Sehr geehrte Damen und Herren,
am 6.12.2024 habe ich folgende Programmbeschwerde an die Publikumsstelle des WDR gesendet und lediglich eine Eingangsbestätigung in der Form "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten" erhalten. Angesichts der Tatsache, dass gerade in der EU Wahlen einfach ignoriert bzw. sogar annulliert werden, wenn das Ergebnis nicht gefällt (Rumänien) bin ich mit einer "Nichtbehandlung" meiner Beschwerde nicht einverstanden. Sollte das zu einer erhöhten Arbeitsbelastung bei Ihnen führen, hier einfache Abhilfe: Halten Sie sich doch mal ausnahmsweise an den Staatsvertrag
und hören Sie mit diesen anhaltenden Manipulationsversuchen auf. Berichten Sie doch mal objektiv (das hatten wir schon lange nicht mehr).
Nun meine Beschwerde vom 06.12.2024:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Beitrag (abrufbar unter https://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle- ... n-100.html ) erhebe ich Programmbeschwerde. Dieser Beitrag ist nicht nur tendenziös und einseitig, er verbreitet auch Falschinformationen.
Im Gegensatz zu Deutschland, wo das Ergebnis einer demokratischen Wahl einfach rückgängig gemacht wurde, die in dem Zusammenhang versprochene Neuwahl binnen eines Jahres dann einfach „vergessen“ wurde, oder aber ein Wahlergebnis einfach ignoriert wird und die undemokratischen Brandmauerparteien es nicht mal für nötig erachten, mit der Partei, die ein eindeutiges Wählervotum (AfD in Thüringen) erhalten hat, auch nur zu reden, zählt in Georgien das Votum einer demokratischen Wahl noch etwas.
Die Partei „Georgischer Traum“ ist der eindeutige Gewinner der Wahl. Dies wurde von unzähligen, internationalen Wahlbeobachtern auch so bestätigt. Auch die Beobachter der OSZE konnten keine wesentlichen Mängel feststellen. Das die Opposition das Ergebnis nicht anerkennt, ist nicht neu. Das tut sie immer. Allerdings konnte auch die gegenwärtige Staatspräsidentin keine Belege für Wahlbetrug vorweisen, behauptet aber trotzdem, dass es Betrug gegeben hat und ruft (mit EU Unterstützung) zu Protesten auf.
https://de.rt.com/kurzclips/video/224356-praesidentin-georgiens-staatsanwaltschaft-soll-sich/
Anders als in Ihrem Bericht dargestellt, ist die Partei Georgischer Traum auch nicht antieuropäisch oder pro russisch. Sie setzen die Beitrittsbemühungen zur EU auf Grund der unverschämten Einmischungsversuche der EU in die innerstaatlichen Angelegenheiten nur für 2 Jahre zurück. Die fortdauernden Versuche der USA und EU mit Hilfe sogenannter NGO’s in Georgien einen 2. Maidan zu installieren um eine 2. Front gegen Russland zu eröffnen werden von Georgien zu Recht nicht toleriert. Der vom Westen aufgestachelte Mob demonstriert auch nicht friedlich gegen die Regierung, sondern prügelt mit Eisenstangen und Steinen auf die Polizeibeamten ein.
Sie behaupten in ihrem „Bericht“ über die georgische Polizei wortwörtlich: „die Männer provozieren die Demonstranten“. Wenn die Polizei sich gegen Steinewerfer zur Wehr setzt, eine Stürmung des Parlaments durch diesen Mob verhindert, dann ist das also „Provokation“. Weiterhin behaupten Sie in dem Beitrag, dass die Wahl „international kritisiert wird, wegen Betrugs und Fälschungen“. Das ist eine klare Falschbehauptung. Wie oben schon beschrieben, haben die offiziellen internationalen Wahlbeobachter keinen Wahlbetrug feststellen können. Wenn US oder EU bezahlte sogenannte NGO’ s das anders sehen, stellt das die Wahl keinesfalls in
Frage. Ihre Zeugenauswahl in diesem Bericht ist einseitig manipulativ.
So handelt es sich bei Tamar Jakeli um eine queere Aktivistin vom Verein Tbilisi Pride https://www.dw.com/de/wahl-in-georgien- ... a-70582843 die doch tatsächlich behauptet, dass „friedliche Bürger die
Entscheidung der unrechtmäßigen Regierung abwenden können“. Steinewerfer sind also „friedliche Bürger“ und eine vom Volk gewählte Regierung ist also „unrechtmäßig“. Für die Ausstrahlung des mit Kopfverletzung im Krankenhaus liegenden deutschen Journalisten Dominik Reichert war dann „keine Zeit mehr“. Er räumt mit dem Märchen über Polizeigewalt auf. Sehr informativ in diesem Zusammenhang auch der Beitrag von Thomas Röper.
Mir ist kein Fall bekannt, dass in Deutschland anlässlich zahlreicher Fälle von Polizeigewalt gegenüber Demonstranten gegen die Coronamaßnahmen auch nur ein Beamter nach Polizeigewalt bei den Verletzten nachgefragt hätte.
Ihr Beitrag verstößt klar gegen die Programmrichtlinien. Er hat nichts mit umfassender und unvoreingenommener Berichterstattung zu tun. Stellen Sie das richtig (Als Gegendarstellung in einer der nächsten Sendungen, nicht nur in Ihrem Internetauftrag).
Aus Gründen der Transparenz geht eine Kopie dieses Schreibens und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Korrespondenz an die Ständige Publikumskonferenz mit Bitte um Veröffentlichung.
Mit freundlichen Grüssen
Ralf Binde
WDR - Desinformation zu den Wahlen in Georgien
Re: WDR - Desinformation zu den Wahlen in Georgien
Sehr geehrter Herr Binde,
vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Februar 2025. Sie kritisieren die Sendung ,Aktuelle Stunde' vom 6. Dezember 2024 und schreiben, dass Sie eine „(förmliche) Programmbeschwerde“ einlegen. Eine „förmliche Programmbeschwerde“ liegt nach dem WDR-Gesetz vor, wenn Sie nicht nur Kritik an besagter Sendung üben, sondern eine Verletzung von Programmgrundsätzen geltend machen, die nach § 10 Absatz 2 WDR-Gesetz geregelt sind.
Genügt eine Programmbeschwerde diesen formalen Kriterien, ist erster Adressat die Intendantin des Senders, da sie für die gesendeten Inhalte verantwortlich ist. Wir haben Ihre E-Mail deshalb an die zuständige Intendanz mit der Bitte um Prüfung und rasche Bearbeitung Ihres Anliegens weitergeleitet. Über die Antwort des WDR auf Ihre Kritik und zu der Frage, ob die Bedingungen für eine förmliche Programmbeschwerde gegeben sind, wird der Rundfunkrat informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Antwort unter Umständen einige Zeit in Anspruch nimmt. Bitte haben Sie daher etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk
Referentin
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
www.wdr-rundfunkrat.de
vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Februar 2025. Sie kritisieren die Sendung ,Aktuelle Stunde' vom 6. Dezember 2024 und schreiben, dass Sie eine „(förmliche) Programmbeschwerde“ einlegen. Eine „förmliche Programmbeschwerde“ liegt nach dem WDR-Gesetz vor, wenn Sie nicht nur Kritik an besagter Sendung üben, sondern eine Verletzung von Programmgrundsätzen geltend machen, die nach § 10 Absatz 2 WDR-Gesetz geregelt sind.
Genügt eine Programmbeschwerde diesen formalen Kriterien, ist erster Adressat die Intendantin des Senders, da sie für die gesendeten Inhalte verantwortlich ist. Wir haben Ihre E-Mail deshalb an die zuständige Intendanz mit der Bitte um Prüfung und rasche Bearbeitung Ihres Anliegens weitergeleitet. Über die Antwort des WDR auf Ihre Kritik und zu der Frage, ob die Bedingungen für eine förmliche Programmbeschwerde gegeben sind, wird der Rundfunkrat informiert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Antwort unter Umständen einige Zeit in Anspruch nimmt. Bitte haben Sie daher etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk
Referentin
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
www.wdr-rundfunkrat.de
Re: WDR - Desinformation zu den Wahlen in Georgien
Eine Beschwerde wurde versehentlich vergessen.
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