NDR-Rundfunkrat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde wegen Verstößen gegen Angebotsgrundsätze gemäß NDR-Staatsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,
hiermit legen wir Programmbeschwerde gegen den Online-Beitrag Covid-Impfung für Schwangere - Corona-Vorwürfe gegen Fauci nicht haltbar in der Rubrik „Faktenfinder“ ein. Der Bericht verletzt die gesetzlichen Programmgrundsätze zur journalistischen Sorgfalt, zur wahrheitsgetreuen Berichterstattung sowie zum Sachlichkeitsgebot.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ ... d-100.html
Der beanstandete Beitrag enthält in drei zentralen Punkten Aussagen, die nachweislich falsch oder zu absolut formuliert sind, beziehungsweise eine nicht nachvollziehbare Unterstellung enthalten.
Punkt 1:
Im Beitrag der Faktenfinder wird behauptet, dass eine von der US-Regierung am 27. Januar 2021 veröffentlichte Auswertung von rund 15.000 schwangeren Frauen nicht darauf schließen lässt, „dass für die Frauen ein Risiko für Fehlgeburten ausgeht“. Diese Behauptung ist nachweislich falsch.
In der Auswertung finden sich lediglich Informationen, welche dem Smartphone-basierten Überwachungssystem der CDC mit dem Namen „v-safe“ 15.131 mit einem COVID-19-mRNA-Impfpräparat (Pfizer, Moderna) geimpfte Schwangere gemeldet wurden und 227 Schwangerschaften bis zum 22. Januar 2021 in der „aktiven Überwachung“ erfasst waren. In den ausgewerteten Nebenwirkungen, welche für alle circa 21,8 Millionen Geimpften – nicht nur für die darin enthaltenen rund 15.000 Schwangeren – angegeben wurden, finden sich lediglich die Top-9-Nebenwirkungen aller Geimpften.
Der Anteil der Schwangeren an allen in dem Überwachungssystem „v-safe“ gemeldeten Geimpften betrug in der Auswertung gerade einmal 0,07 Prozent. Selbst wenn alle diese Schwangeren eine Fehlgeburt oder andere Komplikationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nach der Impfung gemeldet hätten, würden diese Nebenwirkungen nicht unter den ersten neun dargestellten auftauchen, die erst bei 7,0 Prozent beginnen. Die Auswertung enthält daher keinerlei Information, die darauf schließen lässt, dass für Schwangere zum damaligen Zeitpunkt kein Risiko bestand – insbesondere hinsichtlich einer Fehlgeburt.
Damit ist der zentrale Beleg für den in der Überschrift „Corona-Vorwürfe gegen Fauci nicht haltbar“ formulierten Kern des Beitrages hinfällig. Die Behauptung der Autoren, die Daten ließen keinen Schluss auf Risiken zu, wird somit als logischer Fehlschluss (Fehlen von Evidenz ist kein Beleg für die Abwesenheit eines Risikos) entlarvt.
Quelle: Shimabukuro, T. (2021, Januar 27). COVID-19 vaccine safety update. National Center for Immunization & Respiratory Diseases. https://stacks.cdc.gov/view/cdc/105658 (abgerufen am 21.08.2026)
Punkt 2:
Im Beitrag wird behauptet, dass es auch fünf Jahre nach der ersten Impfstoff-Zulassung „keinerlei wissenschaftliche Belege für einen Zusammenhang zwischen der Impfung von Schwangeren und Fehlgeburten“ gibt. Diese Aussage ist zu absolut formuliert. Es ist richtig, dass die entsprechenden Beobachtungsstudien, welche die Autoren des Beitrags angeben, kein Sicherheitssignal dazu liefern, dass die COVID-19-mRNA-Impfungen zu einer höheren Fehlgeburtenrate führen. Eine im Juni 2025 veröffentliche israelische Beobachtungsstudie stellt jedoch genau dieses Sicherheitssignal fest. Auch wenn diese Studie bisher noch nicht in einem Fachmagazin mit Peer-Review-Prozess veröffentlicht wurde, kann man daher nicht behaupten, es gebe „keinerlei wissenschaftliche Belege“ für ein mögliches Fehlgeburtsrisiko nach einer COVID-19-mRNA-Impfung.
Statt derartige absolute Aussagen zu publizieren, könnte man stattdessen kritisch darauf aufmerksam machen, dass es bis heute keine einzige randomisierte kontrollierte und doppelt verblindete Untersuchung – der Goldstandard in der medizinischen Forschung – zu den Wirkungen der COVID-19-mRNA-Impfungen gibt, die nicht vorzeitig entblindet wurde – und das, obwohl weltweit mehr als 13 Milliarden Impfdosen innerhalb von zwei Jahren verabreicht wurden. Insbesondere existiert keine derartige abgeschlossene Studie bezüglich der Impfnebenwirkungen bei Schwangeren. Sämtliche Beobachtungsstudien zu diesem Forschungsgegenstand beinhalten Verzerrungseffekten, die das Ergebnis der Untersuchungen beeinflussen können. Hierzu gehören die Effekte „Healthy-Vaccinee“ beziehungsweise „Healthy-User“, Auswahl der Gruppen, Störfaktoren, „Immortal-Time“ beziehungsweise zeitabhängige Verzerrungen, Fehlklassifizierung und „Live-Birth“.
Eine fundierte wissenschaftliche Einordnung wurde somit von den Faktenfindern unterschlagen und stattdessen ein unvollständiges Bild der Studienlandschaft gezeichnet. Das ist das Gegenteil von „gefundenen Fakten“.
Quelle: Guetzkow, J. et al. (2025, Juni 20). Observed-to-Expected Fetal Losses Following mRNA COVID-19 Vaccination in Early Pregnancy. MedRxiv.
[url][url]https://doi.org/10.1101/2025.06.18.25329352[/url][/url] (abgerufen am 22.08.2026)
Punkt 3:
Die Faktenfinder unterstellten dem Nachrichtenportal „NIUS“, dieses habe geschrieben, „dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, laut denen 82 Prozent der schwangeren Frauen nach der Corona-Impfung eine Fehlgeburt erleiden würden - gestützt durch Aussagen des Gynäkologen James A. Thorp“. Tatsächlich weist der entsprechende Beitrag von „NIUS“ lediglich auf die Aussage des amerikanischen Gynäkologen James A. Thorp vor einem Ausschuss des US-Senats hin.
Zudem wird in dem Beitrag die wissenschaftliche Evidenz dieser Aussage mit der folgenden Anmerkung stark eingegrenzt:
„Wie belastbar die von Thorp errechneten 82 Prozent tatsächlich sind, ist eine eigene wissenschaftliche Frage. Die Zahl ist seine Interpretation der veröffentlichten Daten und nicht die von den ursprünglichen Studienautoren ausgewiesene Fehlgeburtenrate. Doch eben deshalb wäre eine offene Aufarbeitung notwendig. Solche Hinweise müssen sorgfältig geprüft werden, insbesondere bei einer medizinischen Intervention für Schwangere und mit Blick auf das ungeborene Leben.“
Die Formulierung „wissenschaftliche Erkenntnisse“ in dem Faktenfinder-Beitrag wird den Ausführungen von „NIUS“ nicht gerecht. Es entsteht der Eindruck, als hätte „NIUS“ eine Fehlgeburtenrate von 82 Prozent als wissenschaftliche Erkenntnis dargestellt. Durch das wörtliche Zitat aus dem NIUS-Beitrag wird klar nachgewiesen, dass das Portal eben keine gesicherte „wissenschaftliche Erkenntnis“ behauptet hat. NIUS hat die Zahl explizit als „Interpretation“ Thorps ausgewiesen und eine Einordnung gefordert.
Die Faktenfinder haben hier mittels eines „Strohmann-Arguments“ die Position des kritisierten Mediums verzerrt wiedergegeben, um sie leichter widerlegen zu können. Das ist unlauter. Ein derartiges Manöver gegen ein freies Medienportal verletzt das medienrechtliche Sachlichkeitsgebot schwerwiegend.
Schlussfolgerung:
Der Faktenfinder-Bericht widerspricht mutmaßlich in drei konkreten Fällen der im Pressekodex festgelegten Sorgfaltspflicht. Darin heißt es:
„Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“
Neben dem genannten Pressekodex widerspricht die Berichterstattung damit auch den staatsvertraglichen Bestimmungen für den NDR (insbes. § 8 Gestaltung des Angebots) und den journalistischen und rechtlichen Standards nach § 26 Abs. 2 MStV.
https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_d ... rag202.pdf
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ ... nie100.pdf (Seite 9)
Wir bitten um eine förmliche Prüfung und Stellungnahme durch das Gremium.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
NDR - Faktenfinder zu Covid-Impfung für Schwangere
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