NDR - Die 100 - Ist die AfD ein Problem für die Demokratie?
Verfasst: 21. September 2024, 20:26
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Intendanz
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde wegen Verstößen gegen Angebotsgrundsätze gemäß NDR-Staatsvertrag
Sehr geehrter Herr Knuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen die Sendung „Die 100“, in welcher zufällig ausgewählte Bürger darüber befinden sollten, ob die AfD ein „Problem für die Demokratie“ sei.
https://www.ardmediathek.de/video/die-100-was-deutschland-bewegt/die-100-ist-die-afd-eigentlich-ein-problem/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM1OTQwOV9nYW56ZVNlbmR1bmc Laut Aussage der Unternehmenskommunikation handelt es sich bei den Beteiligten um Bürger, die sich für die Teilnahme bewerben konnten und erst kurz vor Aufzeichnung der Sendung erfuhren, welches Thema behandelt wird.
„Im Mittelpunkt der Sendung stehen Menschen aus der Bevölkerung, die frei ihre Meinung äußern. Jede und jeder kann sich für die Teilnahme an der Sendung bewerben. Die Teilnehmenden erfahren erst kurz vor der Aufzeichnung der Sendung, welches Thema behandelt wird. Der NDR schließt keine Menschen aus, die als Privatperson teilnehmen – auch nicht aufgrund von Nebentätigkeiten im darstellenden Bereich.“
Das heißt, die Ergebnisse, die sich aus der einstündigen Show ableiten lassen, sind nicht repräsentativ.
Im Pool der zufällig ausgewählten Teilnehmer befanden sich nach Einschätzung kritischer Zuseher erstaunlich viele Angehörige politisch homogener Gruppen, was nicht für die typische Struktur einer Zufallsauswahl spricht. Darüber hinaus wurden unter den „100“ mehrere Laiendarsteller identifiziert.
Die einzelnen Merkwürdigkeiten, die sich sowohl durch Mimik und Gestik als auch durch die wundersame politische Läuterung einzelner Darsteller manifestierte, spricht für eine kommunikative Intention, welche auf eine Verhaltensänderung von Teilnehmern vor Ort und Zusehern an den heimischen Bildschirmen abzielte. (Einblendung besonders betroffen blickender Gesichter von Show-Teilnehmern, beschämtes Kopfschütteln etc.)
"Selbst kleinste Veränderungen in der Darstellung, z.B. das Zeigen oder Nichtzeigen von Nervosität, Zoomen auf einen Sprecher, das Einschneiden von positiven oder negativen Publikumsreaktionen kreieren beim Publikum verschiedene Eindrücke einer Person [...].“ (Wolfgang Donsbach)
Die beanstandete Sendung erfüllt alle Kriterien politischen Aktionismus zu Ungunsten eines regulären politischen Mitbewerbers vor wichtigen Wahlen. Es ist nicht die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien das Publikum mit Hilfe belehrender Formate in eine politische Richtung zu drängen oder sogar aktive Wahlbeeinflussung zu betreiben, sondern durch objektive und unparteiische Informationen eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist verpflichtet, ausgewogen, fair und überparteilich zu berichten. Das bedeutet: Er darf keine Partei bevorzugen oder Wahlempfehlungen (auch nicht indirekt) abgeben. Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Profil sind die Grundsätze der Unparteilichkeit und Objektivität zu achten. (Qualitätsrichtlinie ARD-Gemeinschaftsangebote, 6.5)
Die beanstandete Sendung verstößt u.a. gegen § 8 des NDR-Staatsvertrages, wonach der NDR in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet ist und das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Angebot auch nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung schaden darf. Wir konstatieren, dass das Gesamtangebot der politischen Informationssendungen des NDR der AfD schadet und im explizitem Fall vor wichtigen Wahlen deren Existenzberechtigung in Frage stellt, was einen Affront gegen die Verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik darstellt.
Darüber hinaus sehen wir eine eklatante Verletzung der Programmrichtlinien des Norddeutschen Rundfunks, gemäß Punkt 3. „Anforderungen insbesondere an Informationssendungen und -angebote“.
Grundsatz: „Die ARD hat bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Programme und Angebote zu berücksichtigen.“ (…) „Das Gebot der Vielfalt gilt besonders für informierende und meinungsbildende Sendungen.“
Objektivität und Unparteilichkeit läge vor, wenn jede Partei - allen voran die aktuell Regierenden - der Analyse „Ist die XXX eigentlich ein Problem für die Demokratie?“ unterzogen worden wäre. Dies hätte bequem in Form von Informationssendungen bereits vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen stattfinden können und bei neutraler Moderation sogar dem Bildungs- und Informationsauftrag und dem Prinzip der freien Meinungsbildung entsprochen. Wenn politisch konservative Politiker jedoch ausgerechnet mit Hilfe überholter und abwegiger Argumente sowie intellektuell niedrigschwelliger Fragespiele eines offen politischen Aktivisten wie Tobias Krell vorgeführt werden, hat das mit Unparteilichkeit nicht mehr viel zu tun.
Grundsatz: „In Berichten und in Beiträgen, in denen sowohl berichtet als auch gewertet wird, dürfen keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind.“
Wie bereits in anderen Sendungen, ignoriert der NDR auch in der Show „Die 100“ das Gerichtsurteil zu unwahren Tatsachenbehauptungen bezüglich eines „Geheimtreffens“ in Potsdam. Die Berichterstattung zu diesem Thema klammert zudem regelmäßig die Teilnahme mehrerer CDU-Mitglieder an dieser Veranstaltung aus – unterstellt aber der Gesamtpartei AfD eine Rückkehr ins Jahr 1933.
Grundsatz: Bei der Wiedergabe von Interviews und Statements darf der Sinn der Aussage nicht verändert oder verfälscht werden.
Die Aussagen der eingeblendeten AFD-Problem-Politiker beim Checker-Tobi-Quiz wurden verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen. Die Auslassung wesentlicher Fakten, durch die wichtige Sinnzusammenhänge verloren gehen, ist immer interessengeleitet – egal auf welcher Seite selektiert wird.
Antworten, der von Ingo Zamperoni interviewten Teilnehmer, wurden zudem - laut Aussagen Einzelner - ausgerechnet um die wenigen entlastenden Argumente pro AfD gekürzt.
Grundsatz: „Personen, die um Mitwirkung an einer Sendung gebeten werden, dürfen über Art und Zweck ihrer Mitwirkung nicht getäuscht werden.“
Laut Aussage der NDR-Unternehmenskommunikation erfahren die teilnehmenden Bürger erst kurz vor Aufzeichnung der Sendung, welches Thema überhaupt behandelt wird. Die Teilnehmer haben somit keine Chance sich inhaltlich auf das Thema vorzubereiten und sind somit manipulativen, suggestiven (Friedmann) und teils wahrheitswidrigen Thesen hauptberuflich tätiger Meinungsbildner ausgesetzt. Das ist nicht nur eine Täuschung, sondern ein öffentliches Vorführen. Dieses Vorführen hat in der virtuellen Öffentlichkeit zum wiederholtem Male eine massive Doxing-Kampagne nach sich gezogen, welches die Persönlichkeitsrechte der Mitwirkenden in Mitleidenschaft zieht.
Als Täuschung der gecasteten Teilnehmer kann zudem die Auswahl einer politisch mehrheitlich links-mittigen Kohorte gewertet werden, die dem Sendekonzept nach wohl für einen Mitläufereffekt sorgen sollte. Die Legitimität der intendierten These „Ist die AfD eigentlich ein Problem für die Demokratie?“ konnte somit dem Publikum durch Berufung auf eine vermeintlich relevante Mehrheit von Personen belegt werden. Niemand kann glauben, dass das dem Zufall überlassen wurde.
Quellen:
https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/handbuchorganisation192.pdf
https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/staatsvertrag202.pdf
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/index.html
Die beanstandete Sendung hat in der medialen Öffentlichkeit lagerübergreifend für großen Protest gesorgt. Vermisst wurden insbesondere die anerkannten journalistischen Grundsätze, die gerade im demokratischen Streit um Mehrheiten angebracht sind. Wir möchten Sie auffordern, künftig nach den eigenen Vorschriften und Leitlinien zu handeln und die unterschiedlichen politischen Präferenzen der Bürger zu respektieren, solange diese nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen.
https://www.ard.de/die-ard/aufgaben-der-ard/Gemeinsame-journalistische-Grundsaetze-der-ARD-100/
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Intendanz
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde wegen Verstößen gegen Angebotsgrundsätze gemäß NDR-Staatsvertrag
Sehr geehrter Herr Knuth,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen die Sendung „Die 100“, in welcher zufällig ausgewählte Bürger darüber befinden sollten, ob die AfD ein „Problem für die Demokratie“ sei.
https://www.ardmediathek.de/video/die-100-was-deutschland-bewegt/die-100-ist-die-afd-eigentlich-ein-problem/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM1OTQwOV9nYW56ZVNlbmR1bmc Laut Aussage der Unternehmenskommunikation handelt es sich bei den Beteiligten um Bürger, die sich für die Teilnahme bewerben konnten und erst kurz vor Aufzeichnung der Sendung erfuhren, welches Thema behandelt wird.
„Im Mittelpunkt der Sendung stehen Menschen aus der Bevölkerung, die frei ihre Meinung äußern. Jede und jeder kann sich für die Teilnahme an der Sendung bewerben. Die Teilnehmenden erfahren erst kurz vor der Aufzeichnung der Sendung, welches Thema behandelt wird. Der NDR schließt keine Menschen aus, die als Privatperson teilnehmen – auch nicht aufgrund von Nebentätigkeiten im darstellenden Bereich.“
Das heißt, die Ergebnisse, die sich aus der einstündigen Show ableiten lassen, sind nicht repräsentativ.
Im Pool der zufällig ausgewählten Teilnehmer befanden sich nach Einschätzung kritischer Zuseher erstaunlich viele Angehörige politisch homogener Gruppen, was nicht für die typische Struktur einer Zufallsauswahl spricht. Darüber hinaus wurden unter den „100“ mehrere Laiendarsteller identifiziert.
Die einzelnen Merkwürdigkeiten, die sich sowohl durch Mimik und Gestik als auch durch die wundersame politische Läuterung einzelner Darsteller manifestierte, spricht für eine kommunikative Intention, welche auf eine Verhaltensänderung von Teilnehmern vor Ort und Zusehern an den heimischen Bildschirmen abzielte. (Einblendung besonders betroffen blickender Gesichter von Show-Teilnehmern, beschämtes Kopfschütteln etc.)
"Selbst kleinste Veränderungen in der Darstellung, z.B. das Zeigen oder Nichtzeigen von Nervosität, Zoomen auf einen Sprecher, das Einschneiden von positiven oder negativen Publikumsreaktionen kreieren beim Publikum verschiedene Eindrücke einer Person [...].“ (Wolfgang Donsbach)
Die beanstandete Sendung erfüllt alle Kriterien politischen Aktionismus zu Ungunsten eines regulären politischen Mitbewerbers vor wichtigen Wahlen. Es ist nicht die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien das Publikum mit Hilfe belehrender Formate in eine politische Richtung zu drängen oder sogar aktive Wahlbeeinflussung zu betreiben, sondern durch objektive und unparteiische Informationen eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist verpflichtet, ausgewogen, fair und überparteilich zu berichten. Das bedeutet: Er darf keine Partei bevorzugen oder Wahlempfehlungen (auch nicht indirekt) abgeben. Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Profil sind die Grundsätze der Unparteilichkeit und Objektivität zu achten. (Qualitätsrichtlinie ARD-Gemeinschaftsangebote, 6.5)
Die beanstandete Sendung verstößt u.a. gegen § 8 des NDR-Staatsvertrages, wonach der NDR in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet ist und das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Angebot auch nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung schaden darf. Wir konstatieren, dass das Gesamtangebot der politischen Informationssendungen des NDR der AfD schadet und im explizitem Fall vor wichtigen Wahlen deren Existenzberechtigung in Frage stellt, was einen Affront gegen die Verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik darstellt.
Darüber hinaus sehen wir eine eklatante Verletzung der Programmrichtlinien des Norddeutschen Rundfunks, gemäß Punkt 3. „Anforderungen insbesondere an Informationssendungen und -angebote“.
Grundsatz: „Die ARD hat bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Programme und Angebote zu berücksichtigen.“ (…) „Das Gebot der Vielfalt gilt besonders für informierende und meinungsbildende Sendungen.“
Objektivität und Unparteilichkeit läge vor, wenn jede Partei - allen voran die aktuell Regierenden - der Analyse „Ist die XXX eigentlich ein Problem für die Demokratie?“ unterzogen worden wäre. Dies hätte bequem in Form von Informationssendungen bereits vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen stattfinden können und bei neutraler Moderation sogar dem Bildungs- und Informationsauftrag und dem Prinzip der freien Meinungsbildung entsprochen. Wenn politisch konservative Politiker jedoch ausgerechnet mit Hilfe überholter und abwegiger Argumente sowie intellektuell niedrigschwelliger Fragespiele eines offen politischen Aktivisten wie Tobias Krell vorgeführt werden, hat das mit Unparteilichkeit nicht mehr viel zu tun.
Grundsatz: „In Berichten und in Beiträgen, in denen sowohl berichtet als auch gewertet wird, dürfen keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind.“
Wie bereits in anderen Sendungen, ignoriert der NDR auch in der Show „Die 100“ das Gerichtsurteil zu unwahren Tatsachenbehauptungen bezüglich eines „Geheimtreffens“ in Potsdam. Die Berichterstattung zu diesem Thema klammert zudem regelmäßig die Teilnahme mehrerer CDU-Mitglieder an dieser Veranstaltung aus – unterstellt aber der Gesamtpartei AfD eine Rückkehr ins Jahr 1933.
Grundsatz: Bei der Wiedergabe von Interviews und Statements darf der Sinn der Aussage nicht verändert oder verfälscht werden.
Die Aussagen der eingeblendeten AFD-Problem-Politiker beim Checker-Tobi-Quiz wurden verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen. Die Auslassung wesentlicher Fakten, durch die wichtige Sinnzusammenhänge verloren gehen, ist immer interessengeleitet – egal auf welcher Seite selektiert wird.
Antworten, der von Ingo Zamperoni interviewten Teilnehmer, wurden zudem - laut Aussagen Einzelner - ausgerechnet um die wenigen entlastenden Argumente pro AfD gekürzt.
Grundsatz: „Personen, die um Mitwirkung an einer Sendung gebeten werden, dürfen über Art und Zweck ihrer Mitwirkung nicht getäuscht werden.“
Laut Aussage der NDR-Unternehmenskommunikation erfahren die teilnehmenden Bürger erst kurz vor Aufzeichnung der Sendung, welches Thema überhaupt behandelt wird. Die Teilnehmer haben somit keine Chance sich inhaltlich auf das Thema vorzubereiten und sind somit manipulativen, suggestiven (Friedmann) und teils wahrheitswidrigen Thesen hauptberuflich tätiger Meinungsbildner ausgesetzt. Das ist nicht nur eine Täuschung, sondern ein öffentliches Vorführen. Dieses Vorführen hat in der virtuellen Öffentlichkeit zum wiederholtem Male eine massive Doxing-Kampagne nach sich gezogen, welches die Persönlichkeitsrechte der Mitwirkenden in Mitleidenschaft zieht.
Als Täuschung der gecasteten Teilnehmer kann zudem die Auswahl einer politisch mehrheitlich links-mittigen Kohorte gewertet werden, die dem Sendekonzept nach wohl für einen Mitläufereffekt sorgen sollte. Die Legitimität der intendierten These „Ist die AfD eigentlich ein Problem für die Demokratie?“ konnte somit dem Publikum durch Berufung auf eine vermeintlich relevante Mehrheit von Personen belegt werden. Niemand kann glauben, dass das dem Zufall überlassen wurde.
Quellen:
https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/handbuchorganisation192.pdf
https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/staatsvertrag202.pdf
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/index.html
Die beanstandete Sendung hat in der medialen Öffentlichkeit lagerübergreifend für großen Protest gesorgt. Vermisst wurden insbesondere die anerkannten journalistischen Grundsätze, die gerade im demokratischen Streit um Mehrheiten angebracht sind. Wir möchten Sie auffordern, künftig nach den eigenen Vorschriften und Leitlinien zu handeln und die unterschiedlichen politischen Präferenzen der Bürger zu respektieren, solange diese nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen.
https://www.ard.de/die-ard/aufgaben-der-ard/Gemeinsame-journalistische-Grundsaetze-der-ARD-100/
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller