D-Radio: Desinformation zum Überfall auf ZDF-Team
Verfasst: 16. Januar 2024, 09:03
Subject: Verstoß gegen §3 und §6 des Medienstaatsvertrages
To: hoererservice@deutschlandradio.de
Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,
Am 8. und 9. Januar haben Sie im Rahmen Ihres Programmes über den Ausgang eines Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin berichtet. Im Prozeß wurde gegen 4 Angeklagte verhandelt, die beschuldigt wurden, am 1. Mai 2020 ein Aufnahmeteam der ZDF heute-show überfallen zu haben. Dabei wurden mehrere Mitarbeiter des ZDF mit Eisenstangen und anderem Gerät sowie durch Schläge und Tritte gegen den Kopf schwer verletzt und z.T. bis zur Bewußtlosigkeit und krankenhausreif geprügelt.
Die 4 Angeklagten agierten dabei als Teil einer größeren Gruppe von 15-20 maskierten Tätern im schwarzen Outfit, die das Fernsehteam gezielt, straff organisiert und mit größter Brutalität angriffen.
Alle 4 Angeklagten waren in vollem Umfang bezüglich ihrer eigenen Tatbeteiligung geständig, machten jede doch keine Angaben zu den Mittätern und Organisatoren des Verbrechens, die vierjährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blieben diesbezüglich aus unklaren Gründen ohne Erfolg.
Die Anklagten gaben in ihren Geständnissen an, selbst politisch links orientiert zu sein (was bereits unmittelbar nach der Tat breit vermutet wurde) und gaben als Erklärung und Entschuldigung für ihr Verbrechen an, es hätte sich um eine Verwechslung gehandelt, ihr eigentliches Ziel wäre es gewesen "Rechte" zu verprügeln, was aus der Weltsicht der Täter offensichtlich legitim erscheint.
Soweit die unbestreitbaren und vom Amtsgericht Tiergarten festgestellten Fakten. In beiden Berichten des Deutschlandfunks zu diesem Gerichtsurteil werden diese Fakten verzerrt und zum Teil in ihr Gegenteil verdreht wiedergegeben: Hier zuerst ein Bericht aus dem Nachrichtenteil, den man in zwei verschiedenen Versionen auf Ihren Internetseiten findet:
Hier zu ist festzustellen:
1.) Sie stellen den Bericht unter die Überschrift "Corona-Proteste"
2.) Die Verbindung zu Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen wird in beiden Versionen mehrfach hergestellt:
- "am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen"
- "bei einer Corona-Demonstration angegriffen und verletzt"
- "berichtete über eine Demonstration der sogenannten Querdenkerbewegung"
- "Angriff auf ein ZDF-Team bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen"
3.) Dagegen erwähnen Sie die tatsächliche, Ihnen ja aus dem Urteil des Amtsgerichtes bekannte Selbstzuordnung der Täter und ihre Motivation mit keinem Wort.
Sie versuchen hier offensichtlich absichtlich und böswillig, Lesern bzw. Hörern ohne eigene Kenntnis der Vorgänge und des Gerichtsurteils zu suggerieren, daß der Überfall in irgendeiner Weise Teil des Demonstrationsgeschehens war und legen die Schlußfolgerung nahe, daß die Gewalt von Demonstrationsteilnehmern ausging. Das ist um so perfider, als die von Ihnen als "Querdenker" diffamierten Demonstrationsteilnehmer nicht nur selbst überhaupt nichts mit dem Überfall zu tun hatten, sondern mit einiger Wahrscheinlichkeit dessen eigentliches Ziel waren.
In einem Beitrag von Jo Goll im Rahmen der Sendung @mediasres am 8.1.24 wird das gleiche Framing betrieben, in dem bereits im Programmhinweis vom "Angriff auf ein ZDF-Team bei einer Querdenker-Demonstration" gesprochen wird, ohne den tatsächlichen Hintergrund der Täter zu erwähnen.
Im Audiobericht (als Anhang beigelegt) wird das Framing vom Moderator sicherheitshalber noch einmal wiederholt und verstärkt: "Angriff am Rande einer Querdenker-Demo" auf dem "Höhepunkt der Coronamaßnahmen". Im Bericht selbst wird der tatsächliche Hintergrund der Angeklagten wiederum mit keinem Wort erwähnt. Dagegen wird ausführlich die "Erklärung" und "Entschuldigung" der Täter wiedergegeben. Offenbar ist es für den Deutschlandfunk, wie auch für die verurteilten Gewalttäter, völlig in Ordnung, Menschen aus politischen Gründen krankenhausreif zu prügeln, wenn man auch nur annehmen oder wenigstens unterstellen kann, daß es sich um "Rechtsextreme" handelt.
Mit dieser Art der Berichterstattung verstoßen Sie gegen §3 und §6 des Medienstaatsvertrages. Mit der Verletzung des Medienstaatsvertrages verfällt natürlich auch das daraus abgeleitet Recht auf Finanzierung nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Ich werde die entsprechenden Zahlungen daher angemessen kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist Deutschland-Radio und uns bekannt.
Anhang:
To: hoererservice@deutschlandradio.de
Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,
Am 8. und 9. Januar haben Sie im Rahmen Ihres Programmes über den Ausgang eines Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin berichtet. Im Prozeß wurde gegen 4 Angeklagte verhandelt, die beschuldigt wurden, am 1. Mai 2020 ein Aufnahmeteam der ZDF heute-show überfallen zu haben. Dabei wurden mehrere Mitarbeiter des ZDF mit Eisenstangen und anderem Gerät sowie durch Schläge und Tritte gegen den Kopf schwer verletzt und z.T. bis zur Bewußtlosigkeit und krankenhausreif geprügelt.
Die 4 Angeklagten agierten dabei als Teil einer größeren Gruppe von 15-20 maskierten Tätern im schwarzen Outfit, die das Fernsehteam gezielt, straff organisiert und mit größter Brutalität angriffen.
Alle 4 Angeklagten waren in vollem Umfang bezüglich ihrer eigenen Tatbeteiligung geständig, machten jede doch keine Angaben zu den Mittätern und Organisatoren des Verbrechens, die vierjährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blieben diesbezüglich aus unklaren Gründen ohne Erfolg.
Die Anklagten gaben in ihren Geständnissen an, selbst politisch links orientiert zu sein (was bereits unmittelbar nach der Tat breit vermutet wurde) und gaben als Erklärung und Entschuldigung für ihr Verbrechen an, es hätte sich um eine Verwechslung gehandelt, ihr eigentliches Ziel wäre es gewesen "Rechte" zu verprügeln, was aus der Weltsicht der Täter offensichtlich legitim erscheint.
Soweit die unbestreitbaren und vom Amtsgericht Tiergarten festgestellten Fakten. In beiden Berichten des Deutschlandfunks zu diesem Gerichtsurteil werden diese Fakten verzerrt und zum Teil in ihr Gegenteil verdreht wiedergegeben: Hier zuerst ein Bericht aus dem Nachrichtenteil, den man in zwei verschiedenen Versionen auf Ihren Internetseiten findet:
Hier zu ist festzustellen:
1.) Sie stellen den Bericht unter die Überschrift "Corona-Proteste"
2.) Die Verbindung zu Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen wird in beiden Versionen mehrfach hergestellt:
- "am Rande einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen"
- "bei einer Corona-Demonstration angegriffen und verletzt"
- "berichtete über eine Demonstration der sogenannten Querdenkerbewegung"
- "Angriff auf ein ZDF-Team bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen"
3.) Dagegen erwähnen Sie die tatsächliche, Ihnen ja aus dem Urteil des Amtsgerichtes bekannte Selbstzuordnung der Täter und ihre Motivation mit keinem Wort.
Sie versuchen hier offensichtlich absichtlich und böswillig, Lesern bzw. Hörern ohne eigene Kenntnis der Vorgänge und des Gerichtsurteils zu suggerieren, daß der Überfall in irgendeiner Weise Teil des Demonstrationsgeschehens war und legen die Schlußfolgerung nahe, daß die Gewalt von Demonstrationsteilnehmern ausging. Das ist um so perfider, als die von Ihnen als "Querdenker" diffamierten Demonstrationsteilnehmer nicht nur selbst überhaupt nichts mit dem Überfall zu tun hatten, sondern mit einiger Wahrscheinlichkeit dessen eigentliches Ziel waren.
In einem Beitrag von Jo Goll im Rahmen der Sendung @mediasres am 8.1.24 wird das gleiche Framing betrieben, in dem bereits im Programmhinweis vom "Angriff auf ein ZDF-Team bei einer Querdenker-Demonstration" gesprochen wird, ohne den tatsächlichen Hintergrund der Täter zu erwähnen.
Im Audiobericht (als Anhang beigelegt) wird das Framing vom Moderator sicherheitshalber noch einmal wiederholt und verstärkt: "Angriff am Rande einer Querdenker-Demo" auf dem "Höhepunkt der Coronamaßnahmen". Im Bericht selbst wird der tatsächliche Hintergrund der Angeklagten wiederum mit keinem Wort erwähnt. Dagegen wird ausführlich die "Erklärung" und "Entschuldigung" der Täter wiedergegeben. Offenbar ist es für den Deutschlandfunk, wie auch für die verurteilten Gewalttäter, völlig in Ordnung, Menschen aus politischen Gründen krankenhausreif zu prügeln, wenn man auch nur annehmen oder wenigstens unterstellen kann, daß es sich um "Rechtsextreme" handelt.
Mit dieser Art der Berichterstattung verstoßen Sie gegen §3 und §6 des Medienstaatsvertrages. Mit der Verletzung des Medienstaatsvertrages verfällt natürlich auch das daraus abgeleitet Recht auf Finanzierung nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Ich werde die entsprechenden Zahlungen daher angemessen kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist Deutschland-Radio und uns bekannt.
Anhang: