen bereits Stunden vor Ausstrahlung der Tagesthemen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/ange ... -1.2105644
Die Redaktion der Tagesthemen ist in der Pflicht, Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe Falschmeldungen zu verbreiten. Somit steht die Frage, warum in diesem Fall die internen Kontrollmechanismen versagt haben und wer dafür verantwortlich ist. Zu klären ist darüber hinaus die Inkonsistenz innerhalb der Berichterstattung, die sowohl Falschmeldung als auch Dementi enthält.
Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
Allerdings ist dies nach unserer Kenntnis in keiner der darauffolgenden Sendung geschehen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar.
Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
§ 11
Auftrag
(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die
Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Kämpfe überschatten Friedensbemühungen in der Ukraine“ in der Sendung Tagesthemen vom 27.08.2014, 22:15 Uhr, wegen bewusster Verbreitung einer Falschmeldung ein.
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3147.html
Am 27. August 2014 verbreitete Moderatorin Caren Miosga in den Tagesthemen um 22:15 Uhr die Meldung von einem russischen Truppeneinmarsch, obwohl der NDR (ARD) darüber informiert war, dass Kiew diese Meldung bereits dementiert hatte.
Miosga: "...Denn heute sollen nach ukrainischen Angaben schon wieder russische Panzer und Truppentransporter in die umkämpften Gebiete vorgedrungen sein, um Separatisten zu unterstützen" (8 Min. 17).
Dass der NDR (ARD) vom Dementi Kiews Kenntnis besaß, beweist unter anderem ein beiläufig geäußerter Satz in dem von Mioska anmoderierten Beitrag Heribert Roths in derselben Ausgabe der Tagesthemen.
Heribert Roth: "Meldungen, dass russische Soldaten heute erneut die Grenze überquerten, wurden vom Nationalen Sicherheitsrat in Kiew am Abend nicht bestätigt." (9 Min. 13)
Die ersten deutschen Medienberichte über Kiews Dementi erschienen bereits Stunden vor Ausstrahlung der Tagesthemen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/ange ... -1.2105644
Die Redaktion der Tagesthemen ist in der Pflicht, Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe Falschmeldungen zu verbreiten. Somit steht die Frage, warum in diesem Fall die internen Kontrollmechanismen versagt haben und wer dafür verantwortlich ist. Zu klären ist darüber hinaus die Inkonsistenz innerhalb der Berichterstattung, die sowohl Falschmeldung als auch Dementi enthält.
Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
Allerdings ist dies nach unserer Kenntnis in keiner der darauffolgenden Sendung geschehen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist ebenfalls erkennbar.
Nachrichten müssen unabhängig und sachlich sein. Sie sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
§ 11
Auftrag
(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die
Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende