ARD - Falschinterpretation OSZE-Bericht
Verfasst: 24. September 2014, 15:59
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen Verbreitung von Falschinformationen ein. Konkret handelt es sich um den in der Sendung Tagesthemen vom 05.09. 2014 ausgestrahlten Beitrag „Waffenruhe in der Ostukraine“.
Im Beitrag behauptet Udo Lielischkies, die OSZE habe bestätigt, dass Artillerie der Russischen Föderation von der russischen Grenze aus die Ukraine beschießen würde.
O-Ton Lielischkies (ab Minute 4:28): "(...)Die andere Seite hat die russische Grenze gleich um die Ecke, von dort wird auch mit schwerer Artillerie geschossen - von russischer Seite, sagt ja auch die OSZE inzwischen".
Quelle: http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3166.html
Wir nehmen an, dass Udo Lielischkies offenbar ausschließlich Recherchematerial aus ukrainischen Medien bzw. Nachrichtenagenturen nutzte, die am 4. September 2014, tatsächlich unter Berufung auf den OSZE-Bericht vom 04. September 2014 die Behauptung verbreiteten, russische Artillerie würde die Ukraine beschießen.
Quelle: http://www.ukrinform.ua/eng/news/osce_f ... sia_325894
Zieht man den entsprechenden OSZE-Bericht vom 04. September 2014 zu Rate, findet man allerdings keinen Hinweis darauf, dass von der russischen Grenze aus, durch russische Artillerie, die Ukraine beschossen wurde.
Passage des OSZE-Berichtes, auf die sich die ukrainischen Nachrichtenagenturen berufen:
"In the past weeks, artillery detonations and shootings had been heard only from the western and northern directions; but throughout the week for the first time Ots reported light and heavy calibre shooting from the east and south east areas which are also bordering Ukraine." Quelle: http://www.osce.org/om/123151
Die Rede ist im Bericht von östlichen und südöstlichen Gebieten der Ukraine, die an die ukrainische (also ukrainisch-russische) Grenze angrenzen. Die Verlautbarung innerhalb einer Nachrichtensendung der ARD, dass laut OSZE von der russischen Grenze aus von russischer Artillerie auf die Ukraine geschossen wurde, entspricht somit nicht den Tatsachen.
Der ARD-Auslandskorrespondent Udo Lielischkies hat damit wiederholt unter Missachtung des OSZE-Berichts ukrainische Meldungen über eine russische Aggression ohne Eigenrecherche übernommen und verbreitet (s. z.B. auch ARD- Programmbeschwerde vom 16. September 2014). Dass in diesem Fall die Aussage des OSZE-Berichts - auf eine den Konflikt eskalierende Weise - verfälscht wurde, wiegt angesichts der Bemühungen der OSZE um Deeskalation und Frieden in der Krisenregion umso schwerer.
Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten.
Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
Sollte Herr Lielischkies für seine Beschuldigung keine konkrete OSZE-Quelle vorweisen können, so ist angesichts der wiederholt stattgefundenen missbräuchlichen Instrumentalisierung der OSZE zeitnah eine Richtigstellung innerhalb der Tagesthemen zu erfolgen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
§ 11
Auftrag
(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewo-genheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen Verbreitung von Falschinformationen ein. Konkret handelt es sich um den in der Sendung Tagesthemen vom 05.09. 2014 ausgestrahlten Beitrag „Waffenruhe in der Ostukraine“.
Im Beitrag behauptet Udo Lielischkies, die OSZE habe bestätigt, dass Artillerie der Russischen Föderation von der russischen Grenze aus die Ukraine beschießen würde.
O-Ton Lielischkies (ab Minute 4:28): "(...)Die andere Seite hat die russische Grenze gleich um die Ecke, von dort wird auch mit schwerer Artillerie geschossen - von russischer Seite, sagt ja auch die OSZE inzwischen".
Quelle: http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3166.html
Wir nehmen an, dass Udo Lielischkies offenbar ausschließlich Recherchematerial aus ukrainischen Medien bzw. Nachrichtenagenturen nutzte, die am 4. September 2014, tatsächlich unter Berufung auf den OSZE-Bericht vom 04. September 2014 die Behauptung verbreiteten, russische Artillerie würde die Ukraine beschießen.
Quelle: http://www.ukrinform.ua/eng/news/osce_f ... sia_325894
Zieht man den entsprechenden OSZE-Bericht vom 04. September 2014 zu Rate, findet man allerdings keinen Hinweis darauf, dass von der russischen Grenze aus, durch russische Artillerie, die Ukraine beschossen wurde.
Passage des OSZE-Berichtes, auf die sich die ukrainischen Nachrichtenagenturen berufen:
"In the past weeks, artillery detonations and shootings had been heard only from the western and northern directions; but throughout the week for the first time Ots reported light and heavy calibre shooting from the east and south east areas which are also bordering Ukraine." Quelle: http://www.osce.org/om/123151
Die Rede ist im Bericht von östlichen und südöstlichen Gebieten der Ukraine, die an die ukrainische (also ukrainisch-russische) Grenze angrenzen. Die Verlautbarung innerhalb einer Nachrichtensendung der ARD, dass laut OSZE von der russischen Grenze aus von russischer Artillerie auf die Ukraine geschossen wurde, entspricht somit nicht den Tatsachen.
Der ARD-Auslandskorrespondent Udo Lielischkies hat damit wiederholt unter Missachtung des OSZE-Berichts ukrainische Meldungen über eine russische Aggression ohne Eigenrecherche übernommen und verbreitet (s. z.B. auch ARD- Programmbeschwerde vom 16. September 2014). Dass in diesem Fall die Aussage des OSZE-Berichts - auf eine den Konflikt eskalierende Weise - verfälscht wurde, wiegt angesichts der Bemühungen der OSZE um Deeskalation und Frieden in der Krisenregion umso schwerer.
Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten.
Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.
Sollte Herr Lielischkies für seine Beschuldigung keine konkrete OSZE-Quelle vorweisen können, so ist angesichts der wiederholt stattgefundenen missbräuchlichen Instrumentalisierung der OSZE zeitnah eine Richtigstellung innerhalb der Tagesthemen zu erfolgen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
§ 11
Auftrag
(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewo-genheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller