ARD - Reaktionen auf CIA-Folterbericht
Verfasst: 18. Dezember 2014, 21:02
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den Beitrag „Reaktionen auf CIA-Folterbericht“ in den ARD-Tagesthemen vom 10.12.2014 ein.
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3365.html
1.) Im Beitrag zum CIA-Folterbericht wurde dem Zuschauer als Einstieg in das Thema ein tschetschenisches Opfer von Folter durch russische Soldaten präsentiert, was aufgrund des fehlenden Zusammenhangs zum Titel der Sendung sowie des Ursprungsthemas den Verdacht der Relativierung gegenüber den Foltermethoden der USA nahe legt.
2.) Darüber hinaus wurde durch die vergleichsweise milden Schilderungen des über Jahre unschuldig in Guantanamo inhaftierten Murat Kurnaz eine verharmlosende Sicht auf die Verhör- und Folterpraktiken der CIA geboten.
3.) Die Verharmlosung und Relativierung des CIA-Folterberichtes durch die ARD besteht darüber hinaus darin, dass relevante Informationen aus dem Bericht zu Gunsten der Relativierung von US-Unrecht verschwiegen werden.
Einige Beispiele:
• Mandatierte Psychologen entwarfen die Foltermethoden der CIA und spielten eine zentrale Rolle bei deren Umsetzung, Einschätzung und Lenkung durch das Haft- und Verhörprogramm der CIA.
• Die CIA führte keine umfassende oder genaue Zählung der Häftlinge in ihrer Gewalt durch und hielt Einzelne fest, die aufgrund juristischer Regeln nicht hätten inhaftiert werden dürfen.
• Die Angaben der CIA bezüglich der Zahl ihrer Häftlinge und Gefangener, die verschärften Verhörmethoden ausgesetzt wurden, waren ungenau.
• US-Folterbericht: So bestialisch quälte die CIA ihre Gefangenen
http://www.spiegel.de/politik/ausland/c ... 07646.html
Es ist nicht zu vermitteln, dass seitens der ARD dem Publikum einer Nachrichtensendung nach 22 Uhr die ehrliche Analyse eines bis dato stets als Vorbild stilisierten Systems nicht zugemutet wird.
Das Publikum weiß sowohl um die Verdienste unserer großen und kleineren Verbündeten, aber auch um deren Schwächen.
Die Schlussfolgerungen, die der mündige Rezipient aus einseitigen, unvollständigen oder unklaren Nachrichten zieht, werden gerade umfassend und öffentlich diskutiert.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10 Berichterstattung
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen,
auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Diese Verpflichtung zur Wahrheit beinhaltet auch die Pflicht, vollständige Informationen zu geben, d.h. nichts wegzulassen, was wichtig ist (Flechsig in: HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2012, § 10 RStV Rdnr 56/57)
Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Marmor,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde gegen den Beitrag „Reaktionen auf CIA-Folterbericht“ in den ARD-Tagesthemen vom 10.12.2014 ein.
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -3365.html
1.) Im Beitrag zum CIA-Folterbericht wurde dem Zuschauer als Einstieg in das Thema ein tschetschenisches Opfer von Folter durch russische Soldaten präsentiert, was aufgrund des fehlenden Zusammenhangs zum Titel der Sendung sowie des Ursprungsthemas den Verdacht der Relativierung gegenüber den Foltermethoden der USA nahe legt.
2.) Darüber hinaus wurde durch die vergleichsweise milden Schilderungen des über Jahre unschuldig in Guantanamo inhaftierten Murat Kurnaz eine verharmlosende Sicht auf die Verhör- und Folterpraktiken der CIA geboten.
Reporter: “Auch er wurde gefoltert: Murat Kurnaz. Fünf Jahre eingepfercht in Guantanamo. “Das Schlimmste war der Schlafentzug”, sagt er “und das System aus Belohnen, Strafen, Belohnen, Strafen.” Auch mit Kleinigkeiten. So bekam er eine Decke nur damit man sie ihm wieder wegnehmen konnte.
Murat Kurnaz war 19 Jahre alt, als er unschuldig in das Foltergefängnis Guantanamo kam. Er erfuhr während dieser Zeit unvorstellbare Misshandlungen und selbst als seine Unschuld erwiesen war, kam er nicht frei. Sein von den USA durch Folter, Freiheitsberaubung und Unrecht zerstörtes Leben wurde von der ARD reduziert auf den Entzug von Schlaf und Decke.Murat Kurnaz: “Ich hab 5 Jahre lang vielleicht insgesamt vielleicht 1-2 Monate ne Decke gehabt, wenn man das als Tage jetzt zählen würde, vielleicht 60 Tage oder so allgemein. In all der restlichen Zeit habe ich nie ne Decke gehabt.”
3.) Die Verharmlosung und Relativierung des CIA-Folterberichtes durch die ARD besteht darüber hinaus darin, dass relevante Informationen aus dem Bericht zu Gunsten der Relativierung von US-Unrecht verschwiegen werden.
Einige Beispiele:
• Mandatierte Psychologen entwarfen die Foltermethoden der CIA und spielten eine zentrale Rolle bei deren Umsetzung, Einschätzung und Lenkung durch das Haft- und Verhörprogramm der CIA.
• Die CIA führte keine umfassende oder genaue Zählung der Häftlinge in ihrer Gewalt durch und hielt Einzelne fest, die aufgrund juristischer Regeln nicht hätten inhaftiert werden dürfen.
• Die Angaben der CIA bezüglich der Zahl ihrer Häftlinge und Gefangener, die verschärften Verhörmethoden ausgesetzt wurden, waren ungenau.
• US-Folterbericht: So bestialisch quälte die CIA ihre Gefangenen
http://www.spiegel.de/politik/ausland/c ... 07646.html
Es ist nicht zu vermitteln, dass seitens der ARD dem Publikum einer Nachrichtensendung nach 22 Uhr die ehrliche Analyse eines bis dato stets als Vorbild stilisierten Systems nicht zugemutet wird.
Das Publikum weiß sowohl um die Verdienste unserer großen und kleineren Verbündeten, aber auch um deren Schwächen.
Die Schlussfolgerungen, die der mündige Rezipient aus einseitigen, unvollständigen oder unklaren Nachrichten zieht, werden gerade umfassend und öffentlich diskutiert.
Rundfunkstaatsvertrag
§ 10 Berichterstattung
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen,
auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Diese Verpflichtung zur Wahrheit beinhaltet auch die Pflicht, vollständige Informationen zu geben, d.h. nichts wegzulassen, was wichtig ist (Flechsig in: HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2012, § 10 RStV Rdnr 56/57)
Zum Zwecke der Transparenz wird sowohl diese Beschwerde, als auch der weitere Verlauf der Stellungnahmen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende