ARD - Faktenfinder ändert kommentarlos Beitrag zum BSW
Verfasst: 1. August 2024, 14:54
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
Sehr geehrter Herr Knuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen unkommentierten inhaltlichen Änderns eines Beitrages des Faktenfinders im Onlineangebot der Tagesschau. Insgesamt wurden in der Beitragsversion vom 31.07.2024 drei abweichende Textstellen gefunden.
Der Einzelbeitrag „BSW - Auf Linie mit der russischen Propaganda“, der am 30.07.2024 offensichtlich darauf abzielte, die Glaubwürdigkeit der neuen politischen Bewegung um Sahra Wagenknecht (BSW) zu unterminieren, wurde in der Version vom 31.07.2024 (neben zwei geringfügigen Änderungen) um einen wesentlichen Fakt ergänzt, der sich als entlastend für Frau Wagenknecht herausstellt.
Faktenfinder Siggelkow monierte in der Ursprungsversion die Aussage Wagenknechts, dass der deutsche Rüstungshaushalt bei 90 Milliarden Euro liege und stellte dies als Falschbehauptung dar, obwohl Frau Wagenknecht sich in der Sendung explizit auf Regierungsangaben berief.
https://web.archive.org/web/20240730071825/https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bsw-wagenknecht-ukraine-russland-100.html
In der korrigierten Version wurde Text um folgende Passage ergänzt:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-nato-zwei-prozent-100.html (Verlinkung)
Die Beweise für die Richtigkeit Frau Wagenknechts Aussage zum deutschen Verteidigungsetat fanden sich demnach neben zahlreichen anderen Quellen etablierter Medien auch im Angebot der ARD. Wenn schon Fakten gefunden werden, welche die „Gegenseite“ entlasten, so sollten diese vom Faktenfinder auch transparent kenntlich gemacht werden. Es sei denn, man möchte Entlastendes verbergen.
Bei redaktionellen Änderungen oder Ergänzungen empfiehlt sich eine transparente Richtigstellung des fehlerhaften Teils der Behauptung oder einer Distanzierung vom fälschlich verbreiteten Inhalt. Medienadäquates Verhalten im Kontext journalistischer Sorgfalt schreibt eine transparente Kenntlichmachung von Korrekturen oder Ergänzungen an vergleichbarer Position vor, um denselben Empfängerkreis anzusprechen, welcher sich an falschen oder unvollständigen Behauptungen gestört hat – es ist insbesondere im Onlineangebot technisch ohne besonderen Aufwand machbar.
Wir sehen in der Unterlassung transparenter Korrekturvermerke Verstöße gegen Angebotsgrundsätze gemäß § 8 NDR-Staatsvertrag, insbesondere was die Wahrheitspflicht und das Gebot journalistischer Fairness betreffen. Auch wurde vom Faktenfinder unterlassen, seine Inhalte vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt zu prüfen.
§ 8 Gestaltung des Angebots
(1) Der NDR ist in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet in den Angeboten angemessen zu Wort kommen können,
2. das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als solche zu kennzeichnen.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Intendanz
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
Sehr geehrter Herr Knuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen unkommentierten inhaltlichen Änderns eines Beitrages des Faktenfinders im Onlineangebot der Tagesschau. Insgesamt wurden in der Beitragsversion vom 31.07.2024 drei abweichende Textstellen gefunden.
Der Einzelbeitrag „BSW - Auf Linie mit der russischen Propaganda“, der am 30.07.2024 offensichtlich darauf abzielte, die Glaubwürdigkeit der neuen politischen Bewegung um Sahra Wagenknecht (BSW) zu unterminieren, wurde in der Version vom 31.07.2024 (neben zwei geringfügigen Änderungen) um einen wesentlichen Fakt ergänzt, der sich als entlastend für Frau Wagenknecht herausstellt.
Faktenfinder Siggelkow monierte in der Ursprungsversion die Aussage Wagenknechts, dass der deutsche Rüstungshaushalt bei 90 Milliarden Euro liege und stellte dies als Falschbehauptung dar, obwohl Frau Wagenknecht sich in der Sendung explizit auf Regierungsangaben berief.
https://web.archive.org/web/20240730071825/https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bsw-wagenknecht-ukraine-russland-100.html
In der korrigierten Version wurde Text um folgende Passage ergänzt:
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/bsw-wagenknecht-ukraine-russland-100.html„Diese werden jedoch nicht allein für Rüstungsgüter ausgegeben, wie Wagenknecht sagte, sondern auch für Betriebskosten, zum Beispiel fürs Personal. Auch Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bundeswehr und Versorgungsausgaben fallen darunter. Zwar gab die Bundesregierung gegenüber der NATO an, für Verteidigung und Sicherheit insgesamt 90,6 Milliarden Euro auszugeben, behilft sich dabei allerdings mit Rechentricks: So sollen unter anderem auch Zinsen für Rentenzahlungen oder Entwicklungshilfeausgaben mit einberechnet sein.“
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-nato-zwei-prozent-100.html (Verlinkung)
Die Beweise für die Richtigkeit Frau Wagenknechts Aussage zum deutschen Verteidigungsetat fanden sich demnach neben zahlreichen anderen Quellen etablierter Medien auch im Angebot der ARD. Wenn schon Fakten gefunden werden, welche die „Gegenseite“ entlasten, so sollten diese vom Faktenfinder auch transparent kenntlich gemacht werden. Es sei denn, man möchte Entlastendes verbergen.
Bei redaktionellen Änderungen oder Ergänzungen empfiehlt sich eine transparente Richtigstellung des fehlerhaften Teils der Behauptung oder einer Distanzierung vom fälschlich verbreiteten Inhalt. Medienadäquates Verhalten im Kontext journalistischer Sorgfalt schreibt eine transparente Kenntlichmachung von Korrekturen oder Ergänzungen an vergleichbarer Position vor, um denselben Empfängerkreis anzusprechen, welcher sich an falschen oder unvollständigen Behauptungen gestört hat – es ist insbesondere im Onlineangebot technisch ohne besonderen Aufwand machbar.
Wir sehen in der Unterlassung transparenter Korrekturvermerke Verstöße gegen Angebotsgrundsätze gemäß § 8 NDR-Staatsvertrag, insbesondere was die Wahrheitspflicht und das Gebot journalistischer Fairness betreffen. Auch wurde vom Faktenfinder unterlassen, seine Inhalte vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt zu prüfen.
§ 8 Gestaltung des Angebots
(1) Der NDR ist in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet in den Angeboten angemessen zu Wort kommen können,
2. das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als solche zu kennzeichnen.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller