Freigeklagte RKI-Protokolle: Erste Reaktionen
Verfasst: 25. März 2024, 11:29
Freigeklagte RKI-Protokolle: Erste Reaktionen
Anwalt stellt IFG-Antrag zu Schwärzungskosten / 20.000 Tweets zu den freigeklagten Protokollen / Leitmedien schweigen
Die am Mittwoch (20. März) von Multipolar veröffentlichten mehr als 2.500 Seiten umfassenden Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) haben nun ein weiteres Nachspiel für die Bundesbehörde. Der Anwalt Friedemann Däblitz stellte am Donnerstag (21. März) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), um Transparenz darüber herzustellen, welche Summe die vom RKI beauftragte Anwaltskanzlei Raue der Behörde in Rechnung gestellt hat, um die Schwärzungen in den Protokollen vorzunehmen. Geschwärzt sind mehr als 1.000 Passagen. Allein das von den Raue-Anwälten zusammengestellte PDF-Dokument mit den Begründungen der Schwärzungen ist 1.059 Seiten lang. Beobachter rechnen mit einem Anwaltshonorar in mindestens sechsstelliger Höhe – bezahlt aus Steuergeldern.
Weiterlesen auf Multipolar: https://multipolar-magazin.de/meldungen/0028
Britta Spiekermann vom ZDF berichtete erstmals zum Fall am 23.03.2024 um 22:13 Uhr.
https://archive.is/30dNP#selection-661.0-661.32
Anwalt stellt IFG-Antrag zu Schwärzungskosten / 20.000 Tweets zu den freigeklagten Protokollen / Leitmedien schweigen
Die am Mittwoch (20. März) von Multipolar veröffentlichten mehr als 2.500 Seiten umfassenden Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) haben nun ein weiteres Nachspiel für die Bundesbehörde. Der Anwalt Friedemann Däblitz stellte am Donnerstag (21. März) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), um Transparenz darüber herzustellen, welche Summe die vom RKI beauftragte Anwaltskanzlei Raue der Behörde in Rechnung gestellt hat, um die Schwärzungen in den Protokollen vorzunehmen. Geschwärzt sind mehr als 1.000 Passagen. Allein das von den Raue-Anwälten zusammengestellte PDF-Dokument mit den Begründungen der Schwärzungen ist 1.059 Seiten lang. Beobachter rechnen mit einem Anwaltshonorar in mindestens sechsstelliger Höhe – bezahlt aus Steuergeldern.
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Britta Spiekermann vom ZDF berichtete erstmals zum Fall am 23.03.2024 um 22:13 Uhr.
https://archive.is/30dNP#selection-661.0-661.32