MDR - Kosten der Gottesdienste
Verfasst: 21. September 2014, 14:02
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Intendantin
Fr. Prof. Wille
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro/Rundfunkrat
Fr. Prof. Schade
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig
Sehr gehrte Frau Prof. Wille,
sehr geehrte Frau Prof. Schade,
wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V., erhielten einen Zuschauerhinweis, die durchschnittlichen Herstellkosten ausgewählter Fernsehsendungen des MDR betreffend. http://www.mdr.de/unternehmen/zahlen-un ... tml#inhalt
Unter Bild 6 der Diashow wird darüber informiert, dass drei rund einstündige Gottesdienste im Jahr 2012 vom MDR FERNSEHEN live übertragen wurden und dafür durchschnittliche Herstellkosten pro Gottesdienst von knapp 130.000 Euro zu Buche schlugen.
Herstellkosten setzen sich zusammen aus Einzelkosten und Produktionsgemeinkosten. Die Einzelkosten sind alle direkt für die jeweilige Sendung anfallenden Aufwendungen wie Honorare, Urhebervergütungen, produktionsbezogene Fremdleistungen und die anteiligen Betriebskosten. Die Produktionsgemeinkosten beinhalten die Kosten der Produktionsbereiche, die nicht direkt der Sendung zugeordnet werden können (z.B. technische Infrastruktur) sowie die Redaktionsgemeinkosten, die die Kosten der Programmbereiche (z.B. Redaktionen) sowie die der nicht sendewirksamen Redaktionen/Bereiche (z. B. Sendeleitung, Archiv, Programmaustausch) enthalten. Die Herstellkosten enthalten nicht die Ausstrahlungskosten (z.B. Satellitenkosten) und sonstige Gemeinkosten wie die der Verwaltung des MDR. "Quelle: http://www.mdr.de/.../zahlen-und.../her ... en102.html
Im Bericht der ARD über die Erfüllung ihres Auftrags wird zu Recht darauf hingewiesen, dass ein breit gefächertes Programmangebot von Sendungen über Religion, Glauben und Ethik zum originären Kulturauftrag der ARD gehört. Dieser originäre gesetzliche Auftrag wird mit der Ausstrahlung sogenannter Verkündigungssendungen wahrgenommen, bei denen die inhaltliche Verantwortung jedoch bei den Kirchen liegt.
Die Rundfunkgesetze und Staatsverträge verpflichten die Sender zwar dazu, Kirchensendungen auszustrahlen, es existiert allerdings in keinem Staatsvertrag ein Hinweis darauf, dass die Sender auch zu deren Produktion bzw. der Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sind.
Wir möchten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1.) Welche besonderen Bedingungen rechtfertigen die mit jeweils 130.000 Euro/h zu Buche schlagenden durchschnittlichen Herstellungskosten der Übertragung der drei Gottesdienste?
2.) In den Leitlinien für die Programmgestaltung des MDR 2013 wird unter der Rubrik Religion/Ziele und Ausblick die Übertragung von vier Gottesdiensten im MDR FERNSEHEN in Aussicht gestellt. Im Bericht des MDR über die Erfüllung der Leitlinien für die Programmgestaltung des MDR 2013 wurde die Übertragung von vier Gottesdiensten im MDR FERNSEHEN bestätigt.
Bewegen sich die Herstellungskosten dieser vier Veranstaltungen im ähnlichen Rahmen wie jene aus 2012?
3.) Für das Jahr 2014 erwartet das Fernsehpublikum im laufenden Jahr die Ausstrahlung folgender Gottesdienste:
• 28.09.2014 | 10:00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst aus der St. Elisabethkirche in Gera
• 09.10.2014 | 17:00 Uhr: Friedensgebet aus der Leipziger Nikolaikirche
• 19.10.2014 | 10:00 Uhr: Freikirchlicher Gottesdienst aus der Baptisten-Gemeinde in Weimar
• 23.12.2014 | 17:00 Uhr: Weihnachtliche Vesper vor der Frauenkirche
Im Rückblick 2014 findet der Abschlussgottesdienst zum Deutschen Evangelischen Chorfest aus dem Stadion am Sportforum in Leipzig vom 29.06.2014 Erwähnung.
Ist davon auszugehen, dass sich die Kosten dieser fünf Übertragungen im ähnlichen Rahmen bewegen wie jene aus 2012?
3.) Inwieweit wird innerhalb der Programmgestaltung des MDR die weltanschauliche Pluralität in Deutschland angemessen wiedergespiegelt und die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen durch die Ausstrahlung entsprechender Verkündungssendungen für Andersgläubige (Muslime, Juden, Mormonen, Buddhisten etc.) umgesetzt?
4.) Wurden in der Vergangenheit Kostenprüfungen o. g. Gottesdienstübertragungen sowie deren grundsätzliche Rechtmäßigkeit von entsprechenden übergeordneten Stellen (Rechnungshöfe, KEF) vorgenommen?
5.) Gibt es Überlegungen seitens des MDR die Kirchen zur Erstattung der durchschnittlichen Herstellungskosten ihrer Verkündungssendungen heranzuziehen?
„Als öffentlich-rechtlicher Sender, der sich vornehmlich aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger der drei Staatsvertragsländer finanziert, ist der MDR in besonderem Maße dem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verpflichtet.“
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Anfrage, sowie die Antwort der Programmverantwortlichen des MDR, auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendantin
Fr. Prof. Wille
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro/Rundfunkrat
Fr. Prof. Schade
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig
Sehr gehrte Frau Prof. Wille,
sehr geehrte Frau Prof. Schade,
wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V., erhielten einen Zuschauerhinweis, die durchschnittlichen Herstellkosten ausgewählter Fernsehsendungen des MDR betreffend. http://www.mdr.de/unternehmen/zahlen-un ... tml#inhalt
Unter Bild 6 der Diashow wird darüber informiert, dass drei rund einstündige Gottesdienste im Jahr 2012 vom MDR FERNSEHEN live übertragen wurden und dafür durchschnittliche Herstellkosten pro Gottesdienst von knapp 130.000 Euro zu Buche schlugen.
Herstellkosten setzen sich zusammen aus Einzelkosten und Produktionsgemeinkosten. Die Einzelkosten sind alle direkt für die jeweilige Sendung anfallenden Aufwendungen wie Honorare, Urhebervergütungen, produktionsbezogene Fremdleistungen und die anteiligen Betriebskosten. Die Produktionsgemeinkosten beinhalten die Kosten der Produktionsbereiche, die nicht direkt der Sendung zugeordnet werden können (z.B. technische Infrastruktur) sowie die Redaktionsgemeinkosten, die die Kosten der Programmbereiche (z.B. Redaktionen) sowie die der nicht sendewirksamen Redaktionen/Bereiche (z. B. Sendeleitung, Archiv, Programmaustausch) enthalten. Die Herstellkosten enthalten nicht die Ausstrahlungskosten (z.B. Satellitenkosten) und sonstige Gemeinkosten wie die der Verwaltung des MDR. "Quelle: http://www.mdr.de/.../zahlen-und.../her ... en102.html
Im Bericht der ARD über die Erfüllung ihres Auftrags wird zu Recht darauf hingewiesen, dass ein breit gefächertes Programmangebot von Sendungen über Religion, Glauben und Ethik zum originären Kulturauftrag der ARD gehört. Dieser originäre gesetzliche Auftrag wird mit der Ausstrahlung sogenannter Verkündigungssendungen wahrgenommen, bei denen die inhaltliche Verantwortung jedoch bei den Kirchen liegt.
Die Rundfunkgesetze und Staatsverträge verpflichten die Sender zwar dazu, Kirchensendungen auszustrahlen, es existiert allerdings in keinem Staatsvertrag ein Hinweis darauf, dass die Sender auch zu deren Produktion bzw. der Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sind.
Wir möchten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1.) Welche besonderen Bedingungen rechtfertigen die mit jeweils 130.000 Euro/h zu Buche schlagenden durchschnittlichen Herstellungskosten der Übertragung der drei Gottesdienste?
2.) In den Leitlinien für die Programmgestaltung des MDR 2013 wird unter der Rubrik Religion/Ziele und Ausblick die Übertragung von vier Gottesdiensten im MDR FERNSEHEN in Aussicht gestellt. Im Bericht des MDR über die Erfüllung der Leitlinien für die Programmgestaltung des MDR 2013 wurde die Übertragung von vier Gottesdiensten im MDR FERNSEHEN bestätigt.
Bewegen sich die Herstellungskosten dieser vier Veranstaltungen im ähnlichen Rahmen wie jene aus 2012?
3.) Für das Jahr 2014 erwartet das Fernsehpublikum im laufenden Jahr die Ausstrahlung folgender Gottesdienste:
• 28.09.2014 | 10:00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst aus der St. Elisabethkirche in Gera
• 09.10.2014 | 17:00 Uhr: Friedensgebet aus der Leipziger Nikolaikirche
• 19.10.2014 | 10:00 Uhr: Freikirchlicher Gottesdienst aus der Baptisten-Gemeinde in Weimar
• 23.12.2014 | 17:00 Uhr: Weihnachtliche Vesper vor der Frauenkirche
Im Rückblick 2014 findet der Abschlussgottesdienst zum Deutschen Evangelischen Chorfest aus dem Stadion am Sportforum in Leipzig vom 29.06.2014 Erwähnung.
Ist davon auszugehen, dass sich die Kosten dieser fünf Übertragungen im ähnlichen Rahmen bewegen wie jene aus 2012?
3.) Inwieweit wird innerhalb der Programmgestaltung des MDR die weltanschauliche Pluralität in Deutschland angemessen wiedergespiegelt und die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen durch die Ausstrahlung entsprechender Verkündungssendungen für Andersgläubige (Muslime, Juden, Mormonen, Buddhisten etc.) umgesetzt?
4.) Wurden in der Vergangenheit Kostenprüfungen o. g. Gottesdienstübertragungen sowie deren grundsätzliche Rechtmäßigkeit von entsprechenden übergeordneten Stellen (Rechnungshöfe, KEF) vorgenommen?
5.) Gibt es Überlegungen seitens des MDR die Kirchen zur Erstattung der durchschnittlichen Herstellungskosten ihrer Verkündungssendungen heranzuziehen?
„Als öffentlich-rechtlicher Sender, der sich vornehmlich aus den Rundfunkbeiträgen der Bürger der drei Staatsvertragsländer finanziert, ist der MDR in besonderem Maße dem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verpflichtet.“
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Anfrage, sowie die Antwort der Programmverantwortlichen des MDR, auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende