Nichterfüllung des Programmauftrages gem. ZDF-Satzung

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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jensp24

Nichterfüllung des Programmauftrages gem. ZDF-Satzung

Beitrag von jensp24 »

Zweites Deutsches Fernsehen 07. April 2016
Chefredaktion
55100 Mainz





Programmbeschwerde wegen Nichterfüllung des Programmauftrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der ZDF-Satzung heißt es unter § 3 (Aufgaben der Anstalt):

(1) In den Angeboten der Anstalt soll den Fernsehteilnehmern und -teilnehmerinnen und den Nutzern/Nutzerinnen von Telemedien in ganz Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit, vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

Diesem Auftrag wird das Zweite Deutsche Fernsehen nicht gerecht, wenn wichtige Informationen nicht gesendet werden.
Ich beschwere mich hiermit darüber, dass das ZDF es bisher versäumt hat, über die Inhaftierung der Sieglinde Baumert zu berichten. Während auf mehreren privaten Sendebetrieben und Zeitungen darüber berichtet wurde, konnte man nichts darüber in den Zwangsbeitragsfinanzierten Medien erfahren. Als Argument bei Gerichtsverhandlungen und Argumentationen, sowohl des Beitragsservice und der Politik als Rechtfertigung für das Erheben der Rundfunkbeiträge ist es, dass man dafür umfassend informiert werden soll. Genau das geschieht nicht, da man immer noch zusätzlich auf alternative Medien zurückgreifen muss. Ich sehe hier also eine Verletzung des Programmauftrages, sowie der Satzung des ZDF.

Stattdessen erfährt man Unwichtiges z.b. ob man Eier besser im Kühlschrank aufbewahren sollte oder nicht oder man berichtet umfassend über „Mythen im Alltag“. All dies sind Themen die in jedem Boulevard Magazin für deutlich weniger Geld zu erhalten sind. Sie entsprechen auch keineswegs dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der Fall Sieglinde Baumert ist wichtig für die Öffentlichkeit, da hier offensichtlich die Verhältnismäßigkeit von Strafmaßnahmen nicht mehr gewahrt wird.


Mit freundlichen Grüßen

Jens Ploner
jensp24

Re: Nichterfüllung des Programmauftrages gem. ZDF-Satzung

Beitrag von jensp24 »

Sehr geehrter Herr Ploner,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

Zum persönlichen Fall von Frau Baumert dürfen wir aus Datenschutzgründen keine weitergehenden Angaben machen. Der MDR, als zuständige Rundfunkanstalt, hat aber die Vollstreckungsbehörde gebeten, die Haftstrafe in diesem Fall zu erlassen. Trotzdem muss Frau Baumert auch weiterhin die offenen Beiträge bezahlen.

Der Rundfunkbeitrag beruht auf dem Solidargedanken unserer Gesellschaft. Jeder zahlt einen kleinen Betrag, damit alle davon profitieren können. Wenn Einzelne der gesetzlich festgelegten Zahlungspflicht nicht nachkommen, ist das gegenüber allen anderen Zahlern ungerecht. Es ist also im Sinne der Beitragsgerechtigkeit, wenn ausstehende Forderungen nicht ignoriert werden, sondern diese, notfalls per Vollstreckung, geltend gemacht werden.

Für Mahnung und Vollstreckung gibt es in Deutschland ein einheitliches Verfahren, an das sich auch die Rundfunkanstalten halten: Zuerst werden Zahlungserinnerungen verschickt, dann ein Festsetzungsbescheid und Mahnungen. Erst wenn die betreffende Person daraufhin immer noch nicht zahlt, kommt es zur Vollstreckung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ZDF-Zuschauerredaktion

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Original Anfrage:
Von: Jens Ploner
An: Zuschauerredaktion@zdf.de
Datum: 07:04:2016
Gesperrt

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