Es ist unklar, ob der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigt. Die Länder haben noch nicht entschieden – ARD und ZDF reagieren jetzt.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 21066.html
Wegen des späten Termins ist klar, dass aufgrund des vorgeschriebenen gesetzgeberischen Verfahrens keine Beitragsanpassung zum Jahresanfang 2025 erfolgen kann. Damit ist die Grundlage für die Klage von ARD und ZDF gegeben, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen verfassungsmäßigen Anspruch auf die von der KEF festgelegte bedarfsgerechte Finanzierung haben.
Das Deutschlandradio ist nicht an der Klage beteiligt, weil seine Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag ab 2025 stabil bleiben und die Erhöhung beziehungsweise Nichterhöhung des Beitrags hier keinen Einfluss hat.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 32914.html
An diesem Mittwoch tagt die Rundfunkländerkommission, sie muss den Gesetzesentwurf zum neuen Finanzierungsverfahren vorbereiten, über den die Ministerpräsidenten dann im Dezember abstimmen. Zuletzt sah es aber nicht so aus, als gäbe es bereits eine gesetzte Strategie. […] Besonders eines hat das Bundesverfassungsgericht in seinen bisherigen Urteilen immer wieder klargestellt: Die Länder können über Gesetze Einfluss auf den Rundfunkbeitrag nehmen, sie dürfen aber nicht die Finanzierung zum Mittel der Medienpolitik machen. […]
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkländerkommission Alexander Schweitzer, SPD, und Sachsens Ministerpärsident und Kommissions-Co-Vorsitzender Michael Kretschmer, CDU, bedauerten in einer Stellungnahme am Dienstagabend die Enscheidung von ARD und ZDF. Der Schritt nach Karlsruhe sei für die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen „wenig zuträglich“, erklärte Schweitzer. Die Mehrheit der Länder habe sich „immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen“. Kretschmer fügte hinzu, das Reformpaket der Länder weise „einen klaren Weg“. Auch Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski, CDU, kritisiert die Sender deutlich: „Akzeptanz erreicht man nicht durch Urteile“.
https://www.sueddeutsche.de/medien/rund ... ztVwE3sQqn
Schweitzer verwies darauf, dass die Länder beschlossen hätten, die offenen Finanzierungsfragen bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember klären zu wollen. "Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder", so Schweitzer, der sich im Zuge dessen auch noch einmal für ein "vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren" für den Rundfunkbeitrag stark machte. "An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage."
Zugleich betonte der SPD-Politiker, dass sich die Mehrheit der Länder immer dafür eingesetzt habe, "der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen". Dies, so Schweitzer, "hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet". Tatsächlich aber hätten eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von allen Landesparlamenten abgesegnet werden müssen - was bislang eben nicht geschehen ist.
https://www.dwdl.de/nachrichten/100468/ ... traeglich/
In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres ist eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich. Mehrere Länder haben erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, während einige wenige Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen. Erforderlich ist hier jedoch ein einstimmiges Vorgehen der Länder. […]
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse".
https://www.presseportal.de/pm/29876/5912364
ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigt einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
https://www.presseportal.de/pm/7840/5912360
ver.di begrüßt die Initiative von ARD und ZDF
Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), kommentiert: „[…] Wenn die Politik ihre Verantwortung nicht wahrnimmt, muss das höchste Gericht entscheiden, dafür leben wir in einem Rechtsstaat. Dass es dazu kommen muss, ist allerdings ein Armutszeugnis. Die Untätigkeit der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bleibt nicht ohne Folgen: Die Planbarkeit für die Rundfunkanstalten leidet, die Kürzungen von Personal und Programm drohen umso drastischer auszufallen als ohnehin in der derzeitigen Reform vorgesehen.“
https://www.verdi.de/presse/pressemitte ... dadab47dda
Rundfunkfreiheit ohne wenn und aber
Statt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Bollwerk gegen Desinformation und Propaganda auszubauen, werde der Qualitätsjournalismus im Programm der Sender destabilisiert. „Das ist ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit, der nicht von Dauer sein darf.“
Der DJV-Vorsitzende weist darauf hin, dass bei anhaltenden Preissteigerungen ein gleichbleibender Beitrag zwangsläufig zu Qualitätseinbußen führe. Das sei der Ministerpräsidentenkonferenz vor ihrer Sitzung im Oktober bekannt gewesen. (Mehr unter Medienpolitik)
https://www.djv.de/news/pressemitteilun ... -und-aber/
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Hinweis: „Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente. Davon beabsichtigte Abweichungen soll die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF erörtern. Die Abweichungen sind zu begründen.“ (§ 7 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag)
ARD und ZDF klagen höheren Rundfunkbeitrag in Karlsruhe ein
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