Verbrecher-Miliz Ahrar al-Sham- Deutsche Rechtsprechung

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Maren
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Verbrecher-Miliz Ahrar al-Sham- Deutsche Rechtsprechung

Beitrag von Maren »

Verbrecher-Miliz Ahrar al-Sham- Deutsche Rechtsprechung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dr. Gniffke hat mit dem Rechtfertigungsversuch vom 18.10.16 erneut seine meisterliche Fähigkeit zu widerwärtiger Manipulation unter Beweis gestellt.

Um zu vermeiden, eine eindeutige Stellungnahme zu der kritikwürdigen Nachrichtengestaltung über die islamistischen Verbrecher-Milizen in Aleppo abzugeben, hat er verschiedene Programmbeschwerden gemixt. Danit versucht er, zu verschleiern, dass ARD-aktuell das mörderische Terroristenpack in Ost-Aleppo wahrheitswidrig und in manipulativer Absicht als „Rebellen“verhätscheln ließ – in der wohl auch begründeten Hoffnung, dass die Rundfunkräte ohnehin nicht verstünden, was in Syrien vor sich geht.

Er hat – sachlich unbegründet – mehrere Programmbeschwerden zusammen beantwortet. Wir weisen diesen billigen Trick zurück, weil die Beschwerde vom 9.10.16 belegen sollte, dass Dr. Gniffke seine Berichterstattung dreist und ohne Respekt vor Urteilen deutscher Gerichte ausrichtet und aus unserer Sicht damit ausländische terroristische Organisationen im Sinne des § 129 StGB "unterstützt".

Wie wir umfassand ausführten, ist die von Dr. Gniffke und seinem Außenminister Steinmeier verharmloste Verbrecher-Miliz Ahrar al-Sham nach Auffassung der deutschen Justiz eine ausländische terroristische Vereinigung und zwar, weil sie mit brutaler Gewalt gegen den syrischen Staat kämpft.

Dr. Gniffke versucht, sich aus seinem „Sündenfall“, der Nicht-Beachtung deutscher Rechtssprechung und deutscher Gesetze, mit dümmlichen Ausreden herauszuwinden:

„Tatsächlich bemüht sich ARD-aktuell immer wieder, die Ziele der einzelnen Akteure im syrischen Bürgerkrieg zu benennen. Die oppositionellen Gruppen werden dabei häufig als „Rebellen“ bezeichnet. Wir bereits an anderer Stelle ausgeführt, beinhaltet der Begriff „Rebellen" keinerlei Konnotation, weder positiv noch negativ, sondern beschreibt lediglich einen Zustand.“

Dr. Gniffke hat sich diesen sprachlichen Unsinn ausgedacht, um vom Westen unterstützte Verbrecher nicht als das bezeichnen zu müssen, was sie sind: Terrorbanden, Menschenschlächter, Söldner und Scharia-fanatische Mörder. Gniffke führt weiter aus:

"Über die massiven Menschenrechtsverletzungen u. a. von den Milizen der Harakat Ahrar al-Sham al-lslamiya hat die „Tagesschau" um 20 Uhr erst am 18.08.2016 anlässlich der Präsentation eines Amnesty-International-Berichts über Folter und Gewalt in Syrien berichtet"

Mit einem einzelnen, bei Tagesschau.de versteckten Bericht will Dr. Gniffke scheinheilig bestreiten, dass in unzähligen Berichten seiner Redaktion dschihadistische Mörderbanden permanent verharmlosend als "Rebellen" dem deutschen Publikum präsentiert wurden.

Schlicht gelogen ist in diesem Zusammenhang die Behauptung :

„(Es)wird im Sprachgebrauch häufig zwischen „islamistischen Rebellen“ und „gemäßigten Rebellen" unterschieden. Erstere werden durch das Attribut „islamistisch“ klar als demokratiefeindlich und fundamentalistisch charakterisiert; in der Abgrenzung dazu sind mit letzteren jene Aufständische gemeint, die gegen den so genannten „Islamischen Staat" kämpfen, eine Präsidentschaft von Machthaber Assad ablehnen und demokratische Strukturen in Syrien schaffen wollen.“

Wir haben beispielhaft die Aleppo-Berichte in der Zeit zwischen dem 20. und dem 29.11.16 geprüft und in keinem einzigen Fall Gründe für diese ohnehin formal unsinnige Unterscheidung - und für den Zuschauer nicht nachvollziehbare Beschreibung - festgestellt. Selbst die US-Regierung räumt ein, dass alle Milizionäre in Ost-Aleppo unter dem Kommando von Al Kaida und Ahrar al-Scham stehen.

Dr. Gniffke lügt erneut und bewusst, als Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks will er sich der Verantwortung für die ständige, wiederholte propagandistische Unterstützung von verbrecherischen Dschihadisten-Untaten in Aleppo entziehen. Er versucht davon abzulenken, dass seine Redaktion die eindeutige Rechtsprechung in Deutschland glattweg ignoriert. Damit wird gleichzeitig von der ARD gebilligt und gerechtfertigt, dass unter Führung der hier infrage stehenden Ahrar al-Sham und al Nusra Zivilisten in Ost-Aleppo als menschliche Schutzschilde benutzt, Menschen in West-Aleppo mit Giftgas ermordet, Fluchtkorridore beschossen, Lösegeld wie im Fall Findeisen erpresst und die Beendigung der Kampfhandlungen verhindert werden. Mörderpack genießt ständige positive Begleitung durch ARD-aktuell und sogar ein gebührenfinanziertes Sponsoring von terror-nahen „Aktivisten“.

Von Einhaltung der Programmrichtlinien kann hier nicht mehr die Rede sein. Eher wäre von medialer Zuhälterei zu sprechen.

In vorliegenden Fall wird auch gegen die Verpflichtung verstoßen, Rechtsprechung und Gesetz zu respektieren.

F. Klinkhammer und V. Bräutigam
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