Zitiert:
Jeder einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Vertreter "des ganzen Volkes" zu sein: Art. 38 Abs. 1 GG.
Vertreter, die bewußt und gewollt lediglich die Interessen eines Teils der Bevölkerung (oder gar nur eigene Interessen) vertreten, handeln nicht in Einklang mit ihren grundgesetzlichen Aufgaben.
Das Demokratieprinzip verpflichtet, den Staat nach dem verfassungskonformen Willen der Mehrheit zu leiten. Eine "Brandmauer" manipuliert den Begriff dieser Mehrheit. Sie hintertreibt das Gleichheitspostulat aller Wählerstimmen, indem sich eine künstliche kleinere "Mehrheit" im Parlament informell zum eigentlich relevanten Verfassungsorgan proklamiert und Sachfragen auf der Metaebene dieser Scheinlegitimität beantwortet.
Abstimmungen nach Maßgabe der verfassungsgemäß konstituierten Mehrheitsverhältnisse sind mithin kein "Tabubruch", sondern ein Gebot des Verfassungsrechtes. Der Bruch eines Tabus liegt vielmehr in der Anmaßung eines Gesetzgebungsorgans, die exklusive Kompetenz des Verfassungsgerichtes zur Irrelevanterklärung politischer Parteien im Parlament zu usurpieren und einer Fraktion gegenüber durchsetzen zu wollen.
In der Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten liegt, seine historische Vergleichsmusterbildung selbstkritisch zu hinterfragen: Dient der Versuch, Teile des Parlaments von der Willensbildung ausschließen zu wollen, einem "Nie wieder" im Sinne der 1930er Jahre? Liegen die Voraussetzungen einer solchen Gleichbehandlung beider Lagen also tatsächlich vor?
Oder führt das Abweichen vom grundgesetzlichen Regelkanon faktisch dazu, die Befriedungsfunktion des Rechts außer Kraft zu setzen? In diesem Falle würden die Verteidiger des Antitotalitären nolens volens genau die Lage heraufbeschwören, die sie zu verhindern beabsichtigen.
Bevor es 1933 wurde, lebte Deutschland bekanntlich nach den Regeln der "Weimarer Republik". Und diese Republik war eine "Weimarer", weil es die Gewaltausbrüche in Berlin unmöglich machten, in der Hauptstadt eine postmonarchistische Demokratie zu organisieren.
Demokratie lebt (wie das Bundesverfassungsgericht wieder und wieder betont hat) vom "geistigen Meinungskampf". Wer nicht mit dem Geist argumentiert, sondern mit den Fäusten, der verläßt das Fundament des Grundgesetzes.
Quelle: https://x.com/GebauerCarlosA/status/1886002995592389050
Die Rechtsecke
Re: Die Rechtsecke
Jurist: In Zukunft kann der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk verklagt werden
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sieht sich seit einiger Zeit zunehmender Kritik ausgesetzt. Neben Diskussionen um Programminhalte und Beitragszahlungen geht es nun verstärkt um die Frage, wie weit die journalistischen Freiheiten öffentlich-rechtlicher Sender tatsächlich reichen dürfen – und wie sie rechtlich überprüft werden können.
Ein Punkt ist dabei die Einhaltung presserechtlicher und ethischer Standards. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint sich dies zu einem spannenden juristischen Feld zu entwickeln, in dem eine neue Klage nun vorangehen soll.
Der fernsehbekannte Jurist und Autor Carlos Gebauer bereitet eine solche Klage derzeit vor. Warum gerät der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor Gericht?
Ausgangspunkt für die Klage ist ein sogenanntes „Obiter Dictum“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Das Gericht stellte darin klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar als Behörden gelten, sich jedoch gleichzeitig auf Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit berufen können. Diese „Janusköpfigkeit“ – also eine Behörde zu sein und zugleich Grundrechtsträger – hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass Maßnahmen der Sender juristisch nur schwer angreifbar waren.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun aber, dass jegliches staatliches Handeln in Deutschland nach Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz einer richterlichen Überprüfung zugänglich sein muss.
(...)
Der juristische Vorstoß wird von Carlos Gebauer begleitet, der selbst jahrelange Fernseh-Erfahrung gesammelt hat. Zwischen 2002 und 2011 trat er bei Formaten wie „Das Strafgericht“ (RTL) und „Die Zwei – Anwälte mit Herz“ (Sat.1) auf. Dort erlebte er aus nächster Nähe, wie Fernsehen gemacht wird und wie wenig das Gezeigte oft mit der realen Realität zu tun hat.
Dieser Einblick in Produktionsabläufe und dramaturgische Zwänge hat ihn sensibel dafür gemacht, wie Beiträge konstruiert und geschnitten werden können. Gerade diese Erkenntnis untermauert sein Interesse an verbindlichen Standards, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer zuverlässige Informationen erhalten.
Kompletter Beitrag: https://www.gegen-hartz.de/news/jurist- ... werden-gez
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sieht sich seit einiger Zeit zunehmender Kritik ausgesetzt. Neben Diskussionen um Programminhalte und Beitragszahlungen geht es nun verstärkt um die Frage, wie weit die journalistischen Freiheiten öffentlich-rechtlicher Sender tatsächlich reichen dürfen – und wie sie rechtlich überprüft werden können.
Ein Punkt ist dabei die Einhaltung presserechtlicher und ethischer Standards. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint sich dies zu einem spannenden juristischen Feld zu entwickeln, in dem eine neue Klage nun vorangehen soll.
Der fernsehbekannte Jurist und Autor Carlos Gebauer bereitet eine solche Klage derzeit vor. Warum gerät der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor Gericht?
Ausgangspunkt für die Klage ist ein sogenanntes „Obiter Dictum“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Das Gericht stellte darin klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar als Behörden gelten, sich jedoch gleichzeitig auf Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit berufen können. Diese „Janusköpfigkeit“ – also eine Behörde zu sein und zugleich Grundrechtsträger – hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass Maßnahmen der Sender juristisch nur schwer angreifbar waren.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun aber, dass jegliches staatliches Handeln in Deutschland nach Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz einer richterlichen Überprüfung zugänglich sein muss.
(...)
Der juristische Vorstoß wird von Carlos Gebauer begleitet, der selbst jahrelange Fernseh-Erfahrung gesammelt hat. Zwischen 2002 und 2011 trat er bei Formaten wie „Das Strafgericht“ (RTL) und „Die Zwei – Anwälte mit Herz“ (Sat.1) auf. Dort erlebte er aus nächster Nähe, wie Fernsehen gemacht wird und wie wenig das Gezeigte oft mit der realen Realität zu tun hat.
Dieser Einblick in Produktionsabläufe und dramaturgische Zwänge hat ihn sensibel dafür gemacht, wie Beiträge konstruiert und geschnitten werden können. Gerade diese Erkenntnis untermauert sein Interesse an verbindlichen Standards, damit die Zuschauerinnen und Zuschauer zuverlässige Informationen erhalten.
Kompletter Beitrag: https://www.gegen-hartz.de/news/jurist- ... werden-gez
Re: Die Rechtsecke
Tagesschau: Trump-Bericht verletzt Sachgerechtigkeitsgebot
Trump als "verurteilten Steuerbetrüger" zu bezeichnen, sei faktisch falsch, stellt die SRG-Ombudsstelle fest.
Die SRG-Ombudsstelle hat einen Beitrag der Tagesschau zu US-Präsident Trump beanstandet. Beim Beitrag, in dem Trump als «verurteilter Steuerbetrüger» bezeichnet wird, stelle man einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest. Trump als "verurteilten Steuerbetrüger" zu bezeichnen, sei faktisch falsch, hiess es im SRF-Newsletter vom Mittwoch.
Die besagte Millionenstrafe für Steuerdelikte aus dem Jahr 2023 habe dem Unternehmen "Trump Organization", nicht der Privatperson Trump gegolten, so die Ombudsstelle in ihrer Stellungnahme. Die Tagesschau verletze damit durch ihre Wortwahl im Jahresrückblick vom 26. Dezember 2024 die Privatperson Trump in dessen Persönlichkeit.
https://www.persoenlich.com/medien/trum ... keitsgebot
Trump als "verurteilten Steuerbetrüger" zu bezeichnen, sei faktisch falsch, stellt die SRG-Ombudsstelle fest.
Die SRG-Ombudsstelle hat einen Beitrag der Tagesschau zu US-Präsident Trump beanstandet. Beim Beitrag, in dem Trump als «verurteilter Steuerbetrüger» bezeichnet wird, stelle man einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest. Trump als "verurteilten Steuerbetrüger" zu bezeichnen, sei faktisch falsch, hiess es im SRF-Newsletter vom Mittwoch.
Die besagte Millionenstrafe für Steuerdelikte aus dem Jahr 2023 habe dem Unternehmen "Trump Organization", nicht der Privatperson Trump gegolten, so die Ombudsstelle in ihrer Stellungnahme. Die Tagesschau verletze damit durch ihre Wortwahl im Jahresrückblick vom 26. Dezember 2024 die Privatperson Trump in dessen Persönlichkeit.
https://www.persoenlich.com/medien/trum ... keitsgebot
Re: Die Rechtsecke
Die aktuelle Verfassungsbeschwerde von Marcel Luthe vom 20. März 2025 richtet sich gegen die am 18. März 2025 verabschiedete Änderung des Grundgesetzes (BT-Drucksache 20/15096), die nach seiner Auffassung vor dem neuen und nicht vor dem alten Bundestag zur Abstimmung gestellt wurde und dort die erforderliche Mehrheit durch die stimmberechtigten neu gewählten Parlamentarier nicht erreichte.
Luthe argumentiert, dass die Entscheidung des Bundestages verfassungswidrig zustande gekommen sei, da der 21. Deutsche Bundestag an diesem Tag bereits konstituiert war und somit der 20. Bundestag keine Gesetzgebungsbefugnis mehr hatte. In seinem Post auf X, in dem er die Verfassungsbeschwerde öffentlich zugänglich macht, betont er dabei die historische Einzigartigkeit des Vorgangs:
„Parlamentshistorisch ist das, was SPD, Grüne und CDU/CSU getan haben, einmalig und ein frontaler Angriff auf das Demokratieprinzip.“
https://x.com/GGLuthe/status/1902817355123789923
https://www.gg-gewerkschaft.de/merzschulden
Bericht: https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/verfassungsbeschwerde-gegen-den-bundestag-war-die-grundgesetzaenderung-vom-18-maerz-2025-rechtswidrig
Luthe argumentiert, dass die Entscheidung des Bundestages verfassungswidrig zustande gekommen sei, da der 21. Deutsche Bundestag an diesem Tag bereits konstituiert war und somit der 20. Bundestag keine Gesetzgebungsbefugnis mehr hatte. In seinem Post auf X, in dem er die Verfassungsbeschwerde öffentlich zugänglich macht, betont er dabei die historische Einzigartigkeit des Vorgangs:
„Parlamentshistorisch ist das, was SPD, Grüne und CDU/CSU getan haben, einmalig und ein frontaler Angriff auf das Demokratieprinzip.“
https://x.com/GGLuthe/status/1902817355123789923
https://www.gg-gewerkschaft.de/merzschulden
Bericht: https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/verfassungsbeschwerde-gegen-den-bundestag-war-die-grundgesetzaenderung-vom-18-maerz-2025-rechtswidrig
Re: Die Rechtsecke
Erfolg für schweizer Journalisten bei F-35-Akten
Zwei Medienschaffende erzielen vor dem Bundesgericht einen wichtigen Erfolg im Kampf um F-35-Unterlagen. Die höchste Instanz weist die von Armasuisse und Empa angeführten Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip zurück. Das Transparenzgebot muss bei der Kampfjetkauf-Dokumentation neu geprüft werden – für Lärmmessungen wie auch Evaluationskriterien.
Zwei Medienschaffende haben bei der Herausgabe von Akten über den Kauf des Kampfjets F-35 vor Bundesgericht einen Etappensieg erreicht. Die höchste Instanz bezeichnete die von Armasuisse und Empa geltend gemachten Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip als nicht anwendbar.
Einer der Beschwerdeführer vom Medienkonzern Tamedia verlangte von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) Einsicht in die Resultate der Lärmmessungen bei Testflügen des F-35 und der Konkurrenzmodelle F/A-18 Super Hornet, Eurofighter Typhoon und Dassault Rafale.
Ein weiterer Medienschaffender von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wollte vom Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) Berichte über die Bewertungsmethoden und Kriterien sowie deren Gewichtung bei der Kampfflugzeug-Evaluation erhalten. Trotz Intervention des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erhielten beide Journalisten keine befriedigenden Auskünfte.
https://www.persoenlich.com/medien/erfolg-fur-journalisten-bei-f-35-akten
Zwei Medienschaffende erzielen vor dem Bundesgericht einen wichtigen Erfolg im Kampf um F-35-Unterlagen. Die höchste Instanz weist die von Armasuisse und Empa angeführten Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip zurück. Das Transparenzgebot muss bei der Kampfjetkauf-Dokumentation neu geprüft werden – für Lärmmessungen wie auch Evaluationskriterien.
Zwei Medienschaffende haben bei der Herausgabe von Akten über den Kauf des Kampfjets F-35 vor Bundesgericht einen Etappensieg erreicht. Die höchste Instanz bezeichnete die von Armasuisse und Empa geltend gemachten Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip als nicht anwendbar.
Einer der Beschwerdeführer vom Medienkonzern Tamedia verlangte von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) Einsicht in die Resultate der Lärmmessungen bei Testflügen des F-35 und der Konkurrenzmodelle F/A-18 Super Hornet, Eurofighter Typhoon und Dassault Rafale.
Ein weiterer Medienschaffender von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wollte vom Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) Berichte über die Bewertungsmethoden und Kriterien sowie deren Gewichtung bei der Kampfflugzeug-Evaluation erhalten. Trotz Intervention des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erhielten beide Journalisten keine befriedigenden Auskünfte.
https://www.persoenlich.com/medien/erfolg-fur-journalisten-bei-f-35-akten
Re: Die Rechtsecke
Kommt wirklich ein "Lügen-Verbot"?
Einige Medien haben im Koalitionsvertrag ein angeblich geplantes “Lügen-Verbot” entdeckt und befürchten das Ende der Meinungsfreiheit. Was an den Befürchtungen rechtlich dran ist, zeigen Tobias Gostomzyk und Victor Meckenstock. […]
Zunächst aber zum Originaltext. Wörtlich heißt es dort auf Seite 123:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luegenverbot-bunderegierung-wahrheit-meinungsfreiheit
Einige Medien haben im Koalitionsvertrag ein angeblich geplantes “Lügen-Verbot” entdeckt und befürchten das Ende der Meinungsfreiheit. Was an den Befürchtungen rechtlich dran ist, zeigen Tobias Gostomzyk und Victor Meckenstock. […]
Zunächst aber zum Originaltext. Wörtlich heißt es dort auf Seite 123:
Und im gesamten Kontext:"Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt."
Es folgen Ausführungen zur Regulierung sozialer Netzwerke, namentlich den Digital Services Act. Einige Medien empörten sich aufgrund der zitierten Passage. Sie sprechen davon, dass nun ein "Lügen-Verbot" drohe oder befürchten ein "Wahrheitsministerium". Alles zum Nachteil freier Rede. Was ist an den Befürchtungen dran? Zwei Lesarten der Passage des Koalitionsvertrags sind unterscheidbar: Eine isolierte Betrachtung des Satzes und eine im Kontext.“Gezielte Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere Demokratie, ihre Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.”
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/luegenverbot-bunderegierung-wahrheit-meinungsfreiheit
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