Ungewöhnliche Klage: Bürgermeister gegen SWR

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Ungewöhnliche Klage: Bürgermeister gegen SWR

Beitrag von Maren »

Für ein Neubaugebiet in Weil der Stadt werden 120 Bäume gefällt. Der SWR berichtet fehlerhaft, der Bürgermeister klagt. Wird das Rundfunkrecht nun umgeschrieben? […]

Später wird der Rundfunkrat feststellen, dass die Überschrift nicht fehlerhaft, aber auch nicht angemessen gewesen sei. Ein oder zwei Tage später wurde sie geändert: „Weil der Stadt hat Fakten geschaffen“. Das trifft es besser, denn vorausgegangen war eine gerichtliche Auseinandersetzung. […]

Was Walter und seinen Gemeinderat mehr aufzuregen scheint als das Ansinnen der Naturschützer, ist die Berichterstattung des SWR. Dort waren in einem TV-Beitrag und zwei Onlineartikeln, einer mit Audiobeitrag, Fehler passiert. Korrigiert wurden diese 16 Stunden nach Veröffentlichung und 15 Stunden nach Walters Mitteilung dazu. […]

In einem weiteren Artikel zwei Tage später sei erneut offengelassen worden, ob nicht doch ein gerichtliches Verbot bestanden habe. Die erfolgten Korrekturen bezeichnet er als im Gesamtbild nicht ausreichend. Über tagesschau.de habe der Artikel bundesweit Verbreitung gefunden. „Der SWR darf nicht einfach so tun oder zumindest im Ergebnis die Frage offenlassen, als habe eine öffentliche Verwaltung gegen Recht und Gesetz verstoßen. Es reicht nicht, die Aussage von Naturschützern einfach gegen die Aussage der Stadtverwaltung zu stellen, wenn sich die Wahrheit mit einfachsten Mittel zweifelsfrei belegen lässt“, meint Walter. […]

Im Dezember bietet ihm die Landessenderdirektorin Stefanie Schneider ein Gespräch an. Walter wartet zunächst eine Entscheidung des Rundfunkrats ab. Seine dorthin gerichtete formelle Programmbeschwerde scheitert allerdings. Gefordert hatte Walter die Anerkennung, dass der SWR gegen die im Staatsvertrag festgelegten Programmgrundsätze der Gewissenhaftigkeit beim Recherchieren und der wahrheitsgetreuen Berichterstattung verstoßen hat. Im Ergebnis stellt der Rundfunkrat fest, dass zwar journalistische Fehler, die eingeräumt und korrigiert wurden, vorlagen. „Diese wiegen nach Auffassung des Gremiums aber nicht so schwer, als dass der Vorwurf der Verletzung von Programmgrundsätzen gerechtfertigt wäre.“ Doch löscht der SWR noch seinen Audiobeitrag zum Thema. […]

Am Tag darauf beschließt der Gemeinderat von Weil der Stadt eine Feststellungsklage gegen den SWR. Diese soll, kündigt Walter gegenüber der F.A.Z. an, beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Verstoß gegen Programmgrundsätze feststellen lassen.

Eine solche Klage ist ein Novum, zumindest für den SWR; eine Feststellung hätte rein deklaratorische Wirkung, zeitigt keinerlei Rechtsfolgen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 74073.html
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