Nichterfüllung des Programmauftrages gem. ZDF-Satzung
Verfasst: 7. April 2016, 10:25
Zweites Deutsches Fernsehen 07. April 2016
Chefredaktion
55100 Mainz
Programmbeschwerde wegen Nichterfüllung des Programmauftrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der ZDF-Satzung heißt es unter § 3 (Aufgaben der Anstalt):
(1) In den Angeboten der Anstalt soll den Fernsehteilnehmern und -teilnehmerinnen und den Nutzern/Nutzerinnen von Telemedien in ganz Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit, vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
Diesem Auftrag wird das Zweite Deutsche Fernsehen nicht gerecht, wenn wichtige Informationen nicht gesendet werden.
Ich beschwere mich hiermit darüber, dass das ZDF es bisher versäumt hat, über die Inhaftierung der Sieglinde Baumert zu berichten. Während auf mehreren privaten Sendebetrieben und Zeitungen darüber berichtet wurde, konnte man nichts darüber in den Zwangsbeitragsfinanzierten Medien erfahren. Als Argument bei Gerichtsverhandlungen und Argumentationen, sowohl des Beitragsservice und der Politik als Rechtfertigung für das Erheben der Rundfunkbeiträge ist es, dass man dafür umfassend informiert werden soll. Genau das geschieht nicht, da man immer noch zusätzlich auf alternative Medien zurückgreifen muss. Ich sehe hier also eine Verletzung des Programmauftrages, sowie der Satzung des ZDF.
Stattdessen erfährt man Unwichtiges z.b. ob man Eier besser im Kühlschrank aufbewahren sollte oder nicht oder man berichtet umfassend über „Mythen im Alltag“. All dies sind Themen die in jedem Boulevard Magazin für deutlich weniger Geld zu erhalten sind. Sie entsprechen auch keineswegs dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der Fall Sieglinde Baumert ist wichtig für die Öffentlichkeit, da hier offensichtlich die Verhältnismäßigkeit von Strafmaßnahmen nicht mehr gewahrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Ploner
Chefredaktion
55100 Mainz
Programmbeschwerde wegen Nichterfüllung des Programmauftrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der ZDF-Satzung heißt es unter § 3 (Aufgaben der Anstalt):
(1) In den Angeboten der Anstalt soll den Fernsehteilnehmern und -teilnehmerinnen und den Nutzern/Nutzerinnen von Telemedien in ganz Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit, vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
Diesem Auftrag wird das Zweite Deutsche Fernsehen nicht gerecht, wenn wichtige Informationen nicht gesendet werden.
Ich beschwere mich hiermit darüber, dass das ZDF es bisher versäumt hat, über die Inhaftierung der Sieglinde Baumert zu berichten. Während auf mehreren privaten Sendebetrieben und Zeitungen darüber berichtet wurde, konnte man nichts darüber in den Zwangsbeitragsfinanzierten Medien erfahren. Als Argument bei Gerichtsverhandlungen und Argumentationen, sowohl des Beitragsservice und der Politik als Rechtfertigung für das Erheben der Rundfunkbeiträge ist es, dass man dafür umfassend informiert werden soll. Genau das geschieht nicht, da man immer noch zusätzlich auf alternative Medien zurückgreifen muss. Ich sehe hier also eine Verletzung des Programmauftrages, sowie der Satzung des ZDF.
Stattdessen erfährt man Unwichtiges z.b. ob man Eier besser im Kühlschrank aufbewahren sollte oder nicht oder man berichtet umfassend über „Mythen im Alltag“. All dies sind Themen die in jedem Boulevard Magazin für deutlich weniger Geld zu erhalten sind. Sie entsprechen auch keineswegs dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der Fall Sieglinde Baumert ist wichtig für die Öffentlichkeit, da hier offensichtlich die Verhältnismäßigkeit von Strafmaßnahmen nicht mehr gewahrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Ploner