Programmbeschwerde gegen Ausstrahlung „Halloween - Die Nacht des Grauens"

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Programmbeschwerde gegen Ausstrahlung „Halloween - Die Nacht des Grauens"

Beitrag von Maren »

Zweites Deutsches Fernsehen
Intendanz
Herrn Intendant Dr. Thomas Bellut
ZDF-Straße 1
55127 Mainz


30.05.2016


Programmbeschwerde gegen Ausstrahlung „Halloween - Die Nacht des Grauens"

Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,

der Presse war zu entnehmen, dass das ZDF am Sonntag, den 29.5.2016, morgens um 6 Uhr statt der Kindersendung „Coco, der neugierige Affe" einen Horrorfilm mit dem Titel „Halloween - Die Nacht des Grauens" für etwa 29 Minuten ausgestrahlt hat.

Damit haben Sie gegen den geltenden Rundfunkstaatsvertrag § 3, Ziff. 1 und den Jugendschutzmedienstaatsvertrag § 4, Ziff.5 und § 5, Ziff. 4 und 5 eklatant verstoßen.

Ich bitte Sie, mir die folgenden Fragen zu beantworten :

1) War die unzulässige Ausstrahlung dieses Horrorfilms innerhalb einer Kindersendung vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig? Wie ordnen Sie das Fehlverhalten Ihres Senders ein?

2) Warum mussten erst Außenstehende (Eltern, Großeltern) auf die unzulässige Ausstrahlung besonders hinweisen und sich beklagen? Warum wurde sie nicht vom zuständigen Sendeleiter verhindert?

3) Welche Maßnahmen werden die ZDF-Leitung und die Programmverantwortlichen unternehmen, damit die gesetzlichen Vorgaben der genannten Rundfunkstaatsverträge künftig eingehalten werden?

Der Beschwerdeführer sieht die generelle Ausstrahlung dieses Horrorfilms im Übrigen auch außerhalb der Jugendschutzzeiten als nicht vereinbar mit dem Programmauftrag des ZDF nach dem Rundfunkstaatsvertrag an.

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass ich vorhabe, meine Programmbeschwerde sowie Ihre Antwort der „Ständigen Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien" für die Veröffentlichung auf deren Webseite zur Verfügung zu stellen, um damit auch anderen interessierten Bürgern Ihre Stellungsnahme zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichem Gruß
XXXXX*


*Der Name des Beschwerdeführers ist dem ZDF und uns bekannt.
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Maren
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Re: Programmbeschwerde gegen Ausstrahlung „Halloween - Die Nacht des Grauens"

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer erhielt eine Antwort vom Intendanten des ZDF die nicht ganz zufriedenstellend war. Der Beschwerdeführer hatte kein Fax, sondern einen normalen Brief an das ZDF gesendet und auch die generelle Ausstrahlung eines solchen Filmes im Programm beklagt.
Halloween_geschwärzt.pdf
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