NuoViso Filmproduktion
Frank Höfer, Steffen Höfer &
Michael Swoboda GbR
Hardenbergstr. 64
04275 Leipzig
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro/Rundfunkrat
zu Hd. Herrn Flath
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig
Leipzig, den 14. Juli 2016
Formale Programmbeschwerde gegen den Beitrag des MDR-Magazins „FAKT“ vom 29.06.2016
Sehr geehrter Herr Flath,
sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte des MDR,
hiermit erheben wir formal Programmbeschwerde gegen den Beitrag des MDR-Magazins „FAKT“ vom 29.06.2016, der sich in einem Kurzbeitrag der NuoViso-Produktion „Ukrainian Agony“ und dessen Autor Mark Bartalmai widmet.
Der tendenziöse Beitrag verstößt aus unserer Sicht eklatant gegen die Regeln des Pressekodex sowie gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da er wahrheitswidrig Zusammenhänge konstruiert, schlecht recherchiert ist und entgegen der Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten abweichende Auffassungen über geopolitische Konflikte verunglimpft.
Der NuoViso-Film „Ukrainian Agony“ wird von Moderator Thomas Kausch als „ein weiteres Beispiel“ für das Muster so genannter pro-russischer Propaganda dargestellt, die sich einreihe in eine Serie von Vorkommnissen rund um den Fall „Lisa“, beabsichtigt als „offene Provokation durch Russland“, bzw. „Machtdemonstration russischer Informationskrieger“. Die Anmoderation, die den Eindruck erweckt, über dem Macher zögen finstere Mächte aus Moskau die Strippen, entbehrt jeder faktischen Grundlage und trägt deutliche Züge von verschwörungstheoretischen Ansätzen. Der Beitrag behauptet wahrheitswidrig, unser Film enthalte „Fake Stories“, „abenteuerliche Behauptungen“ und „absurde Sachen“, ohne auch nur mit einer einzigen Silbe darauf einzugehen, worin diese eigentlich bestehen sollen.
Die im besten Fall noch als fahrlässig zu bezeichnende Recherche des Mitteldeutschen Rundfunks zu seinem Beitrag widerspricht den im aktuellen Rundfunkstaatsvertrag nieder geschriebenen Grundsätzen für den Betrieb von Rundfunkanstalten. Laut § 3, Abs. 1 sollen deren Angebote dazu beitragen, „die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.“ NuoViso sieht diesen Grundsatz verletzt, da die faktenlose, öffentliche Diskreditierung eines konkurrierenden Filmangebotes als „Propaganda“ keineswegs dazu beiträgt, die Achtung vor der Meinung anderer zu stärken, sondern offensichtlich den Zweck verfolgt, eine abweichend geäußerte Meinung zu diffamieren.
Der „FAKT“-Beitrag läuft auch dem im Rundfunkstaatsvertrag definierten Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zuwider, wie er in § 11, Abs. 1 formuliert ist. Demnach hat auch der Mitteldeutsche Rundfunk durch einen „umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen“ die „internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern“ zu fördern.
Der konstruierte und faktenfreie Vorwurf gegenüber unserem europäischen Nachbarland Russland, es betreibe mittels deutscher Laienjournalisten „Propaganda“ zu Lasten des Westens, trägt weder zur internationalen Verständigung bei, noch wird er § 11, Abs. 2 gerecht, „bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit“ seiner Angebote zu berücksichtigen.
Auch den im Pressekodex nieder geschriebenen Maßstäben journalistischen Arbeitens trägt der „FAKT“-Bericht nicht Rechnung. Bereits das in Ziffer 1 fest geschriebene Gebot der „wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit“ wird im Beitrag dadurch verletzt, dass ein Beweis des getätigten Propagandavorwurfs gegen den Autor Mark Bartalmai nicht vorgelegt wird, sondern an seiner statt die Meinungsäußerung eines Mitarbeiters eines pro-westlichen Think Tanks, ohne gleichzeitig darauf hin zu weisen, zu welcher Partei im Konflikt USA/Russland der Verein „Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik“ gehört – und wer ihn finanziert.
Auch die in Ziffer 2 festgelegte Sorgfaltspflicht wurde durch das Magazin offensichtlich ignoriert. „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben“, heißt es dort unmissverständlich. Im konkreten Fall des Vorwurfes, „Ukrainian Agony“ verbreite „Verschwörungstheorien“, „Fake Stories“, „absurde Sachen“ und „abenteuerliche Behauptungen“, hätte die gebotene Sorgfalt darin bestehen müssen, sich selbst in die Ostukraine zu begeben, um dort den Wahrheitsgehalt des von Mark Bartalmai präsentierten Rechercheergebnisses zu prüfen, anstatt es pauschal als wahrheitswidrig zu verwerfen. Wenn die MDR-Redaktionen dazu nicht in der Lage sind, sollten sie auf diffamierende Beiträge wie den beanstandeten verzichten.
Der gesamte Beitrag entspricht im Ergebnis allen Kriterien für eine tendenziöse Berichterstattung, welche durch die gezielte Auswahl des auf allen Kanälen straff parteiisch argumentierenden DGAB-Experten Stefan Meister, die Legitimität des Redaktions-Standpunktes untermauern soll. Publikumsbeschimpfung inklusive.
Was der in der Anmoderation genannte Fall „Lisa“, sowie der Auftritt Mark Bartalmais als Privatperson auf einer Demonstration mit dem Inhalt des Films zu tun hat, erschließt sich an dieser Stelle nicht. Auch, dass der Autor zum Schutze seiner Privatsphäre unter einem Pseudonym auftritt, wurde als belastendes Indiz dargestellt, obwohl dies bei öffentlich exponierten Journalisten und anderen Darstellern in den Medien durchaus üblich ist. Das gleiche gilt für die Tatsache, dass auch Journalisten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gelegentlich falscher Kriegspropaganda aufsitzen und diese unbekümmert weiterverbreiten, ohne diese - im Gegensatz zu Mark Bartalmai - im Nachhinein zu korrigieren.
Wir fordern Sie in aller Form zur Prüfung unserer Beschwerde und zur Beibringung eindeutiger Quellen für jene Behauptungen auf, welche im Beitrag sachwidrig erhoben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Höfer Steffen Höfer Michael Swoboda
MDR-Magazin „FAKT“ und „Ukrainian Agony“
Re: MDR-Magazin „FAKT“ und „Ukrainian Agony“
Die Firma NuoViso Filmproduktion erhielt eine Antwort auf ihre Beschwerde aus der juristischen Direktion des MDR.
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