ARD - Tagesthemen Flucht aus Donezk
Verfasst: 29. September 2014, 19:21
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den Beitrag „Ukraine-Konflikt“ in den ARD-Tagesthemen vom 24. September 2014 ein.
In den ARD-Tagesthemen vom 24. September 2014 behauptet Birgit Virnich, ein Drittel der Bevölkerung der Stadt Donezk habe aufgrund seiner proukrainischen Haltung aus Donezk fliehen müssen (ab Minute 8:21):
"..Und so sind die meisten, die sich einen ukrainischen Staat wünschen, aus der selbsternannten Rebellenhochburg Donezk geflohen: fast ein Drittel der Bevölkerung."
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthem ... astId=3914
Vorangegangen ist diesem Schlusssatz des Beitrags ein Interview mit "Irina", die Virnichs Behauptung, proukrainische Bewohner von Donezk würden von den Separatisten bedroht, beglaubigen sollte (ab Minute 8) und den Begründungszusammenhang für Virnichs Schlusssatz bildet.
Tatsächlich mag mittlerweile ungefähr ein Drittel der Bevölkerung aus Donezk geflohen sein (Anfang August waren es ca. 200.000 von rund 1 Mio Einwohnern).
Quelle: http://www.heute.de/ukraine-konflikt-lu ... 82450.html
Laut Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) liegt die Hauptfluchtursache jedoch in der gefährlichen Sicherheitslage begründet, die aus der Bürgerkriegssituation resultiert:
"The displaced cite security concerns, including the risk of being caught in crossfire, as the main reason for leaving their homes."
Neben diesem Hauptgrund listet der UNHCR-Bericht eine Reihe weiterer Gründe auf, die lediglich von "einigen" Flüchtlingen angegeben worden sind:
"Some People also expressed fears of persecution for their political views or ethnicity while others worried about forced recruitment by either side. Some talked about incidents of abduction, extortion and harassment in their neigbourhoods. Others cited damage to homes or infrastructure as well as lack of Services for fleeing."
Quelle: http://www.unhcr.org/53e0b3a59.html
Frau Virnichs Behauptung, fast ein Drittel - also sämtliche Flüchtlinge aus Donezk - seien aufgrund ihrer proukrainischen Haltung geflohen, entspricht nicht der Wahrheit und diente offenbar dazu, die von ihr zuvor dargestellte Bedrohung seitens der Separatisten auch zahlenmäßig zu" beweisen".
Frau Virnich ist aufgefordert, die Quellengrundlage für ihre Behauptung offen zu legen. Sollte sie dabei keine Quellen vorweisen können, die der Seriosität der Quellen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) entsprechen, so sollte durch die Programmverantwortlichen der ARD eine zeitnahe Richtigstellung in den Tagesthemen erfolgen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den Beitrag „Ukraine-Konflikt“ in den ARD-Tagesthemen vom 24. September 2014 ein.
In den ARD-Tagesthemen vom 24. September 2014 behauptet Birgit Virnich, ein Drittel der Bevölkerung der Stadt Donezk habe aufgrund seiner proukrainischen Haltung aus Donezk fliehen müssen (ab Minute 8:21):
"..Und so sind die meisten, die sich einen ukrainischen Staat wünschen, aus der selbsternannten Rebellenhochburg Donezk geflohen: fast ein Drittel der Bevölkerung."
http://www.ardmediathek.de/tv/Tagesthem ... astId=3914
Vorangegangen ist diesem Schlusssatz des Beitrags ein Interview mit "Irina", die Virnichs Behauptung, proukrainische Bewohner von Donezk würden von den Separatisten bedroht, beglaubigen sollte (ab Minute 8) und den Begründungszusammenhang für Virnichs Schlusssatz bildet.
Tatsächlich mag mittlerweile ungefähr ein Drittel der Bevölkerung aus Donezk geflohen sein (Anfang August waren es ca. 200.000 von rund 1 Mio Einwohnern).
Quelle: http://www.heute.de/ukraine-konflikt-lu ... 82450.html
Laut Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) liegt die Hauptfluchtursache jedoch in der gefährlichen Sicherheitslage begründet, die aus der Bürgerkriegssituation resultiert:
"The displaced cite security concerns, including the risk of being caught in crossfire, as the main reason for leaving their homes."
Neben diesem Hauptgrund listet der UNHCR-Bericht eine Reihe weiterer Gründe auf, die lediglich von "einigen" Flüchtlingen angegeben worden sind:
"Some People also expressed fears of persecution for their political views or ethnicity while others worried about forced recruitment by either side. Some talked about incidents of abduction, extortion and harassment in their neigbourhoods. Others cited damage to homes or infrastructure as well as lack of Services for fleeing."
Quelle: http://www.unhcr.org/53e0b3a59.html
Frau Virnichs Behauptung, fast ein Drittel - also sämtliche Flüchtlinge aus Donezk - seien aufgrund ihrer proukrainischen Haltung geflohen, entspricht nicht der Wahrheit und diente offenbar dazu, die von ihr zuvor dargestellte Bedrohung seitens der Separatisten auch zahlenmäßig zu" beweisen".
Frau Virnich ist aufgefordert, die Quellengrundlage für ihre Behauptung offen zu legen. Sollte sie dabei keine Quellen vorweisen können, die der Seriosität der Quellen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) entsprechen, so sollte durch die Programmverantwortlichen der ARD eine zeitnahe Richtigstellung in den Tagesthemen erfolgen.
Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)
Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller