Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich förmliche Beschwerde gemäß § 25 der ZDF-Satzung gegen den oben verlinkten Online-Beitrag auf zdfheute.de.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-parteitag-angriff-journalist-apollo-news-junge-freiheit-100.html
Ich beanstande nicht das sachliche Ergebnis des Beitrags (die zutreffende Feststellung, dass Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG für alle Journalisten gilt). Vielmehr beanstande ich die redaktionelle Entscheidung, für diese Selbstverständlichkeit das Format eines „Faktenchecks“ zu wählen.
Die explizite Leugnung der Pressefreiheit für „rechte“ bzw. „rechtsextreme“ Medien durch Aktivisten (u. a. Zentrum für Politische Schönheit und Bündnis „Widersetzen“) ist keine faktenbasierte Position, die einer neutralen Prüfung bedarf, sondern eine offenkundig mit dem Grundgesetz unvereinbare Haltung. Durch die Aufbereitung als „Faktencheck“ wird diese Position redaktionell aufgewertet und als gleichsam diskussionswürdige These behandelt. Angemessener wären gewesen:
- eine direkte redaktionelle Einordnung im Nachrichtenbericht oder
- ein klar als Meinung gekennzeichneter Kommentar, der die Position der Aktivisten ohne Umschweife als verfassungsfeindlich und gefährlich für die Pressefreiheit insgesamt einordnet.
Die gewählte Form des Faktenchecks suggeriert eine falsche Äquivalenz und widerspricht damit dem Auftrag des ZDF gemäß §5 ZDF Staatsvertrag zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie den eigenen Qualitäts- und Programmrichtlinien (insbesondere hinsichtlich Ausgewogenheit und Vermeidung von False-Balance).
Ich bitte den Fernsehrat daher um Prüfung, ob die Formatwahl mit den journalistischen und satzungsmäßigen Standards des ZDF vereinbar ist, und um eine schriftliche Begründung der redaktionellen Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem ZDF bekannt.
ZDF - Programmbeschwerde Faktencheck zur Pressefreiheit
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