Programmbeschwerde: Bewusste Falschinformation
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -4795.html
Werte Damen und Herren Rundfunkräte, werter Herr Intendant,
im Zuge der Berichterstattung über die Berliner Konferenz mit dem russischen Präsidenten W. Putin am 19. Oktober 2016 fragte (wie von ihr gewohnt in verkorkstem Deutsch) Tagesthemen-Moderatorin Caren Miosga während eines Schaltgesprächs mit Thomas Baumann, ARD-Studio Berlin (00:04:07):
„(...) Erklären Sie uns, wie wir das zu verstehen haben: Russland kündigt die Gespräche mit den Amerikanern auf und zwar an dem Tag, an dem sie mit der Kanzlerin und ihrem Außenminister zusammensitzen (...)“
Daraufhin Baumann (00:04:32):
„(...) Wenn sich der russische Außenminister Sergej Lawrow weigert, direkt über Syrien mit seinem US-Amtskollegen Kerry zu sprechen (...)“
Nicht Russland hat die Gespräche mit den USA aufgekündigt. Sondern die USA haben die Gespräche mit Russland abgebrochen.
Nicht einmal wir kritische Zuschauer haben uns bis anhin vorstellen können, dass der Beleg für eine so massive Faktenverdrehung, eine Tagesthemen-Falschdarstellung, bei ARD-aktuell selbst zu finden sein würde. Tagesschau-Sendung vom 15.10. 2016, nur vier Tage vorher:
„(...) Zuletzt hatten die USA die direkten Gespräche abgebrochen (...)“
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 16453.html
(ab 00:02:47)
Die Zitate aus der TT-Sendung v. 19.10. sind nicht als Irrtum, als Versehen zu erklären. Solche Falschdarstellungen zeigen Absicht, sie sind aktive Propaganda, ein Verstoß gegen die Programmrichtlinien des Staatsvertrags.
Da seitens der Redaktion ARD-aktuell in Hamburg nichts zur Korrektur unternommen wurde, auch nicht in späteren Sendungen, liegt eben darin, im Nichtstun, ein weiterer Verstoß gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien, gegen den wir hier ausdrücklich Beschwerde führen.
Beim 4. Evangelischen Medienkongress vom 12. bis 13. Oktober in Hamburg erklärte ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke (Hamburg), die Tagesschau „...erhebt keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit – auch wenn ihr das immer wieder unterstellt wird. (...)“
http://www.kath.net/news/57133
Wir unterstellen im hier beklagten Fall, dass ARD-aktuell in der Attitüde der Unfehlbarkeit eine erweisliche Falschinformation nicht widerruft und sich nicht selbst korrigiert.
Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
Bewusste Falschinformation: Abbruch der Gespräche Russland - USA
Re: Bewusste Falschinformation: Abbruch der Gespräche Russland - USA
Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2016
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,
in Ihrer E-Mail vom 23. Oktober 2016 kritisieren Sie die Berichterstattung von ARD-aktuell.
Ich habe die verantwortliche Redaktion von ARD-aktuell gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Lutz Marmor
Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Betreff: Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2016
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,
in Ihrer E-Mail vom 23. Oktober 2016 kritisieren Sie die Berichterstattung von ARD-aktuell.
Ich habe die verantwortliche Redaktion von ARD-aktuell gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Lutz Marmor
Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Re: Bewusste Falschinformation: Abbruch der Gespräche Russland - USA
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Dr. Gniffke gibt zwar zu, dass im Bericht die Formulierung "Abbruch der Gespräche " durch Russland falsch war. Dennoch versucht er, das als hinnehmbar darzustellen und die Redaktion damit reinzuwaschen, dass die Gespräche später – nicht von Russland - sondern von den USA abgebrochen wurden. Auf diesen logischen Zusammenhang muss man erst einmal kommen.
Wir halten fest:
Die Zitate aus der TT-Sendung v. 19.10. sind nicht als Irrtum, als Versehen zu erklären. Solche Falschdarstellungen zeigen Absicht, sie sind aktive und vorsätzliche Propaganda, ein Verstoß gegen die Programmrichtlinien des Staatsvertrags. Da seitens der Redaktion ARD-aktuell in Hamburg nichts zur Korrektur unternommen wurde, auch nicht in späteren Sendungen, liegt eben darin, im Nichtstun, ein weiterer Verstoß gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien, gegen den wir hier ausdrücklich Beschwerde führen.
Wir sind mit den Ausführungen des Chefredakteurs nicht einverstanden. Möge der Rundfunkrat feststellen, was disem Chefredakteur einmal zuzugeben nicht einfällt. Anmerkung unter Bezugnahme auf unser Eingaberecht: Dass ARD-aktuell erkennbare Fehler nicht in der frühesten denkbaren Folgesendung selbst korrigiert, sondern weitermacht und tut, als wäre nichts geschehen, das trägt ebenfalls zum Glaubwürdigkeitsverlust des „Flaggschiffs“ bei.
F. Klinkhammer V. Bräutigam
Herr Dr. Gniffke gibt zwar zu, dass im Bericht die Formulierung "Abbruch der Gespräche " durch Russland falsch war. Dennoch versucht er, das als hinnehmbar darzustellen und die Redaktion damit reinzuwaschen, dass die Gespräche später – nicht von Russland - sondern von den USA abgebrochen wurden. Auf diesen logischen Zusammenhang muss man erst einmal kommen.
Wir halten fest:
Die Zitate aus der TT-Sendung v. 19.10. sind nicht als Irrtum, als Versehen zu erklären. Solche Falschdarstellungen zeigen Absicht, sie sind aktive und vorsätzliche Propaganda, ein Verstoß gegen die Programmrichtlinien des Staatsvertrags. Da seitens der Redaktion ARD-aktuell in Hamburg nichts zur Korrektur unternommen wurde, auch nicht in späteren Sendungen, liegt eben darin, im Nichtstun, ein weiterer Verstoß gegen Programmauftrag und Programmrichtlinien, gegen den wir hier ausdrücklich Beschwerde führen.
Wir sind mit den Ausführungen des Chefredakteurs nicht einverstanden. Möge der Rundfunkrat feststellen, was disem Chefredakteur einmal zuzugeben nicht einfällt. Anmerkung unter Bezugnahme auf unser Eingaberecht: Dass ARD-aktuell erkennbare Fehler nicht in der frühesten denkbaren Folgesendung selbst korrigiert, sondern weitermacht und tut, als wäre nichts geschehen, das trägt ebenfalls zum Glaubwürdigkeitsverlust des „Flaggschiffs“ bei.
F. Klinkhammer V. Bräutigam
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