Findeisen-Todenhöfer-Ahrar al Sham

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Maren
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Findeisen-Todenhöfer-Ahrar al Sham

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Findeisen-Todenhöfer-Ahrar al Sham

Werte Rundfunkräte, werter NDR-Intendant,

die Bundesanwaltschaft hatte am 31. Mai 2016 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen den 24-jährigen syrischen Staatsangehörigen Kamel T. H. J., den 17-jährigen syrischen Staatsangehörigen Azad R., erwirkt. Die Beschuldigten seien hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiya" (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz: "Ahrar al Sham") beteiligt zu haben (§ 129b i.V.m. § 129a, § 25 StGB). Die terroristische Vereinigung "Ahrar al Sham" sei eine der "einflussreichsten salafistisch-jihadistischen Gruppierungen der syrischen Aufstandsbewegung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Regime des syrischen Machthabers Assad zu stürzen und einen allein auf der Scharia gegründeten Gottesstaat zu errichten." Die genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der "Ahrar al Sham" ist nicht bekannt, die Größenordnung wird mit 10.000 bis 20.000 angegeben.

Was bei der obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik als terroristische Vereinigung gilt, ist nach Ansicht der deutschen Bunderegierung ein Friedens-Verhandlungspartner. Der deutsche Außenminister Steinmeier setzte sich Anfang dieses Jahres öffentlich dafür ein, Ahrar al Sham an den Friedensgesprächen in Genf zu beteiligen, obwohl sie von der deutschen Justiz als Organisation gesehen wird, die für einen Staat kämpft, „in dem Demokratie und Säkularismus keinen Platz haben“ und eine „politische Lösung des Konflikts ablehnt.“ Auch Mitglieder der "Westlichen Wertegemeinschaft“ WWG stützten Arhar al Sham und andere Jihad-Gruppen politisch: Gegen den Antrag im UN-Sicherheitsrat, Ahrar al Sham und die „Armee des Islam“ als Terrororganisation einzustufen, legten USA, Frankreich und Großbritannien ein Veto ein.

ARD-aktuell ist da – wie immer regierungskonformistisch - ganz auf der transatlantischen Propagandaschiene und weigert sich ebenfalls, diese zweitstärkste Milizenfraktion, als Terroristen zu bezeichnen. Für das „ARD-Flagschiff" zählt diese Mörderbande zu den "Rebellen" bzw. "moderaten Rebellen", die in Ost-Aleppo an der Seite von Al-kaida gegen die syrische Armee kämpfen. Sie erhalten von den Gniffkes und Schwencks den Heiligenschein von Freiheitskämpfern, die es zu bewundern gilt, weil sie gegen Russen und Assad zu Felde ziehen. Wohlgemerkt: Mörder, die jederzeit Zivilisten massakrieren, wenn die über die international „garantierten“ Wege aus dem Kessel Ost-Aleppo flüchten wollen (worüber ARD-aktuell selbstredend nicht berichtet).

Dass das Propaganda-Lügengebäude längst bröckelt, haben die Gniffkes unserer Zeit offenkundig noch nicht bemerkt.

Reuters berichtete zum Beispiel:
„In Aleppo teilen Rebellen der „Free Syrian Army“ (FSA) ihre Schlachtpläne mit Jaish al-Fatah, eine Allianz islamistischer Gruppen, zu denen der frühere syrische Flügel von al Qaeda gehört."
Das Wallstreet-Journal:
„Einige der größten Rebellengruppen verstärken ihre Allianzen mit al Qaeda-verbündeten Gruppen, trotz einer US-Warnung, sich von den Extremisten zu trennen oder zu riskieren, von Luftschlägen getroffen zu werden.“
ARD-aktuell verschweigt auch sonst alles, was ein schiefes Licht auf die von ihnen gehätschelten Terroristen werfen könnte, sogar, dass eine journalistische Kollegin, die auch für den NDR tätige Reporterin Janina Findeisen alias Marie Delhaes von den "moderaten Rebellen" fast ein Jahr gefangengehalten wurde und während der Gefangenschaft ein Baby zur Welt brachte. Offensichtlich wurde sie erst gegen die Zahlung eines Lösegeldes freigelassen. Die Süddeutsche Zeitung, das Auswärtige Amt und sogar die von ARD-aktuell und Steinmeier geförderte Terrormiliz Ahrar al Sham berichteten über die Freilassung. ARD-aktuell schwieg dagegen, möglicherweise, um das Märchen über die "moderaten Rebellen" nicht zu trüben.

ARD-aktuell unterdrückte auch die Berichterstattung über Jürgen Todenhöfers Besuch in Syrien. Journalistisch wäre eine Nachricht schon deswegen zwingend geboten gewesen, weil damit die übliche, einseitig pro-westliche Berichterstattung hätte kontrastiert werden können. Außerdem hätte den Zuschauern deutlich werden können, dass mutige Reporter sehr wohl die Chance haben, authentisch über Syrien zu berichten und nicht darauf angewiesen sind – wie die ARD glauben machen will – obskure Schwenck-Gehilfen aus der Terroristenszene als Nachrichtenbeschaffer zu nutzen, um das deutsche Publikum an der Nase herumzuführen. Die Amoral und der absolute Verlust berufsethischer Grundsätze, die schien dieser nicht nur von Schwenck geübten Praxis zeigen, ist offfenbar nicht in die Köpfe des ARD-aktuell-Managements zu bekommen. Und bisher ist ein entsprechendes positive Signal auch nicht aus dem Rundrunkrat zu hören gewesen.

Das Verschweigen der Nachrichten über J. Findeisen und J. Todenhöfer ist ein Verstoß gegen die "Pflicht zur umfassenden und objektiven Berichterstattung".

Außerdem ist das permanente Festhalten am Begriff "Rebellen“ auch wegen der eindeutigen Position der deutschen Justiz eine signifikante Irreführung des Fernsehpublikums und bewusste publizistische Unterstützung des syrischen Terrorismus, ebenfalls unvereinbar mit den Programmrichtlinien.

F.Klinkhammer und V. Bräutigam
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Maren
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Re: Findeisen-Todenhöfer-Ahrar al Sham

Beitrag von Maren »

Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 2. und 9. Oktober 2016
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihren E-Mails vom 2. und 9. Oktober 2016 kritisieren Sie erneut die Syrien-Berichterstattung von ARD-aktuell.

Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Stellungnahme_Findeisen_geschwärzt.pdf
(1.74 MiB) 723-mal heruntergeladen
Mit freundlichen Grüßen

Lutz Marmor
Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
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Maren
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Re: Findeisen-Todenhöfer-Ahrar al Sham

Beitrag von Maren »

PB: vom 2. und 9. Oktober 2016- Rebellen/Findeisen/Todenhöfer

Werte Rundfunkräte,

die Anstaltsvertretung führt ellenlang aus, warum der Begriff "Rebellen" für die in Ost-Aleppo wütenden Terroristen richtig sein soll. Sie beantwortet aber nicht die naheliegende Frage, warum, während die deutsche Justiz und die UNO die führenden dschiadistischen Milizen in Ostaleppo als terroristische Vereinigungen bezeichnen, ARD-aktuell trotzdem rechtlich und journalistisch unsauber in den Nachrichten weiterhin statt von Terroristen von Rebellen schwadroniert. Der Grund liegt auf der Hand: Das deutsche Publikum soll an der Nase herumgeführt werden, es soll ihm nicht bewusst gemacht werden, dass Russland und Syrien gegen Verbrecher kämpfen, die teilweise von der "Westlichen Wertegemeinschaft“ sogar noch unterstützt werden. Es ist eine bewusste Manipulation.

Dass über Frau Findeisen angeblich nur deshalb nicht berichtet wurde, weil sie lediglich ein "Lösegeld-Fall" war, ist Schwachsinn: Eine Journalistin, die im eigenen Sender gearbeitet hat, in ihrer Gefangenschaft bei Terroristen ein Kind zur Welt bringt und erst durch Lösegelderpressung freikommt, soll bei den auf Event getrimmten Mainstream-Medien kein Thema sein? Für wie blöd hält ARD-aktuell seine Kritiker?

Über Jürgen Todenhöfer nicht berichtet zu haben,weil andere einschlägig ausgerichtete Mainsstreammedien seine Angaben in Zweifel zogen, ist für Herrn Dr. Gniffke eine tragfähige Begründung?

Denunziation als Auswahlkriterium für Nachrichten, schäbiger geht´s eigentlich nicht mehr. Journalismus vom Hörensagen, warum hat ARD-aktuell Todenhöfer nicht selber befragt?

Die ARD zieht es stattdessen vor, obskuren Aktivsten aus der Ost-Aleppo.Terror-Szene gegen Cash gefakte Videos abzunehmen und dann dem deutschen Publikum als Wahrheit zu verklickern und einem oppositionellen Kleiderhändler jede "nicht überprüfbare" Tatsache unbegrenzten Sendeplatz einzuräumen. So sieht der NDR-ARD-Qualitätsjournalismus aus.

Wir haben uns die Programmrichtlinien noch einmal genau angeschaut und versichern, dass unsere Vorwürfe berechtigt und begründet sind und weisen deshalb Dr. Gniffkes Behauptungen als haltlos zurück.

F.Klinkhammer V. Bräutigam
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