ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS
Verfasst: 29. September 2014, 18:11
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal
Beschwerde gegen die Sendung ARD-Brennpunkt unter dem Titel „Syrien-Bomben gegen IS" vom 23. September 2014 ein.
Im ARD-Brennpunkt vom 23. September 2014 "Syrien-Bomben gegen IS" behauptet die USA- Korrespondentin Tina Hassel als Antwort auf die Frage nach der völkerrechtlichen Legitimation der US-Angriffe auf syrisches Territorium (ab 2 Min. 43):
"Er (Obama) hätte gern ein UN-Mandat gehabt, das hat Russland blockiert."
http://www.ardmediathek.de/tv/Brennpunk ... Id=1082266
Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit.
Zwar hat es in der Vergangenheit Resolutionsentwürfe im UN-Sicherheitsrat zum syrischen Bürgerkrieg gegeben, aber in Bezug auf den im Brennpunkt aktuell verhandelten Fall der US-Luftschläge gegen IS-Stellungen in Syrien, hat es bis zum Zeitpunkt der Äußerung Hassels keinen US-Resolutionsentwurf gegeben, den Russland hätte "blockieren" können.
Gerade die Tatsache, dass die USA syrisches Territorium bombardieren, ohne sich zuvor im Sicherheitsrat der UNO um ein UN-Mandat bemüht zu haben, steht deutlich in der Kritik:
"Auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses Norbert Röttgen, hat bemängelt, dass sich der Westen nicht um ein Mandat des Sicherheitsrats bemüht hat."
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 93392.html
Oder: "Die USA haben sich nicht einmal bemüht, ein UN-Mandat zu erhalten."
Quelle: http://www.taz.de/Kommentar-US-Luftangr ... S/!146506/
Über die von Außenminister John Kerry geleitete UN-Sicherheitsratssitzung vom 19. September schreibt die FAZ am 23. 09. 2014:
"Nicht nur in der später verlesenen Präsidentschaftserklärung, die einen Konsens des Rats spiegelt, blieb Syrien unerwähnt."
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausl ... 69709.html
Diese Sicherheitsratssitzung vom 19. September 2014 war Frau Hassel als USA-Korrespondentin mit Sicherheit bekannt. Bei ihrer o. g. Aussage vom 23. September 2014 handelt es sich um eine Falschinformation, die offensichtlich sowohl das (völkerrechtlich umstrittene) militärische Vorgehen der USA legitimieren, als auch Russland als vermeintlichen „Verhinderer“ darstellen sollte.
Frau Hassel ist aufgefordert, die konkrete Quellengrundlage ihrer Behauptung offenzulegen: In welcher UN-Sicherheitsratssitzung haben sich die USA um ein UN-Mandat für die aktuell erfolgten Luftschläge gegen IS-Stellungen auf syrischem Territorium bemüht? (Datum, Resolutionsentwurf, Russlands Veto).
Sollte Frau Hassel ihre Tatsachenbehauptung nicht belegen können, sollte an geeigneter Stelle innerhalb der Nachrichtenformate der ARD eine Richtigstellung erfolgen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-
verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal
Beschwerde gegen die Sendung ARD-Brennpunkt unter dem Titel „Syrien-Bomben gegen IS" vom 23. September 2014 ein.
Im ARD-Brennpunkt vom 23. September 2014 "Syrien-Bomben gegen IS" behauptet die USA- Korrespondentin Tina Hassel als Antwort auf die Frage nach der völkerrechtlichen Legitimation der US-Angriffe auf syrisches Territorium (ab 2 Min. 43):
"Er (Obama) hätte gern ein UN-Mandat gehabt, das hat Russland blockiert."
http://www.ardmediathek.de/tv/Brennpunk ... Id=1082266
Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit.
Zwar hat es in der Vergangenheit Resolutionsentwürfe im UN-Sicherheitsrat zum syrischen Bürgerkrieg gegeben, aber in Bezug auf den im Brennpunkt aktuell verhandelten Fall der US-Luftschläge gegen IS-Stellungen in Syrien, hat es bis zum Zeitpunkt der Äußerung Hassels keinen US-Resolutionsentwurf gegeben, den Russland hätte "blockieren" können.
Gerade die Tatsache, dass die USA syrisches Territorium bombardieren, ohne sich zuvor im Sicherheitsrat der UNO um ein UN-Mandat bemüht zu haben, steht deutlich in der Kritik:
"Auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses Norbert Röttgen, hat bemängelt, dass sich der Westen nicht um ein Mandat des Sicherheitsrats bemüht hat."
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 93392.html
Oder: "Die USA haben sich nicht einmal bemüht, ein UN-Mandat zu erhalten."
Quelle: http://www.taz.de/Kommentar-US-Luftangr ... S/!146506/
Über die von Außenminister John Kerry geleitete UN-Sicherheitsratssitzung vom 19. September schreibt die FAZ am 23. 09. 2014:
"Nicht nur in der später verlesenen Präsidentschaftserklärung, die einen Konsens des Rats spiegelt, blieb Syrien unerwähnt."
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausl ... 69709.html
Diese Sicherheitsratssitzung vom 19. September 2014 war Frau Hassel als USA-Korrespondentin mit Sicherheit bekannt. Bei ihrer o. g. Aussage vom 23. September 2014 handelt es sich um eine Falschinformation, die offensichtlich sowohl das (völkerrechtlich umstrittene) militärische Vorgehen der USA legitimieren, als auch Russland als vermeintlichen „Verhinderer“ darstellen sollte.
Frau Hassel ist aufgefordert, die konkrete Quellengrundlage ihrer Behauptung offenzulegen: In welcher UN-Sicherheitsratssitzung haben sich die USA um ein UN-Mandat für die aktuell erfolgten Luftschläge gegen IS-Stellungen auf syrischem Territorium bemüht? (Datum, Resolutionsentwurf, Russlands Veto).
Sollte Frau Hassel ihre Tatsachenbehauptung nicht belegen können, sollte an geeigneter Stelle innerhalb der Nachrichtenformate der ARD eine Richtigstellung erfolgen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-
verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller