ARD - Tenzenziöser Sprachgebrauch
Verfasst: 22. Oktober 2015, 15:33
Programmbeschwerde
Sendungen ARD-aktuell (Tagesschau) am 21.10. 2015, u.a. um 16.00 Uhr und 17.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Marmor,
in der o.a. Sendung und in weiteren Sendungen der Tagesschau wurde im Bericht über einen Kurzbesuch des syrischen Präsidenten Assad in Moskau anstelle sachlicher Titulierung die Formel "Machthaber Assad" verwendet.
Eine derartige Benennung ist – legt man die Ansprüche des NDR-Staatsvertrages als Maßstab zugrunde – weder sachlich noch objektiv. Sie entspricht dem Niveau ideologisierender Propagandisten. Auch der Vergleich mit seriösen ausländischen Medien zeigt, dass es sich bei der Wortwahl um unteres Niveau handelt. In der französischen Presse werden Politiker wie Putin oder Assad sachlich mit Vor- und Nachnamen genannt. Bei "Euro-News" berichtet man über "Präsident" Assad und "Präsident" Putin. (Für diese Medien gibt es in Syrien auch keine "gemäßigten Rebellen", sondern dort heißen sie korrekt "al Nusra Front, Ableger von Al Kaida".)
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Assad ist im Vorjahr trotz der bedrückenden Situation in seinem Land unter drei Kandidaten mit über 80-Prozent-Mehrheit zum Präsidenten gewählt worden. Der Westen bestritt den demokratischen Charakter der Wahl, weil nicht alle Syrer wählen konnten (wegen der Invasion des IS und Besetzung weiter Teile des Landes) und weil Personen nicht wahlberechtigt waren, die in den letzten 10 Jahren nach Syrien gekommen waren.
Bezeichnenderweise spielen bei ARD-aktuell vergleichbare Einwände im Hinblick z. B. auf die Ukraine keine Rolle. Dort konnten die meisten Ostukrainer wegen der Terror-Aktionen ihrer Regierung gegen sie zwar auch nicht wählen; trotzdem betitelt die Tagesschau den Oligarchen Poroschenko als Staatspräsident. Notabene: Bei den vorjährigen Wahlen in Lettland ließ ARD-aktuell ebenfalls keine Bedenken erkennen, obwohl 7 Prozent der Bevölkerung wegen ihrer russischen Wurzeln von der Wahl ausgeschlossen waren.
Setzt man diese Vergleichsmaßstäbe an, muss der Syrer Assad selbst nach unseren Demokratie-Kriterien als demokratisch gewählt gelten. Ein gewähltes Staatsoberhaupt mit der Bezeichnung „Machthaber“ verächtlich zu machen und dem Publikum zu suggerieren, es handle sich um einen Diktator (was im Fall Assads in den TS- und TT-Sendungen mittlerweile schon manisch-chronisch geschieht) ist als eine grobe Verletzung der staatsvertraglichen Verpflichtung zu objektiver und wahrheitsgemäßer Berichterstattung anzusehen. Fälschung und Lüge bedürfen nicht immer ganzer Sätze, es reicht, wie in dem hier beklagten Fall, die Wahl eines einzigen irreführenden, suggestiven, ungerechtfertigten Begriffs oder eines Schmähworts.
Wir fordern Sie auf, den Regelverstoß festzustellen, den Rundfunkrat darüber zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass sich redaktionelle Fehlverhalten dieser Art nicht mehr wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bräutigam
Friedhelm Klinkhammer
Sendungen ARD-aktuell (Tagesschau) am 21.10. 2015, u.a. um 16.00 Uhr und 17.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Marmor,
in der o.a. Sendung und in weiteren Sendungen der Tagesschau wurde im Bericht über einen Kurzbesuch des syrischen Präsidenten Assad in Moskau anstelle sachlicher Titulierung die Formel "Machthaber Assad" verwendet.
Eine derartige Benennung ist – legt man die Ansprüche des NDR-Staatsvertrages als Maßstab zugrunde – weder sachlich noch objektiv. Sie entspricht dem Niveau ideologisierender Propagandisten. Auch der Vergleich mit seriösen ausländischen Medien zeigt, dass es sich bei der Wortwahl um unteres Niveau handelt. In der französischen Presse werden Politiker wie Putin oder Assad sachlich mit Vor- und Nachnamen genannt. Bei "Euro-News" berichtet man über "Präsident" Assad und "Präsident" Putin. (Für diese Medien gibt es in Syrien auch keine "gemäßigten Rebellen", sondern dort heißen sie korrekt "al Nusra Front, Ableger von Al Kaida".)
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Assad ist im Vorjahr trotz der bedrückenden Situation in seinem Land unter drei Kandidaten mit über 80-Prozent-Mehrheit zum Präsidenten gewählt worden. Der Westen bestritt den demokratischen Charakter der Wahl, weil nicht alle Syrer wählen konnten (wegen der Invasion des IS und Besetzung weiter Teile des Landes) und weil Personen nicht wahlberechtigt waren, die in den letzten 10 Jahren nach Syrien gekommen waren.
Bezeichnenderweise spielen bei ARD-aktuell vergleichbare Einwände im Hinblick z. B. auf die Ukraine keine Rolle. Dort konnten die meisten Ostukrainer wegen der Terror-Aktionen ihrer Regierung gegen sie zwar auch nicht wählen; trotzdem betitelt die Tagesschau den Oligarchen Poroschenko als Staatspräsident. Notabene: Bei den vorjährigen Wahlen in Lettland ließ ARD-aktuell ebenfalls keine Bedenken erkennen, obwohl 7 Prozent der Bevölkerung wegen ihrer russischen Wurzeln von der Wahl ausgeschlossen waren.
Setzt man diese Vergleichsmaßstäbe an, muss der Syrer Assad selbst nach unseren Demokratie-Kriterien als demokratisch gewählt gelten. Ein gewähltes Staatsoberhaupt mit der Bezeichnung „Machthaber“ verächtlich zu machen und dem Publikum zu suggerieren, es handle sich um einen Diktator (was im Fall Assads in den TS- und TT-Sendungen mittlerweile schon manisch-chronisch geschieht) ist als eine grobe Verletzung der staatsvertraglichen Verpflichtung zu objektiver und wahrheitsgemäßer Berichterstattung anzusehen. Fälschung und Lüge bedürfen nicht immer ganzer Sätze, es reicht, wie in dem hier beklagten Fall, die Wahl eines einzigen irreführenden, suggestiven, ungerechtfertigten Begriffs oder eines Schmähworts.
Wir fordern Sie auf, den Regelverstoß festzustellen, den Rundfunkrat darüber zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass sich redaktionelle Fehlverhalten dieser Art nicht mehr wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bräutigam
Friedhelm Klinkhammer