ARD - Programmbeschwerde Tagesthemen
Verfasst: 12. Juli 2014, 18:26
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrte Frau Schildt,
sehr geehrter Herr Marmor
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Wohnungsnot in Leipzig“ in der Sendung ARD-Tagesthemen vom 10.07.2014 ein.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... agesthemen
Thema war ab Minute 17:30 die angebliche Wohnungsnot in Leipzig. Eine namentlich genannte Mutter aus dem Leipziger Süden kritisierte, dass ihr ebenfalls namentlich genannter Sohn nicht die Möglichkeit hätte im eigenen Stadtteil ein Gymnasium zu besuchen, sondern auf das künftige Gymnasium in Leipzig Schönefeld ausweichen müsse.
Sohn Oskar gab im Interview an, nicht jeden Tag durch so ein „Assi-Viertel“ fahren zu wollen.
Die Mutter sieht darüber hinaus Korrelationen zwischen den einzelnen Leipziger Wohnvierteln und dem Bildungsangebot an den jeweiligen Gymnasien und fürchtet um die Zukunft ihres Sohnes.
Der Themenüberblick titelt darüber hinaus mit der Schlagzeile „Wohnungsnot in Leipzig“.
1.) Dieser Beitrag innerhalb der ARD-Tagesthemen verstößt mit der dargebotenen sozialchauvinistischen Story gegen allgemeine Programmgrundsätze, insbesondere die der Achtung der Menschenwürde, der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht sowie die Achtung eines diskriminierungsfreien Miteinanders nach § 41 RStV.
2.) Die Schlagzeile „Wohnungsnot in Leipzig“ verstößt gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Begründung:
Zu 1.) Zur Herausstellung vermeintlich krasser sozialer Gegensätze zwischen zwei Leipziger Stadtteilen benutzen die Journalisten der Tagesthemen ein Kind. Dem Kind wird gestattet, vor einem Millionenpublikum diskriminierende Vokabeln zu gebrauchen, die dazu geeignet sind, sowohl den sozialen Frieden in Leipzig zu gefährden, als auch seine eigene Sicherheit durch die deutlich sichtbare Einblendung seines Namens. Das ist unverantwortlich.
Sie haben somit sowohl die Würde des Kindes verletzt, als auch die der Bewohner des Stadtteils Leipzig Schönefeld. Sie setzen durch die Präsentation „trautes Heim mit Klavier und Trompete“ im Süden der Stadt bewusst Kontraste zu Ruinen in Schönefeld und inszenieren so ein der journalistischen Sorgfaltspflicht diametral entgegengesetztes und noch dazu falsches Bild für ein Millionenpublikum.
Zu 2.) Leipzig verfügt derzeit über ca. 30.000 leerstehende Wohnungen, von denen sich ein Teil im nicht-vermietbaren Zustand befindet. Jährlich ist ein Zuzug von ca. 10.000 Menschen zu verzeichnen, die ggf. 5.000 Haushalte bilden. Der vermietbare Leerstand wird jährlich um ca. 3.000 Wohnungen und der unsanierte Leerstand um ca. 1.000 Wohnungen reduziert. Durch Neubau kommen pro Jahr ca. 1.000 Wohneinheiten dazu. Damit wäre die befürchtete Wohnungsnot für 2015 noch nicht zu erwarten und danach auch nur dann, wenn die Prognosen einträfen. (Quelle: Professor Dieter Rink vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung)
Zusammenfassend stellen wir fest, dass dieser Beitrag der ARD Tagesthemen unter dem Vorwand wohnungs- und bildungspolitische Missstände in einer ostdeutschen Großstadt aufzuzeigen, lediglich dazu diente, soziale Gräben aufzumachen, Bürger der genannten Leipziger Stadtteile gegeneinander aufzubringen und diffuse Ängste einer vermeintlich „besseren“ Bevölkerungsschicht zu transportieren.
Dieses Vorgehen hat mit dem gesetzlich definierten Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichts gemein.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herr Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde
Sehr geehrte Frau Schildt,
sehr geehrter Herr Marmor
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Wohnungsnot in Leipzig“ in der Sendung ARD-Tagesthemen vom 10.07.2014 ein.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_ ... agesthemen
Thema war ab Minute 17:30 die angebliche Wohnungsnot in Leipzig. Eine namentlich genannte Mutter aus dem Leipziger Süden kritisierte, dass ihr ebenfalls namentlich genannter Sohn nicht die Möglichkeit hätte im eigenen Stadtteil ein Gymnasium zu besuchen, sondern auf das künftige Gymnasium in Leipzig Schönefeld ausweichen müsse.
Sohn Oskar gab im Interview an, nicht jeden Tag durch so ein „Assi-Viertel“ fahren zu wollen.
Die Mutter sieht darüber hinaus Korrelationen zwischen den einzelnen Leipziger Wohnvierteln und dem Bildungsangebot an den jeweiligen Gymnasien und fürchtet um die Zukunft ihres Sohnes.
Der Themenüberblick titelt darüber hinaus mit der Schlagzeile „Wohnungsnot in Leipzig“.
1.) Dieser Beitrag innerhalb der ARD-Tagesthemen verstößt mit der dargebotenen sozialchauvinistischen Story gegen allgemeine Programmgrundsätze, insbesondere die der Achtung der Menschenwürde, der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht sowie die Achtung eines diskriminierungsfreien Miteinanders nach § 41 RStV.
2.) Die Schlagzeile „Wohnungsnot in Leipzig“ verstößt gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Begründung:
Zu 1.) Zur Herausstellung vermeintlich krasser sozialer Gegensätze zwischen zwei Leipziger Stadtteilen benutzen die Journalisten der Tagesthemen ein Kind. Dem Kind wird gestattet, vor einem Millionenpublikum diskriminierende Vokabeln zu gebrauchen, die dazu geeignet sind, sowohl den sozialen Frieden in Leipzig zu gefährden, als auch seine eigene Sicherheit durch die deutlich sichtbare Einblendung seines Namens. Das ist unverantwortlich.
Sie haben somit sowohl die Würde des Kindes verletzt, als auch die der Bewohner des Stadtteils Leipzig Schönefeld. Sie setzen durch die Präsentation „trautes Heim mit Klavier und Trompete“ im Süden der Stadt bewusst Kontraste zu Ruinen in Schönefeld und inszenieren so ein der journalistischen Sorgfaltspflicht diametral entgegengesetztes und noch dazu falsches Bild für ein Millionenpublikum.
Zu 2.) Leipzig verfügt derzeit über ca. 30.000 leerstehende Wohnungen, von denen sich ein Teil im nicht-vermietbaren Zustand befindet. Jährlich ist ein Zuzug von ca. 10.000 Menschen zu verzeichnen, die ggf. 5.000 Haushalte bilden. Der vermietbare Leerstand wird jährlich um ca. 3.000 Wohnungen und der unsanierte Leerstand um ca. 1.000 Wohnungen reduziert. Durch Neubau kommen pro Jahr ca. 1.000 Wohneinheiten dazu. Damit wäre die befürchtete Wohnungsnot für 2015 noch nicht zu erwarten und danach auch nur dann, wenn die Prognosen einträfen. (Quelle: Professor Dieter Rink vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung)
Zusammenfassend stellen wir fest, dass dieser Beitrag der ARD Tagesthemen unter dem Vorwand wohnungs- und bildungspolitische Missstände in einer ostdeutschen Großstadt aufzuzeigen, lediglich dazu diente, soziale Gräben aufzumachen, Bürger der genannten Leipziger Stadtteile gegeneinander aufzubringen und diffuse Ängste einer vermeintlich „besseren“ Bevölkerungsschicht zu transportieren.
Dieses Vorgehen hat mit dem gesetzlich definierten Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichts gemein.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller