Die Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.
Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.
Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser Präsentation zusammengefasst.
https://rundfunkkommission.rlp.de/filea ... V_ofin.pdf
Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)
https://rundfunkkommission.rlp.de/filea ... ofin26.pdf
Bis zum 11. Oktober 2024 können Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.
Reformstaatsvertrag
Re: Reformstaatsvertrag
Offener Brief von 14 Verbänden: 50+ fürs Programm!
Für einen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, der Akzeptanz findet.
In den vergangenen Jahren hat der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine Sparziele meist im Programm realisiert. Ein Programm, in das aktuell nur 44% der Gebührengelder investiert werden. Ein Programm, das überwiegend von freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen geschaffen und hergestellt wird.
Die KEF hat wiederholt festgestellt, dass Mittel, die für den Programmaufwand bewilligt waren, von ARD und ZDF nicht zweckgemäß verwendet wurden: 780,2 Millionen Euro allein von 2017 bis 2020.
Eines ist klar: Jeder Euro, der ins Programm fließt und sich nicht in den Weiten der Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verliert, erhöht die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Und jeder Euro ins Programm erhöht sogleich die Stabilität der deutschen Mediendemokratie. […]
Bisher fehlt ein Hebel, damit die Reform von ARD und ZDF nicht zulasten des Programms
umgesetzt wird. Unser Vorschlag setzt hier an. Daher: Sorgen Sie bitte dafür, dass unsere Forderung – 50+ fürs Programm! – Eingang in den Medienstaatsvertrag findet!
Unser Vorschlag für eine Formulierung des § 9a RFinStV_neu:
§ 9a Zweckbindung der Mittel
Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag sind ein Anteil von mindestens 50 von Hundert für die Programmkosten zu verwenden. Hiervon unberührt bleiben Einnahmen aus Werbung und sonstige Einnahmen.
Offener Brief (pdf)
https://media02.culturebase.org/data/do ... %2050+.pdf
Für einen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, der Akzeptanz findet.
In den vergangenen Jahren hat der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine Sparziele meist im Programm realisiert. Ein Programm, in das aktuell nur 44% der Gebührengelder investiert werden. Ein Programm, das überwiegend von freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen geschaffen und hergestellt wird.
Die KEF hat wiederholt festgestellt, dass Mittel, die für den Programmaufwand bewilligt waren, von ARD und ZDF nicht zweckgemäß verwendet wurden: 780,2 Millionen Euro allein von 2017 bis 2020.
Eines ist klar: Jeder Euro, der ins Programm fließt und sich nicht in den Weiten der Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verliert, erhöht die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Und jeder Euro ins Programm erhöht sogleich die Stabilität der deutschen Mediendemokratie. […]
Bisher fehlt ein Hebel, damit die Reform von ARD und ZDF nicht zulasten des Programms
umgesetzt wird. Unser Vorschlag setzt hier an. Daher: Sorgen Sie bitte dafür, dass unsere Forderung – 50+ fürs Programm! – Eingang in den Medienstaatsvertrag findet!
Unser Vorschlag für eine Formulierung des § 9a RFinStV_neu:
§ 9a Zweckbindung der Mittel
Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag sind ein Anteil von mindestens 50 von Hundert für die Programmkosten zu verwenden. Hiervon unberührt bleiben Einnahmen aus Werbung und sonstige Einnahmen.
Offener Brief (pdf)
https://media02.culturebase.org/data/do ... %2050+.pdf
Hermann Rotermund: Stellungnahme zum Medienstaatsvertrag
Die im Entwurf sichtbaren Tendenzen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Mediensystems begrüße ich grundsätzlich. Viele der neuen Punkte entsprechen Forderungen und Ideen, die ich selbst seit Jahren vertrete. Das betrifft Interaktionsmöglichkeiten in non-linearen Angeboten, kontinuierliche Dialoge mit der gesamten Öffentlichkeit, den Abbau linearer Verbreitungskanäle und generell von Doppelstrukturen, auch die Deckelung der Sportkosten, sowie den Aufbau einer gemeinsamen technischen Plattform für alle non-linearen Angebote. Auch die kontinuierliche Legitimation der Arbeit im Sinne der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge und die Einrichtung einer externen Begutachtungsinstanz (»Leistungsanalyse«, »Medienrat«) entsprechen Vorschlägen, die ich schon mehrfach öffentlich geäußert habe.
Allerdings gibt es im Entwurf eine Reihe von Halbheiten und Entscheidungen, die für mich den positiven Eindruck trüben. Im meiner Stellungnahme [PDF] konzentriere ich mich auf vier Punkte:
1. die nun vorgeschriebene qualitative und quantitative Leistungsanalyse, die ein schwacher Abglanz des Public-Value-Konzepts ist;
2. die Einrichtung eines Medienrats bzw. das Konzept, wie er zusammengesetzt werden soll;
3. das Verfahren der Reduktion linearer Kanäle – die Medienpolitik traut sich nicht, klare Entscheidungen selbst zu treffen;
4. das Verbot der »Presseähnlichkeit« – ein Fliegender Holländer der deutschen Medienpolitik.
https://weisses-rauschen.de/2024/10/06/ ... tsvertrag/
Stellungnahme (pdf)
https://weisses-rauschen.de/hero/2024_M ... llungnahme
Allerdings gibt es im Entwurf eine Reihe von Halbheiten und Entscheidungen, die für mich den positiven Eindruck trüben. Im meiner Stellungnahme [PDF] konzentriere ich mich auf vier Punkte:
1. die nun vorgeschriebene qualitative und quantitative Leistungsanalyse, die ein schwacher Abglanz des Public-Value-Konzepts ist;
2. die Einrichtung eines Medienrats bzw. das Konzept, wie er zusammengesetzt werden soll;
3. das Verfahren der Reduktion linearer Kanäle – die Medienpolitik traut sich nicht, klare Entscheidungen selbst zu treffen;
4. das Verbot der »Presseähnlichkeit« – ein Fliegender Holländer der deutschen Medienpolitik.
https://weisses-rauschen.de/2024/10/06/ ... tsvertrag/
Stellungnahme (pdf)
https://weisses-rauschen.de/hero/2024_M ... llungnahme
Re: Reformstaatsvertrag
Politik muss die Chance für grundlegende Reform jetzt nutzen
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Länder, grundlegende Modernisierungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustoßen - fordert aber auch Anpassungen im vorliegenden Entwurf des Reformstaatsvertrags. In ihrer Stellungnahme bittet die GVK die Ministerpräsidenten dringend, vor allem fünf Punkte zu überdenken, um die gewünschte Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die ARD auch tatsächlich zu erreichen.
Der Reformstaatsvertrag strebt zurecht modernisierende Veränderungen für ein effizientes zukunftsfähiges Rundfunksystem an. Der Leitgedanke der Länder "mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit", darf allerdings die Qualität als Legitimation für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht untergraben. Die Stellungnahme der GVK konzentriert sich auf fünf Punkte, die dafür gewährleistet sein müssen.
- Strategiezwang für die ARD-Intendanten vorgeben
- Aufsicht über die ARD effizient gestalten
- Medienrat staatsfern besetzen
- Online in die Zukunft denken
- KEF-Empfehlung verfassungskonform umsetzen
https://www.presseportal.de/pm/149541/5884910
Stellungnahme der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zum Entwurf von Medien-StV und ARD-StV
https://www.ard.de/die-ard/GVK-Stellungnahme-zu-Entwurf-von-Medien-StV-und-ARD-StV-100.pdf
Stellungnahme des ZDF zum Reformstatsvertrag
https://www.zdf.de/assets/stellungnahme-rundfunkreform-100~original
Reformstaatsvertrag hätte weitreichende Folgen für rbb|24
Am Freitag endet die Eingabefrist für die Öffentlichkeit zum Entwurf des Reformstaatsvertrags. Dieser hätte große Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – auch auf rbb24.de.
Die ARD soll sich reformieren und mit zeitgemäßen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreichen. Das ist das Ziel des Reformstaatsvertrags, dessen Entwurf die Rundfunkkommission veröffentlicht hat. Bis zum 11. Oktober sind Anmerkungen aller Bürger zu dem Entwurf [rundfunkkommission.de] möglich.
Der Vertrag hätte erhebliche Auswirkungen auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Neben der Vorgabe von Reformen in der ARD sollen Hörfunkprogramme gestrichen und Spartenkanäle zusammengelegt werden. […]
Die Neuregelung würde bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer aktuelle Nachrichten – mit Ausnahme von schlagzeilenartigen Kurzinformationen im Eilfall – immer mit einer Verzögerung erreichen. Denn Hörfunk- und Fernsehprogramme bieten zeitlich festgelegte Sendeflächen, während im Internet jederzeit Informationen publizierbar sind.
Chefredakteur David Biesinger wies auf die Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer hin. "Wer einen Rundfunkbeitrag leistet, erwartet zu Recht, dass er vom rbb auf allen Ausspielwegen umfassend und aktuell informiert wird. In Zeiten von Desinformation und Fake News ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Bevölkerungsgruppen schnellen Zugang zu seriösen Informationen haben - gerade in digitalen Angeboten, gerade für junge Zielgruppen."
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/10/reformstaatsvertrag-online-digital-rbb-rbb24-rundfunk.html
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Länder, grundlegende Modernisierungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustoßen - fordert aber auch Anpassungen im vorliegenden Entwurf des Reformstaatsvertrags. In ihrer Stellungnahme bittet die GVK die Ministerpräsidenten dringend, vor allem fünf Punkte zu überdenken, um die gewünschte Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die ARD auch tatsächlich zu erreichen.
Der Reformstaatsvertrag strebt zurecht modernisierende Veränderungen für ein effizientes zukunftsfähiges Rundfunksystem an. Der Leitgedanke der Länder "mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit", darf allerdings die Qualität als Legitimation für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht untergraben. Die Stellungnahme der GVK konzentriert sich auf fünf Punkte, die dafür gewährleistet sein müssen.
- Strategiezwang für die ARD-Intendanten vorgeben
- Aufsicht über die ARD effizient gestalten
- Medienrat staatsfern besetzen
- Online in die Zukunft denken
- KEF-Empfehlung verfassungskonform umsetzen
https://www.presseportal.de/pm/149541/5884910
Stellungnahme der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zum Entwurf von Medien-StV und ARD-StV
https://www.ard.de/die-ard/GVK-Stellungnahme-zu-Entwurf-von-Medien-StV-und-ARD-StV-100.pdf
Stellungnahme des ZDF zum Reformstatsvertrag
https://www.zdf.de/assets/stellungnahme-rundfunkreform-100~original
Reformstaatsvertrag hätte weitreichende Folgen für rbb|24
Am Freitag endet die Eingabefrist für die Öffentlichkeit zum Entwurf des Reformstaatsvertrags. Dieser hätte große Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – auch auf rbb24.de.
Die ARD soll sich reformieren und mit zeitgemäßen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreichen. Das ist das Ziel des Reformstaatsvertrags, dessen Entwurf die Rundfunkkommission veröffentlicht hat. Bis zum 11. Oktober sind Anmerkungen aller Bürger zu dem Entwurf [rundfunkkommission.de] möglich.
Der Vertrag hätte erhebliche Auswirkungen auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Neben der Vorgabe von Reformen in der ARD sollen Hörfunkprogramme gestrichen und Spartenkanäle zusammengelegt werden. […]
Die Neuregelung würde bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer aktuelle Nachrichten – mit Ausnahme von schlagzeilenartigen Kurzinformationen im Eilfall – immer mit einer Verzögerung erreichen. Denn Hörfunk- und Fernsehprogramme bieten zeitlich festgelegte Sendeflächen, während im Internet jederzeit Informationen publizierbar sind.
Chefredakteur David Biesinger wies auf die Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer hin. "Wer einen Rundfunkbeitrag leistet, erwartet zu Recht, dass er vom rbb auf allen Ausspielwegen umfassend und aktuell informiert wird. In Zeiten von Desinformation und Fake News ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Bevölkerungsgruppen schnellen Zugang zu seriösen Informationen haben - gerade in digitalen Angeboten, gerade für junge Zielgruppen."
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/10/reformstaatsvertrag-online-digital-rbb-rbb24-rundfunk.html
Re: Reformstaatsvertrag
ARD, ZDF und DLR im Wandel: Reformideen und Zukunftsperspektiven
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht vor großen Herausforderungen: Veränderte Mediennutzungsgewohnheiten, digitale Transformation, die Dominanz von privaten Online-Plattformen und Kritik aus der Öffentlichkeit. Darüber, dass weitere Reformen notwendig sind, besteht breiter medienpolitischer Konsens. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen so aufgestellt werden, dass sie ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen, die Akzeptanz sichern und Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen können. Mit dem Bericht des Zukunftsrats und dem Eckpunktepapier der Rundfunkkommission der Länder wurden wichtige konkrete Vorschläge weitere Reformen vorgelegt. Medienrechtler Jan Christopher Kalbhenn analysiert im OBS-Arbeitspapier 69 diese Vorschläge, ordnet sie medienpolitisch ein und gibt eigene Empfehlungen ab.
Langfassung (pdf)
Kurzfassung (pdf)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht vor großen Herausforderungen: Veränderte Mediennutzungsgewohnheiten, digitale Transformation, die Dominanz von privaten Online-Plattformen und Kritik aus der Öffentlichkeit. Darüber, dass weitere Reformen notwendig sind, besteht breiter medienpolitischer Konsens. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen so aufgestellt werden, dass sie ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen, die Akzeptanz sichern und Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen können. Mit dem Bericht des Zukunftsrats und dem Eckpunktepapier der Rundfunkkommission der Länder wurden wichtige konkrete Vorschläge weitere Reformen vorgelegt. Medienrechtler Jan Christopher Kalbhenn analysiert im OBS-Arbeitspapier 69 diese Vorschläge, ordnet sie medienpolitisch ein und gibt eigene Empfehlungen ab.
Langfassung (pdf)
Kurzfassung (pdf)
Re: Reformstaatsvertrag
Stellungnahme zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV) Bund der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G.
1. Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)
2. Details zur Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)
Grundsätzlich begrüßt der Bund der Rundfunkbeitragszahler, der mit derzeit 95 Mitgliedern u.a. die Leitungen diverser bürgerrechtlicher Vereine und Initiativen bündelt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in eigener Initiative eine Reform des Medienstaatsvertrags in Angriff nehmen. Denn der Bund der Rundfunkbeitragszahler setzt sich mit höchster Priorität dafür ein, dass die öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten der wiederholten Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, das im Grundgesetz geforderte Gebot der Staatsferne - und damit der Unabhängigkeit und Vielfalt der Inhalte - umzusetzen.
Unsere Erwartung, der Entwurf des ReformStV würde hierfür die Grundlagen legen, wurde enttäuscht: Aus unserer Sicht ist der Entwurf des ReformStV ungeeignet, die Defizite des MStV zu heilen und eine klare, dem Grundgesetz entsprechende, einklagbare Basis dafür zu schaffen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine machtbegrenzende, die Vielfalt von Informationen sichernde, unabhängige, ausschließlich den Rundfunkteilnehmern und Bürgern verpflichtete Säule unserer Demokratie zu etablieren (sh. Anlage „Details zur Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)“).
• Im Vergleich mit dem MStV wird auch im ReformStV nicht der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erteilte Auftrag grundlegender definiert: kein einziges Mal erwähnt er das Grundgesetz und auch nicht die Staatsferne, geschweige denn, dass er diese Begriffe zur verpflichtenden Basis des Auftrags und damit des ganzen Staatsvertrags erklärt.
• Auch räumt der ReformStV der unabhängigen Berichterstattung - ebenfalls wie auch schon der MStV - keine Priorität gegenüber Unterhaltung und Kultur ein.
• Eine Erhöhung der Effizienz und Reduktion der Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist auf vielen Wegen denkbar. Statt die Kritik hierfür zu nutzen, will der ReformStV ausgerechnet Elemente beschneiden, die Kritiker für besonders wertvoll halten, weil sie Demokratie, Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen.
• Schließlich lässt der ReformStV auch noch die derzeitige Zusammensetzung der Rundfunkräte mit fast ausschließlich parteilichen oder parteinahen Mitgliedern unangetastet und erzwingt keine repräsentative, faire Besetzung dieses wichtigsten, die Aufgabenerfüllung kontrollierenden Gremiums aus der Mitte der Rundfunkteilnehmer.
Wir fordern daher, die genannten, wesentlichen Aspekte im ReformStV zu verankern. Für eine Mitarbeit in diesem Sinne stehen wir der Rundfunkkommission gerne zur Verfügung und bieten an, hierzu ein Verfahren mit breitestmöglicher Beteiligung und zufallsgenerierter Repräsentanz aller Rundfunkteilnehmer durchzuführen.
Anlage:
Details zur Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)
Zum Dokument der Rundfunkkommission PPP_Zusammenfassung_ReformStV
Die Struktur des Entwurfs des Reformstaatsvertrags (ReformStV) enthält (Folie 2) Medienstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag und DLR-Staatsvertrag - jedoch nicht das Grundgesetz, das vom ÖRR Staatsferne und inhaltliche Unabhängigkeit und Vielfalt fordert. Es bleibt unklar, ob die Übersicht (Folie 3) „ZUSAMMENFASSUNG / HIGHLIGHTS“ wirklich mess- und einforderbare Ziele oder nur Absichtserklärungen darstellen:
- Auftrag qualitativ stärken
- Auftrag quantitativ begrenzen
- Vertrauen stärken
- Kontrolle verbessern
- Mehr Effizienz durch Zusammenarbeit
Zudem fehlt eine Reform der Definition des Begriffs „Auftrag“: Die grundgesetzlich geforderte Staatsferne wird im ReformStV - wie auch schon im MStV - überhaupt nicht behandelt. Noch nicht einmal in der Detailbetrachtung „Vertrauen stärken - Kontrolle verbessern“ (Folie 6) wird dieser für die demokratische Funktion des ÖRR wichtigste Aspekt erwähnt.
Zum Dokument der Rundfunkkommission Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“
Wie der zu reformierende MStV erwähnt der ReformStV nicht ein einziges Mal das Grundgesetz und auch nicht die dort geforderte Staatsferne. Die eigentliche, verbindliche Basis des Auftrags und damit des
ganzen Staatsvertrags bleibt damit weiterhin außen vor. Der ReformStV räumt - ebenfalls wie im MStV - der unabhängigen Berichterstattung keine Priorität gegenüber Unterhaltung und Kultur ein.
Nur beispielhaft zeigen die folgenden drei Fundstellen*, dass der ReformStV in Teilen das Gegenteil von dem anstrebt, was die wesentliche Kritik am MStV fordert - man will „am falschen Ende sparen“:
§ 2 Abs. 2 ReformStV sieht vor, dass die Anzahl der Programme und insbesondere regionaler Sender reduziert wird.
§ 3 Abs. 1 ReformStV strebt an, etwa 20 Radiostationen zu schließen, was die lokale Berichterstattung und kulturellen Nischenformate betrifft.
§ 4 Abs. 5 ReformStV will die Veröffentlichung von Inhalten im Internet strenger fassen, wodurch die Berichterstattung in Echtzeit, insbesondere bei Breaking News, eingeschränkt wird.
* Der ReformStV war zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Schreibens nicht im Internet verfügbar, insbesondere nicht auf www.rundfunkkommission.rlp.de. Die o.g. Synopse beginnt mit § 26. Für das Zitieren der Fundstellen mussten wir daher auf Ergebnisse einer Suchmaschine zurückgreifen. Diese sind Anhaltspunkte, nicht wesentlicher Inhalt unserer Stellungnahme
1. Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)
2. Details zur Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)
Grundsätzlich begrüßt der Bund der Rundfunkbeitragszahler, der mit derzeit 95 Mitgliedern u.a. die Leitungen diverser bürgerrechtlicher Vereine und Initiativen bündelt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in eigener Initiative eine Reform des Medienstaatsvertrags in Angriff nehmen. Denn der Bund der Rundfunkbeitragszahler setzt sich mit höchster Priorität dafür ein, dass die öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten der wiederholten Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, das im Grundgesetz geforderte Gebot der Staatsferne - und damit der Unabhängigkeit und Vielfalt der Inhalte - umzusetzen.
Unsere Erwartung, der Entwurf des ReformStV würde hierfür die Grundlagen legen, wurde enttäuscht: Aus unserer Sicht ist der Entwurf des ReformStV ungeeignet, die Defizite des MStV zu heilen und eine klare, dem Grundgesetz entsprechende, einklagbare Basis dafür zu schaffen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine machtbegrenzende, die Vielfalt von Informationen sichernde, unabhängige, ausschließlich den Rundfunkteilnehmern und Bürgern verpflichtete Säule unserer Demokratie zu etablieren (sh. Anlage „Details zur Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)“).
• Im Vergleich mit dem MStV wird auch im ReformStV nicht der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erteilte Auftrag grundlegender definiert: kein einziges Mal erwähnt er das Grundgesetz und auch nicht die Staatsferne, geschweige denn, dass er diese Begriffe zur verpflichtenden Basis des Auftrags und damit des ganzen Staatsvertrags erklärt.
• Auch räumt der ReformStV der unabhängigen Berichterstattung - ebenfalls wie auch schon der MStV - keine Priorität gegenüber Unterhaltung und Kultur ein.
• Eine Erhöhung der Effizienz und Reduktion der Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist auf vielen Wegen denkbar. Statt die Kritik hierfür zu nutzen, will der ReformStV ausgerechnet Elemente beschneiden, die Kritiker für besonders wertvoll halten, weil sie Demokratie, Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen.
• Schließlich lässt der ReformStV auch noch die derzeitige Zusammensetzung der Rundfunkräte mit fast ausschließlich parteilichen oder parteinahen Mitgliedern unangetastet und erzwingt keine repräsentative, faire Besetzung dieses wichtigsten, die Aufgabenerfüllung kontrollierenden Gremiums aus der Mitte der Rundfunkteilnehmer.
Wir fordern daher, die genannten, wesentlichen Aspekte im ReformStV zu verankern. Für eine Mitarbeit in diesem Sinne stehen wir der Rundfunkkommission gerne zur Verfügung und bieten an, hierzu ein Verfahren mit breitestmöglicher Beteiligung und zufallsgenerierter Repräsentanz aller Rundfunkteilnehmer durchzuführen.
Anlage:
Details zur Stellungnahme des Bundes der Rundfunkbeitragszahler e.V. i. G. zum Entwurf des Reformstaatsvertrags (ReformStV)
Zum Dokument der Rundfunkkommission PPP_Zusammenfassung_ReformStV
Die Struktur des Entwurfs des Reformstaatsvertrags (ReformStV) enthält (Folie 2) Medienstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag und DLR-Staatsvertrag - jedoch nicht das Grundgesetz, das vom ÖRR Staatsferne und inhaltliche Unabhängigkeit und Vielfalt fordert. Es bleibt unklar, ob die Übersicht (Folie 3) „ZUSAMMENFASSUNG / HIGHLIGHTS“ wirklich mess- und einforderbare Ziele oder nur Absichtserklärungen darstellen:
- Auftrag qualitativ stärken
- Auftrag quantitativ begrenzen
- Vertrauen stärken
- Kontrolle verbessern
- Mehr Effizienz durch Zusammenarbeit
Zudem fehlt eine Reform der Definition des Begriffs „Auftrag“: Die grundgesetzlich geforderte Staatsferne wird im ReformStV - wie auch schon im MStV - überhaupt nicht behandelt. Noch nicht einmal in der Detailbetrachtung „Vertrauen stärken - Kontrolle verbessern“ (Folie 6) wird dieser für die demokratische Funktion des ÖRR wichtigste Aspekt erwähnt.
Zum Dokument der Rundfunkkommission Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“
Wie der zu reformierende MStV erwähnt der ReformStV nicht ein einziges Mal das Grundgesetz und auch nicht die dort geforderte Staatsferne. Die eigentliche, verbindliche Basis des Auftrags und damit des
ganzen Staatsvertrags bleibt damit weiterhin außen vor. Der ReformStV räumt - ebenfalls wie im MStV - der unabhängigen Berichterstattung keine Priorität gegenüber Unterhaltung und Kultur ein.
Nur beispielhaft zeigen die folgenden drei Fundstellen*, dass der ReformStV in Teilen das Gegenteil von dem anstrebt, was die wesentliche Kritik am MStV fordert - man will „am falschen Ende sparen“:
§ 2 Abs. 2 ReformStV sieht vor, dass die Anzahl der Programme und insbesondere regionaler Sender reduziert wird.
§ 3 Abs. 1 ReformStV strebt an, etwa 20 Radiostationen zu schließen, was die lokale Berichterstattung und kulturellen Nischenformate betrifft.
§ 4 Abs. 5 ReformStV will die Veröffentlichung von Inhalten im Internet strenger fassen, wodurch die Berichterstattung in Echtzeit, insbesondere bei Breaking News, eingeschränkt wird.
* Der ReformStV war zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Schreibens nicht im Internet verfügbar, insbesondere nicht auf www.rundfunkkommission.rlp.de. Die o.g. Synopse beginnt mit § 26. Für das Zitieren der Fundstellen mussten wir daher auf Ergebnisse einer Suchmaschine zurückgreifen. Diese sind Anhaltspunkte, nicht wesentlicher Inhalt unserer Stellungnahme
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