Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich formell Beschwerde über die Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag von Phoenix am 4. Juli 2026.
In diesem Sendeformat wurde ab 6:38:07 Uhr von Lena Mosel folgende Frage gestellt: „Apropos Geschichte: auf einen Punkt haben wir heute noch gar nicht geschaut, nämlich auf das heutige Datum. Die AfD sagt: das ist Zufall. 100 Jahre genau, auf den Tag genau, der Reichsparteitag der NSDAP. Kann das wirklich Zufall sein, ist das aber trotzdem, selbst wenn es Zufall ist, einer der durchaus einem großen Teil der AfD und ihrer Anhänger gefällt?“
Diese Frage stellt in mehrfacher Hinsicht ein unzulässiges negatives Framing dar. Der Termin des Parteitags (4./5. Juli 2026 in der Messe Erfurt) war kein von der AfD gewählter und bevorzugter Wunschtermin zur bewussten Herstellung einer historischen Parallele. Es handelte sich vielmehr um einen Ersatztermin, den die Messe Erfurt selbst vorgeschlagen hat, weil die von der AfD ursprünglich gewünschten Termine bereits belegt waren. Diese Tatsache wurde bereits am Vortag des 3. Juli 2026 von Ihren Kollegen des MDR Thüringen Journal auf Basis eigener Recherchen bei der Messe Erfurt aufgeklärt.
Link ab Minute 3:58: [urlhttps://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringe ... GM5ODcxZTI]https://www.ardmediathek.de/video/mdr-t ... GM5ODcxZTI[/url]
Webseiten wie Insuedthueringen.de und Wikipedia hatten diese Information bereits am Abend des 3. Juli übernommen.
Indem die Phoenix-Kommentatorin am Folgetag die zeitliche Koinzidenz ohne diesen wesentlichen organisatorischen Hintergrund hervorhebt, bringt sie die AfD in eine historische Kontinuität mit dem Nationalsozialismus. Diese Darstellung ist nicht nur im Hinblick auf die o.g. Terminvergabe grob irreführend, sondern widerspricht auch sowohl dem BfV-Gutachten vom 02.05.2025 als auch dem GFF-Gutachten vom 25.06.2026 zur AfD, die unabhängig voneinander keine Wesensverwandtschaft der Partei zum Nationalsozialismus feststellen konnten.
Mit dieser irreführenden Darstellung hat Phoenix gegen zentrale Programmgrundsätze des Medienstaatsvertrags verstoßen: Die Fragestellung war weder wahrheitsgetreu noch umfassend noch sachlich, da sie die entscheidende Tatsache – dass es sich um einen von der Messe Erfurt vorgeschlagenen Ersatztermin handelte – vollständig unterschlug und damit ein verzerrtes Bild erzeugte. Sie verletzte zudem die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit sowie die Pflicht zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt, indem sie einseitig ein Symbolik-Narrativ suggerierte, ohne verfügbare Gegeninformationen (u. a. aus der MDR-Recherche) zu berücksichtigen.
Schließlich wurde die journalistische Sorgfaltspflicht missachtet, da die entsprechenden Gutachten zur AfD keine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus feststellen konnten.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Beschwerde innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.
Phoenix - Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag
Re: Phoenix - Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag
Gesendet: Mittwoch, 12. August 2026 um 11:07
Von: "ZDF, Chefredaktion" <Chefredaktion@zdf.de>
An: Beschwerdeführer
Betreff: Ihre Zuschrift vom 04. Juli 2026
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 04.07.26, in der Sie die Berichterstattung von phoenix zum AfD-Bundesparteitag am selben Tag ansprechen. Ihre Eingabe wurde zur Prüfung an mich weitergeleitet. Gerne möchte ich Ihnen hierzu antworten.
In Ihrem Schreiben kritisieren Sie eine Aussage der Moderatorin, in der auf den 100. Jahrestag des Reichsparteitags der NSDAP am 3. und 4. Juli 1926 in Weimar Bezug genommen wurde. Sie sehen darin ein unzulässiges negatives Framing sowie einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten.
Ausgangspunkt der beanstandeten Frage war die Tatsache, dass der Parteitag auf den 100. Jahrestag des Reichsparteitags der NSDAP im Juli 1926 fiel. Zugleich wurde die von der AfD vertretene Position wiedergegeben, wonach es sich hierbei um einen Zufall gehandelt habe. Die Fragestellung enthielt damit weder eine Tatsachenbehauptung noch die Unterstellung, die AfD habe diesen Termin bewusst gewählt. Vielmehr griff sie eine öffentlich diskutierte Frage zur Wahrnehmung dieses Datums auf.
Unter Historikerinnen und Historikern gilt der Reichsparteitag der NSDAP im Juli 1926 als ein besonders bedeutsames Ereignis der deutschen Geschichte. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass dessen 100. Jahrestag öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr, was wiederum in der Berichterstattung abgebildet wurde.
Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr XXXXXX, für die kritische Begleitung unserer Sendungen und Online-Angebote. In der Hoffnung, Ihre Bedenken mit meinen Ausführungen ausgeräumt zu haben, freue ich mich, wenn Sie phoenix und dem ZDF weiterhin als interessierter und durchaus kritischer Zuschauer erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schnaar
__________________________________________________
ZDF
Heike Schnaar
Chefin vom Dienst
55100 Mainz
Deutschland
Web: zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.
Von: "ZDF, Chefredaktion" <Chefredaktion@zdf.de>
An: Beschwerdeführer
Betreff: Ihre Zuschrift vom 04. Juli 2026
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 04.07.26, in der Sie die Berichterstattung von phoenix zum AfD-Bundesparteitag am selben Tag ansprechen. Ihre Eingabe wurde zur Prüfung an mich weitergeleitet. Gerne möchte ich Ihnen hierzu antworten.
In Ihrem Schreiben kritisieren Sie eine Aussage der Moderatorin, in der auf den 100. Jahrestag des Reichsparteitags der NSDAP am 3. und 4. Juli 1926 in Weimar Bezug genommen wurde. Sie sehen darin ein unzulässiges negatives Framing sowie einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten.
Ausgangspunkt der beanstandeten Frage war die Tatsache, dass der Parteitag auf den 100. Jahrestag des Reichsparteitags der NSDAP im Juli 1926 fiel. Zugleich wurde die von der AfD vertretene Position wiedergegeben, wonach es sich hierbei um einen Zufall gehandelt habe. Die Fragestellung enthielt damit weder eine Tatsachenbehauptung noch die Unterstellung, die AfD habe diesen Termin bewusst gewählt. Vielmehr griff sie eine öffentlich diskutierte Frage zur Wahrnehmung dieses Datums auf.
Unter Historikerinnen und Historikern gilt der Reichsparteitag der NSDAP im Juli 1926 als ein besonders bedeutsames Ereignis der deutschen Geschichte. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass dessen 100. Jahrestag öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr, was wiederum in der Berichterstattung abgebildet wurde.
Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr XXXXXX, für die kritische Begleitung unserer Sendungen und Online-Angebote. In der Hoffnung, Ihre Bedenken mit meinen Ausführungen ausgeräumt zu haben, freue ich mich, wenn Sie phoenix und dem ZDF weiterhin als interessierter und durchaus kritischer Zuschauer erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schnaar
__________________________________________________
ZDF
Heike Schnaar
Chefin vom Dienst
55100 Mainz
Deutschland
Web: zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.
Re: Phoenix - Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
Sehr geehrte Damen und Herren des ZDF-Fernsehrats,
hiermit wende ich mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats.
Am 04.07.2026 habe ich eine Programmbeschwerde über die Berichterstattung von phoenix zum AfD-Bundesparteitag eingereicht. Hierzu habe ich am 12.08.2026 eine Stellungnahme von Frau Heike Schnaar (Chefin vom Dienst der ZDF-Chefredaktion) erhalten. Mit dieser Antwort bin ich nicht einverstanden. Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit dem Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Norbert Himmler, zur Stellungnahme vorzulegen und mir eine Antwort des Intendanten zukommen zu lassen.
Zur Begründung verweise ich auf meine ursprüngliche Beschwerde und ergänze wie folgt:
Die Antwort räumt ein, dass die Moderatorin Lena Mosel ab 6:38:07 Uhr die zeitliche Koinzidenz mit dem 100. Jahrestag des Reichsparteitags der NSDAP (3./4. Juli 1926) hervorgehoben und die von der AfD vertretene Position eines Zufalls wiedergegeben hat. Sie behauptet jedoch, die Fragestellung habe weder eine Tatsachenbehauptung noch die Unterstellung enthalten, die AfD habe den Termin bewusst gewählt, und habe lediglich eine öffentlich diskutierte Frage zur Wahrnehmung des Datums aufgegriffen.
Diese Darstellung greift zu kurz und geht am Kern meiner Kritik vorbei:
1. Die eigentliche Fragestellung war deutlich zugespitzt: „A propos Geschichte: auf einen Punkt haben wir heute noch gar nicht geschaut, nämlich auf das heutige Datum. Die AfD sagt: das ist Zufall. 100 Jahre genau, auf den Tag genau, der Reichsparteitag der NSDAP. Kann das wirklich Zufall sein, ist das aber trotzdem, selbst wenn es Zufall ist, einer der durchaus einem großen Teil der AfD und ihrer Anhänger gefällt?“
Diese Formulierung suggeriert Zweifel am Zufall und unterstellt zugleich eine positive Resonanz bei einem „großen Teil“ der AfD und ihrer Anhänger. Das geht über die neutrale Wiedergabe einer öffentlichen Diskussion hinaus und erzeugt ein negatives Framing.
2. Entscheidend ist die vollständige Auslassung des bekannten organisatorischen Hintergrunds. Der Termin 4./5. Juli 2026 in der Messe Erfurt war kein von der AfD gewählter Wunschtermin, sondern ein Ersatztermin, den die Messe Erfurt selbst vorgeschlagen hat, weil die ursprünglich gewünschten Termine bereits belegt waren. Diese Tatsache war bereits am Vortag (3. Juli 2026) durch eigene Recherchen des MDR Thüringen Journals (ab Minute 3:58 des entsprechenden Beitrags) öffentlich aufgeklärt und von weiteren Medien sowie Wikipedia übernommen worden. Indem die Sendung diesen wesentlichen Kontext unterschlägt, wird der Eindruck einer bewussten historischen Parallele bzw. einer von der AfD positiv aufgenommenen Symbolik erzeugt. Das ist grob irreführend.
3. Die Antwort setzt sich mit keinem Wort mit diesem bekannten und öffentlich zugänglichen Kontext auseinander. Ebenso unberücksichtigt bleiben die von mir genannten Gutachten - BfV-Gutachten vom 02.05.2025 (Seite 696) und GFF-Gutachten (Seite 1507) vom 25.06.2026 -, die unabhängig voneinander keine Wesensverwandtschaft der AfD zum Nationalsozialismus festgestellt haben.
Damit verstößt die Fragestellung und ihre Einbettung gegen zentrale Programmgrundsätze des Medienstaatsvertrags bzw. die für das ZDF und seine Partnerangebote geltenden Richtlinien:
- Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit (wesentliche, bekannte und verfügbare Fakten wurdenunterschlagen),
- Objektivität und Unparteilichkeit (statt mutmaßliche Wahrnehmungen zu bekräftigen, hätte faktenbasiert argumentiert werden müssen, etwa entlang der MDR-Recherche des Vortags und/oder der entlastenden AfD-Gutachten)
- journalistische Sorgfaltspflicht. (s.o. sowie ein unbegründetes negatives Framing)
Die Stellungnahme der Chefredaktion räumt diese Punkte nicht aus, sondern bestätigtvielmehr, dass der organisatorische Hintergrund in der Sendung keine Rolle gespielt hat.
Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit dem Intendanten Dr. Norbert Himmler zur Stellungnahme vorzulegen und mir dessen Antwort zukommen zu lassen. Eine bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation der Chefredaktion wäre aus meiner Sicht nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.
Sehr geehrte Damen und Herren des ZDF-Fernsehrats,
hiermit wende ich mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats.
Am 04.07.2026 habe ich eine Programmbeschwerde über die Berichterstattung von phoenix zum AfD-Bundesparteitag eingereicht. Hierzu habe ich am 12.08.2026 eine Stellungnahme von Frau Heike Schnaar (Chefin vom Dienst der ZDF-Chefredaktion) erhalten. Mit dieser Antwort bin ich nicht einverstanden. Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit dem Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Norbert Himmler, zur Stellungnahme vorzulegen und mir eine Antwort des Intendanten zukommen zu lassen.
Zur Begründung verweise ich auf meine ursprüngliche Beschwerde und ergänze wie folgt:
Die Antwort räumt ein, dass die Moderatorin Lena Mosel ab 6:38:07 Uhr die zeitliche Koinzidenz mit dem 100. Jahrestag des Reichsparteitags der NSDAP (3./4. Juli 1926) hervorgehoben und die von der AfD vertretene Position eines Zufalls wiedergegeben hat. Sie behauptet jedoch, die Fragestellung habe weder eine Tatsachenbehauptung noch die Unterstellung enthalten, die AfD habe den Termin bewusst gewählt, und habe lediglich eine öffentlich diskutierte Frage zur Wahrnehmung des Datums aufgegriffen.
Diese Darstellung greift zu kurz und geht am Kern meiner Kritik vorbei:
1. Die eigentliche Fragestellung war deutlich zugespitzt: „A propos Geschichte: auf einen Punkt haben wir heute noch gar nicht geschaut, nämlich auf das heutige Datum. Die AfD sagt: das ist Zufall. 100 Jahre genau, auf den Tag genau, der Reichsparteitag der NSDAP. Kann das wirklich Zufall sein, ist das aber trotzdem, selbst wenn es Zufall ist, einer der durchaus einem großen Teil der AfD und ihrer Anhänger gefällt?“
Diese Formulierung suggeriert Zweifel am Zufall und unterstellt zugleich eine positive Resonanz bei einem „großen Teil“ der AfD und ihrer Anhänger. Das geht über die neutrale Wiedergabe einer öffentlichen Diskussion hinaus und erzeugt ein negatives Framing.
2. Entscheidend ist die vollständige Auslassung des bekannten organisatorischen Hintergrunds. Der Termin 4./5. Juli 2026 in der Messe Erfurt war kein von der AfD gewählter Wunschtermin, sondern ein Ersatztermin, den die Messe Erfurt selbst vorgeschlagen hat, weil die ursprünglich gewünschten Termine bereits belegt waren. Diese Tatsache war bereits am Vortag (3. Juli 2026) durch eigene Recherchen des MDR Thüringen Journals (ab Minute 3:58 des entsprechenden Beitrags) öffentlich aufgeklärt und von weiteren Medien sowie Wikipedia übernommen worden. Indem die Sendung diesen wesentlichen Kontext unterschlägt, wird der Eindruck einer bewussten historischen Parallele bzw. einer von der AfD positiv aufgenommenen Symbolik erzeugt. Das ist grob irreführend.
3. Die Antwort setzt sich mit keinem Wort mit diesem bekannten und öffentlich zugänglichen Kontext auseinander. Ebenso unberücksichtigt bleiben die von mir genannten Gutachten - BfV-Gutachten vom 02.05.2025 (Seite 696) und GFF-Gutachten (Seite 1507) vom 25.06.2026 -, die unabhängig voneinander keine Wesensverwandtschaft der AfD zum Nationalsozialismus festgestellt haben.
Damit verstößt die Fragestellung und ihre Einbettung gegen zentrale Programmgrundsätze des Medienstaatsvertrags bzw. die für das ZDF und seine Partnerangebote geltenden Richtlinien:
- Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit (wesentliche, bekannte und verfügbare Fakten wurdenunterschlagen),
- Objektivität und Unparteilichkeit (statt mutmaßliche Wahrnehmungen zu bekräftigen, hätte faktenbasiert argumentiert werden müssen, etwa entlang der MDR-Recherche des Vortags und/oder der entlastenden AfD-Gutachten)
- journalistische Sorgfaltspflicht. (s.o. sowie ein unbegründetes negatives Framing)
Die Stellungnahme der Chefredaktion räumt diese Punkte nicht aus, sondern bestätigtvielmehr, dass der organisatorische Hintergrund in der Sendung keine Rolle gespielt hat.
Ich bitte Sie daher, die Angelegenheit dem Intendanten Dr. Norbert Himmler zur Stellungnahme vorzulegen und mir dessen Antwort zukommen zu lassen. Eine bloße Wiederholung der bisherigen Argumentation der Chefredaktion wäre aus meiner Sicht nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.
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