Programmbeschwerde gegen Gewaltdarstellungen im Fernsehen - TATORT "Dunkelfeld"
Ein Zuschauer schickte uns per Post seine Programmbeschwerde gegen Gewaltdarstellungen im Fernsehen - hier explizit zum TATORT "Dunkelfeld", der während der Adventszeit am 11.12.2016 im Ersten ausgestrahlt wurde.
Beschwerde:
Die Antwort der Intendantin des rbb, Frau Schlesinger, war dem Schreiben beigefügt.
Beschwerde gegen Gewaltdarstellungen im Fernsehen
Re: Beschwerde gegen Gewaltdarstellungen im Fernsehen
Unser Zuschauer war mit der Antwort der Intendantin des rbb auf seine Beschwerde nicht einverstanden und wandte sich nun folgerichtig an den Rundfunkrat des rbb.
Ein paar Tage später erhielt der Beschwerdeführer die Eingangsbestätigung seines Schreibens von der Vorsitzenden des Rundfunkrates, Friederike von Kirchbach, mit dem Hinweis, dass sich zunächst der Programmausschuss zum Thema berate.
Die ebenfalls ablehnende Antwort des Rundfunkrates erreichte den Beschwerdeführer am 31.05.2017. In seinem Anschreiben nahm er Bezug zu der recht eigenwilligen Begründung der Entscheidung, die impliziere, dass es Gewaltdarstellungen in allen TATORTen gebe, diese aber nur deshalb keinen Beitrag zur Verrohung der Gesellschaft leisten, weil "die Bösen" eben keine Sympathieträger seien.
In seiner Replik macht der Beschwerdeführer deutlich, dass er mit der Befassung seiner Eingabe alles andere als zufrieden ist. Auch zeigte er anhand der Vita der Vorsitzenden des Rundfunkrates sein Unverständnis darüber, dass in der Antwort des Gremiums mit keinem Wort auf den beanstandeten Sendetermin der "Folterorgie" eingegangen wurde - einem Adventssonntag, an dem sich Christen aus aller Welt in der Regel mehr Frieden statt Gewalt herbeisehen.
Ein paar Tage später erhielt der Beschwerdeführer die Eingangsbestätigung seines Schreibens von der Vorsitzenden des Rundfunkrates, Friederike von Kirchbach, mit dem Hinweis, dass sich zunächst der Programmausschuss zum Thema berate.
Die ebenfalls ablehnende Antwort des Rundfunkrates erreichte den Beschwerdeführer am 31.05.2017. In seinem Anschreiben nahm er Bezug zu der recht eigenwilligen Begründung der Entscheidung, die impliziere, dass es Gewaltdarstellungen in allen TATORTen gebe, diese aber nur deshalb keinen Beitrag zur Verrohung der Gesellschaft leisten, weil "die Bösen" eben keine Sympathieträger seien.
In seiner Replik macht der Beschwerdeführer deutlich, dass er mit der Befassung seiner Eingabe alles andere als zufrieden ist. Auch zeigte er anhand der Vita der Vorsitzenden des Rundfunkrates sein Unverständnis darüber, dass in der Antwort des Gremiums mit keinem Wort auf den beanstandeten Sendetermin der "Folterorgie" eingegangen wurde - einem Adventssonntag, an dem sich Christen aus aller Welt in der Regel mehr Frieden statt Gewalt herbeisehen.
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