Anstalt des öffentlichen Rechts
Herrn Tom Buhrow persönlich
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde wegen Verstoßes gegen § 5 Absatz 5 Nr.3 WDR-Gesetz
Kinder übernehmen das Programm | Carolin Kebekus lässt #KINDERstören vom 18. August 2024
Sehr geehrter Herr Buhrow,
gegen die o.b. Sendung lege ich im Namen des Vereins „Ständige Publikumskonferenz e.V.“ Programmbeschwerde wegen Verstoßes gegen § 5 Absatz 5 Nr.3 WDR-Gesetz ein.
Diese Vorschrift verpflichtet den Westdeutschen Rundfunk (WDR), die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit zu achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darzustellen. Der WDR stellt sicher, dass in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorzusehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren. Insbesondere soll der WDR sicherstellen, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.
Der streitgegenständliche Beitrag ist auf mehreren Ebenen kritikwürdig.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Sensibilisierung für Beiträge, welche die Belange der Kinder betreffen begrüßenswert ist, insbesondere wenn es im Zusammenhang mit dem Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sehen ist. Insofern ist das hier vorgenommene Format und der Zeitpunkt nicht Bestandteil der Beschwerde. Vielmehr ist in erster Linie die Unausgewogenheit des Beitrages zu kritisieren.
Michael Hanfeld von der FAZ hat die tendenziöse Schieflage des 15minütigen Beitrages in seinem Kommentar „Wenn das Schule macht“ trefflich auf dem Punkt gebracht. Darin schreibt Hanfeld (Zitat):
Mit seinem Kommentar bringt Herr Hanfeld den zentralen Kritikpunkt der Unausgewogenheit und Parteilichkeit zum Ausdruck.„Mit der Intervention »Kinderstören«, dargeboten von der Komikerin Carolin Kebekus, hat die ARD das Publikum aufgeschreckt. Was kommt als nächstes im Belehrungsfernsehen?
Wer am Sonntag das Erste einschaltet, könnte sein blaues Wunder erleben. Denn vielleicht taucht um 20.15 Uhr zwar der gewohnte »Tatort«-Vorspann auf, doch dann – erscheinen nicht Felix Klare und Richy Müller, um einen Fall zu lösen, sondern folgt eine Intervention, wie sie sich die ARD am vergangenen Sonntag mit Carolin Kebekus und dem 15-Minuten-Einspieler »#Kinderstören« erlaubt hat.
Darin holte die Komikerin zu einem Rundumschlag über die Benachteiligung von Kindern in unserer Gesellschaft aus, trat für die Kindergrundsicherung ein und forderte, Kinderrechte eigens ins Grundgesetz aufzunehmen.
Für Familienministerin Lisa Paus und die Grünen war das erfreuliche politischer Unterstützung, für die sie sich auf »X« gleich bedankte: »Sie freue sich sehr über den Rückenwind, den die Aktion #KINDERstören bringt«. Für Finanzminister Christian Lindner war es weniger vergnüglich, ihm gab Kebekus nämlich einen mit, nach dem Motto: Finanzier das gefälligst!
Kinder tauchten in dem Agitpropfilm auch auf, in kleinen Spielszenen à la Tatort, Morgenmagazin, Sportschau und Quiz sagten sie Texte auf, die sie sich garantiert nicht selbst ausgedacht haben. Sie, um die es hier doch gehen sollte, waren Statisten.
So erklimmt das Belehrungsfernsehen eine neue Stufe. »Programmstörungen« mit politischer Mission wie diese haben Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf bei Pro Sieben zur Marke gemacht. Was dem Privatsender passen mag, wirkt bei der öffentlich-rechtlichen ARD, deren Aufgabe nicht darin besteht, Aktivismus zu betreiben, schon anders.
Man könne sich vorstellen, heißt es, so etwas zu anderen Themen zu wiederholen. Wir dürfen also gespannt sein, was vor dem nächsten Tatort läuft: Rentenerhöhung, Mindestlohn, Gesundheitsreform, Zuwanderung, Drei-Tage-Woche, Klimawandel, Verbrenneraus, Plädoyer für den Rundfunkbeitrag bei 20 Euro? Passen würde es zu dem Selbstverständnis, mit dem sich die ARD gerade in Szene setzt.“
Auch ist Frau Kebekus - die weibliche Form von Jan Böhmermann der ARD - denkbar ungeeignet, sich in exponierter Stelle für die Rechte der Kinder einzusetzen. Selbst wenn sie Ihre „Störaktion“ aus ihrer Elternpause heraus unternimmt, so dürfte für den aufmerksamen Rezipienten unklar sein, wieso ausgerechnet eine Person, die noch im Juni 2021 zusammen mit Mai Thi Nguyen-Kim ein Lied gesungen hat, das in unzulässigerweise die Fertilität gefährlicher als die mRNA-Impfung eingestuft hat.
„Kinder kriegen, Flugzeug fliegen,
zu lang in der Sonne liegen,
Bleiche trinken,
Rechte linken in eine Steckdose pinkeln-
Das alles bringt uns um
dum didum di dum di dumm…“
Quelle: https://www.facebook.com/watch/?v=211532090687367
Diese sehr eigenwillige und in Teilen menschenfeindliche Darbietung mag zwar weiland von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen sein, steht aber nicht unbedingt für Integrität und charakterliche Eignung, die zwingend erforderlich ist, wenn man an exponierter Stelle für sich in Anspruch nimmt, die Kinderrechte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders hervorheben zu wollen.
Auch greift die einseitige Fokussierung auf die Kinderrechte für die im § 5 WDRG geforderten Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit und ausgewogenen Meinungsvielfalt zu kurz.
Diese Schieflage hat bereits eine Programmbeschwerde der Vereinsvorsitzenden vom 24. April 2022 an den NDR präzise zum Ausdruck gebracht:
Ich denke für die Ausgewogenheit des Beitrages und somit im Sinne der rundfunkstaatsvertraglich gebotenen "Ausgewogenheit der Angebote" hätte inhaltlich auch zwingend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einfließen müssen.„Schaut man sich indes den Text der nunmehr 30-jährigen UN-Kinderrechtskonvention einmal genauer an, so kann man erkennen, dass die Absichtserklärungen/Verpflichtungen noch nicht einmal im reichen Land Deutschland eingehalten oder gar umgesetzt werden. Insbesondere die letzten beiden Pandemiejahre haben gezeigt, was Kinderrechte in Deutschland wert sind und wie sogar Elternrechte unter dem Deckmantel des Infektionsschutzgesetzes ausgehebelt werden. Dieser Zustand hält bis heute an. Die Situation wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der verfehlten Politik und des Versagens der Medien mit öffentlichem Auftrag noch verschärfen.
Die Kinder von heute werden nicht mehr so sorgenfrei aufwachsen können wie die Generation der Babyboomer und deren Kinder. Ihre Zukunftspläne werden zumeist unerfüllt bleiben und ihr Leben wird von bislang unbekannten Entbehrungen geprägt sein, die auf geopolitischen Spielchen basieren, deren Thematisierung Sie als öffentlich-rechtliche Anstalten gerne vermeiden. Darauf sollte man die Kinder vorbereiten, denn das wichtigste Kinderrecht ist das Recht auf Wahrheit – wohlweislich nicht in der UN-Konvention verankert.
Die Forderung Ella an Olaf Scholz, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, wird an den trüben Aussichten nichts ändern, zumal wir live und in Farbe gesehen haben, wie schnell neuerdings Grundrechte kassiert werden können. Vielleicht weiß das Ella auch nicht? Man sollte es ihr sagen.
Die Rechtslage oder der Schutz von Kindern wird keineswegs dadurch verbessert, wenn diese im Grundgesetz verankert sind. Vermutlich wird sogar das Gegenteil davon eintreten und der natürliche Schutz durch die Familie wird nachrangig. Kinder sind schließlich auch Menschen und es ist nicht überliefert, dass es für Grundrechte eine Altersgrenze gäbe – weder nach oben noch nach unten. Das Problem wäre die Übergriffigkeit des Staates für den Fall, dass Artikel 6 GG ausgehebelt würde, der den Eltern die natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder garantiert.
Aufgabe öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ist es nicht, an der Aufrechterhaltung von Narrativen und Feindbildern mitzuwirken, sondern durch ausgewogene, unparteiische, objektive und wahrheitsgemäße Berichterstattung den gesetzlichen Auftrag u. a. in Bezug auf seriöse Information und freie Meinungsbildung der Bevölkerung umzusetzen.“
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass dem Kind „die Grundrechte … als eigene Rechte zukommen ….“ und das Kind „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit … ist. (5)
In der Gesamtschau zeigt sich, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundrechtsschutz von Kindern ausdifferenziert und gestärkt hat. Besonders betont hat das Gericht das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und deren Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. (6)
Vor allem in Verfahren zu Sorgerechtsentscheidungen hat das Gericht die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger herausgestellt. In diesem Kontext wurde auch bestätigt, dass Kindern das Grundrecht auf rechtliches Gehör zustehe. (Art. 103 Abs. 1 GG) (7)
Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht auf ein „verfassungsrechtliches Gebot“ hingewiesen, „den Willen des Kindes zu berücksichtigen, soweit dies mit seinem Wohl vereinbar ist“.
„Nur wenn die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsvollem Handeln berücksichtigt werden, kann das Ziel erreicht werden, das Kind darin zu unterstützen, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden", betonen die Verfassungsrichter. (8)
In seiner neueren Rechtsprechung hat das Gericht zudem aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und den Elternrechten ein Recht des Kindes auf „elterliche Pflege und Erziehung“ (9) abgeleitet. Adressat dieses „subjektiven Gewährleistungsrechts“ (10) des Kindes ist der Staat.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Grundrechte des Grundgesetzes stehen Kindern auch gegenwärtig schon zu. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte zudem kinderspezifisch ausgestaltet. Eine inhaltliche Schutzlücke des Grundgesetzes mit Blick auf Kinder besteht in der gegenwärtig nicht. Frau Dr. Katja Gelinsky von der Konrad-Adenauer-Stiftung hat dazu eine hervorragende Handreichung „Kinderrechte und Grundgesetz Fragen und Antworten zum Vorhaben expliziter verfassungsrechtlicher Verankerung“ veröffentlicht .
Werden seitens des WDR im Vorfeld einer solchen Sendung diesbezüglich keine rechtlichen Bewertungen vorgenommen, die entsprechende Berücksichtigung bei der Sendungsvorbereitung finden?
So konnte Frau Kebekus in ihrem 15minütigen Beitrag mit der einseitigen Fokussierung auf Kinderrechte Probleme konstruieren, die nach gegenwärtiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gar nicht existent sind und hauptsächlich- da sind wir bei meinem Hauptargument- somit ihr politisch tendenziös determiniertes Narrativ durch die enorme Reichweite (Sonntag, Tatortzeit) auf mehrere Millionen Rezipienten einwirken lassen. Bei dieser „Störaktion“ handelt es sich somit weniger um einen sachlich fundierten und ausreichend qualifizierten Vortrag, sondern um subtile politische Agitation, die durch moralische Bedenken- der Einsatz für die Belange der Kinder kann ja nur gut sein- flankiert wurde.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aber im besonderen Maße frei von politischer Agitation und Propaganda zu sein. Losgelöst von den rechtlichen Grenzen müsste der WDR den Anspruch haben, nicht einmal in den Verdacht geraten, einseitige politische Ausrichtung Vorschub zu leisten.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/
veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
(6) BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2017, 1 BvR 2569/16, Rn. 40.
(7) BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2006, 1 BvR 1465/05, Rn. 29.
(8) BVerfG, Beschluss vom 07. Dezember 2017, 1 BvR 1914/17, Rn. 28.
(9) BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2017, 1 BvR2569/16, Rn. 43
(10) BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013, 1 BvL 1/11, Rn. 43.
* Korrektur bzw. Ergänzung der Passage: ...im Sinne der "rundfunkstaatsvertraglich gebotenen Ausgewogenheit der Angebote"...