Wie ein „friedvoller Krieger“ den ÖRR lahmlegen will

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Maren
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Wie ein „friedvoller Krieger“ den ÖRR lahmlegen will

Beitrag von Maren »

In der Mitte des Jahres 2024 verzeichneten ARD und ZDF eine Beschwerdeflut wie nie zuvor. CORRECTIV legt erstmalig Zahlen zu Programmbeschwerden bei den Sendeanstalten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) aus dem vergangenen Jahr offen. Das Ergebnis offenbart auffällige Trends:

Wie eine Sprecherin des ZDF mitteilte, sollen hier rund 17.000 Beschwerden eingegangen sein – innerhalb weniger Monate. Eine enorme Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren:

Auch die ARD verzeichnete einen Rekord, teilte eine Sprecherin mit. Rund 31.000 Beschwerden seien seit Mitte 2024 bei der ARD-Zuschauerredaktion eingegangen. Dies deckt sich mit der Zahl, die CORRECTIV vonseiten eines Beschwerdeführers bekommen hat – doch dazu später mehr.

Die gezielte Flut an Beschwerden führte laut beiden Anstalten des ÖRR zu einem „extrem hohen Arbeitsaufkommen“. Die Folge: Wichtige Ressourcen würden so für diese massenhaft und häufig standardisierten Anliegen blockiert.

Dabei ist die Grundidee von Programmbeschwerden völlig legitim: Sie steht jedem Bürger und jeder Bürgerin zu, ist ein rechtsstaatlich geschütztes Mittel und kann Qualität sichern. Konkrete und differenzierte Kritik sei erwünscht, betont eine Sprecherin des ZDF: Fundierte Einwände könnten das Programm „verbessern“.
Hinter der Flut steckt ein altbekannter Name

Doch genau das fehle bei der Mehrheit der Beschwerden aus dem Jahr 2024, so der ÖRR. Stattdessen deuten drei Merkmale auf eine gezielte Störung hin:
  • Ein Großteil der insgesamt etwa 48.000 Beschwerden soll seit Mitte 2024 über eine einzige Plattform namens „Rundfunkalarm.de“ eingegangen sein. Entstanden ist diese im selben Jahr.
  • Die Massenschreiben dieses Absenders ähneln einander laut beider Sprecherinnen bis ins Detail. Oft gehe es etwa um Vorwürfe mangelnder Ausgewogenheit, „Propaganda“ oder eine kritische Darstellung der Corona-Berichterstattung. (CORRECTIV hat exemplarisch eine Beschwerde eingesehen und diese vorliegen.)
  • Viele der Eingaben würden keine Rückadresse außer einer Postanschrift enthalten – was Rückfragen oder Dialog per Mail praktisch unmöglich mache.
https://correctiv.org/aktuelles/medien/ ... egen-will/

Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf: https://www.youtube.com/watch?v=n990ZXrCv0U
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